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Autor Thema: Petition zur Befreiung durch Spende für karitative Zwecke  (Gelesen 21254 mal)

U
  • Beiträge: 89
    • GEZ Nein danke!
Wir schaffen das.

Einfach für Alle.
Einfach nicht zahlen!

Schon sind 210 Euro jährlich übrig für Spenden aller Art.
Solltest Du gerade einen neuen Bundesbürger gezeugt haben, ersparst Du dem ca. 13 000 Euro auf dessen Leben gerechnet.

Gruß u15000  >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2019, 16:19 von Bürger«
solo Dio mi può giudicare
mi faccio gli affari miei, e non giudico nessuno

g

googler

Solltest Du gerade einen neuen Bundesbürger gezeugt haben, ersparst Du dem ca. 13 000 Euro auf dessen Leben gerechnet.
Das ist ja die einfache Rechnung. Der Staat berechnet Zinsen, dann musst das auch tun. Da wären es dann locker über 30000 pro Leben.
Jetzt weiß ich auch, warum die alle so "pro Zuwanderung" sind  (#). Jede Wohnung zählt oder besser zahlt  :police:


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  • IP logged

f
  • Beiträge: 18
Zitat
Ich verstehe nicht, warum jemand ganz wild darauf ist den Rundfunktaler alternativ spenden zu können?
Ich finde die Aktion gut, ich wäre sogar bereit den doppelten oder dreifachen Betrag in eine Richtung zu spenden die das Geld wirklich gebrauchen kann, solange der Zwangsrundfunk kein Geld von mir erhält.

Hm ... also eine Art Ablasshandel? Bitte erklärs mir.

Wen will man damit von der Gegenseite beeindrucken? Der Zwangsrundfunk will Geld und was jemand sonst so treibt, dürfte die Damen und Herren wenig interessieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2019, 16:18 von Bürger«

g

googler

Hm ... also eine Art Ablasshandel? Bitte erklärs mir.
Wen will man damit von der Gegenseite beeindrucken? Der Zwangsrundfunk will Geld und was jemand sonst so treibt, dürfte die Damen und Herren wenig interessieren.

Ich würde es nicht mit der Kirche vergleichen, denn da kann man austreten (zum Glück  :police:).

Der Vergleich mit der Bundeswehr und dem Ersatzdienst ist passender. Also quasi der Austausch von Unsinn (BS) und Sinn (Kindergärten usw.). Übrigens ist es ein Unding, dass soziale Einrichtungen ebenfalls für diesen Sch.... zahlen müssen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2019, 16:17 von Bürger«

k
  • Beiträge: 27
Zitat
Hm ... also eine Art Ablasshandel? Bitte erklärs mir.

Hm nein so würde ich das nicht nennen. Es wäre schlicht und einfach ein sauberes Statement. Es gibt nun mal leider viele Menschen, denen der Beitrag finanziell weh tut. Es ist dann manchmal leichter zu sagen, man möchte den Beitrag wegen "xyz-Begründung/Grundgesetz etc." nicht zahlen, obwohl es am Ende einfach nur darum geht, sich die finanzielle Belastung zu sparen.

Mit der Zahlung des Beitrags (oder eines Vielfachen davon) an eine gemeinnützige Organisation, kann man klar darstellen, dass es einem wirklich um die Sache geht und nix anderes.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2019, 16:18 von Bürger«

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Wie oben angekündigt (vgl. Antwort #12), wurde dem Vertreter des Ministerpräsidenten auf sein Schreiben an den Landtagspräsidenten geantwortet. Mein Bekannter hat mir erlaubt, dieses Schreiben hier im Forum in anonymisierter Form zu veröffentlichen:

Zitat
Ministerpräsident des Landes NRW
- z. H. Des Vertreters des Ministerpräsidenten -
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf                                                             


Betr.: Ihre Schreiben vom 18. April 2019 zu meiner Petition I.A.3/ 17-P-2019-
         06330-01 vom 01.01.2019 (ergänzt durch Schreiben vom 28.01.2019,
         03.03.2019 und 13.05.2019) mit Eingang beim Petitionsausschuss am
         22.01.2019; c/o Petition zur Befreiungsmöglichkeit vom Rundfunkbeitrag
         bei Nicht-Nutzung von Rundfunk und Fernsehen, wenn die Beitragssumme
         alternativ für karitative Zwecke gespendet wird.     
 
             

Sehr geehrter Vertreter des Ministerpräsidenten,

mit Bezug auf den obigen Vorgang nehme ich Bezug auf ihr Schreiben vom 18. April 2019 an den Präsidenten des Landtags, das mir zusammen mit dem Beschluss des Petitionsausschuss vom 18.06.2019 übersendet wurde (siehe hierzu die beigefügten Anlagen).

In ihrem Schreiben wird eine Stellungnahme des WDR zum Sachverhalt erwähnt, um deren Übersendung ich Sie hiermit höflich bitten möchte. Unabhängig davon, dass Sie mich nicht um eine Einwilligung für diese Anfrage gebeten haben, wie Sie in ihrem Schreiben behaupten, würde mich diese Stellungnahme sehr interessieren, da ich den WDR nicht so kommunikationsfreudig kenne; weshalb es mich schon fast freut, zu lesen, dass er wenigstens mit ihnen kommuniziert. Mit Bezug auf die erwähnten Widerspruchsverfahren bestehen die Mitteilungen des WDR in der Regel lediglich darin, dass er mir in einer Art „Trophäensammlung“ mitteilt, welche Gerichte bereits zu seinen Gunsten entschieden hätten. In den beiden verwaltungsgerichtlichen Verfahren, die ich bisher zum Rundfunkbeitrag eingeleitet habe, hat der WDR in den mündlichen Verhandlungen vor einer Einzelrichterin auch nichts vorgetragen, sondern im ersten Verfahren die Richterin reden lassen und im zweiten Verfahren ist er gar nicht erschienen. Insbesondere das erste Verfahren vor einer Richterin, die zum damaligen Zeitpunk des Verfahrens nichts von den zahlreichen anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen den RBStV wusste, hat mich sehr erschüttert, da ich feststellen musste, dass es in Deutschland offenbar keine unabhängige Rechtsprechung gibt. Zumindest hatte ich vorher die Vorstellung, dass es in Deutschland unparteiische Gerichte gäbe, woran ich nach diesen Verfahren jedoch nicht mehr glaube. Da mir vom WDR selbst keine Stellungnahme zu meinen Vorwürfen vorliegt, obwohl ich diese in den Widerspruchsverfahren vorgetragen habe, können Sie vielleicht nachvollziehen, weshalb mich diese Stellungnahme des WDR interessiert.

