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Autor Thema: Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018  (Gelesen 27335 mal)

m
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Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018

Falls jemand von Euch Interesse daran hat, was ich als Beschwerdeführer vor dem BVerfG am 16.05.2018 vorgetragen habe, kann hier gerne den Inhalt nachlesen:


Zitat
Hochverehrte Damen und Herren, hohes Gericht,

- der Allgemeinheit stehen die weltweiten mehrfach redundanten Medieninhalte im Überfluss zur Verfügung. Der ÖRR ist nur eine Möglichkeit unter tausenden von Quellen. Früher mit nur drei ö.-r. Prog. gab es eine direkte Verknüpfung zu einem Gerät. Wer ein Gerät hatte, wollte diese Programme empfangen, heute gibt es diese Verknüpfung nicht.

- Ich informiere mich aus Zeitungen und Zeitschriften, weil die Berichte umfangreicher, interessanter und besser recherchiert sind,

- Ich nutze weder die ö.-r. Option noch den privaten Rundfunk. Ich werde bereits jetzt gehindert, mir weitere Zeitungen und Zeitschriften zu kaufen, weil ich ggf. den Rundfunkbeitrag doch noch bezahlen muss.


- Aus dem nationalen dualen System wurde ein mehrfach redundantes und globales System.

- Durch das Bereithalten eines digitalen Multifunktionsgerätes wird NICHT offenkundig ein Nutzungs-interesse an der öffentlich-rechtlichen Rundfunkoption bekundet, noch dass man eine lebenslange finanzielle Hinderung durch den Rundfunkbeitrag in Kauf nehmen will.

- Zurzeit wird die Möglichkeit der Nutzung einer mehrfach redundanten Quelle bebeitragt, selbst dann - wenn diese unerwünscht ist und gegen den Willen finanziell aufgedrängt wird.

- Dies gleicht einem Zwangsbeitrag für die Möglichkeit in ein vom Staat zugewiesenes Restaurant zu gehen. Das dies unsinnig ist, versteht jeder auf Anhieb.

- Die unerwünschte Option hat bei Nichtnutzern wie mich und bei den aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzern mehr mit einer Belästigung und finanzieller Nötigung gemeinsam als mit irgendeiner fingierten Gegenleistung oder gar einem besonderen Vorteil.
 

- Laut meiner Einschätzung:
  - ist der ö.-r. R. viel zu teuer,
    er verschlingt an die 22 Mio. € pro Tag und
  - verdrängt mit ca.90 Prog. die private Meinung,
  - Euronews kommt mit nur 1 bis 2 %  der Summe aus und sendet dazu in vielen Sprachen,   
  - der ö.-r. Rnd. ist recht tendenziell,
  - nicht kritisch genug,
  - viel zu Vieles wird weggelassen und umformuliert.

- Der Rundfunkbeitrag wird von der breiten Öffentlichkeit abgelehnt,
- Er hat ein Akzeptanzproblem,
- Es gibt eine Vielzahl an Umfragen zum Akzeptanzverlust des ö.-r. Rundfunks. Selbst die eigene SWR Umfrage belegt den deutlichen Akzeptanzverlust.

Ich kann diese 13 Umfragen dem Gericht gerne zur Verfügung stellen.
(Auszugsweise zwei erste Punkte der SWR Umfrage vorlesen und die Umfrage(-n) den Richtern zeigen):

Umfrage des SWR vom 04.02.2013:



Weitere Statistiken zum Akzeptanzverlust des ö.-r. Rundfunks (zur Übergabe an die Richter als Ausdruck vorbereitet):
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27145.msg170657.html#msg170657


- Die Nutzungs-Eventualität hat die ganze Allgemeinheit, weil ein Radio schon ab 10 bis 20 EUR zu bekommen ist. Andere Multifunktionsgeräte mit Internetfähigkeit sind schon für 49 bis 199 EUR zu bekommen und stellen aufgrund des niedrigen Anschaffungspreises keine Hinderung für die Nutzungsmöglichkeiten unzähliger weltweiter Medieninhalte neben anderen Anwendungs-möglichkeiten der Geräte dar.

