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Autor Thema: Vollstreckung im Auftrag des SWR und Gegenwehr  (Gelesen 727 mal)

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  • Grossherzogtum Baden
Vollstreckung im Auftrag des SWR und Gegenwehr
Autor: 09. September 2023, 17:55
Hallo Freunde,
Person A hat eine Einladung zur Abgabe einer Vermögensauskunft erhalten und "freute" sich,
hat aber leider zuvor keine Mahnung oder sonst was bekommen, was auch der Frau GVin sofort mitgeteilt wurde, ferner wurde um Aufschub gebeten, der aber von der GVin abgelehnt wurde.
Details folgen...

Person A könnte bei der Gerichtsvollzieherin zunächst Antrag auf Terminverschiebung gemäß § 227 Abs. 1 ZPO gestellt haben.
Nach der Ablehnung des Antrages könnte Person A Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt haben.

Person A könnte ebenso die Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung gemäß § 766 Abs. 1 ZPO beim zuständigen Amtsgericht eingelegt und dort auch
Antrag auf einstweilige Anordnung zur Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 769 Abs. 1 ZPO gestellt haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2023, 15:00 von Markus KA«
Erkennen. Erwachen. Verändern
Man hat auch die Möglichkeit die Zahlungen einzustellen!

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  • Grossherzogtum Baden
Zur Info:
Der Termin wurde, bei einer charmanten jungen Frau, wahrgenommen.
Diese wollte keinen Ausweis von Person A sehen. Sie fragte, ob Person A finanzielle Probleme habe oder in Raten zahlen wolle.
Person A sagte darauf, sie zahle gar nix und gibt auch keine Vermögensauskunft ab.
Darauf meinte die GVin: "Dann darf ich Sie bitten das Zimmer zu verlassen."
Sie wünschte Person A noch einen schönen Tag und Person A ist wieder gegangen.

Warum so viele Menschen vor dem Gerichtsvollzieher so großen Respekt haben, verstehe ich nicht, zumal es ja angezweifelt werden darf, ob diese Personen überhaupt nach einer Gesetzes Änderung von 01.08.2012 diese Tätigkeit rechtlich noch ausüben dürfen.***
Denn der § 1 GVO (Der GV ist Beamter im Sinne des Beamtenrechts) wurde aufgehoben, somit ist der GV ein selbständiger Kopfgeldjäger und ob selbständige Unternehmer Hoheitliche Aufgaben noch Ausführen dürfen, steht auf einem anderen Blatt, das es zu erforschen gilt.***


Edit "Bürger" VORSICHT vor diesen - akut ohnehin nicht hilfreichen - Annahmen! Siehe u.a. unter
Sind Gerichtsvollzieher seit 2012 private Selbstständige ohne Befugnis oder stimmt das so nicht?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17486.msg123513.html#msg123513


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2023, 14:38 von Bürger«
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  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Fiktive Person weiß aber schon, dass durch "grundlose Nichtabgabe der Vermögensaukunft" (anstelle "Bestreiten der Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft wg. fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen") die Voraussetzungen für die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis der Länder gegeben ist und in Kürze die Eintragungsanordnung ins Schuldnerverzeichnis der Länder durch die Gerichtsvollzieherin erfolgen wird (incl. Kenntnis an die SCHUFA) und allenfalls dagegen dann noch mal das Rechtsmittel des Widerspruchs gg. die Eintragungsanordnung gegeben sein dürfte, was aber - wenn nicht unverzüglich(!!!!!) nach Zugang incl. Antrag auf Aussetzung der Eintragung eingelegt - die Eintragung aller bisherigen Erfahrung nach nicht verhindert wird?

Fiktive Person weiß auch, dass die Nichtabgabe der Vermögensauskunft nicht verhindert, dass die Gerichtsvollzieherin die mit Vollstreckungsersuchen höchstwahrscheinlich beauftragten Drittauskünfte - incl. Bankdaten, ggf. Arbeitgeber, etc. - unter Umgehung der unwilligen fiktiven Person einholen und an fiktive Rundfunkanstalt weitergeben wird, woraufhin letztere höchstwahrscheinlich unter Nutzung dieser Daten eine Konto- oder Lohnpfändung in die Wege leiten wird?

Siehe zu all dem bereits ausführlich im Forum - zu den Beauftragungen im Vollstreckungsersuchen siehe u.a. unter
Vollstreckungsersuchen 2020 > (Vermögens-)Drittauskünfte unter 500€
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33990.0

Das ist quasi ein Selbstläufer, sofern fiktive Person nicht aktive Schritte einleitet - je später, desto schwieriger...