Denn insbesondere der Vorwurf der politischen Verfolgung von Minderheiten (Nicht-Nutzern von Rundfunk und Fernsehen) und Opponenten (Gegnern von jeglicher Form des Staatsfernsehens) durch Vollstreckungsmaßnahmen ist ernst gemeint. Der Beitragsservice des WDR scheint hier tatsächlich nach bestimmten Richtlinien vorzugehen, worauf die immer noch sehr hohen Zahlen von Beitragskonten in Mahnstufe und in Vollstreckung hindeuten, die zum 31.12.2018 nach offiziellen Angaben bei etwa 3,5 Millionen Konten lagen (vgl. Jahresbericht Beitragsservice 2018, S. 21), nachdem dieser Wert zum 31.12.2017 noch bei rund 4,25 Millionen Konten lag (vgl. Jahresbericht Beitragsservice 2017, S. 21). Diese Zahlen legen nahe, dass der Beitragsservice bei der Durchsetzung des Unrechtsbeitrages durchaus strategisch vorgeht, da diese rückständigen Konten nicht damit erklärt werden können, dass sich das Gesamtaufkommen der Vollstreckungsmaßnahmen seit dem 01.01.2013 erhöht hätte, da sich die Vollstreckungsmaßnahmen seit der Einführung des Rundfunkbeitrages „nur“ verdoppelt haben, wie den Daten im Jahresbericht 2015 des Beitragsservices zu entnehmen ist (vgl. ebda, S. 25). Demnach hat sich die Anzahl der Vollstreckungsverfahren von 697.703 im Jahre 2012 auf 1,4 Millionen Vollstreckungsverfahren im Jahre 2015 erhöht.

Es muss an dieser Stelle mal hervorgehoben werden, dass sich gerade der WDR bei der Durchsetzung des Unrechts aus dem RBStV besonders gewalttätig zu verhalten scheint, weil er die meisten öffentlich bekannten Verhaftungen zu verantworten hat. Ein Bekannter hat mich dazu auf eine Dokumentation der Bürgerinitiative Rundfunk-frei verwiesen, die ich bei einer Recherche zum Rundfunkbeitrag in einer Bibliothek auch unter dem folgenden Link gefunden habe:

Rundfunk-frei: GRUND, AKTIV ZU WERDEN:
https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_grund_aktiv_zu_werden_zwangs-system.html

Aus dieser Dokumentation können Sie entnehmen, dass 4 der 6 dort aufgeführten Verhaftungen sich auf Personen beziehen, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfallen (Siegburg, Remscheid, Köln, Wuppertal) haben. Darüber hinaus soll es noch irgendeinen Fall in Lünen geben. Dies sind nur die bekannten Verhaftung, wobei man bei etwa 1,4 Millionen Vollstreckungsmaßnahmen, die vom Beitragsservice jährlich eingeleitet werden, davon ausgehen kann, dass die tatsächliche Zahl wesentlich höher liegen wird. Zudem wird ein Familienvater (für gewöhnlich der Inhaber einer Wohnung), der für seine Kinder eine andere Erziehung wünscht, als die durch Rundfunk und Fernsehen, sich nicht darauf einlassen, Vollstreckungsmaßnahmen zu erdulden, sondern viel mehr den Beitrag als Schutzgeld vor solchen Maßnahmen zahlen. Damit wird der Rundfunkbeitrag zum Unrechtsbeitrag und ein Staat, der solches Unrecht forciert, zum Unrechtsstaat.

In diesem Zusammenhang muss der §2 RBStV als ein diskriminierendes Gesetz betrachtet werden. Denn ein Gesetz kann in zwei Richtungen diskriminierend sein. Eine Diskriminierung kann so formuliert sein, dass man beispielsweise festlegt, dass eine bestimmte Personengruppe in einem Bus nicht vorne sitzen darf. Man kann, dieses Gesetz aber auch so formulieren, dass man festlegt, dass eine bestimmte Personengruppe hinten sitzen muss. Bei ersterem handelt es sich dann um ein Verbot und bei zweiterem um ein Gebot. In diesem Sinne ist § 2 RBStV ein diskriminierendes Gesetz, dass Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen gebietet, diese Medien zu unterstützen, obwohl diese Gruppe von Menschen Rundfunk und Fernsehen nicht fördern und auch nicht nutzen wollen. Hinzu kommt, dass die Gruppe der echten Nutzer von Rundfunk und Fernsehen durch die Zwangsverpflichtung der anderen Gruppe finanziell entlastet werden, was eine Bevorzugung der Anhänger des Konsums von Rundfunk und Fernsehen darstellt. Auch die Bevorzugung einer bestimmten Gruppe der Gesellschaft ist eine Form der Diskriminierung. Bevor Sie also dazu übergehen, Menschen, die sich gegen den Unrechtsbeitrag wenden, als Gesetzesbrecher zu beschimpfen, sollten Sie bedenken, dass die Rassentrennungsgesetze in den USA nie abgeschafft worden wären, wenn Rosa Parks nicht am 1. Dezember 1955 gegen diese Gesetze verstoßen hätte. Auch hätten es Nikolay Viktorovich Bayev, Aleksey Aleksandrovich Kiselev und Nikolay Aleksandrovich Alekseyev nicht geschafft, dass ein diskriminierendes Gesetz in Russland durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und Grundfreiheiten geächtet wurde (vgl. CASE OF BAYEV AND OTHERS v. RUSSIA, Individualbeschwerden 67667/09, 44092/12 und 56717/12), wenn diese Menschen nicht erst gegen dieses Gesetz verstoßen hätten. Es sei nur am Rande erwähnt, dass diese Bürgerrechtler mit geringeren Strafen rechnen mussten als die Bürgerrechtler, die sich gegen den Rundfunkbeitrag wenden, weshalb hier die Frage der Verhältnismäßigkeit gestellt werden muss, wenn ihre Landesregierung meint, die vielen Menschen ohne Rundfunk und ohne Fernsehen einfach ignorieren zu können.

