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Autor Thema: Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion  (Gelesen 132374 mal)

W
  • Beiträge: 139
Zitat
Hinsichtlich der Beitragserhebung im privaten Bereich sei das Abstellen allein auf die Möglichkeit des Rundfunkempfangs zulässig

Wo wurde das eigentlich in die Welt gesetzt? Das ist die eigentliche Ungeheuerlichkeit, das heutige Urteil zitiert hier nur das Bundesverwaltungsgericht.

Auch hier wird den fehlende demokratische Legitimation des Tieres deutlich, es ist mit Richterrecht geschaffen worden.


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Chef eines Möbel- und Dekorationsgeschäfts

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  • Grossherzogtum Baden
Wenn man sich vor Augen führt, wie die Richter ihren Arbeitsplatz bekommen wird einem ganz schnell klar, wie in unserem wohl gelobten Lande, in dem man gut und gerne Lebt, gearbeitet wird, die eine Hand wäscht die andere, so einfach ist das. Vor ein paar Wochen sagte eine Dame im Bundestag, Zitat: Dieses Land wird von Idioten regiert!


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  • Sparquote 2013...2025: 13x(~210)=~2700€
Das ist doch alles sehr einfach, wir haben jetzt alle nur noch "Zweitwohnungen".
Wir ermitteln die Wohnung / Villa des Herrn Ferdinand Kirchhof, des weiteren seine Zweitwohnung am Gerichtsort. 
Dem Beitragsservice teilen wir unsere jetzige Wohnung als Zweitwohnung mit und benennen als "virtuelle Hauptwohnung" die von Ferdinand Kirchhof.
Der bekommt dann eine Menge Post. Wir entschuildigen uns bei ihm, dass das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes uns berechtigt, die gleichen Privilegien zu besitzen: "Solidaisch - 1 Beitrag für alle."
Das Recht zum Widerstand berechtige uns, die von ihm uns unterbundene Gleichbehandlung mit seinen Adelsprivilegien ("nämlich verliehen von eigenen Gnaden") zu erwirken.

Vorstehendes war eine Mitteilung in der Absicht, dass der Mangel an Ernsthaftigkeit nicht verkannt werden könnte.
Aber da wir ihm Danksagungen zu senden haben für die Klarstellung, dass das Grundgesetz ab 18. Juli 2018 nicht mehr gilt, benötigen wir an sich dennoch seine Heimvilla-Adresse. Oder wie seht ihr das?
Wer die Adresse hat, bitte nicht ins Forum, aber bitte hierher per PM. @Pjotre kümmert sich dann um die Danksagung.

Ein halbes Jahrhundert seit der Nazi-Diktatur mühsam wieder aufgebautes Vertrauen der Bürger in ihr oberstes Gericht - und 1 Tag genügt, dies in einen Scherbenhaufen zu verwandeln.
Das ist Wiederherstellung des Realismus: Die Justiz ist außerstande, ihr Versprechen der Gerechtigkeit einzulösen und das war noch nie anders. Der Glaube in Juristen-Gerechtigkeit ist religiöse Irrelehre. Das leisten die Juristen nicht und sie werden es nie leisten.

Vielen Dank, Herren Paul und Ferdinand Kirchhof, die Bürger von ihrer Justizillusion befreit zu haben.
Deutschlands unausgesprochene Justiz-Vision war: Nie wieder eine Politik-Hörigkeit der Justiz für Rechtsbruch.
Denn nur dadurch konnte das NS-Regime in Massenkriminalität abgleiten.

Das Grundgesetz wurde am 18. Juli 2018 sehr zweifelsfrei "gebrochen"
und dies schmerzlichst für rund 20 Prozent der Bürger (Nichtzuschauer, Geringverdiener, 1-Personen-Haushalte, Kleinbetriebe).
Glücklicherweise ist das der übelsten Diktatur von einst nicht annähernd zu vergleichen. Aber der unausgesprochene Konsens des Nicht-Rechtsbruchs für Politiker-Wünsche, wie er bundesweit quer durch alle Justizfakultäten aller Universitäten seit 1946 besteht, wurde von rund 400 Verwaltungsrichtern und nun sogar vom obersten Gericht gebrochen - von den Universitätsprofessoren Paul und Ferdinand Kirchhof.
Das möchte @Pjotre dem Vorsitzenden mitteilen an seine Privatanschrift. Wer sie hat - bitte nicht öffentlich, sondern nur per PM.



