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Autor Thema: Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion  (Gelesen 132393 mal)

D
  • Beiträge: 244
Nur mal angenommen, eine Partei mit noch totalitäreren Ansichten, als die derzeit regierenden Parteien, würde an die Macht kommen.

Als wahlberechtigter Bürger hast du nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht, dich mit dem Begriff des "Föderalismus*" auseinanderzusetzen und den Folgen daraus. Wenn man dir dann immer noch weismachen kann, dass es in Deutschland ein Wiedererstarken längst vergangener "Strukturen" geben könnte, sollte man dir das aktive und passive Wahlrecht aberkennen.
Dumme Leute und dumm-gemachte sind die Eckpfeiler für die Diktatur, die wir jetzt erleben !

Die hätten seit diesem Skandalurteil einen für ihre Zwecke bestens funktionierenden Propagandaapparat, um die uns China und die Türkei beneiden würden.

Du merkst nichts, und zwar niemals mehr
Du hast ein mächtiges Brett vor dem Kopf !

Wenn EuGH dem Spuk kein Ende bereitet, werden wir rundfunkmäßig ins Jahr 1930 zurückversetzt. Welche Gesinnung unsere Regierenden wirklich haben, jetzt, nachdem sie den Rundfunk komplett ver-quasi-staatlicht haben, wird sich zeigen, wenn Zensurgesetze weiter "im geheimen" erlassen werden.

Wenn du nicht damit aufhörst, das System nach besten Kräften zu unterstüzen, hast du auch kein Recht, die Zustände zu beklagen, die du selbst mit verursachst hast !

nb: * den Föderalismus gib es EXKLUSIV nur in Deutschland. In Italien gibt es jetzt das "Schreckgespenst", dass es in Deutschland NIE wieder geben KANN !

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Staatsformen in Europa“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
„Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion“.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Juli 2018, 14:47 von Markus KA«

M
  • Beiträge: 508
... ganz schön bunt hier ... ;)
Zitat
Nina Hagen & Band - Ich glotz TV 1978 [Video ~5:02]
veröffentlicht: 22.11.2012
https://youtu.be/4HLAfX1Xtwk?t=62


Dann zitiere ich mal (m)einen "Lieblingsatz" aus dem Urteil ohne Grundgesetz Rn70:
Zitat
Zwar besteht keine Verpflichtung, den zweckmäßigsten, vernünftigsten, gerechtesten und wahrscheinlichsten Maßstab zu wählen.
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.pdf?__blob=publicationFile&v=1
... ???

Also: - kein Zweck - keine Vernunft - keine Gerechtigkeit - keine Wahrscheinlichkeit sollen walten, sondern Etwas.
Nur was?  ???
Zitat
Maßstab beschränkt, der einen einigermaßen sicheren Schluss auf den Vorteil zulässt oder einen solchen wenigstens wahrscheinlich macht


@drboe kommentierte bereits teffend im Thread:
BVerfG Urteil 18.7.18 > Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28140.0
Eine ausreichende Verwirrung des betroffenen Publikums ist jedenfalls gesichert. Denkt das doch, der einzige Maßstab sei das Recht in Form des Grundgesetzes.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2018, 11:43 von DumbTV«

j
  • Beiträge: 265
Auch einige Tage nach dem Urteil kann ich es immer noch nicht fassen.
Ich habe nicht erwartet das dass BverfG den Rundfunbeitrag erledigt, aber ich bin felsenfest davon überzeugt das diese Art des Zwangsbeitrags Vefassungswiedrig und obsolet ist. Ich kann der "Logik" des Urteils nicht folgen und sehe es als eine glatte Rechtsbeugung.
Erschreckend ist für mich v.a. die Art, in der die Richter die Klagen abtun - herablassend, weltfremd.
Alleine das Kirchhoff sich nicht für befangen erklärt - wo sein Bruder quasi die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zwangswohnungssteuer gesetzt hat.