Es stellt sich damit auch die Frage, was für ein Verständnis von Demokratie Sie überhaupt haben, wenn Sie in ihrem Schreiben an den Landtagspräsidenten folgendes Schreiben:
Zitat
Für Beitragsschuldnerinnen und Beitragsschuldnern, die ihrer gesetzlich gegebenen Rundfunkbeitragspflicht nicht nachkommen, sind Zwangsmaßnahmen vorgesehen. Diese Beitragsschuldnerinnen und Beitragsschuldner stellen – wie aus den vom Petenten zitierten Berichten des Beitragsservice hervorgeht – eine zahlenmäßige Minderheit dar. Letzteres ist unter dem Aspekt der bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sehr zu begrüßen.
Damit sagen Sie letztendlich nicht anderes als das, dass jeder Angehöriger einer Minderheit in Deutschland mit Zwangsmaßnahmen verfolgt werden darf, weil er zahlenmäßig zu vernachlässigen sei. Aus meinen Schreiben an den Petitionsausschuss können Sie entnehmen, dass es mir nicht um die Zahlungsverweigerung für einen unnützen Staatsfunk, sondern um die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geht, weshalb ich noch einmal darauf hinweise, dass es sich bei solchen Zwangsmaßnahmen um eine konkrete politische Verfolgung von Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen) und Opponenten (Gegner der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und deren Finanzierung) handelt. Den Schutz dieser beiden Gruppen halte ich für einen wichtigen Eckpfeiler in einem demokratischen Rechtsstaat, weshalb wir wohl nicht zusammenkommen werden, wenn Sie in diesem Punkt anderer Meinung sind. Eine angeblich bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann jedenfalls nicht dazu führen, dass es in Deutschland zu einer politischen Verfolgung von Menschen kommt, die sich nicht mit den durch die Medien verbreitetet Wertvorstellungen identifizieren können, worüber Sie vielleicht mal nachdenken sollten.

Mit freundlichen Grüßen


Anlagen: (Anm.: Siehe oben im Thread unter Antwort #11)
- Kopie des Beschlusses des Petitionsausschuss vom 18.06.2019
- Kopie ihrer Stellungnahme im Namen des Ministerpräsidenten vom 18.04.2019

Quellenverzeichnis:

Beitragsservice Jahresberichte 2015, 2017 und 2018
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5774/Jahresbericht_2017.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e6100/Jahresbericht_2018.pdf

Rundfunk-frei: GRUND, AKTIV ZU WERDEN:
https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_grund_aktiv_zu_werden_zwangs-system.html

Wikipedia: Busboykott von Montgomery und Rosa Parks
https://de.wikipedia.org/wiki/Busboykott_von_Montgomery
https://de.wikipedia.org/wiki/Rosa_Parks

CASE OF BAYEV AND OTHERS v. RUSSIA (Nos. 67667/09 and 2 others)
http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-174422
Zusammenfassende Übersetzung des Fall Bayev und andere
http://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-185195

Anm.: Man beachte zum obigen Verfahren vor dem EGMR, dass es in Russland noch üblich ist, Urteile zu begründen, was in Deutschland in vielen Fällen nicht mehr üblich ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Juli 2019, 13:54 von art18GG«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Mein Bekannter hat mir gestern berichtet, dass er auf sein obiges Schreiben vom 5. Juli 2019 an den Chef der Staatskanzlei, der zugleich auch Mitglied des ZDF-Rundfunkrates ist, bereits Antwort erhalten hat. Dieses Antwortschreiben wurde dieses Mal nicht in Vertretung, sondern im Auftrag von der Leiterin des Referats Medien- und Presserecht in der Staatskanzlei unterschrieben, das wir bereits aus anderer Korrespondenz kennen:
Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.0

Dieses neue Schreiben aus dem Medienreferat wird natürlich nicht unbeantwortet bleiben. Da mein Bekannter meint, dass insbesondere das eingeforderte Schreiben des WDR nicht unkommentiert bleiben kann, wird sich dieser Vorgang jedoch etwas hinziehen, weshalb ich hier um etwas Geduld bitten möchte.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich darauf hinweisen, dass es noch 15 andere Bundesländer gibt, in denen Mann/Frau/Divers eine vergleichbare Petition einreichen kann, was durchaus von gemeinschaftlichen Interesse sein dürfte, um die Machtstrukturen der Menschen aus dem Bereich der Mediensippen aufzuzeigen. Sinnvollerweise sollte hierzu zuerst ein Antrag auf Befreiung beim Beitragsservice gestellt werden, um sich dort das allgemeine Schreiben der Ablehnung zu besorgen, aus dem hervorgeht, dass die Landesrundfunkanstalten nur Befreiungen vom Unrechtsbeitrag gewähren, wenn sie hierzu vom Gesetzgeber oder einem Gericht gezwungen werden.   


