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Autor Thema: Die Zukunft der GEZ: Kommt die Kopfpauschale?  (Gelesen 73042 mal)

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Ohne eine für alle nachvollziehbare Kontrollfunktion dreht sich da leider kein Rad auch nur einen Millimeter..

Eine solche Kontrollfunktion wird nur benötigt bei

- Gerätebezug
- Wohnungsbezug
- Kopfsteuer

Auch um diese Kontrolle zu vermeiden wäre der Verkauf von Guthaben zum aufladen auf anonyme Smartcards vorzuziehen. Technisch ist das kein Problem, der BS wäre entbehrlich, nur Nutzer zahlen. Man vermeidet den Abgleich der Meldedaten und die Zusatzbelastung für Finanzämter etc.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

T
  • Beiträge: 546
Ich nutze nicht, also zahle ich nicht. BASTA!

Wenn es Nulpen geben sollte, die meinen ich bin nicht ehrlich dann sollen sie mir das beweisen.

@tokiomotel, ich verstehe nicht warum Du Dir den Kopf über Probleme der Bonzen aus Politik und Rundfunk zerbrichst?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2018, 20:44 von Totalverweigerer«
"Sich fügen heißt lügen!"
(Der Gefangene. Erich Mühsam)

"Die einzige Kunst im Kapitalismus ist der Aufstand gegen alle Autoritäten!" (Graffiti)

"Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist, sondern es muß Gesetz sein, weil es recht ist."
(Charles-Louis de Montesquieu)

http://www.zahlungsstreik.net

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    • Sieb'n Millionen
Hallo!

In einem Zwangszahlungssystem kann man nun mal nicht darauf vertrauen, dass man es nur mit ehrlichen Häuten zu tun hat. [...] Ohne eine für alle nachvollziehbare Kontrollfunktion dreht sich da leider kein Rad auch nur einen Millimeter...

@ maikl-nait
Oder hast Du vielleicht eine für alle gleichermaßen akzeptable Idee, denn ich vermisse diese bisher von Dir. Das Aufspringen und Ausschlachten eines misserablen Vergleiches aus dritter Dr.Hand hilft da wenig weiter.

Allmählich kommen wir dem Kernproblem näher: wie Du selber schreibst, ist der "Beitrag" ein Zwangszahlungssystem -- damit gibt es aus der Logik der Sache heraus keine "für alle gleichermaßen" akzeptable Idee. Die "Freiwilligen" sind natürlich daran interessiert, nach Möglichkeit die "Anderen" an ihren Kosten zu beteiligen. Die "Anderen" verbitten sich den Griff in ihre Taschen.

Zunächst als Prämisse aus der Kommunikationstheorie:
a) "Berichterstattung" ist gefilterte (= damit subjektive) Darstellung der objektiven Realität
b) von der objektiven Realität entfernt man sich durch Auswahl, Weglassung, rhetorische Umformulierung, Ergänzung, Erfindung -- je weiter man das treibt, desto näher ist man bei einer "Lüge"
c) eine "Lüge" funktioniert nur dann, wenn es genügend Bezug zu einer wahrnehmbaren Realität gibt.

Aus c) ergibt sich die Forderung nach Pluralität in der Berichterstattung zur Vergleichbarkeit, damit man die "Individualisierung" aus b) wahrnehmen kann (aber nicht muß).

Der örR betreibt in Zusammenarbeit mit politischen Kräften: Ausweitung der Beitragshöhe, Ausweitung des Betätigungsfeldes (zur weiteren Steigerung der Beitragshöhe), damit natürlich auch "Austrocknung" der Konkurrenz, und "Erdrücken" der Konkurrenz durch "Umarmung" mit Beteiligungen und "zentralen Medienplattformen". Das Resultat ist das Gegenteil von Pluralität.

