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Autor Thema: Ist Vollstreckung hemmbar durch Dritt-Einzahler-Trick? (Alle Bundesländer.)  (Gelesen 1639 mal)

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Ein Gerichtsvollzieher oder sonstiger Vollstreckungs-Ausführer kann nur vollstrecken, wenn der Betrag stimmt.
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Auch aus diesem Grund haben Gläubiger gewöhnlich vorgeregelt: Ein Verrechnungsrecht von neuen Zahlungen "nach Wahl".
Würde man 1.32 Euro auf das eigene "Beitrags"-Konto einzahlen, so würde der Gerichtsvollzieher-Betrag dennoch stimmen und er könnte vollstrecken.


Hier aber der Dritteinzahler-Trick:
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Eine andere Person zahlt beispielsweise 1,32 Euro und verlangt, diese gutzuschreiben für den "Beitrag" für beispielsweise 2015.
Und auch gesonderter Brief an den zuständigen ARD-Intendanten, um darauf aufmerksam zu machen: "Bitte gleichlautend buchen."
Zu unterzeichnen vom Dritteinzahler.
Vom "Beitrags"-"Schuldner" ein gesonderter Brief, dass er mit Einzahlungen dieser Person zum Zweck der Tilgung des Konto-Saldos einvertanden ist.

(Anmerkung: Niemals sich selber als "Schuldner" bezeichnen, sondern beispielsweise wie hier "Konto-Saldo" oder ähnlich. Wir sind nicht Schuldner, sondern "Zwangs-Geschädigte eines Politik- und Justiz-Skandals". Von "Schulden" oder "Verbindlichkeit" usw. zu sprechen, das könnte als Anerkennung der Rechtspflicht interpretiert werden.)   
 

Nun kommt der Gerichtsvollzieher (oder sonstiger Vollstreckungs-Ausführer):
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Der Schuldner hält ihm entgegen, dass der Betrag nicht stimmen kann.
Hält ihm das Schreiben der Drittperson vor, wonach diese bestätigt, Einzahlungen zugunsten dieses Kontos am (Beispiel:)  25.02.2019 getätigt zu haben.  - Ohne Betragsangabe.
Mit Schreiben an den Intendanten - ohne Betragsangabe.
Gerichtsvollzieher darf denken: Da hat eine nette Seele ALLES bezahlt?
Der Schuldner darf das auch denken und hoffen.


Bitte durch die Rechtskundigen des Forums hier Hilfestellung:
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Was wird in diesem Fall wohl passieren?
a) Die Rechtslage?
b) Das voraussichtliche reale Verhalten?


(Dies wurde hierhin platziert, weil im Forumsbereicht "Vollstreckung" nach Bundesländern zu ordnen ist und keine Kategorie "für alle Bundesländer" besteht.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2019, 00:17 von DumbTV«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

c
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Ein Gerichtsvollzieher oder sonstiger Vollstreckungs-Ausführer kann nur vollstrecken, wenn der Betrag stimmt. ...
...

(Dies wurde hierhin platziert, weil im Forumsbereicht "Vollstreckung" nach Bundesländern zu ordnen ist und keine Kategorie "für alle Bundesländer" besteht.)

In diesem Board
Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html

betrifft der untere Teil "alle Bundesländer"  - zugegeben ist das nicht so ohne weiteres sichtbar. Wenn man hinunter"scrollt" - über die genannten Bundesländer hinaus nach unten - kommt der allgemeine Teil, der alle Bundesländer betrifft. Du hast Recht, das ist ein wenig unübersichtlich.

Dennoch müsste dein Beitrag dorthin verschoben werden - möglichst bevor er diskutiert wird.


Edit DumbTV:
Der Thread wurde ins Board Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert) verschoben. Danke für den Hinweis / Anregung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. September 2019, 00:22 von DumbTV«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
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Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

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Bezüglich des Eingangs-Beitrags vom 16. März 2019:
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Es wurde per PM die Frage gestellt, ob eine derartige Vorgehensweise opportun erscheint.

Der Eingangsbeitrag, das war nur ein Gedankenblitz, der zur Diskussion gestellt wurde, weil anderes im Forum in einem anderen Thread zu ähnlichen Möglichkeiten erörtert hatten.

Eigentlich besteht hier folgende Meinung:
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a) Zu hemmen ist, dass es überhaupt je zur Vollstreckung kommt. Ob man das wohl immer hemmen kann? Vielleicht nur mit unverhältnismäßigem Einsatz und Aufwand?

b) Wenn es aber zur Vollstreckung kommt, so bewähren andere Strategien sich inzwischen nach Erfahrung der letzten Monate recht gut, die den Gerichtsvollzieher wohl in der Regel veranlassen, die Akte zurückzugeben. Ob es dafür genügt, mit ziemlich umfangreichen Schriftsatz die Vollstreckbarkeit in Frage zu stellen? Welcher Gerichtsvollzieher will 40 Seiten bearbeiten?

c) In Sachen Vollstreckung gibt es andere Helfer, die mehr Wissen dazu haben. Hier ist das nur ein Thema unter "ferner liefen". Der Eingangsbeitrag war dementsprechend erkennbar nicht Empfehlung, sondern Diskussions-Anregung. Bitte den Eingangsbetrag nicht überbewerten im Sinn von "listige ideale Lösung".


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