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Zunächst möchte ich hier die beiden Schreiben aus der Staatskanzlei in anonymisierter Form hochladen, die mein Bekannter erhalten hat. Es handelt sich um 2 PDF-Dokumente:

3A: Schreiben aus der Staatskanzlei in NRW an meinen Bekannten vom 25. Juli 2019
3B: Schreiben des WDR an die Staatskanzlei in NRW vom 15. März 2019 


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Das Antwortschreiben meines Bekannten mit Bezug auf die obigen beiden Schreiben darf ich wieder in anonymisierter Form hier veröffentlichen:
 
Zitat
Ministerpräsident des Landes NRW
Referat Medien- und Presserecht
- z. H. der Referatsleiterin -
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
                                                                 


Betr.: Ihre Schreiben vom 25. Juli 2019 zu meinem Schreiben an den Chef der
          Staatskanzlei vom 5. Juli 2019 hinsichtlich der Ablehnung einer Petition zum         
          Rundfunkbeitrag (I.A.3/ 17-P-2019-06330-01); c/o Petition zur Befreiungsmöglichkeit
          vom Rundfunkbeitrag bei Nicht-Nutzung von Rundfunk und Fernsehen, wenn die
          Beitragssumme alternativ für karitative Zwecke gespendet wird.     

             


Sehr geehrte Referatsleiterin,

mit Bezug auf den obigen Vorgang bedanke ich mich für die Übersendung der Stellungnahme des WDR vom 15. März 2019 und ihre Stellungnahme zu meinem Schreiben vom 5. Juli 2019, die ich hiermit zur Kenntnis nehme.

Aus ihrem Schreiben kann ich entnehmen, dass Sie offensichtlich eine gewisse Affinität zu den durch die Medien verbreiteten Weltanschauungen verspüren, was natürlich nicht verwunderlich ist, wenn man berücksichtigt, dass Sie beruflich im Bereich des Medien- und Presserechts tätigt sind. Daher möchte ich zu bedenken geben, dass es viele Menschen gibt, die sich mit dieser Form der Weltanschauung nicht identifizieren können, auch wenn es ihnen wahrscheinlich schwer fällt, sich das vorzustellen. Dennoch dürfte es auch für Sie nicht abwegig sein, dass es Menschen in diesem Lande gibt, die den Konsum von Rundfunk und Fernsehen grundsätzlich ablehnen.

Mit Bezug auf ihre Stellungnahme leite ich daher auf korrekte Weise aus der zitierten Stelle des Schreibens vom 18. April 2019 her, dass die Staatskanzlei in NRW zumindest billigend in Kauf nimmt, dass Angehörige einer Minderheit dann politisch verfolgt werden dürfen, wenn sie zahlenmäßig zu vernachlässigen sei. Denn eine nicht unerheblich Anzahl von Menschen müssen sich in Deutschland mit der Erduldung von Vollstreckungsmaßnahmen auseinandersetzen, weil sie den Konsum von Rundfunk und Fernsehen nicht fördern wollen, wie ich in meinen Schreiben versucht habe aufzuzeigen. Es ist durchaus richtig, dass es noch andere Gründe für ein rückständiges Beitragskonto beim Beitragsservice geben kann, als die, dass die Verbreitung der Weltanschauungen aus Rundfunk und Fernsehen und die Förderung des Konsums dieser Medien abgelehnt werden. In ihrer Erörterungen versuchen Sie jedoch die Existenz der Gegner des Konsums von Rundfunk und Fernsehen gänzlich zu leugnen (was wohl die höchste Form der Diskriminierung ist), wenn Sie meinen, dass es sich um keine Vollstreckungsmaßnahmen gegen diese Personengruppe handeln würde. Diese Minderheit gehört jedoch zum von Vollstreckungen betroffenen Personenkreis.

Als Gegner des Konsums von Rundfunk und Fernsehen habe ich letztendlich keine andere Wahl, als die, mich gegen dieses Unrecht mit der Erduldung von Vollstreckungsmaßnahmen zu erheben. Daneben werde ich natürlich den Rechtsweg weiterhin beschreiten, wobei ich ihre Auffassung nicht teile, dass das Bundesverfassungsgericht alle Fragen hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages geklärt hätte. In diesem Zusammenhang weise ich nur daraufhin, dass das Bundesverfassungsgericht sich mit der Frage der Diskriminierung aus Art. 3 Abs. 3 GG in den Urteilen vom 18. Juli 2018 gar nicht befasst hat, wie die Staatskanzlei in ihrem Schreiben vom 18. April 2019 fälschlicherweise annimmt, da die Kläger aus den Leitverfahren hierzu nichts vorgetragen haben. Es wurde lediglich die Frage nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG behandelt, die zur Erklärung der Verfassungswidrigkeit der Beitragserhebung auf Zweitwohnungen geführt hat.