Zu dem, was bisher zur Grundlage unseres Staates gezählt wurde (nicht etwa, daß es in Deutschland in Allem angewendet wird und wurde):
- Informationsfreiheit: ich kann mir aussuchen, von wem ich mich "belügen" lasse, und von wem nicht -- das schließt das Aufdrängen von "Möglichkeiten zum Empfang" aus
- Privatautonomie: ich muß soweit möglich mit meinem Eigentum machen dürfen, was ich möchte -- als Nichtnutzer zähle ich die Beitragserhebung zur Bespaßung anderer unter Entmündigung
- iVm. Informationsfreiheit heißt das auch: wenn die Nutzung einer Informationsquelle Kosten verursacht, kann ich mir aussuchen ob ich das Geld ausgebe oder die Quelle nicht nutze
- Schutz der Minderheit: ich bin nicht beliebig der "Mehrheit" unterworfen -- die "Mehrheit" kann nicht einfach und beliebig der "Minderheit" in die Tasche greifen

-> Die Überwachung durch Deine "Kontrollfunktion" ist nur nötig, wo die Autonomie des Einzelnen verletzt wird, und ein äußeres Zeichen für den Zwang, der dann in Vollstreckungen und Erzwingungshaft gipfelt.

MfG
Michael


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  • Cry for Justice
Ergänzend: Die Kontrollfunktion datenschutztechnisch wäre für mich zweitrangig, im Vergleich zum popeligen BS passiert sicher ganz anderes und vor allem relevanteren Dimensionen. Wer vor dem BS nichts zu verbergen hat, dem sollte dessen Datensammelei am A... vorbei gehen. Mir geht es vielmehr um eine zu schaffende Kontrollmöglichkeit für Nutzer, dass diese nicht in den Status der zahlenden Dummen von vor 2013 zurück versetzt werden. Entweder strikte Trennung Nutzer/Nichtnutzer ohne wenn und aber oder alle sitzen halt im gleichen unglücklichem Boot, ganz gleich in welch falsche Richtung.
 @maikl-nait
Ich vermisse auch weiterhin einen zumindest annähernd dem Interesse beider Seiten entgegen kommenden Vorschlag. Bisher kommt deinerseits nur graue Theorie für die Einbahnstraße in deine Richtung. Was erwartest du denn nun eigentlich genau? Eine einseitige Zufriedenstellung der Nichtnutzer? Schon mal was von einem Kompromissvorschlag gehört? Das Dilemma darf nicht allein das Problem des anderen sein.




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Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 7.255
Nee, nee, nee; so wird dat nix.

> Mal wieder vorkram <

Es darf keine Einflußnahme staatlicher Stellen auf Personen geben!
"without interference by public authority"

Noch immer nicht verinnerlicht?

Art. 10 EMRK ist BUNDESRECHT, (und EU-Recht).

Entweder Nutzer zahlen auf Basis eines individuellen Vertrages zwischen Nutzer und ÖRR oder der ÖRR wird aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Interessanterweise hat auch schon das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Leipziger Volkszeitung*** den Artikel 10 EMRK zitiert und auf dessen grundlegende Bedeutung hingewiesen.


***Edit "Bürger": Der Wichtigkeit und mehrfachen Erwähnung im Forum wegen, wurde zur Leipziger-Volkszeitung-Entscheidung des BVerfG ein eigenständiger Thread eröffnet - siehe und diskutiere unter
BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2022, 23:45 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Entweder Nutzer zahlen auf Basis eines individuellen Vertrages zwischen Nutzer und ÖRR oder der ÖRR wird aus allgemeinen Steuermitteln finanziert.

Ersteres wäre das Todesurteil für den örR, also abgehakt für zumindest die nächsten paar Jahre..
dat wird erst mal nix.
Auf zweites wird es wohl letztendlich hinaus laufen und somit säßen dann doch wieder alle im selben unglücklichem Boot. Die Nutzer weniger unglücklich, die NichtNutzer halt leider etwas mehr..
Dann tut es halt nicht mehr so weh und verwässert im allgemeinen Finanzbrei. Anderer Name halt..
Wie war das doch gleich mit dem Wunschkonzert, und wo wird ähnliches überall duldend hingenommen?






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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Juni 2018, 21:30 von tokiomotel«
Schrei nach Gerechtigkeit

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
1. Mitwirkung der Betroffenen: Der BS ist mitnichten auf die Mitwirkung angewiesen und so leicht läßt er sich auch nicht weismachen, man würde in der Wohnung des Nachbarn wohnen, der schon zahlt.
Wenn ich mir die Adresse auf meinen Infobriefen ansehe, dann stehen da nicht nur mein
Vor- & Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
sondern dort steht auch noch, in welchem Stockwerk und auf welcher Seite sich meine Wohnung befindet. Diese ist damit eindeutig zu identifizieren.