Der größte Logikbruch ist und bleibt die Zweitwohnung: Eine Zweitwohnung muss keinen Beitrag zahlen, schließlich zahlt die Person bereits einen Beitrag.
Die Frage ist doch dann, warum ist es unerheblich, wieviele Personen in der Wohnung leben? Schließlich muss ja eine Person nur einmal zahlen, auch wenn sie zwei Wohnungen hat. Das läßt sich weiter implizieren auf die Mietwagen von Sixt, deren Kunden doch meist auch bereits Beitragd zahlen.
Das ganze schreit doch nach einer Kopfsteuer.
Ein weiterer Punkt ist das ich mich frage, warum die Wohnung der Indikator für den Rundfunkbeitrag ist und warum dann gerade im Zuge der Zweitwohnung diese Koppelung ausgenommen wird.


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G
  • Beiträge: 1.548
warum dann gerade im Zuge der Zweitwohnung diese Koppelung ausgenommen wird.

Weil Richter Paulus in der Verhandlung gesagt hat, dass er nicht gerne für seine Zweitwohnung bezahlt. Vielleicht hat er nur unter dieser Bedingung dem Schandurteil zugestimmt? Jeder ist sich selbst der Nächste.


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o
  • Beiträge: 453
  • bislang 500€ der Zahlung verweigert
Auch einige Tage nach dem Urteil kann ich es immer noch nicht fassen.
Ich habe nicht erwartet das dass BverfG den Rundfunbeitrag erledigt, aber ich bin felsenfest davon überzeugt das diese Art des Zwangsbeitrags Vefassungswiedrig und obsolet ist. Ich kann der "Logik" des Urteils nicht folgen und sehe es als eine glatte Rechtsbeugung.
Erschreckend ist für mich v.a. die Art, in der die Richter die Klagen abtun - herablassend, weltfremd.
Alleine das Kirchhoff sich nicht für befangen erklärt - wo sein Bruder quasi die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zwangswohnungssteuer gesetzt hat.

Das Bild von Justitia die als heiliges Wahrzeichen und als Göttin der Gerechtigkeit über unseren Gerichten thront, ist jedenfalls nicht mehr aufrecht zu erhalten. Ich denke es ist nun einfach an der Zeit zu verstehen wie unsere Justiz im Detail besetzt wird und entscheidet. drboe hat hier im Forum schon einiges an Aufklärungsarbeit geleistet. Daran gilt es anzuknüpfen.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

P
  • Beiträge: 377
@jasonbourne

das nennt man reale Machtpolitik. Ich gebe zu, dass das Faire und Offene in mir die Hoffnung auch nicht ganz aufgebeben hatte. Es bestand aber nie die Absicht, sich den Rundfunkbeitrag genauer auf Verfassungswidrigkeit oder was auch sonst für Ungerechtigkeiten kritisch anzusehen. Mit Deinem Forumsnamen wird nach der Schockstarre dem jetzt aber sicher auch eine messerscharfe Analyse und Taten folgen. :) Bei mir wird das ebenfalls passieren, auch wenn Peli nicht gerade furchterregend klingt (Pelikane können gut fliegen, schwimmen und tauchen..nur an Land gehts es manchmal ein bissi schwer voran).

LG Peli

Ps. rechtlich ist denen (SPD, CDU, SPD, FDP, Grünen und Linke) beim Rundfunkbeiträg nicht mehr beizukommen. Der wird jetzt immer noch weiter zum Staatsfunk ausgeformt. Nach diesem Urteil ist der ÖRR gegenüber den Parteien (die Verfassungsrichter haben fast alle ein Parteibuch und kommen auch nur mit diesem dorthin) in einer BRINGSCHULD. Es wird noch schlimmer werden. Eine Absetzung geht nur noch politisch. Und darauf werde ich hinarbeiten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2018, 10:36 von DumbTV«

N
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Der Wille ist also die elementare Voraussetzung um überhaupt von gegebenen Möglichkeiten gebrauch zu machen. Bei einem Nichtnutzer fehlt aber diese Komponente von vornherein.

Wie schon erwähnt, ist der persönliche Wille zentrales Element der Menschenwürde aus Art. 1 GG. Nach einem kurzen (möglicherweise nicht vollständigen) Überfliegen des Grundgesetzes basieren Art. 2, 4, 5, 8, 11,und 12 letztlich alle auf Art. 1 GG und dem darin enthaltenen freien Willen.