Auch das Schreiben des WDR enthält einige Fehler. Vor allem wurde von mir nie behauptet, dass ich das Widerspruchsverfahren anzweifeln würde, wie auf der ersten Seite fälschlicherweise behauptet wird. Vielmehr wurde in meinem Schreiben an den Landtagspräsidenten vom 1. Januar 2019 moniert, dass der WDR durch das Zurückhalten von bestimmten Widerspruchsbescheiden offensichtlich versucht hat, die Rechtsprechung zum Rundfunkbeitrag zu manipulieren. Fakt ist, dass ich in meinem konkreten Fall auf einen fristgerecht eingereichten Widerspruch zu einem Festsetzungsbescheid vom Oktober 2014 erst im Juni 2016 (also erst nach fast zwei Jahren) einen Widerspruchsbescheid erhalten habe, nachdem mir bereits zur Zwangsanmeldung, die in der Berichten des Beitragsservice als Direktanmeldung oder automatische Anmeldung bezeichnet wird, der Rechtsweg versperrt worden war, obwohl ich in mehren Schreiben unmissverständlich auf eine gerichtlich Klärung der Angelegenheit bestanden hatte. Der Rechtsweg wurde mir in diesem Fall dadurch versperrt, dass mir ein Vollstreckungenszwangsverfahren verwehrt wurde, das nach §9 RBStV vorgesehen ist, wenn die Auskunft zu bestimmten Sachverhalten verweigert wird. Genau dies habe ich getan, um den Rechtsweg in der Angelegenheit einzuleiten, was vom Beitragsservice jedoch ignoriert wurde. Stattdessen habe ich die Mitteilung über die Einrichtung eines Beitragskonto erhalten, wobei der Beitragsservice offensichtlich nach einem internen Beschluss der Intendanten handelte (vgl. Beitragsservice Geschäftsbericht 2014, S. 46), der keine gesetzlich Grundlage hat, da Intendanten keine gesetzgeberischen Kompetenzen haben.
Es trifft auch nicht zu, dass meine Angaben zu den Beitragskonten in Rückstand hypothetisch seien, weil ich mich dabei eindeutig auf die Zahl im Jahresbericht Beitragsservice 2017 (S. 21) beziehe. Es ist zwar richtig, dass die Zahl der Konten im Rückstand von 4,25 Millionen auf 3,5 Millionen zum Stichtag des 31.12.2018 (vgl. Jahresbericht Beitragsservice 2018, S. 21) gesunken ist, nachdem die betroffenen Bürger dieses Landes mit Mahnverfahren und Vollstreckungen terrorisiert wurden. Mehr als sechs Jahre nach seiner Einführung kann diese Zahl im Millionenbereiche dennoch als wichtiger Indikator für den Widerstand gegen den Unrechtsbeitrag gewertet werden. Lediglich meine Schätzung zu der Anzahl der Totalverweigern war hypothetisch, was ich jedoch eindeutig als solche gekennzeichnet habe. Die Zahl von 20.000 halte ich jedoch nicht für gewagt, wenn man bedenkt, dass es bei dem Widerstand gegen den Unrechtsbeitrag um die Verteidigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit geht.
Es kann in diesem Zusammenhang jedenfalls nicht die Aufgabe der Bürger dieses Landes sein, Gutachten in Auftrag zu geben, um die Angaben aus den Berichten des Beitragsservice zu überprüfen oder zu konkretisieren. Es liegt vielmehr in der Pflicht des Beitragsservice darzulegen, wie sich diese Beitragskonten im Rückstand zusammensetzen und zustande kommen. Es wäre zudem mal sinnvoll aufzuklären, wie viele Einnahmen der Beitragsservice aus dem operativen Geschäft der Vollstreckungsmaßnahmen überhaupt erzielt oder ob diese Maßnahmen nur dazu dienen, die Bürger dieses Landes einzuschüchtern und zu terrorisieren. Die Berichte des Beitragsservice lassen in dieser Hinsicht sehr viele Fragen offen.   

Weder aus dem Schreiben des WDR noch aus den Schreiben der Staatskanzlei ist ersichtlich, weshalb Menschen, die den Konsum von Rundfunk und Fernsehen ablehnen, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten fördern sollen. Die Argumente, die der Beitragsservice in seinen Infobriefen vorträgt, waren in diesem Zusammenhang nicht aufklärend. Der Rundfunkbeitrag ist und bleibt unabhängig von seiner konkreten Bezeichnung eine Zweckabgabe, deren Zweckbestimmung abgelehnt werden kann. Es würde beispielsweise niemand auf die Idee kommen, die Tabaksteuer für Nicht-Raucher oder die Kirchensteuer für Atheisten einzuführen, obwohl die Kirchen, andere als die Landesrundfunkanstalten, eine wichtige Funktion in unserer Gesellschaft einnehmen. Als Nicht-Konsument von Rundfunk und Fernsehen kann ich daher schon erwarten, dass bessere Erklärung für eine Förderungszwang geliefert werden, als die, dass angeblich keine Grundrechte durch diesen Zwang verletzt werden, weil „den Beitragsschuldner keine Informationen oder Informationsquellen aufgedrängt werden“ (Infobrief des Beitragsservice). Es ist in diesem Zusammenhang eigentlich sogar fraglich, ob die Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten überhaupt der Information dienen. Denn nach Angaben in der McKinsey-Studie Die Rolle des Öffentlich rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in der heutigen Medienlandschaft beinhaltet das Programmangebot dieser Rundfunkanstalten auch einen sehr hohen Anteil an Nicht-Informationssendungen, die vorwiegend der Unterhaltung dienen (vgl. ebda., S.61), zu deren Förderung jedoch niemand in Anlehnung an die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG weder verpflichtet noch durch Vollstreckungsmaßnahmen gezwungen werden kann, ohne dass dieses Grundrecht in sein Gegenteil verkehrt wird.

