Das treibt den Wahnsinn dann auf die Spitze. Pro Wohnung maximal ein Beitrag und ebenfalls maximal ein Beitrag pro Person. Es sollte ein Wettbewerb geben, ab wieviel Wohnungen und Personen mehr als 17,50 anfallen pro Monat um die Konstellation auszurechnen. Dabei berücksichtigen, dass monatliche Änderungen durchgeführt werden. Sprich in wie viele Wohnungen muss eine Person U monatlich um ziehen und andere Personen A bis X wohnen oder umziehen, dass die Ermittlung 17,50 verbraucht. Bitte immer an die Verwaltungsvereinfachung denken.
Es drängt sich doch einfach die Grundfrage auf, was dieser Beitrag jetzt sein soll: Einer auf Wohnungen oder einer pro person.
Beides führt zu jede Menge unsinn.
Die logische Schlussfolgerung ist eigentlich: Wenn ÖRR allen dient, dann ist er von allen zu bezahlen. Und nicht auf Basis der Wohnung, denn diese kann von 0 (gut dann ist es keine Wohnung mehr) über 1 bis x Personen bewohnt werden. Und das ist natürlich extrem ungerecht, denn während eine WG Familie etc. einen Beitrag durch X Personen Teilen kann und somit pro Person 1/x Beitrag zahlt, zahlt ein Alleinstehender immer 1 Beitrag. Die komplizierte Rechtsfolge wer gerade für den beitrag herangezogen wird mal ausser acht gelassen, das ist ja immer ein Streitpunkt wie in dem Fall von Person X, Y und Z mit der WG, wo es einen trifft - oder auch mehrere, die dann vlt. alle unabhängig voneinander zahlen?!?
Schließlich weiss der BS ja nichts von der Aufteilung der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern.
Die Betrachtung dieser Ungleichbehandlung ist immerhin ein Punkt - aber das lassen sie relativ billig aus. Die Aushebelung der Korrelation von Nutzung (durchd ie Gerätbindung) und Beitrag ist ein kasus knacksus. Das war zur Gerätzeiten schon strittig, man konnte mit dem Fernseher und Radio ja bereits alles mögliche andere anstellen, durch die PC Gebühr wurde es dann absurd, denn da wurde einfach jedes internetfähige Gerät zum Rundfunkgerät gemacht.
Am Ende kommt man auch da nicht auf den Kern: Es gibt Nichtnutzer. Wie kann etwas so essentiell sein, das es zwangsfinanizert werden muss, wenn doch nichtnuzer relativ sorgenfrei leben können? Wer nutzer definiert, der muss auch nichtnutzer definieren. Und wer die zu einem Zwangsbeitrag verpflichtet, der begeht eine unbillige härte.
REcht haben die Jungen Juristen in 2 Punkten:
Das urteil und das des EGH sind das Ende, nämlich des rechtlichen Wegs. Jeder der einen Funken Realitätssinn hat, versteht das die Juristen lieber in der Hölle schmorren als die Zwangsfinanzierung des Rundfunks aufzugeben. Ohne einen gravierenden Umsturz wird es keinen weg um eine wie auch immer geartete Zwangsfinanzierung geben.
Ich meine ein Gericht das ohne jede Beweise zum Thema Fake News sowas in ein Urteil schreibt:
„Angesichts dieser Entwicklung wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden.“
sich niemals gegen den ÖRR stellt. Übrigens beduetet eine wachsende Bedeutung natürlich auch eine bessere Finanzausstattung fürs Rentnerfernsehen, dann kann ARD und ZDF noch mehr Millionen für Fussballrechte verblasen, nicht das es Fake News über das Ergebnis im Internet gibt.
Der Zweite Punkt ist: Der ÖRR war nicht grundsätzlich auf dem Prüfstand.
Eine umfassende Betrachtung erfolgt nicht. Darauf hat keiner Bock, weil klar ist das in der heutigen Medienlandschaft so ein Gigant wie der ÖRR nicht mehr gebraucht wird.
Das tut sich ein Gericht nicht an, es sucht nicht nach Alternativen, warum auch?
Es gibt 2 Wege den Beitrag zu umgehen: Nicht zahlen und auswandern. Den 3. Weg kann man beschreiten, und das ist der politische.