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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirwana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Kommen wir zu den Widersprüchen in den Urteilen des BVerfG.

Siehe sep. Thema:

Widersprüche in den Urteilen des BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28153.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2018, 22:53 von Viktor7«

  • Beiträge: 3.238
Es wurde leider zu wenig auf die Meinungsmanipulation und Propaganda durch örR in der Verhandlung eingegangen, weil man immer der Meinung war, das BVerfG würde die Regelung kippen, dass örR auch rund um die Uhr nur ein Testbild senden könnte und dafür kassieren dürfte. Offensichtlich ist es gelungen, die Richter zu verblenden, so dass sie die Fehlentwicklung im Programmangebot nicht beurteilen mussten. Es besteht ja nicht nur die Möglichkeit, gutes Programm zu empfangen, sondern es besteht ja auch die Möglichkeit, manipuliert zu werden. Wie auch immer, Möglichkeiten haben positive wie negative Eigenschaften. Dass sich das alles nun sehr negativ auf die Bürger auswirkt, wurde nicht berücksichtigt. Da es nun amtlich ist, dass der örR den Bürger bescheißen (gibt kein besseres Wort dafür) darf, wird er es weiterhin auch kräftig tun.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 08:05 von Bürger«

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  • Grossherzogtum Baden
„Gesetzesbindung ist ein Irrweg“
 
Es lebe der Richterstaat [ ist es nicht schön wie die Welt sich fügt? ]
 
Die gesamte „Recht“sprechung zum Thema GEZ vom VG (Verwaltungsgericht), bis hin zum Bundesverfassungsgericht war bisher ausschließlich verfassungswidriges „Richterrecht“.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 08:06 von Bürger«
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M
  • Beiträge: 112
Ein Fehlurteil. Es ging schon mit einer Lüge los: "Im Namen des Volkes".
Und selbst bei Zweitwohnungen hieß es nur, es dürfe auf Antrag (!) nicht nochmals die volle Summe kassiert werden. Es bleibt also selbst da die Hintertür auf, einen reduzierten Beitrag zu fordern.

Dass alle anderen Beschwerdepunkte abgebügelt wurden ist schon sehr absurd. Mit gesundem Menschenverstand nicht erklärbar, war aber zu erwarten. Es ging ja eben gerade auch darum, dass ein Beitrag jetzt nicht als Einladung für alle möglichen Finanzierungen missbraucht werden wird.
Nach diesem Urteil bereiten die Presseverlage bestimmt schon die Zeitungsabgabe vor, die für alle Inhaber eines Briefkastens gilt. Schließlich, so die Begründung der Verlage, stellen Sie an Angebot an Presseerzeugnissen für jedermann und -frau zur Verfügung. Ob man das tatsächlich nutzt, ist dabei nicht erheblich, allein die Möglichkeit der Nutzung rechtfertigt den Pressebeitrag.

Die Deutsche Bahn jubelte heute auch. Ihre Pläne des "DBeitrag" können jetzt umgesetzt werden. Das Angebot der Bahn steht praktisch deutschlandweit flächendeckend zur Verfügung. Jeder Bürger wird zur Zahlung des "DBeitrag" herangezogen, unabhängig davon, ob er das Angebot der DB nutzt oder nicht. Fairerweise spielt bei "DBeitrag" eine private oder betriebliche Nutzung keine Rolle. Ein Beitrag. Für alle. Anknüpfungspunkt ist der Mensch.


Passend zum krassen Fehl-Urteil kam heute ein Brief der Kämmerei und ein Festsetzungsbescheid. Boomerang, ick hör dir fliegen!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 08:07 von Bürger«

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Das BVerfG setzt sich anscheinend auch über den EuGH hinweg, wenn es nun von einer Gegenleistung schreibt, sagt der EuGH in C-337/06 zur damaligen dt. Rundfunkgebühr doch ganz eindeutig, dass es keine Gegenleistung aus der Zahlung hat, wenn die Zahlungspflicht ohne Zutun des Zahlungsleistenden entstanden ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 08:08 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S
  • Beiträge: 78
Nachdem das Bundesverfassungsgericht - zumindest heute - seine Seele dem Satan verschrieben hat, tun sich mir folgende Fragen auf:

1. Können die gescheiterten Kläger irgendwie Einspruch einlegen? (Post-Kirchhof hätte das vielleicht zumindest teilweise Erfolg? Man müsste also so viel wie möglich Zeit gewinnen...)

