Ein Gerichtsvollzieher oder sonstiger Vollstreckungs-Ausführer kann nur vollstrecken, wenn der Betrag stimmt.
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Auch aus diesem Grund haben Gläubiger gewöhnlich vorgeregelt: Ein Verrechnungsrecht von neuen Zahlungen "nach Wahl".
Würde man 1.32 Euro auf das eigene "Beitrags"-Konto einzahlen, so würde der Gerichtsvollzieher-Betrag dennoch stimmen und er könnte vollstrecken.
Hier aber der Dritteinzahler-Trick:
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Eine andere Person zahlt beispielsweise 1,32 Euro und verlangt, diese gutzuschreiben für den "Beitrag" für beispielsweise 2015.
Und auch gesonderter Brief an den zuständigen ARD-Intendanten, um darauf aufmerksam zu machen: "Bitte gleichlautend buchen."
Zu unterzeichnen vom Dritteinzahler.
Vom "Beitrags"-"Schuldner" ein gesonderter Brief, dass er mit Einzahlungen dieser Person zum Zweck der Tilgung des Konto-Saldos einvertanden ist.
(Anmerkung: Niemals sich selber als "Schuldner" bezeichnen, sondern beispielsweise wie hier "Konto-Saldo" oder ähnlich. Wir sind nicht Schuldner, sondern "Zwangs-Geschädigte eines Politik- und Justiz-Skandals". Von "Schulden" oder "Verbindlichkeit" usw. zu sprechen, das könnte als Anerkennung der Rechtspflicht interpretiert werden.)
Nun kommt der Gerichtsvollzieher (oder sonstiger Vollstreckungs-Ausführer):
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Der Schuldner hält ihm entgegen, dass der Betrag nicht stimmen kann.
Hält ihm das Schreiben der Drittperson vor, wonach diese bestätigt, Einzahlungen zugunsten dieses Kontos am (Beispiel:) 25.02.2019 getätigt zu haben. - Ohne Betragsangabe.
Mit Schreiben an den Intendanten - ohne Betragsangabe.
Gerichtsvollzieher darf denken: Da hat eine nette Seele ALLES bezahlt?
Der Schuldner darf das auch denken und hoffen.
Bitte durch die Rechtskundigen des Forums hier Hilfestellung:
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Was wird in diesem Fall wohl passieren?
a) Die Rechtslage?
b) Das voraussichtliche reale Verhalten?
(Dies wurde hierhin platziert, weil im Forumsbereicht "Vollstreckung" nach Bundesländern zu ordnen ist und keine Kategorie "für alle Bundesländer" besteht.)