2. Verschlüsselung und damit ein privater Vertrag zwischen Nutzungswilligen und den Anbietern ist das einzige, was sich heute noch mit den Prinzipien einer Demokratie vereinbaren läßt.
Natürlich wollen die örR das nicht, da sie dann kaum noch Geld bekämen. Andererseits würde ihnen das vielleicht auch helfen, sich wieder gesund zu schrumpfen und wieder niveauvolle Information statt abgekupferter Unterhaltung anzubieten, was dann wieder mehr Leute interessieren würde.
Zudem hat es für das BVerfG ohne Belang zu sein, ob dem örR etwas paßt oder nicht. Das BVerfG hat sich an das Grundgesetz zu halten und danach zu entscheiden. Finanzverfassungsrechtlich ist der "Rundfunkbeitrag" eine nicht zulässige nicht-steuerliche Abgabe. Punkt. Ende. Aus. Der Rundfunklöwe wird sich bald gesättigt zurücklehnen.

3. @ Pinguin: Ich kann Dir nur Recht geben. Allerdings liegt das Problem, meines Erachtens, darin, daß die Gesetzgeber weder von Tuten noch von Blasen und schon überhaupt nicht von der Rechtslage überhaupt auch nur die mindeste Ahnung haben. Die scheren sich schlicht nicht drum. Warum sollten sie auch? Was wollen wir Bürger denn dagegen machen? Die EU kümmert sich doch auch nicht. Dort sieht man doch seit 2013, was mit dem Rundfunkbeitrag passiert. Sieht man Handlungsbedarf? Nein.
Dort wird man auch sehen, wie die Datenschutzvorschriften von den Landesgesetzen mit Ausnahmen derart durchlöchert werden, daß sie faktisch nicht gelten. Wird auch nichts passieren.
Der "EU-Knüppel" wirkt nur, wenn man bereit ist, sich auch an diese Vorschriften zu halten.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

h
  • Beiträge: 294
1. Mitwirkung der Betroffenen: Der BS ist mitnichten auf die Mitwirkung angewiesen und so leicht läßt er sich auch nicht weismachen, man würde in der Wohnung des Nachbarn wohnen, der schon zahlt.
Wenn ich mir die Adresse auf meinen Infobriefen ansehe, dann stehen da nicht nur mein
Vor- & Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
sondern dort steht auch noch, in welchem Stockwerk und auf welcher Seite sich meine Wohnung befindet. Diese ist damit eindeutig zu identifizieren.

Das liegt wohl entweder daran, mit welchen Daten Du Dich beim Beitragsservice selbst angemeldet hast oder welche Daten bei den Meldebehörden gespeichert sind. Bei Wohnungswechsel habe ich jedenfalls noch keinen Mitarbeiter bei den Meldebehörden gesehen, der diese Detail-Angaben Stockwerk/Lage nachgeprüft hätte. Insofern hat jeder die Freiheit, diese Angaben bei der Wohnungsanmeldung wegzulassen.

Außerdem erklärt der BS selbst bei den Fragen&Antworten zum Meldedatenabgleich (https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_zum_meldedatenabgleich/fragen__und_antworten_zum_meldedatenabgleich_2018/index_ger.html), dass der BS die Wohnungszugehörigkeit von Personen nicht sicher feststellen kann. (Gleiches wurde auch von Berichterstatter Paulus in der BVerfG-Verhandlung vorgetragen.)

siehe auch https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25607.msg172000.html#msg172000


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Hallo!

@maikl-nait
Ich vermisse auch weiterhin einen zumindest annähernd dem Interesse beider Seiten entgegen kommenden Vorschlag. [...] Das Dilemma darf nicht allein das Problem des anderen sein.

Zunächst: es gibt auch "faule" Kompromisse.

Die "Mehrheit", unterstützt durch die "freiwilligen" Zahler, macht es zum Problem der "Anderen". Das ist mit Verletzung von "Schutz der Minderheit" gemeint.

Der Eingriff ins Eigentum mit Zwang und Haft ist die Verletzung von "Privatautonomie".

Da dies angebliche Grundpfeiler unseres Rechtssystems sein sollen, warum sollten die "Anderen" etwas von ihrem garantierten Schutz aufgeben? Das wäre genau ein fauler Kompromiss!

Die meisten Leuten haben den örR nicht gebeten, sich auf fast 9 Mrd € jährlich aufzublähen, das waren Systempolitiker in ihrer Verquickung mit dem örR, die "Mehrheit" in den Parlamenten.

