Full ack, lieber @PitB...
Und den vielzitierten Spruch mit dem lieben Gott auf hoher See und vor dem Richter laß ich jetzt...
Das ist gut, denn wir wollen doch den lieben Gott nicht beleidigen ;->. Zumal der Satz heutzutage - insbsd. angesichts der bisherigen "Rechtsprechung" in Sachen "Rundfunkbeitrag" - auch deutlich anders heissen müsste, nämlich "Auf hoher See ist man in Gottes, vor Gericht hingegen ganz offensichtlich in des Richters und dessen Kollegen Hand (wenn nicht der der "Anstalt")". Dass sich mancher Richterkollege zwar immer noch (oder wieder) eines gottähnlichen Selbstbewusstseins erfreut (und selbst lt. Neuer Richtervereinigung zu einem beachlichen Teil noch im 19. Jhdt. lebt), sollte dennoch niemanden mehr zur Verwechslung beider verleiten.
d) Außerdem ist die Beschwerde extrem komplex, um die Annahmehürde zu schaffen.
Das ist ein Kernpunkt, den ich mit meinem Beitrag auch anstoßen will. Wir sind zwar zum reagieren verdammt, da im Augenblick (noch) die Gegenseite agiert. Wir sollten aber einen Zustand erreichen, wo die einzelnen benötigten Module - wie beim Fertigbau - an einer Stelle gelagert sind, um am Tage X an eine andere Stelle gebracht und in Kürze zusammengabaut werden können.
Da ist ein sicherlich wesentlicher gleichfalls vorbereitender Schritt auch darin zu sehen, das Bruderurteil maximal möglich auseinanderzunehmen zu können, was in dem Thread
Widersprüche in den Urteilen des BVerfG (aus akt. Anlass)https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28153.0.htmlzwar angefangen wurde, wie auch bspw. im Winkler-Text
Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfGhttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28430.0.htmlaber noch lange nicht fertig ist. So hatte ja beispielsweise kaum eine "Würdigung" von dem stattgefunden, was in Bezug auf die glasklare Ungerechtigkeit der Mehrfachbelastung von Alleinlebenden bzw. Alleinerziehenden ggü. Wohngemeinschaften jeder Art die seltsame sinngemäße "Feststellung" des Bundesverfassungsgerichts verursacht hatte (sozusagen haarscharf & kaum zu erkennen sich am eigentlichen Punkt vorbeischwurbelnd, also "Rechtsverdrehung" auf höchstem Niveau betreibend bzw. letztlich Verweigerung rechtlichen Gehörs bedeutend), die Leistungsangemessenheit des Rundfunkbeitrags sei auch bei und für Einzelzahler des "Rundfunkbeitrags" gegeben. Auch wenn dieser Zusammenhang vmtl. / evtl. ? Gegenstand der bereits kürzlich von Herrn Bölck vor dem EGMr eingereichten Beschwerde bilden mag, sollte auch hier im Forum oder später anderswo die entsprechende geistige Materie vorhanden sein, auch so etwas bis möglichst auf die unterste Sohle auseinandernehmen zu können. Insofern umso wichtiger vielleicht deshalb, da ein (jedenfalls vor hiesigen GEZ-gesteuerten Verwaltungsgerichten) beliebtes Totschlagargument ja doch lautet, der Kläger habe der Argumentation des Gegners lediglich seine eigene Auffassung entgegengesetzt, ohne sich herleitend mit ersterer auseinanderzusetzen. In dem Zusammenhang hatte ein fiktiver Besucher etwas jedenfalls unter Umständen recht Interessantes gefunden, was er noch im obigen Thread
"Widersprüche in den Urteilen des BVerfG (aus akt. Anlass)" ganz fiktiv verlinken möchte.
Wenn es ein Verein wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit 274 Mitgliedern (2017, lt. Wikipedia) schafft, Automobilkonzerne (mit größerem Kapitalvolumen als der örR) halbwegs auf die Knie zu zwingen, müßte doch ein "Europäischer Verein gegen Bürgerbenachteiligungen" - am besten mit Verbandsklagerecht, hauptamtlichen Juristen, Politik-Lobbyismus etc. - in der Lage sein, diesen und ähnlich gelagerten (pseudo-)staatlichen Unfug zu beenden.Für Detaildiskussionen wäre hier auch eine bessere Option geboten, da die Unterhaltungen mehr in einer geschlossenen Benutzergruppe ablaufen und nicht jede Taktik dem Gegner schon vorab serviert wird. Dieser Verein muß sich natürlich von Beginn an im klaren sein, daß er seitens des örR keine gute Presse bekommt.
Ansätze hierzu sind zwar im Internet zu finden, scheinen aber bis jetzt zu stagnieren.
Das ist natürlich gleich in mehrfacher Hinsicht eine ziemliche Hausnummer, die da zu stemmen ist, und entsprechend müssen auch mehrere Dinge auf unterschiedlicher Ebene sich erst klären. Das kostet Zeit (die wir natürlich mglw. nur eingeschränkt haben).
- Erstmal muss im allgemeinen Bewußtseinsstand endlich klar werden, dass insbesondere auch aktive Gegnerschaft zu diesem staatlich etablierten Abzock- bzw. Versorgungssystem namens "öffentlich-rechtlicher" Rundfunk nicht im Entferntesten wesensgleich ist mit "Rechtspopulismus", "Reichsbürgertum" und wie die ganzen von interessierter Seite bewusst ausgegebenen Diffamierungsparolen sonst lauten mögen. Klargemacht werden muss also ganz eindeutig, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts überhaupt nichts mit dem vorgegaukelten Ziel zu tun hat, damit ginge es irgendwie gegen "Rechts". Pfründesicherung für die Anstalten und die etablierte Politik ist der Kern des ganzen, nichts anderes.