Die Menschenwürde aus Art 1 GG ist unantastbar. Damit ist auch der Wille unantastbar. Daraus folgt, dass auch der Vorteil eine höchstpersönliche Angelegenheit ist. Er kann nur dann wirksam sein, wenn er auf einer höchstpersönlichen Willensentscheidung beruht.


Nur zu Vollständigkeit, damit hier keine falschen Gedankenblasen entstehen, sollte man aber berücksichtigen, dass wenn ich z.B. keinen Solidaritätsbeitrag zahlen will, muss ich es trotzdem tun, egal was mein Wille dazu meint. Natürlich handelt es sich hierbei um eine Steuer und Steuern sind demnach von dem Willen und damit auch den Grundgesetzeinträgen, die du da benennst ausgenommen, so lange du hier wohnst.

So sehr ich deine Argumentation auch nachvollziehen kann, so einfach kann man es dann leider doch nicht hinstellen.

Allerdings ist es durchaus mal ein interessanter Aspekt, dass nach Ansicht der Bundesverfassungsrichter ein Unternehmen, das vom Staat für etwas beauftragt wird, anscheinend die gleichen Vorzüge genießt, wie der Staat selbst, wenn es um solche Dinge geht. Das sehe ich wiederrum mit geltenden Recht nicht vereinbar.


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@nevrion 

es gibt einen "kleinen" wesentlichen Unterschied zwischen Solidaritätszuschlag und Rundfunkbeitrag. Beim Rundfunkbeitrag geht es um DAS zentrale Machtinstrument des Staates zur Meinungsbild bzw. Meinungsbeeinflussung und ferner darum, dass 8 Milliarden Euro jährlich einem ganz bestimmten, eng umgrenzten Personenkreis zugute kommen, der dann wiederum in der Schuld des Geldeintreibers = Staat steht. Hier sind massive Abhängigkeiten vorhanden. Reale Machtpolitik oder Meinungsbeeinflussung in größtem Stil kann man mit dem Solidaritätszuschlag nicht betreiben.

Es stand vor dem Bundesverfassungsgericht für die regierenden Parteien zu viel auf dem Spiel, als dass man irgendeiner Form auch nur ansatzweise logisch und gerecht hätte urteilen wollen/können.

Und genau deshalb war man sich dort auch nicht zu schade, zu Tricksen, Täuschen und sich die Gehirnwindungen so zu verbiegen, dass von Logik keine Rede mehr sein kann. Es geht nicht um Logik, es geht nicht um eine gerechte Abgabenverteilung, es ging einzig und alleine um den Erhalt und Ausbau des Staatsfunks. Ziel des neuen Rundfunkbeitrags, der "Demokratieabgabe" ist es, eine Flucht aus der Rundfunkgebühr zu verhindern. Der Begriff Öffentlich Rechtlicher Rundfunk ist ein reines Täuschungsmanöver. Und immer noch fallen viele darauf herein.

Lg Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Juli 2018, 13:22 von DumbTV«

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@Peli

Ohne dich jetzt mäßigen zu wollen, so habe ich bereits selbst beschrieben worin der Unterschied zwischen Rundfunkbeitrag und Solidaritätszuschlag besteht. Begrifflichkeiten wie Staatsfunk und Täuschungsmanöver sind rein subjektiv und haben in einer gesunden Diskussion eigentlich nichts verloren.

Sobald du argumentierst, dass du mit den Inhalten des Programms der ÖRR nicht zufrieden bist, bist du automatisch subjektiv. Das kann vor Gericht gar nicht funktionieren, selbst wenn diese gerecht urteilen würden. Warum du den ÖRR nicht nutzt oder nicht konsumierst mussst du nicht begründen. Meinetwegen weil die Programminhalte dich nicht ansprechen oder für deine Lebensumstände irrelevant sind, aber wenn du konsumierst und lediglich nicht zufrieden bist mit dem was du da siehst, dann ist das zumindest auf der rechtlichen Ebene nicht durchsetzbar. Der Abonehmer ist nicht der Programmdirektor.