- Welche Differenzierungs-Kriterien für den Beitrag hat das Bundesverfassungsgericht festgelegt:
 
Zitat
„Werden Beiträge erhoben, verlangt der Art. 3 Abs. 1 GG, dass eine Differenzierung zwischen Beitragspflichtigen und nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils vorgenommen wird, dessen Nutzungsmöglichkeit mit dem Beitrag abgegolten werden soll.“
Quelle: 1 BvR 668/10, 1 BvR 2104/10, Beschluss vom 25. Juni 2014 , RZ 51
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2014/06/rs20140625_1bvr066810.html

Dazu Fragen stellen und ggf. selbst antworten:
- Wie hat der Gesetzgeber differenziert? -> Hat er gar nicht, die Allgemeinheit wurde bebeitragt,
- Wo sind die nicht Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Vorteils? -> Die gibt es nicht,
- Wo ist der besondere Vorteil für die Nichtnutzer des Rundfunks? -> den gibt es nicht, es gibt höchstes nur die finanzielle Nötigung.

Der beitragsrelevante besondere Vorteil einer Gruppe gegenüber einer anderen ist bei dem aktuellen gesetzlichen Konstrukt und den technischen/kostenmäßigen Gegebenheiten schlicht nicht vorhanden. Die Empfangsmöglichkeit wird global jedermann voraussetzungslos zuteil. Es fehlt somit bereits im Ansatz am Besonderen des individuellen Vorteils - am Merkmal, das den Beitragspflichtigen von „jedermann“ trennt. Durch die Belastung der Allgemeinheit existiert der beitragsrelevante besondere Vorteil einer bestimmten Gruppe nicht. Der besondere Vorteil hat sich in Luft aufgelöst.

Die fiktive Zurechnung und/oder das Herbeiphantasieren von besonderen Vorteilen für die Nichtnutzergruppe der ö.-r. Option (auch aus Sorge vor Repressalien zahlende Nichtnutzer) sowie deren Bebeitragung löst den besonderen Vorteil ebenfalls in Luft auf, weil die Differenzierung nach Gruppen - mit und ohne den besonderen Vorteil - aufgelöst wurde.


Thema Gegenleistung:

- Verweis auf die zweite Rundfunkentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die immer noch geltenden Kriterien, wonach die Abgabe keine Gegenleistung und kein Entgelt ist.

- Verweis auf das Gutachten für den ÖRR, welches vom Bruders des Vorsitzenden Kirchhof erstellt wurde.
Ich: „Selbst Ihr Bruder verweist in dem Gutachten für den ÖRR auf Seite 45 auf die zweite Rundfunkentscheidung in dem er schreibt:“
 
Zitat
„In der Umsatzsteuer-Entscheidung setzt das Bundesverfassungsgericht die Qualifikation der Rundfunkabgabe als „Gebühr“ ausdrücklich in Anführungszeichen. Sie sei nicht Gegenleistung für eine Leistung, sondern „das von den Ländern eingeführte Mittel zur Finanzierung der Gesamtveranstaltung“.


Danke für das Wort.


Einschätzung hinsichtlich des zu erwartenden BVerfG Beschlusses in wenigen Monaten:

BVerfG Richter peilen die Verfassungswidrigkeit an
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27466.0.html


Weitere Berichte/ Protokolle siehe bitte u.a. unter
Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Oktober 2018, 20:23 von Viktor7«

z
  • Beiträge: 196
Zitat
Hochverehrte Damen und Herren, hohes Gericht,

- der Allgemeinheit stehen die weltweiten mehrfach redundanten Medieninhalte im Überfluss zur Verfügung. Der ÖRR ist nur eine Möglichkeit unter tausenden von Quellen. Früher mit nur drei ö.-r. Prog. gab es eine direkte Verknüpfung zu einem Gerät. Wer ein Gerät hatte, wollte diese Programme empfangen, heute gibt es diese Verknüpfung nicht.

