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Autor Thema: Neuerliche Verfassungsbeschwerde  (Gelesen 7332 mal)

T
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Neuerliche Verfassungsbeschwerde
Autor: 02. August 2018, 03:08
Legen Sie gegen das aktuelle Urteil fristgerecht eine neuerliche Verfassungsbeschwerde ein. Weisen Sie als Gebührenzahler Ihre persönliche Betroffenheit nach. Beachten Sie die formalen Erfordernisse. Die Verfassungsbeschwerde ist für Sie kostenlos.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html

Begründung:

Im aktuellen Urteil des Ersten Senats hat das Bundesverfassungsgericht seine Pflicht versäumt, das Grundrecht des Bürgers gegen einen unverhältnismäßigen Eingriff des Staates in das individuelle Grundrecht zu verteidigen. Der Eingriff ist unverhältnismäßig, weil seit über 60 Jahren nach Art. 2 GG Vertragsfreiheit im Rundfunkmarkt besteht. Diese Vertragsfreiheit bestand bereits, als es noch aufgrund von mangelndem Wettbewerb durch Frequenzknappheit ein öffentlich-rechtliches Rundfunkmonopol gab. Auch beim Übergang zum Dualen System ist die Vertragsfreiheit aufrecht erhalten worden. Der Vertrag kam zustande durch Anmeldung eines Gerätes zur Nutzung als Empfänger. Mit Anmeldung wurde der Bürger zahlungspflichtig. Ohne Vertrag war die Nutzung missbräuchlich. Gemäß Subsidiaritätsprinzip sind die Sender verpflichtet, sich selbst gegen Missbrauch zu schützen. Das ist ihnen heute aufgrund der Digitalisierung technisch möglich. Auf jedem Gerät können per Apps individuell Verträge abgeschlossen und abgerechnet werden. Für Sonderfälle sind Übergangsregelungen zu treffen. Das Bundesverfassungsgericht hat schwerwiegend versäumt, die Unverhältnismäßigkeit zu prüfen und zu erkennen, die Sender auf Selbstschutz durch Apps zu verpflichten, die rückwirkende Entschädigung der Bürger und der Sender per Staatshaftung der Länder zu regeln sowie Übergangsregelungen zu treffen.

Da der vorsitzende Richter Kirchhof befangen dem Gutachten seines Bruder in der Hauptsache kritiklos folgte, ist Vorsatz zu vermuten. Bei der Ermäßigungsregelung ist auf persönliche Vorteilsnahme durch Besitz mehrerer Wohnungen zum Zeitpunkt des Urteils zu prüfen. Der Verdacht auf Rechtsbeugung liegt nahe. Entsprechend ist Strafanzeige bei der Generalbundesanwaltschaft zu erstatten.

https://www.generalbundesanwalt.de/de/adressen.php


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Re: Neuerliche Verfassungsbeschwerde
#1: 02. August 2018, 07:35
Ich finde den ersten Absatz der Begründung gut.

Der zweite Absatz ist problematisch, da richterliche Befangenheit allein aufgrund von einem Verwandschaftsverhältnis nicht nachgewiesen werden kann. Es wäre in diesem Fall allerdings wünschenswert gewesen, dass Herr Kirchhof sich selbst für befangen erklärt und so dem Ansehen des Bundesverfassungsgerichtes gedient hätte.

Der Vorwurf der Vorteilsnahme ist zu streichen, auch wenn ein Richter tatsächlich eine Zweitwohnung hat. Systembedingt sind Richter, die in einem Staat leben, grundsätzlich immer auch selbst von ihren Urteilen betroffen - im Positiven wie im Negativen.


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Re: Neuerliche Verfassungsbeschwerde
#2: 02. August 2018, 08:14
@ TheVoice

Danke!!! Meine innere Stimme jubelt der äußeren zu!
Da kann ich doch noch einmal getreu meinem Motto AUS LIEBE ZUM LEBEN UND ZUR WELT NEIN-SAGEN.


