Wer aufmerksam die Werke des BVerfG studiert, weiß, daß es sich, wie es auch bei anderen Gerichten üblich ist, gerne mal auf ältere Entscheidungen zurückbezieht, wenn in denen ein erneut aufgekomener Sachverhalt bereits ausdiskutiert wurde, aber keine Änderung der damaligen Aussage zu erwarten ist.
richtig, der BS MUSS verfassungskonform sein, weil
1.) zwei Vorinstanzen das so sehen
2.) sämtliche Verwaltungsverfahren das bestätigten
3.) Der Herr Bruder Kirchhof kein Verfassungsfeind sein kann
Wenn der Herr Kirchhof 2 dann seine unverschämt hohe Pension genießt, interessiert es nicht die Bohne mehr, was der EuGH dazu zu faseln hat.
Leider jedoch keine zu der notwendigen Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und der Allgemeinheit, wie im Eingangsbeitrag ausgeführt.
doch, du musst nur zwischen den Zeilen lesen
Antworten, die nicht gegeben werden, sprechen eine deutliche Sprache. Demokratie ?