Hallo Freunde,
Person A hat eine Einladung zur Abgabe einer Vermögensauskunft erhalten und "freute" sich,
hat aber leider zuvor keine Mahnung oder sonst was bekommen, was auch der Frau GVin sofort mitgeteilt wurde, ferner wurde um Aufschub gebeten, der aber von der GVin abgelehnt wurde.
Details folgen...
Person A könnte bei der Gerichtsvollzieherin zunächst Antrag auf Terminverschiebung gemäß § 227 Abs. 1 ZPO gestellt haben.
Nach der Ablehnung des Antrages könnte Person A Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt haben.
Person A könnte ebenso die Erinnerung gegen Art und Weise der Zwangsvollstreckung gemäß § 766 Abs. 1 ZPO beim zuständigen Amtsgericht eingelegt und dort auch
Antrag auf einstweilige Anordnung zur Einstellung der Zwangsvollstreckung gemäß § 769 Abs. 1 ZPO gestellt haben.
Erkennen. Erwachen. Verändern
Man hat auch die Möglichkeit die Zahlungen einzustellen!