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Ein Herzenswunsch: Mögen alle erkennen, was wirklich wichtig für das Leben in unserer Welt und damit auch für das eigene Leben ist! Mögen sich alle den beglückenden Erfahrungen des Miteinander zuwenden, statt das destruktive Gegeneinander fortzuführen!

Eine Überzeugung: Jeder Mensch hat das Potenzial in sich, sich jederzeit für eine neue Richtung in seinem Leben zu entscheiden.

C
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Re: Neuerliche Verfassungsbeschwerde
#3: 02. August 2018, 08:55
Hallo Zusammen,

wenn man gegen das Urteil vom Bundesverfassungsgericht eine neuerliche Verfassungsbeschwerde einlegt, kann man da nicht auf die mangelnde Berücksichtigung der EuGH Vorlagepflicht aufgreifen ?

Können alle darauf eine neue Verfassungsbeschwerde einreichen, oder nur die, die bereits beim Bundesverfassungsgericht angekommen sind?

Viele Grüße

Cali


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Re: Neuerliche Verfassungsbeschwerde
#4: 02. August 2018, 09:22
Ich bin der Meinung, dass man da noch was drehen kann.
Ist jetzt Art. 9 I GG anwendbar?

Es dürfe dem Staat nicht erlaubt sein, durch die Schöpfung öffentlich-rechtlicher Vereinigungen bestimmte Bürger zu einer Mitgliedschaft in diesen zu zwingen. Dadurch könne der Staat selbst den Schutzbereich des Grundrechts definieren, was dem Wesen der Grundrechte zuwiderlaufe: Die Grundrechte der Bürger sollen gerade nicht der Verfügungsgewalt des Staates ausgesetzt sein.

ÖRR ist zwar keine Vereinigung aber die Mitgliedschaft zur Förderung des Rundfunks ist vorhanden.
Die negative Vereinigungsfreiheit schütze den Einzelnen auch vor dem staatlichen Zwang, einer öffentlich-rechtlichen Vereinigung beizutreten oder ihr fernzubleiben.


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

n
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Re: Neuerliche Verfassungsbeschwerde
#5: 02. August 2018, 10:26
Siehe

Beispiel-Verfassungsbeschwerde (Kurz-Version, auf verschiedene Rechtsakte)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27840.0.html

Person N steht noch am Anfang - Fall ist vielleicht noch einfach?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26487.msg166743.html#msg166743

Und unser Wiki:
http://de.rundfunkbeitrag.wikia.com/wiki/Verfassungsbeschwerde


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

K
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Re: Neuerliche Verfassungsbeschwerde
#6: 02. August 2018, 11:19
Es gibt einige in diesem Forum deren Obsession es offenbar ist den noch vorhandenen Demokratiegläubigen weis machen zu wollen, dass es sich bei der "nationalen" Gerichtsbarkeit um eine Einrichtung zum Wohl des Staatsbürgers handelte. Das Gegenteil dürfte der Fall sein, den Beweis liefern die Gerichte in ihren Urteilen am Band.

Die EU und ihre Gerichtsbarkeit schwimmen auf der selben Welle. Auch auf dieser Ebene wird die Zwangsgebühr nicht gekippt werden. Grund ist ganz einfach, dass der ÖRR durch und durch pro Europa eingestellt ist und man dieses Propagandainstrument auch dort zum Überleben braucht.


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- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

V
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Re: Neuerliche Verfassungsbeschwerde
#7: 02. August 2018, 11:44
Wo besteht bei gesetzlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) eine Vertragsfreiheit?


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  • Im Namen der Gerechtigkeit
Re: Neuerliche Verfassungsbeschwerde
#8: 02. August 2018, 12:34
Dem Einzelnen erwächst aus Art. 2 Abs. 1 GG das Recht, nicht durch Zwangsmitgliedschaft von „unnötigen“ Körperschaften in Anspruch genommen zu werden (BVerfGE 10, 89 [99])


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Re: Neuerliche Verfassungsbeschwerde
#9: 02. August 2018, 14:05
Dem Einzelnen erwächst aus Art. 2 Abs. 1 GG das Recht, nicht durch Zwangsmitgliedschaft von „unnötigen“ Körperschaften in Anspruch genommen zu werden (BVerfGE 10, 89 [99])

Und genau DAS wird dann das Ergebnis der "Neuerlichen Verfassungsbeschwerde" sein: die Rundfunkanstalten sind eben keine unnötigen Körperschaften, sondern für die Demokratie essentiell. (ergibt sich ja bereits aus dem letzten Urteil...)