Hier greift Dein Wunschkonzert: wer die Musik bestellt, muß sie auch selber bezahlen -- wer da mit Hut rumgeht muß mit den freiwilligen Zahlungen leben, wer mit Hut und Schlagstock rumgeht ist Räuber.

MfG
Michael


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D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
Zu meinem Vorschlag, den ÖRR zu finanzieren wie die Kirche...
Dr.Oggelsbecher lässt zu seinem tollen Vorschlag leider einen ebenso tollen vor allem aber konstruktiven Vorschlag vermissen, wie dieser denn in der harten Realität des Vertrauens in die Ehrlichkeit auch nur ansatzweise umgesetzt werden soll.
ist mein Vorschlag zur Umsetzung ganz naiv: die ÖRR müssen etwas bieten, was die Zielgruppe dazu verleitet beizutreten. Das ist doch bei der Kirche nicht anders, oder? Ich bin zwar nicht in der Kirche, aber es gibt doch gewiss eine Gegenleistung, die man nur als Mitglied erhalten kann. So muss es beim ÖRR halt auch sein.

Dass der ÖRR aktuell nichts hat, was irgend jemanden zum Beitritt verleiten würde, und er daher alle Register zieht und seine unbeschränkte Macht ausspielt ("Für mich ändert sich gar nichts!", "Alle müssen zahlen!"), ist nicht meine Schuld und macht auch meinen Vorschlag nicht schlecht. Der ÖRR ist seit 30 Jahren obsolet. Dass suchtkranke Rentnerfuzzis in roten Roben ihn trotzdem haben wollen, macht ihn trotzdem nicht notwendig, denn Legislative ungleich Judikative.

Dass solche Alternativen wie meine o.g. als utopisch betrachtet werden, weil die Deutschen offenbar alle so verlogen und unehrlich seien, ist doch dem Einfluss der ÖRR selbst geschuldet. Diese haben diese Lüge doch in die Welt gesetzt. Ich glaube nämlich nicht daran, dass die Leute aus der Rundfunkgebühr "geflüchtet" sind.

Tatsächlich war das (augenscheinliche) Phänomen, dass zunehmend viele aus dem alten System geflüchtet sind, durch das verrottende ÖRR-System selbst und die verrottende Verwaltungsrechtsprechung verursacht. Denn wenn der Nachbar im Jahre 2008 schnauzt, noch immer GEZ zahlen zu müssen obwohl er seine Empfänger längst beleghaft entsorgt hat, und der Anwalt und das Verwaltungsgericht ihm kein Recht sondern lediglich Rechnungen verschafft haben, dann überlegt man sich eben drei mal, ob man seinen eigenen Kindern empfiehlt, so ehrlich zu sein (und an den Rechtstaat zu glauben und blah) damit sie brav ihre Fernseher anmelden. Stattdessen sagt man ihnen dann, wenn sie verwirrt wegen eines komischen Briefes von der GEZ anrufen: "wirf ihn einfach weg".

Kurz gesagt: schon damals, als man sich freiwillig (!) in ein Anstaltsnutzungsverhältnis zu den Landesrundfunkanstalten begeben hat, kam man dort nicht auf erträglichem Wege heraus. Also hat man die LRAs gemieden wie das, was sie sind: wie die Pest.


Der ÖRR hat die Menschen dysfunktionalisiert. Heute sind zur Entscheidungsfindung Leute gefragt sind, denen 30+ Jahre lang jedes demokratische Mitbestimmungsrecht an dem, was sie mit der ganzen Familie viele Stunden jeden Tag (!) konsumieren, verwehrt wurde. Und sie haben es noch nicht einmal gemerkt! Diese Menschen wollen Todesstrafe für Kinderschänder, aber wollen nicht, dass Kampfhunde eingeschläfert werden, wenn sie zwei Menschen getötet haben.

Dass wir also niemals eine Kopfpauschale brauchen und es noch viele andere Finanzierungsmöglichkeiten gibt und auch die komplette Abschaffung legitim ist, ist offensichtlich. Es will bloß niemand mehr daran glauben.

PS: wer hat den Begriff "Flucht aus der Rundfunkgebühr" eigentlich geprägt? Man kann nämlich nur vor etwas flüchten, was einen verfolgt  :angel:


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Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

  • Beiträge: 226
Ersteres wäre das Todesurteil für den örR, [...]
Wie kommst du auf diese Behauptung, bzw. würdest diese begründen?