Da ich keinen Rundfunk (Radio) und auch kein Fernsehen konsumiere und überhaupt kein Interesse habe, mich mit diesen Medien zu beschäftigen, kann ich natürlich nicht beurteilen, wozu die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dienen. Daher muss ich Ihnen mitteilen, dass weder die Erläuterungen des WDR noch die Erläuterungen aus der Staatskanzlei hilfreich waren, um mir zu erklären, weshalb ich eine Beitragspflicht für etwas in Kauf nehmen soll, was ich persönlich sogar für schädlich halte. Daher möchte ich Sie in aller Höflichkeit bitten, mir zu erläutern, weshalb Sie den Konsum von Rundfunk und Fernsehen im Allgemeinen und die Förderung der Programme der öffentlich-rechtlich Rundfunkanstalten im Speziellen für derart wichtig halten, dass Sie es als Anhängerin der Mediengemeinschaft offensichtlich geschafft haben, den Gesetzgeber davon zu überzeugen, dass er sich in der Sache „Rundfunkbeitrag“ über grundlegende gesellschaftliche Konventionen wie dem Toleranzgebot hinwegsetzt, wonach der andere Lebensstil und die andere Meinung zu der über die Medien verbreiteten Weltsicht eigentlich respektiert werden sollte.

In der Hoffnung der Beantwortung der gestellten Fragen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen


Quellenverzeichnis:

Beitragsservice Jahresberichte 2014, 2017 und 2018
https://www.vau.net/system/files/documents/Beitragsservice_Geschaeftsbericht_2014.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5774/Jahresbericht_2017.pdf
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e6100/Jahresbericht_2018.pdf

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Rundfunkbeitrag vom 18. Juli 2018
http://www.bverfg.de/e/rs20180718_1bvr167516.html

McKinsey-Studie zur Rolle des ÖRR in der heutigen Medienlandschaft
https://www.mckinsey.de/publikationen/die-rolle-des-offentlich-rechtlichen-rundfunks-in-der-heutigen-medienlandschaft
Kurzlink zum PDF: https://t1p.de/b4xc


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Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
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Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

  • Beiträge: 695
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Mein Bekannter hat bisher noch keine Antwort auf sein Schreiben an das auf Petitionen einflussnehmende Referat für Medien- und Presserecht in der Staatskanzlei NRW erhalten.
Er hat mich daher gebeten, den Sendestatus seines Schreiben an die Staatskanzlei im Internet zu überprüfen:
Zitat
Sendungsverfolgung Deutsche Post:
https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html
Sendungsnummer:     RT 4230 6769 5DE
Versanddatum:     05.08.2019

Demnach wurde sein Schreiben am 08.08.2019 an die Staatskanzlei ausgeliefert. Die Referatsleiterin wurde mittlerweile noch einmal mit der Bitte angeschrieben, die gestellten Fragen zu beantworten. Sofern wir auch diesmal keinen Rücklauf erhalten, können wir davon ausgehen, dass die Staatskanzlei das Schreiben meines Bekannten erhalten hat.

Zur Vertiefung der Problematik der Einflussnahme von Medienreferaten auf die Entscheidungen von Petitionsausschuss und wahrscheinlich auch Parlament verweise ich auf andere Themen in diesem Forum:

Antwort Petitionsausschuss NRW ist eine Frechheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=20440.0
Stellungnahme Staatskanzlei zur Frage "WDR eine Behörde?"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22569.0.html

Mein aktiver Widerstand 2015
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13857.0.html
http://www.shinobi.mynetcologne.de/Urteile.html
http://www.shinobi.mynetcologne.de/Dokumente/Antwort.pdf
http://www.shinobi.mynetcologne.de/Dokumente/Schreiber-1.pdf
http://www.shinobi.mynetcologne.de/Dokumente/Schreiber-2.pdf


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Ich habe gestern bei meinem Bekannten mal nachgefragt, ob er mittlerweile eine Antwort aus der Staatskanzlei erhalten hat. Er hat bisher noch keine Antwort erhalte, womit sein Schreiben vom 04.08.2019 schon seit
Zitat
146 Tage
unbeantwortet geblieben ist. Er hat mir mitgeteilt, dass er die Staatskanzlei in der Sache noch einmal anschreiben wird.

Es ist nicht neu, dass die staatlichen Vertreter der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten die Vogelstrauß-Taktik (Strategie der Ignorierung) anwenden, wenn es darum geht, auf unbequeme Fragen nicht eingehen zu müssen. In diesem Zusammenhang verweise ich nur auf die immer noch nicht beantwortet Frage zur rechtlichen Legitimität der Direktanmeldung. Siehe hierzu:

Anfrage zur Direktanmeldung bei der NDR-Behörde über Fragdenstaat:
https://fragdenstaat.de/anfrage/direktanmeldung-zum-rundfunkbeitrag/
https://fragdenstaat.de/a/12690


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Mein Bekannter hat in der Zwischenzeit ein Antwortschreiben aus der Staatskanzlei erhalten. Wie immer veröffentliche ich zuerst eine anonymisierte Version dieses Schreibens und dann gibt es natürlich ein Antwortschreiben meines Bekannten, das sich mit dem Schreiben aus der Staatskanzlei beschäftigt. Hier also der Text aus der Staatskanzlei:

Sehr geehrter Herr X,


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Hier nun das Antwortschreiben meines Bekannten, der mir erlaubt hat, den Text im Forum in anonymisierter Form zu veröffentlichen:

Zitat

Ministerpräsident des Landes NRW
Referat Medien- und Presserecht                                                          EINSCHREIBEN
- z. H. der Referatsleiterin -                                     
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
                                                                 


Betr.: Ihr Schreiben vom 31.01.2020 (AZ: 31.01.04) und die Stellungnahmen ihres Referats zu
          meinen Petitionen I.A.3/ 17-P-2018-06330-00 (Eingang beim Landtag am 06.08.2018)
          und I.A.3/17-P-2019-06330-01 (Eingang beim Landtag am 22.01.2019) zum Antrag der
          Befreiungsmöglichkeit vom Rundfunkbeitrag bei Nicht-Nutzung von Rundfunk und
          Fernsehen, wenn die Beitragssumme alternativ für karitative Zwecke gespendet wird.   
   
