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  • [Fällt aus!] VERHANDLUNG VG Lüneburg, Fr. 24.05.19, 10:30 Uh: 24. Mai 2019

Autor Thema: [Fällt aus!] VERHANDLUNG VG Lüneburg, Fr. 24.05.19, 10:30 Uhr  (Gelesen 3221 mal)

R
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FÄLLT AUS!

Moin,

meine Verhandlung ist nun am:

Freitag den 24.05.19 um 10:30 Uhr
Adolph-Kolping-Str. 16
Sitzungssaal II.


...
Das Schreiben ist natürlich vom Verwaltungsgericht mit Dienstgebäude in der Adolph-Kolping-Str. 16.
...
Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg



Bitte kommt zahlreich und unterstützt mich.

Es geht unter anderem um die Zahlung eines Beitrages für eine Zweitwohnung sowie dass für eine Wohneinheit, für die bereits der Rundfunkbeitrag von jemanden anderen ordnungsgemäß gezahlt wird von mir ein weiterer Beitrag verlangt wird.

Über einen Beistand würde ich mich sehr freuen. Bitte meldet euch zeitnah bei mir für eine Absprache, Danke.

Grüße


Edit "Bürger": Termin fällt aus - siehe Kommentar weiter unten.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31002.msg193504.html#msg193504


Neuer Termin siehe nunmehr unter
VERHANDLUNG VG Lüneburg, Fr. 07.06.19, 10:00
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31135.0.html

Thread wird hiermit geschlossen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2019, 20:48 von Bürger«

G
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Moin und willkommen hier im Forum!

Zitat
Es geht unter anderem um die Zahlung eines Beitrages für eine Zweitwohnung sowie dass für eine Wohneinheit, für die bereits der Rundfunkbeitrag von jemanden anderen ordnungsgemäß gezahlt wird von mir ein weiterer Beitrag verlangt wird.
Was heißt das genau: Ist die Wohneinheit, für die von Dir ein weiterer Beitrag verlangt wird, Deine Hauptwohnung?
Sieht der NDR diese Wohneinheit als 2 Wohnungen an?
Mit welcher Begründung wurde die Befreiung der Nebenwohnung abgelehnt?

Zur Nebenwohnungsproblematik haben wir hier im Forum schon einige Threads von Betroffenen:

Meldedatenabgleich, erstmalig Post an Nebenwohnung, Hauptwohnung Eltern
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28501.0

Da findet sich auch eine ausführliche Begründung des Widerspruchs.

Befreiung Nebenwohnung, wenn Beitragsnummer Hauptwohnung der Ehefrau "gehört" (mein Thread)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30964.0.html

Rückwirkende Befreiung des Nebenwohnsitzes aufgrund BVerfG 18.07.2018?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29417.msg184363.html#msg184363

Kleine Anfrage im Landtag von Sachsen-Anhalt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30773.msg192115.html#msg192115

Zu Deiner Verhandlung: Vor welcher Kammer findet diese statt (im Geschäftsverteilungsplan konnte ich keine Zuständigkeitsregelung für Rundfunkbeiträge finden)?
Ist der Rechtsstreit auf einen Einzelrichter übertragen worden?

Grundsätzlich ist es wichtig zu wissen, dass man in der mündlichen Verhandlung Beweisanträge stellen kann: z.B. was die Wohnsituation angeht, Mitbewohner als Zeugen benennen bzw. Bauzeichnungen etc. vorlegen.
Was die Erfüllung der Beitragspflicht für die Hauptwohnung angeht, wenn man selber nicht als Zahler auftritt, könnte man die Vernehmung der Mitbewohner als Zeugen beantragen dafür, dass ein interner Ausgleich für die Zahlung des Rundfunkbeitrags stattfindet.



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n
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Im wiki hier sind ein paar Tips zur Gerichtsverhandlung zusammengefasst:

https://rundfunkbeitrag.fandom.com/de/wiki/Die_Gerichtsverhandlung


Viel Erfolg,

NoGez



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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
meine Verhandlung ist nun am:
Freitag den 24.05.19 um 10:30 Uhr
Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg
Sitzungssaal II.

? FRAGEZEICHEN

Die Verhandlungen über den Rundfunkbeitrag finden erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht statt.

