Fiktiver Person A's fiktives Problem geht in die nächste Runde ...
Es sei angenommen: Person A hat nach Erhalt des zweiten Schreibens (Bettelbrief) des BS (sog. 2. Meldedatenabgleich) dem BS mittels eigenem Anschreibens mitgeteilt (mit Nennung der Beitragsnummer der elterlichen Wohnung, die gleichzeitig auch einwohner-meldetechnisch und tatsächlicher Hauptwohnsitz von Person A ist), dass für die Hauptwohnung Rundfunkbeiträge entrichtet werden. Gleichzeitig wies Person A daraufhin, dass zukünftige Post bitte an die Adresse der Hauptwohnung zu versenden sei.
Seitens des BS erhielt Person A nun vor ca. 3 Wochen eine Anmeldebestätigung samt Zahlungsaufforderung (Rückwirkende Anmeldung zum 01.01.2016) an die Adresse der Nebenwohnung. Das Schreiben ist wortlautidentisch mit dem in diesem Thread diskutiertem:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29220.0.htmlDie Eltern von Person A haben das SEPA-Mandat für die Hauptwohnung gekündigt. Die Eltern haben dem BS gegenüber mitgeteilt, auch per Anschreiben, dass Person A ab sofort die Rundfunkgebühren für die Hauptwohnung entrichtet (und dies auch in der Vergangenheit im Rahmen einer Haushaltsabgabe indirekt tat). Person A überweist die Kosten des Rundfunkbeitrages für die elterliche Wohnung nun von seinem Konto aus. Seitens des BS kam keine Antwort auf das Anschreiben, immerhin die Lastschrift wurde nicht ausgeführt (daher muss das Schreiben angekommen sein).
Was soll Person A nun weiter tun ?
Das dubiose Schreiben mit der Überschrift "
Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung" hat keine Rechtsmittelbelehrung und enthält auch nicht die Formulierung "
Festsetzungsbescheid". Dem Schreiben ist ein Überweisungsträger beigefügt, weiterhin aber der Wortlaut enthalten: "
Wir hatten Sie bereits um Mitwirkung bei der Klärung Ihrer Rundfunkbeitragspflicht gebeten. Möglicherweise besteht für Sie keine Rundfunkbeitragspflicht, weil z.B. für diese Wohung bereits Rundfunkbeiträge gezahlt werden. .... "
Sehr merkwürdig. Was ist davon zu halten ? Kann Person A diesen Brief ignorieren und auf einen "richtigen" Brief ("Festsetzungsbescheid") warten oder soll Person A hier schon widersprechen, was aber schwierig ist, weil ja keine Rechtsmittelbelehrung und auch keine Widerspruchsfrist genannt ist.
Auf den Inhalt des Anschreibens wegen Haupt- und Nebenwohnung, welches Person A an den BS richtete, geht der BS in dem vermutlichen Kettenbrief nicht ein.
Gelesen wurde von Person A:
Alternative (nach BVerfG): Hauptwhg. z.B. bei Eltern = Zweitwhg. beitragsfrei? https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28157.0Stolperfalle für den ÖRR: Die Zweitwohnungsbefreiung. Die Ungereimtheitenhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28203.0Zweitwohnungen: Beitragsservice verschickt erste Befreiungs-Bescheidehttps://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28916.0Nun stellt sich Person A die Frage ... Reicht das Anschreiben mit der Mitteilung, dass für die Hauptwohnung die Rundfunkgebühren von Person A bezahlt werden und das die Nebenwohung dadurch mit Verweis auf Urteil BVerfG 18.7 (automatisch) beitragsfrei ist, nicht aus ?
Wenn das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat (Urteil BVerfG 18.7), dass eine Person nicht für zwei Wohnungen (Haupt- und Nebenwohnung) Rundfunkgebühren entrichten muss, warum gibt es dann Formulare auf eine Befreiung der Nebenwohnung (die auch noch "Fallstricke" haben) ? Wenn es unzulässig ist, gibt es doch auch Nichts zu befreien ? Und was am 18.7 als Unzulässig erklärt wurde, kann zuvor auch nicht Recht gewesen sein ? Oder irrt da Person A ?
Person A wäre für weitere Verhaltensvorschläge dankbar. Soll Person A erst mal Nichts weiter tun, nochmals das ursprüngliche Anschreiben dort hin versenden oder kann Person A dort evt. sogar anrufen ?
Viele Grüße
Che
PS: @Markus: Person A geht es hauptsächlich darum, keine (eigenen) Rundfunkgebühren zahlen zu müssen. Rundfunkgebühren für die elterliche Nebenwohnung werden sowieso entrichtet, da ändert Person A im Hinblick auf eine gute Elternbeziehung Nichts dran. Nichtsdestotrotz kann Person A ja die Rundfunkgebühren für die elterliche Wohnung quasi "übernehmen" und erspart sich dadurch die eigenen angedrohten Zwangsgebühren (und damit eine Doppelbelastung des gesamten Haushaltes).
Person A hofft daher, dass ihr trotzdem hier im Forum geholfen wird.
Person A hat auch andere Optionen sich zur Wehr zu setzen, die hier im Forum dargelegt werden, gelesen (genereller Klageweg gegen den sog. Rundfunkbeitrag). Das ist dennoch "starker Tobak" für "Anfänger" in dem Gebiet. Nicht zuletzt, weil im direkten Bekanntenkreis von Person A gerade eine Lohnpfändung in der Anbahnung ist (trotz der "Erteilung von Hausverbot von Radio- und Fernsehwellen auf dem eigenem Grundstück" (so wohl in diesem Fall die letzte Argumentation in einem 3 jährigem Rechtsstreit)). :-(