Person A hat ein Antrag auf Akteneinsicht, Einstellung der Zwangsvollsteckung und Erinnerung gemäß § 766 ZPO gestellt.
Einen Termin zur Akteneinsicht wurde A. nicht gegeben sondern nur eine Kopie des Vollstreckungsersuchen des Mitteldeutschen Rundfunk.
Welche Angriffspunkte wären sinnvoll gegenüber der Stadtkasse?
Person A ist aufgefallen das die Stadtkasse ein Schreiben erhalten hat von 2017?! (War dies ein Schreibfehler?)
Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung gemäß § 766 Abs. 1 ZPO und ein Antrag auf einstweilige Anordnung zur Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 769 Abs. 1 ZPO bei einer Vollstreckungsankündigung einer Stadtkasse wirkungslos geblieben sind, da diese erst bei einem Einsatz des Gerichtsvollziehers, für den das Amtsgericht zuständig ist, greifen könnten.
Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass folgende Schritte mögliche sein könnten:
1. zunächst das Vollstreckungsersuchen bei der Stadkasse per Akteneinsicht geprüft worden sein,
2. begründeten Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung eingelegt worden sein,
3. begründeter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß §80 Abs. 4 VwGO bei der Stadtkasse gestellt worden sein,
4. ein begründeter öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch gegenüber der Stadtkasse geltend gemacht worden sein,
5. ein begründeter Antrag auf vorläufigen Rechtschutz gemäß § 123 VwGO beim zuständigen Verwaltungsgericht gegen die Stadtkasse gestellt worden sein (Gerichtsgebühren),
6. in Verbindung mit einer Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht gegen die Stadtkasse eingereicht worden sein (Gerichtsgebühren).
Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass der Betroffene Bescheide und Mahnung nie erhalten haben könnte.
Wenn der Absender sonderbarerweise behauptet, ein Schreiben von 2017 erhalten zu haben, man selber aber nie dem Absender ein Schreiben im Jahre 2017 gesendet hat, könnte man diesem sonderbaren Hinweis nachgehen und um Erklärung bitten.
Es könnte in einem fiktiven Fall vorgekommen sein, dass gewisse Schreiben lediglich aus Behauptungen mit Gesetzestext bestehen, um dem Laien vorzugaukeln, es sei schon alles entschieden und es müsse nun gezahlt werden. Diese "Technik" der Einschüchterung verschweigt den Rechtschutz des Betroffenen und erspart dem Absender in den meisten Fällen viel Arbeit sowie Kosten.
Weitere Informationen zum Thema:
NDR/Stadtkasse Oldenburg (Niedersachsen)>Vollstreckung>Gegenwehrhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,31043.msg193124.html#msg193124