Die Adresse:

Am Ochsenmarkt 3 in Lüneburg bezieht sich auf das Amtsgericht.

Das Verwaltungsgericht in Lüneburg befindet sich laut google in der
Adolph-Kolping Str. 16, mit dem Bus 30 Minuten Fahrt zwischen beiden Gerichten.

@RoterSand:
> Bitte Prüfung und Rückmeldung/ Bestätigung!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2019, 17:13 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

G
  • Beiträge: 325
Über den Verhandlungsort habe ich mich auch gewundert. Möglicherweise reichen die 3 Sitzungssäle des  VG in der Adolf-Kolping-Straße nicht mehr aus, so dass ein Teil der mündlichen Verhandlungen an einem anderen Ort stattfinden muss?

Am VG sind zur Zeit 26 Richter tätig. Wenn die meisten Verhandlungstermine Einzelrichtertermine sind, wird es schwierig, diese Termine auf 3 Sitzungssäle im Gebäude des VG zu verteilen.


Edit "Bürger" @RoterSand:
> Bitte Prüfung und Rückmeldung/ Bestätigung!
Siehe auch Vorkommentar. Danke.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Mai 2019, 17:15 von Bürger«

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Über den Verhandlungsort habe ich mich auch gewundert. Möglicherweise reichen die 3 Sitzungssäle des  VG in der Adolf-Kolping-Straße nicht mehr aus, so dass ein Teil der mündlichen Verhandlungen an einem anderen Ort stattfinden muss
@RoterSand
vielleicht kannst Du mehr Klarheit in diese Unstimmigkeit bringen.
Versuche übrigens auch teilzunehmen.
Weiteres dazu per PM. (Auch bzgl. Vorbereitung etc.)


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

R
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Moin,

ich war gestern von dem Schreiben etwas überrascht, da ich seit gut zwei Jahren nichts mehr gehört hatte.

Das Schreiben ist natürlich vom Verwaltungsgericht mit Dienstgebäude in der Adolph-Kolping-Str. 16.

@GesamtSchuldner: Es wurde anfangs von der 8. Kammer behandelt, dann aber an die 6. Kammer übertragen. Der Rechtsstreit wurde der berichterstatterin der Kammer als Einzelrichterin zur Entscheidung übertragen. In meiner damaligen Klagebegründung von Anfang 2017 hatte ich der Übertragung des Verfahrens auf einen Einzelrichter nicht zugestimmt.

In dem Widerspruchsbescheid gegen den ich geklagt habe, wurden drei Festsetzungsbescheide (1. FB betraf Nebenwohnung und Hauptwohnung, 2. und 3. FB betraf nur Hauptwohnung) behandelt, gegen die ich jeweils einzeln Widerspruch eingelegt hatte.

In der Nebenwohnung hatte ich bis März 2014 während dem Studium gewohnt. Hier könnte möglicherweise der Begriff der Wohnung, und wie diese definiert ist, noch eine große Rolle spielen.

Die Hauptwohnung ist mein Elternhaus (Reihenmittelhaus) für die mein Vater den Beitrag zahlt. Der NDR verlangt ab 01.15 von mir zusätzlich den Beitrag für die Hauptwohnung. In meiner Nebenwohnung habe ich mich erst 03.15 abgemeldet und hier ist nachweislich eine Mitteilung an die Rundfunkanstalt durch das EMA erfolgt. Laut Datenschutzauskunft hat der NDR die Adresse der Hauptwohnung vom EMA. In der Klagebegründung habe ich beschrieben, dass es sich nur um eine Wohneinheit handelt.

Vielen Dank.
RoterSand
 


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J
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In dem Widerspruchsbescheid gegen den ich geklagt habe, wurden drei Festsetzungsbescheide (1. FB betraf Nebenwohnung und Hauptwohnung, 2. und 3. FB betraf nur Hauptwohnung) behandelt, gegen die ich jeweils einzeln Widerspruch eingelegt hatte.