Das letzte Urteil hat unmissverständlich klar gemacht, dass eher der Rechtsstaat aufgegeben wird, als die derzeitige Rundfunkfinanzierung. Propaganda und Sedativum sind eben wichtiger für unser Gemeinwesen, als eine funktionierende und verlässliche Rechtsprechung.

Die Alarmglocken sind kaum noch zu überhören!



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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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Re: Neuerliche Verfassungsbeschwerde
#10: 02. August 2018, 14:12
Generell ist eigentlich auch zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht bereits die ersten Verfassungsbeschwerden zur Entscheidung hätte annehmen müssen. Denn die Voraussetzungen einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde waren erfüllt. Hierzu schreibt das Bundesverfassungsgericht folgendes auf seiner Webseite:
Zitat
Sonderfall Rechtssatzverfassungsbeschwerde
Mit der sogenannten Rechtssatzverfassungsbeschwerde können ausnahmsweise auch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen unmittelbar angegriffen werden. In der Regel bedürfen Rechtsvorschriften jedoch des Vollzuges durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, gegen die die betroffene Person zunächst den Rechtsweg vor den zuständigen Gerichten erschöpfen muss. In aller Regel ist die Verfassungsbeschwerde in solchen Fällen daher erst nach der Entscheidung des letztinstanzlichen Gerichts zulässig.
Die Rechtsnorm muss die beschwerdeführende Person selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Eine eigene und gegenwärtige Betroffenheit liegt regelmäßig vor, wenn die beschwerdeführende Person durch die Rechtsnorm mit einiger Wahrscheinlichkeit in ihren Grundrechten berührt wird. Unmittelbar ist die Rechtsbeeinträchtigung, wenn kein Vollzugsakt notwendig ist.
In Ausnahmefällen kann sich die Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine Rechtsnorm richten, die noch vollzogen werden muss, wenn ein Rechtsweg nicht existiert oder wenn das Durchschreiten des Rechtsweges unzumutbar wäre. Im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht ist dies regelmäßig der Fall, denn es kann von keiner Person verlangt werden, zunächst eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu begehen, um die Verfassungswidrigkeit der Norm im fachgerichtlichen Verfahren geltend machen zu können.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Verfassungsbeschwerde/verfassungsbeschwerde_node.html

Genau der letzte Abschnitt ist eben zutreffend, weil durch den § 12 RBStV die Gefahr eines Ordnungswidrigkeitsverfahren besteht.
https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeiten-12-rundfunkbeitragsstaatsvertrag-rbstv/

Alle Menschen, die vorher nicht bei der GEZ gemeldet waren, hatten auch keine andere Möglichkeit sich gegen das Unrecht des Rundfunkbeitrages zur Wehr zu setzen, da sie eben nicht die Möglichkeit hatten, durch Einstellung der Zahlungen einen Festsetzungsbescheid zu provozieren. Es fällt in diesem Zusammenhang auch auf, dass Prof. Dr. Kirchhof als vorsitzender Richter der 3. Kammer des Ersten Senats bei solchen Entscheidung in der ersten Reihe saß, wie z.B. im Verfahren 1 BvR 2550/12.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/12/rk20121212_1bvr255012.html

