Der einzig sachliche Beitrag kommt meiner Meinung nach nur von Herr Ketterer Kleinsteuber, da er als einziger von den fünf Beiträgen seine Ansicht mit Argumenten stützt, indem er beispielsweise auf das Niedersachsenurteil aus dem Jahre 1986 verweist. Die anderen Stellungnahmen sind von Menschen, die offensichtlich zur großen Sippe der Medienleute gehören. Der örR wird sich über solche Loyalitätsbekundungen sicherlich freuen.
Die Anmerkungen von Herrn Stefan Westphal, die man zeitweise auch ohne Registrierung bei Xing im Internet lesen konnte, sind daher als Frechheit zu bezeichnen. Auch als Absolvent eines Micky-Maus Studienganges (Medienwirt) hätte Herr Westphal erkennen müssen, dass es sich bei Herrn Ketterer Kleinsteuber um einen echten Experten im Rundfunkrecht handelt. Leider haben sich die Universitäten von der Politik vor einigen Jahren breitschlagen lassen, für die Anhänger der Mediensippe Studienabschlüsse einzurichten, die leicht zu absolvieren sind und nur von geringer Qualität sind, wie die substanzlosen Äußerungen des Medienwirts belegen. Er zeigt deutlich, dass er kein Wissenschaftler ist, sondern allenfalls ein besserer Journalist, wobei diese normalerweise auch besser recherchieren sollen können. Auf lange Frist gesehen wird der noch gute Ruf der deutschen Universitäten durch solche Menschen geschädigt werden.