2. Können die gescheiterten Kläger nun vor den EuGH gehen und möglicherweise eine Revision des Urteils erreichen? EU-Recht hat Vorrang, auch verfassungsrechtlich. (--> https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3Al14548) Falls sie es nicht planen, sollte man es ihnen nahelegen. Man könnte ja so oder so am EuGH klagen, gell?

3. Könnnen auch andere Personen das heutige Urteil des BVerfG anfechten, am EuGH? Das Urteil betrifft ja schließlich alle und zementiert das Unrecht über das Grundrecht. (Relevanter ausgedrückt: Es zementiert die Verstöße gegen das EU-Recht)

4. Wenn das laufende Verfahren am EuGH (C-492/17) Verstöße gegen das EU-Recht feststellt und den Rundfunkbeitrag aufhebt oder ändert, würde das auch das heutige Urteil aufheben oder ändern? (rückwirkend)
(nochmal: EU-Recht hat Vorrang, auch verfassungsrechtlich. (--> https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3Al14548)

5. Gibt es schon Termine oder Ansetzungen für die anderen Verfassungsbeschwerden? Post-Kirchhof könnten da andere, "nutzbarere" Urteile fallen? (Man gibt die Hoffnung ja nie auf, auch der Satan ist nicht übermächtig 8))

Es gilt wie immer: Kapituliert wird nicht!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 01:05 von DumbTV«

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Das Bundesverfassungsgericht hat sich am 18.07.2018 offen gegen das Grundgesetz und seine eigene bisherige Rechtsprechung gestellt. Dieses kommt einem Verrat an unseren Grundrechten gleich.
Ich frage mich gerade, wie hoch der Preis dafür wohl gewesen sein mag? Höchstwahrscheinlich 30 Silberlinge.

Wenn die hohen Herrschaften in den Roben sich von unserem Grundgesetz, und somit auch von unserer Demokratie abwenden wollen, bitte. Das ist deren Problem.
Aber meine Loyalität gilt unumstößlich unserem Grundgesetz, unabhängig von dieser Entscheidung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 08:09 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Interessante Frage, wirklich...

...
Ich frage mich gerade, wie hoch der Preis dafür wohl gewesen sein mag? Höchstwahrscheinlich 30 Silberlinge.
...

Vor etwa 7 Jahren hatte ja schon - der damaligen Berichterstattung folgend - ein Innenminister Schäuble in einem Stoßseufzer gewünscht (angekündigt?) das BVerfG künftig an die Kette der Politik gelegt wissen zu wollen (seinerzeit wohl wg. des Verbots des Abschusses von Zivilflugzeugen durch die BW). Damit wären die interessierten Akteure der dt. etablierten Politik ja vielfach schneller gewesen als diese PIS-Herrschaften in Polen vor 1 1/2 Jahren, worüber "man" sich ja auch hierzulande noch so schön öffentlich aufgeregt hatte.

Eine Fragestellung könnte insofern - angesichts dieser auf dem Hintergrund der Geschehnisse & Abläufe (inklusive der Verkündung des Urteilstermins durch diese Raab aus der Dreyer-Connection in RLP statt durch das BVerfG) im Nachgang nur noch als wunderherrliche Inszenierung zu betrachtende öffentliche Verhandlung vor dem BVerfG v. 16.05.18  - in die Richtung gehen, ob dieser Senat vllt. auch eine besondere Motivation gehabt haben könnte, so zu handeln, wie er handelt.

Klar, natürlich wäre es möglich, dass diese Richter einfach nur so in ihrem Elfenbeinturm verwurzelt sind, dass ihnen der Bezug zur Realität schlicht flöten gegangen ist oder eben auch diese inzwischen einfach Bestandteil dieses Systems aus Gefälligkeitsjustiz in Diensten der Staatsraison sind. Aber auch, ob man ihnen vllt. seitens der Parteienoligarchie gesteckt hat, wie wichtig es für den Fortbestand des BVerfG in seiner ggw. Bedeutung ist, dass sie in Sachen "Rundfunkbeitrag" ja das "richtige" Urteil fällen - wo sie ja "ganze Arbeit" geleistet haben?