Nicht falsch verstehen. Es kann jeden hier - dich eingeschlossen - doch völlig egal sein, was im ÖRR gesendet wird. Selbst wenn es tatsächlich Staatsfunk wäre. Entscheidend ist immer, dass du davon keinen Gebrauch machst und deswegen die Zahlung verweigerst. Wir werden nie in der Lage sein vor einem Gericht die Sendequalität zu beanstanden. Wenn du dir ein Auto kaufst und KFZ-Steuer zahlen musst, kannst du auch nicht beanstanden, dass du die nicht zahlen willst, so lange das Auto keinen eingebauten Navi hat. Du kannst aber die KFZ-Steuer beanstanden, wenn du gar kein Auto hast.


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  • Cry for Justice
Der örR hat sich nun am 18.7. für die zumindest nähere Zukunft als so gut wie unverwundbar aufgestellt oder besser aufstellen lassen. Umso mehr sollten wir, die Öffentlichkeit ihm umso mehr finanztechnisch auf die Finger schauen. Den Pseudoverein KEF können wir getrost unter Ulk verbuchen, da müssen ganz andere Saiten aufgezogen werden. Es kann nicht sein, dass der örR den Spitzenreiter bei betrieblichen Zusatzrenten darstellt und so unschuldig tut als müsse dies halt so sein. Dieses Thema gehört verstärkt in die Öffentlichkeit getragen und gezielt beim örR selbst hinterfragt. Die Normen der guten Sitten sind vor allem bei Zahlungszwang einzuhalten und unabhängig zu überwachen. Die KEF kann dies nicht leisten, sie will es auch gar nicht wirklich, weil...
Eine Krähe...


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Schrei nach Gerechtigkeit

g
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Das BVerfG setzt sich anscheinend auch über den EuGH hinweg, wenn es nun von einer Gegenleistung schreibt, sagt der EuGH in C-337/06 zur damaligen dt. Rundfunkgebühr doch ganz eindeutig, dass es keine Gegenleistung aus der Zahlung hat, wenn die Zahlungspflicht ohne Zutun des Zahlungsleistenden entstanden ist.
Das sehe ich ein wenig anders.
Der Rundfunk war und ist ein Programmangebot.
Bis 2012 hat sich der Bürger als Nutzer angemeldet, um das Angebot zu nutzen und um einen finanziellen Gegenwert zu entrichten.
Der Bürger = Nutzer = Kunde hat damit einen Nutzungsvertrag geschlossen.
Das Zutun war also erforderlich.
Die Rundfunkanstalt war eine Anstalt mit Nutzern, Benutzern.

Ab 2013 wurde aus der Anstalt absolut widerrechtlich eine "Körperschaft" gemacht.
Man ist jetzt ohne Zutun Zwangs-Mitglied in der Rundfunkkörperschaft -- aber eben widerrechtlich. Gegen deinen Willen, wirst du dort als Mitglied geführt.


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W
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Es kann jeden hier - ( ...)  - doch völlig egal sein, was im ÖRR gesendet wird.

Ok, kann es. Es kann einem egal sein, wie die Mitmenschen indoktriniert werden, etwa Anerziehung von Expertenhörigkeit wie in Bares für Rares, Vermittlung von Linksideologie, usw. Feindbildaufbau kann einem auch egal sein, bis es irgendwann kracht.

bist du automatisch subjektiv

Nein, ist er nicht. Man kann solche Dinge wissenschaftlich nachweisen, Sendungen auswerten.
Ganz aktuell:
10. Juli 2018, [PDF ~450 kb]
Studie zur Berücksichtigung der Oppositionsparteien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk am Beispiel der vom NDR produzierten Nachrichtensendung „Tagesschau“
https://afd-fraktion-hamburg.de/wp-content/uploads/2018/07/Studie-zur-Ber%C3%BCcksichtigung-der-Oppositionsparteien-in-der-Tagesschau_AfD_Fraktion-Hamburg.pdf

Wer jetzt der AFD wegen hyperventiliert, hat zu viel Propaganda gesehen.

Diese Überlegungen sind es übrigens, die die Verbliebene Möglichkeit ausmachen, die Beitragsverweigerung aus Gewissensgründen. Das muss man erst einmal sacken lassen, wir haben einen Rundfunk, bei dem man darüber nachdenken muss!

