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Autor Thema: radio-libertas - Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag (Gewissen)  (Gelesen 3022 mal)

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radio-libertas.de (Blog), 17.01.2020

Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag eingereicht

Von Benjamin Kaiser

Zitat
Noch im Dezember 2012 hatte ich kurz vor Einführung der neuen Haushaltsabgabe beantragt, mich wegen besonderer Härte von der Beitragspflicht zu befreien. Mein Antrag war unter anderem damit begründet, dass ich die Finanzierung der einseitigen Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen Sender nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann (Artikel 4 des Grundgesetzes).
Dazu heißt es nämlich in § 4 Absatz 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags ausdrücklich:

Zitat
    „Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien.“
[…]
Zitat
„Mehr als einen Knopfdruck am PC zur Einsetzung von Textbausteinen haben die Gerichte nicht geliefert.“
[…]
Nun wurde am 16. Januar diesen Jahres die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Der lange Text enthält eine Fülle von Argumenten, von denen ich eines exemplarisch herausgreifen möchte. Und zwar das, was ich in meinen Worten als die Problematik des Staates im Staat bezeichnen möchte.
[…]

Weiterlesen auf:
https://radio-libertas.de/2020/01/17/jetzt-geht-es-nach-karlsruhe/

Danke an User "UVWXYZ" für den Hinweis


Edit "Bürger":
Ursprünglicher Betreff "Jetzt geht es nach Karlsruhe! Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag" wurde angepasst.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2020, 18:11 von Bürger«
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Da bin ich gespannt. Große Hoffnung auf Erfolg habe ich leider nicht, weil Dr. Frank Hennecke diese Argumente richtigerweise auch anbrachte, was keinen Richter interessierte.


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K
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Mit Stephan Harbarth hat die gelernte DDR - Agitatorin für Propaganda ihren Wunschkandidaten für das Präsidentenamt in Karlsruhe beizeiten in Stellung gebracht. Dass das Verfassungsgericht ein so fundamentales Konstruktionselement des Machterhalts wie das des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entscheidend schwächen wird, ist im Politolymp undenkbar.  Da wird nichts anbrennen - gelernt ist gelernt.
Trotzdem ein "Gutes Gelingen!" für den Beschwerdeführer.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Januar 2020, 13:35 von Bürger«
- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

N
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Erst mal dachte ich mir, macht das so Sinn? Der bekannte Kritiker Olaf Kretschmann wartet mit derselben Gewissensbegründung seit etlichen Jahren auf seine Verhandlung in Karlsruhe. Beim letzten Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wurden ja überhaupt nur 4 Klagen angenommen bzw. verwertet.

Die grundsätzliche Frage ist aber durchaus berechtigt. Darf man wider besseres Gewissen oder aus einem Gewissenskonflikt heraus die Beitragszahlung stoppen? In jedem anderen Fall ginge das nicht, weil man ja kündigen kann. Es ist keine staatliche Abgabe, also entfällt auch dieser argumentative Punkt. Mir fällt tatsächlich kein anderes Praxisbeispiel ein, wo man an die Zahlung gebunden oder man zur Beibehaltung des Vertragsverhältnisses verpflichtet wäre.
Das Problem ist, dass der Vertragsteilnehmer auch nicht Bürger und LRA sind, sondern Bundesland und LRA. Es entscheidet also der Staat über das eigene Gewissen hinweg. Ergo müsste man eigentlich die Landesorgane anschreiben und bitten wegen Gewissenskonflikt pro Kläger eine Freistellung zu beantragen, doch der wird auf die Landesrundfunkanstalten verweisen. Logik greift ab diesem Punkt schon lange nicht mehr. Kurz gesagt, mit der Umstellung von Gebühr auf Beitrag hat man ein echtes Demokratiemonster geschaffen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Januar 2020, 13:36 von Bürger«

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Die grundsätzliche Frage ist aber durchaus berechtigt. Darf man wider besseres Gewissen oder aus einem Gewissenskonflikt heraus die Beitragszahlung stoppen