Würde also ggf. eine Mehrheit aus CDU/Spezialdemokraten  & Grünen im Dt. Bundestag zu entsprechenden Entscheidungen reichen, dass BVerfG - im Sinne der künftigen direkten Unterwerfung unter die etablierte Politik - zu "demontieren", hätte dieses "falsch" entschieden?

Ansonsten: Das Diktum "Nichts ist unmöglich!" gilt offensichtlich schon lange nicht mehr nur für die kommerzielle Wirtschaft - auch Politik & Verwaltung (die subalterne Justiz desgleichen & inzwischen dann wohl auch der Erste Senat des BVerfG) haben wohl längst Gefallen daran gefunden. Wir leben schließlich in der Postmoderne. "Wir haben unsere Vorschriften!" - das ist inzwischen von vorgestern.



& im weiteren:

Das Bundesverfassungsgericht hat sich am 18.07.2018 offen gegen das Grundgesetz und seine eigene bisherige Rechtsprechung gestellt.
...

... gestern a) gesagt zu haben, und heute non a), also letztlich: "Ich nehme alles zurück und behaupte jetzt das Gegenteil" kennt man von Politikern. Aber Juristen im Staatsdienst sollte das nicht erlaubt sein. Ob das insofern den europäischen Rechtsinstitutionen wirklich gefällt, wenn das BVerfG so verfährt?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2018, 22:44 von DumbTV«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

G
  • Beiträge: 103
... gestern a) gesagt zu haben, und heute non a), also letztlich: "Ich nehme alles zurück und behaupte jetzt das Gegenteil" kennt man von Politikern. Aber Juristen im Staatsdienst sollte das nicht erlaubt sein. Ob das insofern den europäischen Rechtsinstitutionen wirklich gefällt, wenn das BVerfG so verfährt?

Man hat sich Donald Trump zum Vorbild genommen  ;D
Schade, dass Dr. Ferdinand Kirchhof nicht den Begriff "Fake-News" miteingebaut hat   >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 08:10 von Bürger«

G

Gee

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Ich fühle mich nicht nur vera… sondern verhöhnt! Das ist unglaublich, erst profitieren die Besserverdienden, weil der bereits über ein eigenes Einkommen verfügende Sohn od. Tochter, der das Hotel Mama/Papa nicht verlassen will und nun wird die Ferienwohnung/-haus  noch 'befreit'.

Selbstverständlich wird es in naher Zukunft wieder eine Beitragserhöhung geben, denn gem.

Statistisches Bundesamt, Fachserie 15 Sonderheft 1, Verfügbarkeit von Zweit- und Freizeitwohnungen privater Haushalte am 1.1.2013:

- gibt es in DE 1.870.000 private Zweit- und Freizeitwohnungen privater Haushalte (S. 16),

d.h. ein weiterer Beitragsausfall von 392.700.000 € im Jahr! (Zusätzlich zu den bereits Befreiten und Ermäßigten).

Und ...

- 84 % aller Zweit- und Freizeitwohnungen privater Haushalte haben ein  monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von mindestens 1500 € (je höher das Einkommen umso höher die qm der Wohnung)

- Darunter sind keine Alleinerziehenden

https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/EinkommenKonsumLebensbedingungen/Wohnen/EVS_HausGrundbesitzWohnverhaeltnisHaushalte.html

Achtung bei Anmeldung einer Zweitwohnung: Zweitwohnungsteuer beachten!

Gruß


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B
  • Beiträge: 95
... und es sieht immer noch so aus, auch nach dem Urteil:
Formular für Befreiung von Rundfunkgebühr für Zweitwohnung
https://www.pcwelt.de/a/bverfg-urteil-rundfunkbeitrag-im-wesentlichen-mit-grundgesetz-vereinbar,3451607


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Z
  • Beiträge: 17
Inwiefern beeinflusst dieses Urteil das Verfahren am EuGH? Das Landgericht als Antragsteller ist doch nun eigentlich an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebunden. Muss die Anfrage nun zurückgezogen werden, oder kann das weiterlaufen?


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