             


Sehr geehrte Referatsleiterin,

vielen Dank für ihr Schreiben vom 31.01.2020 (Eingang bei mir am 06.02.2020) zu meinem Schreiben vom 04.08.2019 und der saloppen Beantwortung der dort gestellten Fragen. Dennoch möchte ich Sie nicht aus der Verantwortung entlassen, da es nicht zum ersten Mal vorgekommen ist, dass undifferenzierte, den WDR parteiisch vertretende, Stellungnahmen aus ihrem Referat zur Ablehnung von Petitionen geführt haben. 

Erneut verweisen Sie nur auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht, in der es vorwiegend um abgabenrechtliche Fragen der Erhebung des Rundfunkbeitrages ging (AZ: 1 BvR 1675, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17), ohne sich inhaltlich mit der Entscheidung (1 BvR 2550/12) auseinanderzusetzen, in der es um die Frage der Erweiterung der nicht abgeschlossenen Aufzählung von Härtefällen zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag ging. Es dürfte ihnen wahrscheinlich bekannt sein, dass zu dieser Frage der offenen Reglung von weiteren Tatbeständen der Befreiung mehrere Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht anhängig sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat erst vor kurzem einer Studentin im Zweitstudium auf Grund ihres geringfügigen Einkommens die Möglichkeit eingeräumt, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen (AZ: BVerwG 6 C 10.18). Eine fast identische Petition wurde vor einigen Jahren auf Grund von Stellungnahmen aus ihrem Referat genauso abgebügelt, wie es mit meiner Petition geschehen ist.

Aus diesem Grunde nehme ich mittlerweile an, dass die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfallen die politische Verfolgung von Menschen, die der von ihnen propagierten Gemeinschaft der Träger der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht angehören wollen, nicht nur billigend in Kauf nehmen, sondern bewusst forcieren will, um eine Medienordnung für die „öffentliche und individuelle Meinungsbildung“ zu etablieren, die ihren staatlich geprägten Vorstellungen entsprechen soll. Die Förderung und der Konsum eines solchen Staatsfunks kann nach meinen Vorstellungen von Freiheit jedenfalls abgelehnt werden, weshalb ich die Mitgliedschaft in einer solchen Gemeinschaft von Beitragszahlern, die nach ihrer Ansicht die Finanzlast des Staatsfunks tragen soll, auch weiterhin verweigern werde. Da ich bereit bin, die Summe der Beiträge alternativ für karitative Zwecke zu spenden, greift die von ihnen vorgetragenen Pervertierung (die mir mit fast identischem Wortlaut von den WDR-Justizzaren bekannt ist) des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus Art. 3 Grundgesetz nicht. Denn durch meine Verweigerung der Mitgliedschaft bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden die Beitragszahler weder auf materieller noch auf anderer Weise in irgendeiner Form benachteiligt. Das Drohmittel der Vollstreckung dient dann in diesem Zusammenhang nur dazu mich auf irgendeine vorgefertigte Linie bringen zu wollen. 

Ein solches Verständnis von freien Medien erinnert mich so denn an Zustände, von denen ich geglaubt habe, dass sie nur möglich waren, als der WDR noch Reichssender Köln hieß. Ihre Vorstellung von einer Art „informationellen Daseinsvorsorge“ für die Gesamtbevölkerung kann dann als Form der Staatspropaganda nach Vorbild der nationalsozialistischen Volksverdummung verstanden werden, wenn Sie den Zwang zur Teilhabe an einer abgelehnten Gemeinschaft durch Vollstreckungsmaßnahmen nicht besser erklären.

Generell müssen sich alle Landesregierungen, die den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag unterzeichnet haben, die Frage gefallen lassen, ob es wirklich mit den Grundwerten einer demokratischen Gesellschaft vereinbar ist, wenn die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf dem Rücken derjenigen ausgetragen werden soll, die der Minderheit der Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen angehören oder eine staatlich Kontrolle der Medien grundsätzlich ablehnen. Eine echte Trennung zwischen Staat und Landesrundfunkanstalten ist offensichtlich nicht vorhanden, wenn der Richter Paulus im so genannten ZDF-Urteil beispielsweise feststellt:
Zitat
In Wirklichkeit sind, wie nicht zuletzt die mündliche Verhandlung gezeigt hat, die Rundfunk- und Fernsehgremien ein Spielfeld von Medienpolitikern aus den Ländern, die - wie sollten sie auch anders - ihre medienpolitischen Konzepte in Fernseh- und Verwaltungsrat zu verwirklichen suchen. Damit erscheinen sie aber ungeeignet für die Aufsicht über die Gewährleistung der Rundfunkfreiheit und Meinungsvielfalt durch die Rundfunkanstalten (AZ: 1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11).
Hierzu passt dann die folgende politische Auseinandersetzung zur Erweiterung des Rundfunkrates des WDR im Jahre 2016:
Zitat
Die Opposition im NRW-Landtag kritisierte die Vergrößerung des WDR-Rundfunkrats. Thomas Sternberg, medienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sprach von einer unnötigen Aufblähung des Gremiums um ein Viertel, die zusätzliche Kosten verursache. Aus Sicht von Sternberg geht es Rot-Grün darum, den Rundfunkrat „irgendwie politisch auf die Linie zu kriegen“. Dass die Freien Berufe künftig keinen eigenen Sitz mehr hätten, nannte Sternberg die Strafe dafür, dass der Verband derzeit mit einem CDU-nahen Vertreter im Rundfunkrat repräsentiert sei. Künftig hätten weder Muslime noch Vertreter neuer Medien oder weitere Jugendorganisationen einen Sitz im Rundfunkrat, so Sternberg weiter (Medienkorrespondenz vom 12.02.2016).
Unabhängig davon, dass ich in der Regel nicht mit den von Medienvertretern verbreiteten Weltansichten einverstanden bin, werde ich nunmehr dazu gezwungen, mich mit solchen fragwürdigen Kontrollversuchen der öffentlichen Meinung auseinander zusetzen. Denn vorher konnte ich dieses „Spielfeld von Medienpolitikern“ ignorieren, in dem ich einfach auf den Konsum von Rundfunk und Fernsehen verzichtet habe, und selbst entscheiden konnte, welche Quellen (Medien) ich verwende, um mich zu informieren. 
 