Ich frage mich, ob hier nicht ein grundsätzlicher Denkfehler vorliegt: Man "darf" natürlich gegen sein Gewissen etwas tun, was ein Gesetz vorschreibt. Aber ist das gut? Erinnert das nicht an genau die selbe Frage bei der Aufarbeitung der Nazijustiz? Nach all den leidlichen Erfahrungen: Wieso stoppt das deutsche Gewissen immer noch - so stark es sich auch melden mag - vor der Schranke des Gesetzes? Die werden doch auch nur von fehlbaren Menschen gemacht. Gesetze sind Buchstaben auf Papier, die ausführende Organe in Form von Menschen brauchen. Gesetze sind nicht selbstständig entstanden und führen sich auch nicht selbst aus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Januar 2020, 13:37 von Bürger«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Darf man wider besseres Gewissen oder aus einem Gewissenskonflikt heraus die Beitragszahlung stoppen?
Darf und soll man Krieg finanzieren, wenn man gegen Krieg ist? Wie glaubwürdig wäre das?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Januar 2020, 13:37 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

N
  • Beiträge: 541
Darf und soll man Krieg finanzieren, wenn man gegen Krieg ist? Wie glaubwürdig wäre das?
Krieg im eigentlichen Sinne wird von Staaten geführt. Das deutsche Militär und deren Handlungen werden daher auch aus dem Staatshaushalt finanziert. Da Steuereinnahmen in fast allen Fällen nicht zweckgebunden sind, finanzierst du als Steuerzahler Krieg nie aktiv mit. Es gibt nun mal keine zweckgebundene Kriegs- oder Militärsteuer. Entsprechend greift dieses Argument hier gar nicht erst.

Man könnte jetzt zwar einen Abriss darüber halten, ob man eine Regierung finanziell unterstützen muss, die man nicht gewählt hat, aber das passt nun wirklich nicht hier her.

Ich frage mich, ob hier nicht ein grundsätzlicher Denkfehler vorliegt: Man "darf" natürlich gegen sein Gewissen etwas tun, was ein Gesetz vorschreibt. Aber ist das gut? Erinnert das nicht an genau die selbe Frage bei der Aufarbeitung der Nazijustiz? Nach all den leidlichen Erfahrungen: Wieso stoppt das deutsche Gewissen immer noch - so stark es sich auch melden mag - vor der Schranke des Gesetzes? Die werden doch auch nur von fehlbaren Menschen gemacht. Gesetze sind Buchstaben auf Papier, die ausführende Organe in Form von Menschen brauchen. Gesetze sind nicht selbstständig entstanden und führen sich auch nicht selbst aus.
Da das Gesetz hier eine Härtefallregelung eingebaut hat, stellt sich diese Frage so gar nicht. Die Frage die sich daraus ergibt, ist wieso die LRAs das Gewissen nicht als Härtefall werten und damit durchkommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Januar 2020, 14:54 von Bürger«

h
  • Beiträge: 11
Mir fällt tatsächlich kein anderes Praxisbeispiel ein, wo man an die Zahlung gebunden oder man zur Beibehaltung des Vertragsverhältnisses verpflichtet wäre.
Die Krankenkasse wäre ähnlich. Du kannst zwar wechseln, bist aber grundsätzlich zur Mitgliedschaft und Zahlung verpflichtet.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte keine Nebendiskussionen, sondern ausschließlich eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Jetzt geht es nach Karlsruhe! Verfassungsbeschwerde gegen den Rundfunkbeitrag
und eingangs verlinkten Blogbeitrag bzgl. der Verfassungsbeschwerde betrifft.
Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Grundsätzlich habe ich erst einmal überhaupt kein schlechtes Gewissen, den Rundfunkbeitrag nicht zu zahlen. Es gibt vielmehr ein rechtliches Problem, in dem ich gezwungen werden soll, etwas zu unterstützen, was ich nicht unterstützen will, nämlich den Konsum von Rundfunk und Fernsehen. Dieses Rechtsproblem führt dennoch zu einem Gewissenskonflikt bei mir, weil ich so erzogen worden bin, dass man Unrecht nicht unterstützen darf. Mein Gewissenskonflikt besteht damit in der weltanschaulichen Ablehnung der Unterstützung von Unrechtssystemen, so wie es für mich mittlerweile zweifellos in dem Unrechtssystem der Finanzierung des Staatsfunk gegeben ist. Diese ständige Feststellung des Unrechts führt in meiner Gewissensprüfung in der Tat immer wieder zu einer Situation des „aliter non possum“, weshalb sich die Frage nach anderen Gewissenskonflikten bei mir erst gar nicht stellt, da ich schon lange kein Rundfunk und Fernsehen mehr konsumiere und mich folglich über deren Inhalte auch nicht aufregen kann. 

