Zunächst ein Hallo hier im Forum und zugleich ein großer Dank für diese hochinformative Internetseite samt Diskussionsforum!
Ich finde es wirklich Klasse, dass es so etwas gibt.
Als Neuling hier möchte ich gern eine Frage stellen und wäre über Hinweise sehr sehr dankbar. Gemäß der Forenregeln habe ich auch schon ausführlich hier im Forum gelesen, u.a. auch die Threads:
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussionhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28119.0Zweiter Meldedatenabgleich - Fragebogen erhalten > Was tun?https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28036.0Anzeige-/Auskunftspflicht zu Wohnung/ Beitragspflicht gem. RBStV/Satzunghttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20246.0Der fiktive Fall wird in obigen Threads zwar gestreift, ist aber etwas anders gelagert, daher habe ich einen neuen Thread dazu gestartet. Ich hoffe das ist so in Ordnung.
Hier nun aber der fiktive Fall:
Die fiktive Person A erhielt im Juli 2018 ein Schreiben und einen Fragebogen des BS (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragservice, Köln) zur Klärung der Wohnsituation. Der BS möchte wissen wer in der Wohnung wohnt und seit wann und ob ein sog. Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Frist zur Antwort laut dem Schreiben: 2 Wochen. Ansonsten behält sich der BS vor die Wohnung auf den Namen von Person A anzumelden, so dass Schreiben.
Die Person A hält sich aktuell aus privaten und beruflichen Gründen nur noch sehr selten in der kleinen 1-Zimmer-Wohung auf. Der Brief (normaler Brief, kein Einschrieben) wurde erst Anfang August also nach der Frist „gefunden“ und geöffnet.
Die fiktive Person A hat den Hauptwohnsitz bei seinen Eltern (und hält sich aktuell auch tatsächlich überwiegend dort auf). Für diese Hauptwohnung wird der Rundfunkbeitrag gezahlt, allerdings von den Eltern nicht von Person A selbst. Person A war bei beim BS und der früheren GEZ noch nie gemeldet.
Kann Person A nun aufgrund des neuen Urteiles des Bundesverfassungsgerichtes (Urteil BVerfG 18.7., 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17) argumentieren / beantragen / fordern, dass die Nebenwohnung von der Gebührenzahlung ausgenommen wird, weil für die Hauptwohnung schon der Rundfunkbeitrag entrichtet wird ?
Wenn ja wie sollte die Argumentation am zweckmäßigsten erfolgen ?
Was kann Person A möglicherweise ergänzend / alternativ tun, um eine Zwangsanmeldung, die ggf. mit einer Nachzahlung (Verjährungsfrist lt. Meinen Recherchen wohl 3 Jahre + Monate des aktuellen Kalenderjahres) von sog. Teilnahmegebühren (* Person A nimmt an Nichts teil, was der sog. Beitragsservice so "anbietet" und hat dies auch nicht vor) zu verhindern ?
Anmerkung 1: Der Absender des fiktiven Briefes sei ARD ZDF Deutschlandradio Beitragservice, Köln. Eine Rechtsmittelbelehrung liegt dem Schreiben nicht bei, nur Datenschutzhinweise *räusper*
Anmerkung 2: Die fiktive Person A ist zwar kein Student (mehr) aber das Thema Hauptwohnsitz bei den Eltern und eigene Nebenwohnung in Verbindung mit dem Urteil BVerfG 18.7. könnte sicher für einige Studenten (ohne BaföG) von großem Interesse sein.
Viele Grüße und Danke für Antworten, Hinweise bzw. Hilfe
Che