Aus der höchstwahrscheinlich zutreffenden Vermutung dass der aktuelle Finanzierungsumfang sich nicht freiwillig realisieren lässt, kann nicht geschlossen werden, dass dies grundsätzlich unmöglich wäre. Es steht auch nirgends in Stein gemeißelt, dass der staatliche Rundfunk in Deutschland X Milliarden pro Jahr kostet, und diese Zahl nicht veränderbar sei.

Es gibt verschiedene Länder in Europa (und möglicherweise auch noch anderswo), in denen öffentliche Rundfunkanstalten durch freiwillige Zahlungen von Rundfunknutzern finanziert werden. Typisches Beispiel ist die BBC, aber auch z. B. der ORF oder die RAI erhalten gerätegebundene und insoweit freiwillige Gebühren. Ich kenne durchaus Mitmenschen, die nach eigener Auskunft regelmäßig ARDZDFGEZ-Sendungen konsumieren, und dafür auch bereit sind zu bezahlen.

Aufgrund von ausgeprägten Skaleneffekten ist dieses Konzept umso leichter zu realisieren, je mehr Einwohner ein Land hat. Bei der Bevölkerungszahl von Deutschland wäre es nach meiner Einschätzung überhaupt kein Problem, genug freiwillige Zahler und Nutzer zu finden. Zwar eher nicht für 8-9 Mrd. €/a und das gegenwärtige miserable Preis/Leistungsverhältnis, aber durchaus z. B. für 1/3 dieser Summe. Damit könnte locker die angemessene Finanzierung einiger Fernsehsender und Internetangebote mit einem gut gemachten Info/Nachrichten/Reportagen/Bildungs/Kulturangebot sichergestellt werden.

Es gibt also zwei Varianten: Entweder der Rundfunk richtet sich in seinem Angebot und seinem Umfang nach den Wünschen seiner Nutzer, dann funktioniert das. Oder er überschreitet diese Grenze erheblich (wie es gegenwärtig der Fall ist), dann müssen die Bürger auf die eine oder andere Art gewaltsam gezwungen werden ihn zu bezahlen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2018, 00:19 von brverweigerer«

c
  • Beiträge: 1.025
... wie willst du die Nicht-Nutzer von den Nutzern trennen?

Ich denke schon, dass es grundsätzlich wichtig ist, sich darüber Gedanken zu machen, wenn es um einheitliche (häufig als alternativlos betrachtete, weil -vorgeblich- nichtsteuerliche) Nutzungsabgaben geht. Schließlich wird der derzeitige Zwangsbeitrag juristisch u.a. damit gerechtfertigt, dass eine nachvollziehbare überprüfbare Unterscheidung von Nichtnutzenden und Nutzenden unmöglich sei. Hier gilt es - als Beitragsgegner/in - alternative Wege aufzuzeigen, um im juristischen Verfahren argumentativ überzeugen zu können.

Es gibt aber längst Vorschläge in der beitragskritischen Literatur. Einer davon lautete: Selbstdeklaration (analog zu Einkommenssteuererklärung), d.h. Nichtnutzende / Nutzende melden sich als solche an. Status könnte wie früher am Gerätebesitz (TV, Radio) festgemacht werden (leider erfasst dies auch solche Personen, die nur PrivatRF nutzen). Und Überprüfung deklarierter Nichtnutzender, also solche ohne Empfangsgerät, (analog zu Steuerprüfung) vor Ort (=Raumeinheit o.ä.) auf ihren Gerätebesitz hin.* Überführte Abgabenbetrüger/innen werden empfindlich bestraft, das wird die Lust auf Abgabenhinterziehung deutlich senken.

Meine Ergänzung: PC & anderes digitale Gerät bleiben außen vor. Jegliche Übertragung von örR-Angeboten per Internet wird künftig verschlüsselt und individuell nach Verbrauch abgerechnet. Die TV-Nutzung per "alternativer" Empfangsgeräte (PC, Smartphone whatever) ist meines Wissens nach qualitativ wie quantitativ eingeschränkt, jedenfalls nicht gleichwertig. Eine örR-Nutzung aus existierendem Internetzugang abzuleiten, ist - wie schon oft geschrieben wurde - nicht zulässig, z.B. weil regelmäßig eine überwiegend andere Nutzungsabsicht mit dem Besitz solcher Geräte verbunden ist bzw. sein dürfte. (Auch meine ich: Wer TV/Radio nutzen will, wird zuhause entsprechendes gut geeignetes Geräte haben, und nicht ausschließlich auf digitales Kleingerät angewiesen sein.)   