Denn interessanterweise gründet sich die Kritik an dem bestehenden völlig überfetteten, wasserköpfigen (natürlich staatsfernen
®) Rundfunksystem ja eigentlich auf einer außerordentlich breiten Basis, die insgesamt mit den genannten, angeblich bezeichnenden absonderlichen Haltungen und Überzeugungen nichts zu tun haben. Oder sind bspw. die Professoren des Wiss. Beirats des Finanzministeriums mit ihrem Gutachten und der Kritik des Bundesverfassungsgerichts i. S. "öffentlich-rechtlicher" Rundfunk (
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Gutachten_und_Stellungnahmen/Ausgewaehlte_Texte/2014-12-15-gutachten-medien.html) dann auch heimliche "Reichsbürger"?
Das mancher Gebührengegner aus der Ecke kommt, mag ja sein. Aber käme andersherum irgendjemand vernünftiges auf die Idee, ein SPD-Verbot zu fordern, wenn die Spezialdemokraten auch heute noch von so etwas wie "sozialer Gerechtigkeit" faseln (worauf allerdings ohnehin nur noch mit dem Klammerbeutel Gepuderte hereinfallen), wie sie die KPD vor ihrem Verbot u. a. auch immer gefordert hatte?! Vermutlich nicht. Die an sich immense Breite des Spektrums mit vielen Anknüpfungspunkten der Forderung einer grundlegenden Änderung dieses Systems (ggf. inkl. entschiedenen Zurückschneidens, wie es jeder anständige Gärtner macht) als weiterer Lösungsmöglichkeit, womit aus den Siebzehnfuffzich monatlich Ein- oder Zweifuffzich werden könnten, die dann der Aufregung wirklich nicht mehr wert wären) ist aber vmtl. bis zum heutigen Tag nur einem sehr kleinen Teil der Bevölkerung bekannt. Wenn das geschafft wäre, gäbe es auch Substanz für ein hohes Wachstum eines ggf. gegründeten "Vereins". Was eine schlechte Presse angeht kann man nur sagen: früher war ja nicht alles schlecht. Ein solcher Verein könnte sich in freundlicher Widmung an die "Anstalten" und deren politische Günstlinge / Gunstverleiher ja dieses alte Sprichwort "Viel Feind, viel Ehr" als Motto nehmen ;->>.
Wenn berichtet wird, daß ca. 4 Millionen Bürger sich weigern, den derzeitigen Beitrag zu bezahlen, wären mit einem Jahresbeitrag von 10 Euro 40 Millionen Euro in der Kasse. Ein guter Crowdfunding-Erfolg für eine zukunftsorientierte Arbeit.
- Rein rechnerisch durchaus beeindruckend. Aber natürlich muß man sich darüber klar sein, dass es um eine Drei-Fronten-Auseinandersetzung geht (nämlich gegen die "Anstalten", deren Gunstgeber (bzw. zu anderer Zeit Günstlinge) der etablierten Politik und der "Rechtsprechung" in deren Diensten, jedenfalls bis jetzt. Politik-Lobbyismus, wie oben angesprochen, dürfte einstweilen schwierig und wenig erfolgversprechend sein (wenn selbst die Linkspartei sich lieber beim ÖRR Liebkind machen möchte, um evtl. ihre Chancen auf eine Koalition mit den Spezialdemokraten etc. zu verbessern, und dem Vernehmen nach entgegen ihren eigenen Verlautbarungen selbst auf Hilferufe ihrer ureigenen Klientel (absolute Geringverdiener) nicht mit einer einzigen Silbe einer Antwort reagiert), solange nicht von einem hinreichend großen Teil der Bevölkerung entsprechend Signal gegeben wird.
Einerseits gibt es sicher jede Menge Potential - angesichts der ja angeblich mehr als 70% der Bevölkerung, die etwas gegen diese zusätzliche (Selbst-)Bereicherungsmaschine haben. Aber irgendwo per Maus ein Klickchen zu machen (genauso: am berühmten "Stammtisch" über "die da Oben" zu meckern und sonst nichts) heißt höchstens, sich auf der Stufe 1 des "kritischen, aufgeklärten Staatsbürgers" zu befinden. Aber auf eine Stufe von mindestens 3 (Gerichtsverfahren) bis 5 zu gelangen - wo doch des gewöhnlichen Deutschen oberstes Ziel immer noch ist, von seiner Obrigkeit "liebgehabt" zu werden - dürfte für manche/n eine richtige Herausforderung sein. Schon insofern (Verein) wäre dann sogar auch über Solidaritätsstrukturen nachzudenken - solange die Masse noch klein genug ist, dass "Aufmüpfige" über Gerichts-, Anwalts- und sonstige Kosten & Sanktionen & Schikanen noch vom Staatsapparat klein gemacht werden können.
Die existierenden Verbraucherzentralen haben sich hier leider nicht mit Ruhm bekleckert, da sie ja mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Öffentliche Mittel? - da war doch etwas.
Die Verbraucherzentralen sind Teil des Systems aus Rundfunkanstalten (also dem "Konzern" ARD (& ZDF)), etablierter Politik und deren dienstbaren Geistern in Gestalt der "Rechtsprechung". Hatte sich vor eineinhalb Jahren doch auch hier im Forum gefunden, mit wie viel zusätzlichem Geld diese sogar von den "Anstalten" für ihre "Beratungen" zum Thema "Rundfunkbeitrag" zumindest entlohnt
wurden.