Da in den Entscheidungen vom 18. Juli an allen Ecken und Enden durchsickert, dass die erheblichen Kosten, die bei einer Verfassungswidrigkeit der neuen Abgabeform für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten entstanden wären, ein entscheidendes Kriterium war, die Verfassungsbeschwerden zurückzuweisen, kann man den ganzen Verfahrensablauf nur als Frechheit bezeichnen, wobei natürlich auch der Eindruck entsteht, dass man die Kläger absichtlich über die Fachgerichte geschickt hat, um vollendete Tatsachen zu schaffen. 
Neue Verfassungsbeschwerden müssen diese vielen Ungereimtheit vielleicht auch einmal schärfer auf den Punkt bringen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. August 2018, 21:37 von DumbTV«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
Re: Neuerliche Verfassungsbeschwerde
#11: 02. August 2018, 14:24
Mir geht es wie @Klarschiff und @Vollkuhl,

wie kann ich von einem Gericht, das diesen Bockmist verzapft hat, eine Revision nach einer Bockmistbeschwerde erwarten? Ist das nicht etwas naiv?

Diese Seuche ist sehr wahrscheinlich auch auf EU Ebene angekommen, bzw ging von dort aus. Also keine übertriebenen Erwartungen a la , die EU wirds schon richten, steht doch alles schwarz auf weiß in den schönen Gesetzblättern.

Papier ist geduldig!!

Wir haben es hier mit notorischen Falschspielern zu tun. Da hilft nur eines. Der komplette Apparat muß neu erfunden werden. Mit brav sein und deren Regeln zu befolgen wird das nicht gelingen.  ;)


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Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

S
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Re: Neuerliche Verfassungsbeschwerde
#12: 02. August 2018, 14:53
Hierzu schreibt das Bundesverfassungsgericht folgendes auf seiner Webseite:
Zitat
Sonderfall Rechtssatzverfassungsbeschwerde
[...]
Im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrecht ist dies regelmäßig der Fall, denn es kann von keiner Person verlangt werden, zunächst eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu begehen, um die Verfassungswidrigkeit der Norm im fachgerichtlichen Verfahren geltend machen zu können.

Das bestätigt doch geradezu die Unzulässigkeit der sogenannten "Säumniszuschläge". Man wird quasi erst zum Begehen einer Ordnungswidrigkeit genötigt, bevor einem der Rechtsweg eröffnet ist. Dasselbe hatte auch schon das Landgericht Tübingen in ähnlicher Form ausgeführt.
Bei einem ordnungsgemäßen Grundlagenbescheid wäre das nicht der Fall.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Re: Neuerliche Verfassungsbeschwerde
#13: 02. August 2018, 15:34
Der ordentliche Rechtsweg bei den Menschen, die noch nicht bei der GEZ gemeldet waren, wäre ein Verwaltungszwangverfahren nach verweigerter Auskunft gewesen, so wie es zumindest in NRW durch §9 RBStV angedeutet wird.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=19124&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=407051
Angesichts der hohen Zahl der verweigerten Auskünfte wird dies wohl der Grund dafür gewesen sein, dass man die Direktanmeldung eingeführt hat, da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten diese Verfahren dann hätte einleiten müssen.


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Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
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Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
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Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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  • Beiträge: 403
Re: Neuerliche Verfassungsbeschwerde
#14: 02. August 2018, 18:17
[...]
Angesichts der hohen Zahl der verweigerten Auskünfte wird dies wohl der Grund dafür gewesen sein, dass man die Direktanmeldung eingeführt hat, da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten diese Verfahren dann hätte einleiten müssen.

Eine fiktive Person S hat bzgl. der Erfindung der Direktanmeldung eine etwas andere Theorie. Dabei geht es weniger um die Anzahl von verweigerten Auskünften. Eine fiktive Person S geht vielmehr davon aus, dass die Verfolgung der möglichen Ordnungswidrigkeit sehr wahrscheinlich ins Leere gelaufen wäre, da die Betroffenen weder vorsätzlich noch fahrlässig handeln, weil die Zuständigkeit einer Landesrundfunkanstalt nicht im Gesetz geregelt ist, die Anmedlung jedoch bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt erfolgen soll (mangelnde Normenklarheit des RBStV).

Siehe hierzu u.a. auch unter
Direktanmeldung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg169693.html#msg169693


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Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

 
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