Die Doktrin der staatlichen Pressefreiheit in der deutschen Rechtsprechung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28411.0
Artikel 10 EMRK: Bruno Antonio Faccio gegen Italien, Beschwerde 33/04
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32853.msg201332.html
Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Seit den unsäglichen Gewissensprüfungen bei der Verweigerung des Kriegsdienstes ist klar, dass sich das Gewissen der Prüfung durch Dritte entzieht. Auch das BVerfG kann m. E. keine Instanz sein, die über Gewissensentscheidungen befindet und in Kategorien sortiert: passiert/abgelehnt. Im Grunde kann man Gewissensentscheidungen lediglich zur Kenntnis nehmen. Da Verfassungsbeschwerden nicht gerade häufig erfolgreich sind, viele gar nicht erst zur Entscheidung angenommen werden, sind die Chancen des Beschwerdeführers vermutlich nicht sonderlich hoch. Untere Umständen ziehen die Richter es vor die Verfassungsbeschwerde nicht anzunehmen, statt sich der Kritik zu stellen, die wohl in jedem Fall folgen würde.

Ein Punkt in der Beschwerde wurde unabhängig von Gewissensgründen sehr treffend formuliert, wobei klar die Legitimationsdefizite der ÖR-Sender heraus arbeitet werden, da diese eindeutig neben den demokratischen Institutionen Kritik-resistent und frei von echter Kontrolle existieren, dabei aber stets von sich behaupten Demokratie-erhaltend zu wirken.
Die Anstalten verfügen über die Selbstverwaltung für ihren inneren Bereich. Der Abgabenschuldner hat nicht Teil an der Selbstverwaltung und ist daher der Selbstverwaltungshoheit nicht unterworfen. Die Erhebung der Rundfunkabgabe durch hoheitliche "Feststellungsbescheide" greift jedoch über den Bereich der Selbstverwaltung hinaus in das Allgemeine Gewaltverhältnis Staat/Bürger hinein. Soll diese Ausübung hoheitlicher Gewalt verfassungsrechtlich zulässig sein, muss die Behörde, die im Außenverhältnis hoheitlich handelt, der Fachaufsicht durch die Landesregierung unterliegen, parlamentarischer Kontrolle zugänglich sein und damit insgesamt in demokratischem Legitimationszusammenhang stehen. Indem es der Landesgesetzgeber versäumt hat, die rechtlichen Voraussetzungen für die Fachaufsicht zu schaffen, stellt er den Rundfunk außerhalb des demokratischen Legitimationszusammenhangs.
...
Der Beschwerdeführer ist somit einer öffentlichen Gewalt ausgesetzt, die nicht im demokratischen Legitimationszusammenhang steht.

M. Boettcher


Edit "Bürger" - Hinweise/ Querverweise/ Anmerkungen:
1) Siehe u.a. auch unter
Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4968.0.html
2) Das re-zitierte Zitat auf der Blog-Seite scheint im Wesentlichen der Streitschrift von Dr. Frank Hennecke zu entstammen
Streitschrift von Dr. Frank Hennecke verfügbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22074.0.html
Das befindet sich in Prüfung und ist dem Blog-Betreiber mit der Bitte um Rückmeldung mitgeteilt worden.
Bitte etwas Geduld. Danke für allerseitiges Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Januar 2020, 17:55 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

 
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