Das wäre z. B. ein möglicher Ansatz zu einem Mischmodell zur Finanzierung des örR, wenn dem technisch nichts entgegen steht.
 
(* zu lösen wäre aber vielleicht noch die Frage, wer diesen hoheitlichen Akt der Überprüfung durchzuführen befugt sein könnte? Ein Beitragsservice ja wohl nicht ...! )


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Juni 2018, 02:28 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 7.255
Die EU kümmert sich doch auch nicht. Dort sieht man doch seit 2013, was mit dem Rundfunkbeitrag passiert. Sieht man Handlungsbedarf? Nein.
Das ist eine Frage der Zuständigkeiten, bzw. der Befugnisse, die an die Union übertragen worden sind. Und bis es dort ist, dauert es eben, wenn der einzelne Bürger nicht alle Möglichkeiten nutzt oder nutzen will, die ihm zur Verfügung stehen könnten, wenn er denn bereit und gewillt wäre, sich mal in den wichtigsten Teil des EU-Gesetzesdschungel durchzulesen.

Ein Problem fängt u. U. schon bei der Sprache an; auch wenn sich jeder EU-Bürger in seiner Landessprache an alle EU-Stellen wenden darf, (also nicht nur an EU-Stellen in Deutschland), wird sein Text letztlich doch in eine Sprache übersetzt, die jener/jene versteht, der/die dann diesen Text bearbeitet und evtl. weiterleitet? Wenn ich mir jetzt aber so manche Lautäußerungen draussen anhöre, dann scheitert u. U. schon der Übersetzer, bspw. auch wegen der vielen Rechtschreib- und Grammatikfehler, wie man sie in Foren haufenweise findet.


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
... wie willst du die Nicht-Nutzer von den Nutzern trennen?
...Selbstdeklaration (analog zu Einkommenssteuererklärung), d.h. Nichtnutzende / Nutzende melden sich als solche an. ... Und Überprüfung deklarierter Nichtnutzender, also solche ohne Empfangsgerät, (analog zu Steuerprüfung) vor Ort (=Raumeinheit o.ä.) auf ihren Gerätebesitz hin.* Überführte Abgabenbetrüger/innen werden empfindlich bestraft, das wird die Lust auf Abgabenhinterziehung deutlich senken.

Meine Ergänzung: PC & anderes digitale Gerät bleiben außen vor. Jegliche Übertragung von örR-Angeboten per Internet wird künftig verschlüsselt und individuell nach Verbrauch abgerechnet. Die TV-Nutzung per "alternativer" Empfangsgeräte (PC, Smartphone whatever) ist meines Wissens nach qualitativ wie quantitativ eingeschränkt, jedenfalls nicht gleichwertig. Eine örR-Nutzung aus existierendem Internetzugang abzuleiten, ist - wie schon oft geschrieben wurde - nicht zulässig, z.B. weil regelmäßig eine überwiegend andere Nutzungsabsicht mit dem Besitz solcher Geräte verbunden ist bzw. sein dürfte. (Auch meine ich: Wer TV/Radio nutzen will, wird zuhause entsprechendes gut geeignetes Geräte haben, und nicht ausschließlich auf digitales Kleingerät angewiesen sein.)   

Das wäre z. B. ein möglicher Ansatz zu einem Mischmodell zur Finanzierung des örR, wenn dem technisch nichts entgegen steht.
 
(* zu lösen wäre aber vielleicht noch die Frage, wer diesen hoheitlichen Akt der Überprüfung durchzuführen befugt sein könnte? Ein Beitragsservice ja wohl nicht ...! )
Ein sehr, sehr gefährlicher Vorschlag! Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" ist Ausfluss von Artikel 20 und die Wohnung ist Unverletzlich. Ich darf nicht bestraft werden, nur weil ich nicht beweise. Der Staat darf nicht in meine Wohnung. Ein dauerhaftes Bußgeld für das Beharren auf die Unverletzbarkeit der Wohnung ist nicht akzeptabel.

Im Übrigen wurde der PC vom BVerfG rechtswidrig als Rundfunkempfänger deklariert. Das Problem sitzt woanders!


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Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
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