Zum Gerichtsverhandlung des Verwaltungsgericht Mainz und der Entscheidung lese ich gerade auf dem rss-Feed
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ZDF-Intendantenwahl muss nicht wiederholt werden
18.08.2017 - 13:16 Uhr
Mainz – Die Wahl des ZDF-Intendanten Thomas Bellut muss nicht wiederholt werden.
Das Verwaltungsgericht Mainz wies die Klage des Journalisten Varujan Hanamirian ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Hanamirian hatte geklagt, weil er nicht zur Abstimmung im Herbst 2015 zugelassen worden war. Die Stelle des Intendanten stehe nicht mehr zur Verfügung, sagte Verwaltungsgerichtspräsidentin Bettina Freimund-Holler in der Verhandlung am Freitag. Das ZDF hatte laut Gericht erklärt, dass weder Bewerbung noch Wahlvorschlag von dem Mann eingegangen seien. Erst unmittelbar vor Beginn der Sitzung habe er seine Unterlagen eingereicht, sei aber nicht vorgeschlagen worden. Es gebe keine unzumutbare Einschränkung für den Kläger, sagte die Richterin. Es sei äußerst unwahrscheinlich, dass er gewählt worden wäre.
Wenn ich den Text lese, irgendwie erscheint mir das eine immer wiederkehrende krankhafte Seuche (der Richter?) an den Verwaltungsgerichten zu sein, in dem Fall abzuurteilen, ob die Wahrscheinlichkeit einer Wahl des Klägers bestanden hätte. Die Verfahrensvorgänge sind und werden nicht mehr so relevant geprüft und gewichtet.
Gut ich war nicht dabei, was Herr Hanamirian gemacht hat und was er jetzt dem Gericht als Nachweis belegt hat, beziehe mich nur auf die Informationen aus den Beiträgen hier. Es bleibt eben wie immer bei den Rundfunkgesellschaften und den VG's ein G'schäggle hänga - gib Du mir die Vorlage und ich fertige ein Urteil daraus..