In der Nebenwohnung hatte ich bis März 2014 während dem Studium gewohnt. Hier könnte möglicherweise der Begriff der Wohnung, und wie diese definiert ist, noch eine große Rolle spielen.
vermutlich könnte es so sein, daß Person X für die Zweitwohnung eine Gebühr entrichten müßte, weil er in der Hauptwohnung freigestellt ist. Wann ist der FB eingegangen? Für Forderungen des BS könnte Person X alles, was bis einschließlich 2014 aufgelaufen ist, seit 01.01.18 die Einrede der Verjährung geltend machen.




Zitat
Die Hauptwohnung ist mein Elternhaus (Reihenmittelhaus) für die mein Vater den Beitrag zahlt. Der NDR verlangt ab 01.15 von mir zusätzlich den Beitrag für die Hauptwohnung. In meiner Nebenwohnung habe ich mich erst 03.15 abgemeldet und hier ist nachweislich eine Mitteilung an die Rundfunkanstalt durch das EMA erfolgt. Laut Datenschutzauskunft hat der NDR die Adresse der Hauptwohnung vom EMA. In der Klagebegründung habe ich beschrieben, dass es sich nur um eine Wohneinheit handelt.
für die Wohnung "Reihenmittelhaus" wird eine Gebühr eintrichtet. Das ist ausreichend, auch wenn dort mehrere Personen wohnen. Vielleicht hat der BS keine Kündigung von Person X erhalten, denn der BS interessiert sich vermutlich nicht für die Abmeldungen der EMA, nur für die Anmeldungen.


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Grüße
Jannimann
_____________________________________________________________________________________________________

Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

G
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Was die Hauptwohnung angeht: dass sich in einem Reihenmittelhaus mehr als eine Wohnung befindet, ist zwar möglich, aber doch eher selten. Wenn dann noch die in angesprochene Person und die zahlende Person denselben Nachnamen haben, wundert es mich schon sehr, dass der Beitragsservice/NDR hier überhaupt aktiv wird.
Mit welchen Argumenten besteht denn der NDR darauf, dass sich mehr als eine Wohnung in dem RMH befinden?

Wenn man geltend macht, dass bereits eine andere Person für die Wohnung zahlt, liegt die Beweislast dafür grundsätzlich beim Betroffenen, auch wenn im Verwaltungsprozess der Amtsermittlungsgrundsatz gilt und das Gericht den Sachverhalt aufklären muss. D.h. es muss der Beweis geführt werden, dass 1. bereits eine andere Person im streitigen Zeitraum gezahlt hat und 2. dass man in derselben Wohnung gewohnt hat wie diese Person.

Deshalb ist es wichtig, dass man zur mündlichen Verhandlung mit entsprechenden Beweisen kommt bzw. sich darauf vorbereitet, entsprechende Beweisanträge zu stellen. 


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G
  • Beiträge: 325
Zitat
dann aber an die 6. Kammer übertragen. Der Rechtsstreit wurde der Berichterstatterin der Kammer als Einzelrichterin zur Entscheidung übertragen.
Hab mir den Geschäftsverteilungsplan noch mal angeschaut: demnach ist jetzt tatsächlich die  6. Kammer für Rundfunk(beitrags)sachen  zuständig. Die beiden weiblichen Mitglieder sind dort allerdings als Richterin ohne eine Zusatzbezeichung "am Verwaltungsgericht" aufgeführt. Das bedeutet, dass sie noch Richterinnen auf Probe sind. Als Einzelrichterin darf man aber erst ab dem zweiten Jahr der Probezeit tätig werden.

Die Location im Amtsgerichtsgebäude am Ochsenmarkt in der Innenstadt stimmt aber als Ort der Verhandlung?

Zu den Beweisanträgen: Bezüglich der Anzahl der Wohnungen ist zu bemerken, dass eine separate Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitragsrechts einen eigenständigen Eingang (von außen oder über ein Treppenhaus, was kein Bestandteil einer Wohnung ist) erfordert.  Also selbst wenn sich im OG eine abschließbare Wohnung mit Bad, Küche und Wohn- und Schlafbereich befinden sollte, wäre das keine separate Wohnung im Sinne des RBStV, wenn der Zugang nur über die Wohnung im EG erfolgen kann. Wenn man also direkt nach Betreten der Eingangstür in einem Wohnflur (mit Garderobe) ist, dann hat das Haus nur eine Wohnung.