Bevor ich also dazu übergehe, Vollstreckungsmaßnahmen zu erdulden, und mich darauf vorbereite als Dissident ins Ausland zu gehen, um mich dort für die Wiedereinsetzung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland einzusetzen, fände ich es schon hilfreich, wenn Sie die von ihnen angeführten Begriffe der „informationellen Daseinsvorsorge“ und „Grundversorgung“ besser erklären würden; zumal Sie diese Begriffe zur Legitimierung der politischen Verfolgung von Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen) und Opponenten (Gegner der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) anführen. 

Der verwendete Begriff der Information ist vieldeutig, weshalb Sie schon alleine deshalb besser erklären müssten, welche Informationen Sie zur Daseinsvorsorge für notwendig halten. Der Austausch von Kochrezepten mag beispielsweise eine Form der gegenseitigen Information sein. Dieser Austausch ist jedoch nicht derart notwendig, dass er zum Zwecke seiner Daseinssicherung durch staatliche Zwangsmaßnahmen sichergestellt werden müsste. Um welche Informationen soll es also eigentlich gehen, wenn Sie von einer „informationellen Daseinsvorsorge“ schreiben.

Eben so wenig klar ist der Begriff der Grundversorgung, der häufiger in Dokumenten zum Rundfunkbeitrag auftaucht, ohne dass er genauer definiert wird. Es wäre nett, wenn Sie mir hierzu Quellen nennen könnten, in denen ich in einer Bibliothek dann nachlesen könnte, was darunter im Rahmen der Versorgung mit Rundfunk und Fernsehen zu verstehen ist.

In der Hoffnung, dass Sie mir diese beiden unklaren Begriffe aus ihrem Schreiben mal genauer erklären, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen 

Quellenverzeichnis:

BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 2550/12 -
http://www.bverfg.de/e/rk20121212_1bvr255012.html
BVerwG 6 C 10.18 - Urteil vom 30.10.2019 -
https://www.bverwg.de/de/301019U6C10.18.0
Landtag Nordrhein Westfalen: 16. Wahlperiode Petitionsausschuss – Übersicht 16/47
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMPE16-47.pdf
Landtag Nordrhein Westfalen: 16. Wahlperiode Petitionsausschuss – Übersicht 16/40
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMPE16-40.pdf
Verfassungsbeschwerde von Olaf Kretschmann (1 BvR 652/19)
http://rundfunkbeitrag.blogspot.com/2019/03/verfassungsbeschwerde-gegen-den.html
Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,33133.msg202716.html
Offener Brief von Sieglinde Baumert an WDR-Intendanten Buhrow
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22593.0
Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz (Kein RBStV)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30210.msg203314.html#msg203314
Kölner Stadt-Anzeiger: Radio-Propaganda: Gehirnwäsche per Lautsprecher
https://www.ksta.de/radio-propaganda-gehirnwaesche-per-lautsprecher-13082552
ZDF-Urteil des Ersten Senats vom 25. März 2014 -1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11 -
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/03/fs20140325_1bvf000111.html
Der Rundfunkrat des WDR wird von 49 auf 60 Mitglieder vergrößert
https://www.medienkorrespondenz.de/politik/artikel/der-rundfunkrat-des-wdr-wird-vonnbsp49-auf-60nbspmitglieder-vergroessert.html


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S
  • Beiträge: 1.162
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Hallo :)

Ich finde, dass noch zwei Punkte des zuvor zitierten Schreibens nicht einfach so stehengelassen werden sollten. Immerhin kommt es von einer Staatskanzlei, also einer hochoffiziellen Stelle.

1. Der Rundfunkbeitrag ist nicht für die Möglichkeit zu leisten, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen. Er ist für das Innehaben einer Wohnung oder Betriebsstätte zu entrichten. Der Text im RBStV ist diesbezüglich sehr präzise und unmissverständlich. Alles andere gehört ins Reich der Märchen.

2. So so, wenn es also um Zwangsvollstreckungsmaßnahmen geht, dann ist plötzlich wieder akribisch auf Belastungsgleichheit zu achten. Bei der Ungleichbehandlung von Ein- und Mehrpersonenhaushalten bezüglich der Abgabe braucht man es mit der Belastungsgleichheit dann aber nicht mehr so genau zu nehmen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2020, 15:02 von Spark«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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1. Der Rundfunkbeitrag ist nicht für die Möglichkeit zu leisten, öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu empfangen. Er ist für das Innehaben einer Wohnung oder Betriebsstätte zu entrichten.
Herr Eicher erklärt es in der Sendung " mal ehrlich " des SWR vom 7.11.2017 etwas anders. Nämlich das Ding wird an die Wohnung geknüpft, ja wie jetzt ?  ::) 8)

Video 0:49 Min.
https://drive.google.com/file/d/17HOTbReEy-8dWVGrC_AQ9ZGeB1v0fzJi/view?usp=sharing


Edit "Bürger" @alle:
Vorsorglich der Hinweis, hier nicht in die Vertiefung von Einzelaspekten abzudriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Petition zur Befreiung durch Spende für karitative Zwecke
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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