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.

Worin besteht denn bitte die im Thread-Betreff angekündigte "Gegenwehr"?!? ???



Siehe einige erfolgreiche Vollstreckungsanfechtungen u.a. unter
Stadt Aurich zahlt Schadensersatz wegen Forderns einer nicht existenten „Vollstreckungsgebühr“ (09/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=35636.0
Vollstreckung für den WDR: erfolgreiche Anfechtung einer Kontopfändung in Kerpen (06/2021)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35558.0
Targobank wegen unzulässiger Zahlung einer "NDR-Kontopfändung" verurteilt (04/2019)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30858.0
Erfolgreicher Widerspruch gegen eine Pfändungsverfügung (10/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29009.0
Pfändungsverfügung ohne Leistungsbescheid rechtswidrig (mit Download) (06/2018)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27736.0
Vollstreckung ohne Angabe der genauen Leistungsbescheide rechtswidrig (03/2017)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22596.0

Eine (aus bislang nicht nicht aufgeklärten Gründen) zurückgezogene Bank-Pfändung
alle Schreiben zurückgesendet > Pfändung durch BR > Wie weiter?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36974.msg221671.html#msg221671

Was etwaige nicht zugegangene "Festsetzungsbescheide" und/oder "Mahnung/en" angeht siehe u.a. unter
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13736.0
Vollstr.-Einstellg. wg. fehl. Voraussetz./ fehl. Zugangsnachw. von Briefpost
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=33720.0
BVerwG > Bestreiten des Zugangs eines Verwaltungsaktes durch Nichtwissen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23163.0
und jeweilige weitere Links in den jeweiligen Threads.

Zum fehlenden vollstreckungsfähigen Leistungsgebot in den sog. "Festsetzungsbescheiden" siehe u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=11015.0
mit Aussagen und weiterführenden Links zum Thema "Leistungsgebot"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.msg127507.html#msg127507
Vollstreckungsrechtliche Folgen eines fehlenden Leistungsgebotes im Bescheid
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18629.0
Vollstreckung: Festsetzung ohne Leistungs- oder Heranziehungsbefehl genügt nicht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22007.0


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  • Beiträge: 166
  • Grossherzogtum Baden
Die "Gegenwehr" wird  z. Zt. anonymisiert, dauert noch, aber kommt.

Habe gerade gelesen:
§ 762 ZPO - Protokoll über Vollstreckungshandlungen
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__762.html
Zitat von: § 762 ZPO - Protokoll über Vollstreckungshandlungen
(1) Der Gerichtsvollzieher hat über jede Vollstreckungshandlung ein Protokoll aufzunehmen.
(2) Das Protokoll muss enthalten:
   1.    Ort und Zeit der Aufnahme;
   2.    den Gegenstand der Vollstreckungshandlung unter kurzer Erwähnung der wesentlichen Vorgänge;
   3.    die Namen der Personen, mit denen verhandelt ist;
   4.    die Unterschrift dieser Personen und den Vermerk, dass die Unterzeichnung nach Vorlesung oder Vorlegung zur Durchsicht und nach Genehmigung erfolgt sei;
   5.    die Unterschrift des Gerichtsvollziehers.
(3) Hat einem der unter Nummer 4 bezeichneten Erfordernisse nicht genügt werden können, so ist der Grund anzugeben.

Was kann Person A dagegen tun? Denn dieses ist nicht erfolgt, wie schon oben geschrieben und war das überhaupt eine Vollstreckungshandlung?


Edit "Bürger":
Gegen die Art und Weise der Vollstreckung besteht das Rechtsmittel der Erinnerung nach
§ 766 ZPO - Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__766.html
Bitte hier in diesem Thread nicht Einzelheiten zu allgemeinen/ allgemeingültigen Vollstreckungshandlungen vertiefen. Das Forum ist kein Jura-Forum... :angel:


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  • Grossherzogtum Baden
Fiktive Person hat im Vorfeld schon einiges geregelt, denn es war ja klar, daß die GVin höchstwahrscheinlich Auskünfte - incl. Bankdaten, ggf. Arbeitgeber, etc. - einholen und an fiktive Rundfunkanstalt weitergeben wird, woraufhin letztere höchstwahrscheinlich unter Nutzung dieser Daten eine Konto- oder Lohnpfändung in die Wege leiten könnte.
Fiktive Person verfolgt gelassen das Spiel und sagt sich, wo nix mehr ist, kann auch nix geholt werden!  ;)


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