Ich selber weiß noch nicht, ob ich in meinem Verfahren noch nachweisen muss, dass ich mit meiner Frau in einer Wohnung zusammenlebe, und hab mir diesbezüglich schon mal einige Gedanken gemacht. Als Beweismittel kommen in solchen Fällen dann meiner Meinung nach in Betracht:
- Vorlage von Bauzeichnungen
- Vorlage von Fotos (z.B. eins für die Frontpartie, damit man sieht, dass es nur eine Eingangstür gibt, eines, wo man durch die Eingangstür direkt in einen Wohnflur blickt, ggf. noch weitere Fotos vom Flur; ggf. auch Fotos von der/den anderen Hausseite(n) damit man sieht, dass man von dort keine andere Wohnung erreichen kann)
- Zeugenaussagen (z.B. von Mitbewohnern, es reichen aber auch Gäste, die die gemeinsame Wohnung kennen und beschreiben können)
- richterlicher Augenschein (d.h. der Richter fährt zu der Wohnung hin und schaut sich das in Natur an).

Die ersten beiden Alternativen haben natürlich den Vorteil, dass sie für das Gericht weniger zeitaufwändig sind, wenn sie in der angesetzten Verhandlung präsentiert werden. Die Verwaltungsgerichte sollen ja möglichst nur einen mündlichen Verhandlungstermin abhalten.

Für die erfolgte Zahlung durch einen Mitbewohner kommen als Beweismittel in Betracht:
- Vorlage von Kontoauszügen (bei Abbuchungen müsste sogar schon der letzte im streitigen Zeitraum ausreichend sein, da ja immer die älteste Schuld beglichen wird)
- Auskunft durch den Vertreter der Rundfunkanstalt (man Ärger vermeiden, wenn man die Beitragsnummer präsentieren kann, am besten auf einem Zettel, da die Nummer  vertraulich behandelt werden sollte)
- Zeugenaussage des zahlenden Mitbewohners, der dann aber ggf. noch extra geladen werden müsste.

Wichtig: Wenn die Rundfunkanstalt einen Feststellungsbescheid ganz oder teilweise zurücknimmt, sollte man das Verfahren insoweit für erledigt erklären. Man riskiert sonst, dass die Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis abgewiesen wird und man die Kosten des Verfahrens tragen muss, obwohl man eigentlich ja gewonnen hat.

Was die Nebenwohnung angeht: Wwillst Du Dich auf das BVerfG-Urteil berufen oder soll die Argumentation ähnlich wie bei der Hauptwohnung sein? Wenn man für einen Zeitraum nach dem Auszug noch herangezogen wird, weil man sich nicht abgemeldet hat, dann kommt übrigens auch der Nachfolgemieter als zahlender Mitbewohner in Frage. Das funktioniert natürlich nur, wenn er auch tatsächlich zahlt, d.h. angemeldet ist und nicht wegen z.B. BaföG-Bezug befreit ist.
Wenn es darum geht, mit wievielen Mitbewohnern man in einem Stundenheim sich eine Wohnung im Sinne des RBStV teilt,  so bringt eine WG-Situation aber nur dann einen Vorteil, wenn es innerhalb der WG auch tatsächlich einen zahlenden Mitbewohner gegeben hat.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts beachten
"Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. [...] Alles hypothetisch beschreiben."
Das Forum gibt keine persönliche Rechtsberatung!
Auch sind die Termin-Ankündigungen nicht dazu gedacht, inhaltliche Diskussionen zu bereits andernorts geführten allgemeinen und speziellen Fragen zu führen. Derartige Mehrfachdiskussionen sind aus Gründen der Übersicht, Auffindbarkeit und zielgerichteten Diskussion im Forum nicht vorgesehen.
Danke für das Verständnis und nunmehrige konsequente Berücksichtigung!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Mai 2019, 00:16 von Bürger«

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  • Beiträge: 11
Moin,

wie ich heute erfahren habe, wurde der Termin am 24. Mai um 10:30 Uhr im Verwaltungsgericht Lüneburg aufgehoben.

Sobald ein neuer Termin feststeht, wird er hier gepostet.

Viele Grüße
RoterSand


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Neuer Termin siehe nunmehr unter
VERHANDLUNG VG Lüneburg, Fr. 07.06.19, 10:00
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31135.0.html

Thread wird hiermit geschlossen.


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