Der Fall ist sehr vielschichtig.
Person B hat leider mehrere Probleme gleichzeitig...
...aber wir werden das vielleicht gemeinsam aufdröseln.
Dafür bitte mal durchatmen...
Erst mal nur im "staccato":
- Nur "potenziell befreit" zu sein hilft nicht viel. Wenn, dann hätte oder müsste sich Person A
auf Antrag befreien lassen.
- Reaktionen auf das Anmelde-Bestätigungsschreiben sind eher müßig, da dieses keine Rechtsmittel vorsieht.
Ungeachtet dessen geschieht die Zwangs-Anmeldung eigentlich ohne Rechtsgrundlage, da im RBStV davon keine Rede ist. siehe u.a. unter
Ablauf 0 Information/ Datenabfrage/ Anmeldung v. "Beitragsservice"http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74417.html#msg74417- Das Antwortschreiben von ARD-ZDF-GEZ ist demzufolge vergleichbar ohne größere Relevanz.
- Laut RBStV sind
auch Zweitwohnungen "beitragspflichtig". Allerdings nicht, wenn es entweder keine eigenständigen Wohnungen sind bzw. für die dortige "Wohnung" bereits anderweitig gezahlt wird.
- Person A wurde dort offenkundig schon viel eher "ausfindig" gemacht.
- Die Forderung am Hauptwohnsitz ist mglw. erst kürzlich durch einen Meldedatenabgleich begründet.
Wird am Erstwohnsitz durch den Elternteil Person B bereits gezahlt?Dann müsste Person A sich gegen die Doppel-Bebeitragung wehren...
Da nun aber schon die Vollstreckung angelaufen ist, ist dies leider ungleich schwieriger, als wenn Person A schon rechtzeitig auf den dortigen FestsetzungsBESCHEID innerhalb der Widerspruchsfrist hätte reagieren können bzw. hätte sie sich rechtzeitig auf Antrag hin nachweislich befreien lassen sollen.
Das ist momentan Person A's akuteres Problem.
Kann sich Person A befreien lassen - oder nicht?
Hat sie entsprechende Antrags-Unterlagen ggf. nicht nachweislich verschickt?Probleme dieser Art scheint es nicht selten zu geben, insbesondere wenn Unterlagen dieser Art nicht *nachweislich* versendet werden. ARD-ZDF-GEZ sind berühmt-berüchtigt für ihren laxen/ chaotischen Umgang in solchen Angelegenheiten.
Festsetzungsbescheid trotz Beitragsbefreiung? (angeblich nicht eingereicht)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14238.msg95385.html#msg95385Person A könnte ggf. gut beraten sein, sich auf mindestens einen Zeugen bzgl. des Erst-Versands der Original-Unterlagen berufen zu können (vielleicht muss da Person A einfach mal ein bisschen überlegen
) und dies ARD-ZDF-GEZ auch entsprechend "mitzuteilen":
Da jetzt aber schon der GV aktiv ist, vielleicht mal bei diesem ähnlich wirkenden Fall nachschauen
Vollstreckungsersuchen/ gült. Verwaltungsakt (PKW-Pfändung, Abschleppkosten)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16122.msg107144.html#msg107144...also fiktive Person A könnte ggf. schleunigst "gepfeffertes" Fax an den Beitragsservice/ die Landesrundfunkanstalt senden, dass die "Voraussetzungen für eine Befreiung durchgehend vorgelegen haben und mit Schreiben vom ... vorgelegt wurden", die "Vollstreckung unverzüglich zurückzuziehen ist" usw.
dem Fax hinterhertelefonieren, bis denen die Ohren glühen
...und *standhaft* bleiben!
Sofern sich Person A befreien lassen kann, würde dies für beide Wohnsitze und also auch für den Hauptwohnsitz gelten.Könnte Person A also eine mglw. nicht nachweislich erfolge Beantragung ihrer Befreiung schon für den zuerst "ausfindig" gemachten Nebenwohnsitz geltend machen, würde dies die Problematik der Hauptwohnung eigentlich auch gleich erledigen. Das wäre wohl optimal.
Erfüllt Person A hingegen doch keine Befreiungstatbestände nach RBStV, so könnte/ müsste Person A für den Hauptwohnsitz einfach abwarten bis der FestsetzungsBESCHEID eintrifft und dann die regulären Rechtsmittel gem. der Rechtsbehelfsbelehrung einlegen (i.d.R. Widerspruch innerhalb eines Monats nach Zustellung=Bekanntgabe).
Siehe hierzu bitte u.a. unter
Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klagehttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.htmlMeist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablaufhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416und was ggf. getan werden könnte.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen
"Schnelleinstieg"Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.htmlDa der reguläre Rechtsweg schon mehrfach und ausgiebig im Forum behandelt ist,
sollte hier im Thread nur das derzeit akutere Problem von Person A behandelt werden, d.h. die
Vollstreckung am Nebenwohnsitz bzw. die "rückwirkende" Befreiung.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.