Ansonsten möchte ich das aktuelle Geschehen noch einordnen.
Wie nennt man eine Gesellschaft auf Basis von Gemeineigentum und Kollektivismus? Kommunismus!
Wir haben in Deutschland einen Linksruck, auch wenn nur wenig darüber geschrieben wird.
Wir haben eine Kanzlerin aus dem Dunstkreis der DDR. Viele Leute in Positionen kommen da her. Unerreicht auf diesem Blog dokumentiert:
http://www.danisch.de/blog/?s=mdr+intendantin
Zitat
Wie sich das auf die Ehre des MDR auswirkt, eine Ex-SED-Juristin als Intendantin zu haben? Das weiß ich auch nicht.
Quelle: http://www.danisch.de/blog/2017/03/11/muendliche-verhandlung-mdr-hadmut-danisch/

Darum haben wir Beitragsverweigerer nun richtig "auf die Rübe" bekommen. Wir wollen nicht ins Kollektiv. Wir wollen selbst denken, tun dies auch, und stören damit das ideologische Weltbild! Wir gucken den Mist nicht, sind für sie verloren. Daher schlägt uns Verachtung entgegen.

"Rechts" ist übrigens die andere Seite der selben Medaille, da gibt es auch keine Freiheit.

Edit "Markus KA":
Bitte das Thema „Gesellschaft, Ideologie und SED“
in diesem Thema nicht weiter vertiefen, das da lautet:
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2018, 12:15 von DumbTV«
Chef eines Möbel- und Dekorationsgeschäfts

T
  • Beiträge: 220
  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Sobald du argumentierst, dass du mit den Inhalten des Programms der ÖRR nicht zufrieden bist, bist du automatisch subjektiv. Das kann vor Gericht gar nicht funktionieren, selbst wenn diese gerecht urteilen würden.
Das sehe ich nicht so. Der örR hat einen - wenn auch nicht ausreichend bis gar nicht definierten - Auftrag, den er einzuhalten hat. Deswegen wurde er ja überhaupt gegründet. Wenn er nicht mal den Ansprüchen gerecht wird, von denen er behauptet, nur er würde diese leisten können (kritischen objektiven Qualitäts-Journalismus etc.) kann es nicht "subjektiv" sein, Programminhalte zu kritisieren, weil sie objektiv nicht erfüllt sind. Was ebenfalls ein berechtigter Grund sein kann die Beitragszahlung zu verweigern.


Was ist mit den klagenden Parteien und deren Anwälten? Verstummen die jetzt auch, wie Germano Bauer? Gibt es öffentliche "Statements" von denen zum Urteil und wie sie sich behandelt fühlen?


Edit DumbTV:
Interview von Holger Kreymeier mit Rechtsanwalt Thorsten Bölck über die Verhandlung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27495.0

Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=28430.0

Gab es zum BVerfG-Urteil ein Statement von Frank Hennecke?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28422.msg184043.html#msg184043


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2018, 12:21 von DumbTV«

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.441
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!
Was ist mit den klagenden Parteien und deren Anwälten? Verstummen die jetzt auch, wie Germano Bauer? Gibt es öffentliche "statements" von denen zum Urteil und wie sie sich behandelt fühlen?

siehe
RUNDFUNKBEITRAG - Entschied Karlsruhe politisch?
Interview mit RA Thorsten Bölck (Prozessbevollmächtigter des Leitverfahrens 1 BvR 1675/16)

Zitat
Rechtsanwalt Thorsten Bölck findet harte Worte bezüglich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag.

Video ~14.09min
https://youtu.be/hmi5j1r07sI


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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c
  • Beiträge: 873
RA Bölck: bei Art. 6 EMRK müsste es sich um ein zivil- oder strafrechtliches Verfahren handeln :(

(Was das Rechtsenglisch angeht: das wäre hier im Forum für lau leistbar gewesen. Räusper..)

Wenn die Sache nicht schon beim EuGH wäre, hätten wir ein Problem... Jetzt heißt es erst mal bis September durchharren.

Als nächstes kommt dann die Wahl in Sachsen in einem Jahr. MP Kretschmer kann sich beim BVerfG bedanken. Als Wahlhilfe kann man das Urteil nun nicht betrachten. Und die Sachsen vergessen es bis nächstes Jahr auch nicht.


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