- Durch das Bereithalten eines digitalen Multifunktionsgerätes wird NICHT offenkundig ein Nutzungs-interesse an der öffentlich-rechtlichen Rundfunkoption bekundet, noch dass man eine lebenslange finanzielle Hinderung durch den Rundfunkbeitrag in Kauf nehmen will.

Danke, dass Du das thematisiert hast. Das war überfällig!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Mai 2018, 20:53 von DumbTV«

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Gern geschehen zwanglos.

Ich hoffe, überzeugt bin ich davon noch nicht, die Richter beweisen Weitsicht und erkennen auch die ungesetzliche Gleichbehandlung (GG Art. 3, Abs.1) der Nichtnutzer des ÖRR / priv. Rundfunks. Es werden ja nicht nur die Einzelpersonenhaushalte wie Mehrpersonenhaushalte finanziell gleich behandelt, sondern auch die Nichtnutzer wie Nutzer. Es liegt am Gesetzgeber, die verschiedenen Gruppen korrekt zu differenzieren und die Nichtnutzer des ÖRR / priv. Rundfunks finanziell nicht zu behelligen. Eine Vorgabe des BVerfG für den Gesetzgeber würde für Klarheit sorgen.

Wird das Bundesverfassungsgericht das Thema nicht mit der nötigen Sorgfalt behandeln, wird erneut eine Flut an Klagen und Verfassungsbeschwerden folgen.


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  • Beiträge: 118
Wenn es denn nur Klagen sind...

Mich wundert eh, dass bisher noch nix schlimmeres passiert ist. Wäre auf jeden Fall kein Wunder, wenn nach dem Spruch in KA sogar einer austickt, was man nicht hoffen mag.
Aber wundern würde es mich wie gesagt nicht.

Letztens in München auch einer in nem 1er ausgetickt, wegen dem tägl. Stau. Aber auch dieser wäre in vielen Teilen deutlich geringer, mit nem gescheiten Gesamtkonzept, aber da schaffen die a leider auch nicht...


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ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...

wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

  • Beiträge: 197
  • Zwangsbeitrag = Diktatur pur
@maxkraft24:
Auch von meiner Seite, Dankeschön fürs Vortragen.

Allein die Screenshots der Umfragen sagen alles aus.
Das vom Staat zugewiesene Restaurant ist für Nichtgäste (bzw. Nichtkonsumenten) nicht nur überteuert, es schmeckt entweder bitter (jedes Mal, wenn eine Rechnung vorliegt) oder nach... rein gar nichts. :-\ :)


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Möge die Macht des Grundgesetzes Zwangsbeitrags-Imperien stürzen.

m
  • Beiträge: 272
Allein die Screenshots der Umfragen sagen alles aus.
Das vom Staat zugewiesene Restaurant ist für Nichtgäste (bzw. Nichtkonsumenten) nicht nur überteuert, es schmeckt entweder bitter (jedes Mal, wenn eine Rechnung vorliegt) oder nach... rein gar nichts. :-\ :)

Danke jedi_ritter  :)

Ich hoffe die BVerfG Richter sehen das in etwa auch so und machen richtungsweisende und für die Nichtnutzer des ö.-r. / privaten Rundfunks zufriedenstellende Vorgaben für den Gesetzgeber. Erst wenn der Beschluss schwarz auf weiß vorliegt, können dazu wir mehr sagen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Mai 2018, 22:56 von maxkraft24«

j
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Ich hoffe, überzeugt bin ich davon noch nicht, die Richter beweisen Weitsicht und erkennen auch die ungesetzliche Gleichbehandlung (GG Art. 3, Abs.1) der Nichtnutzer des ÖRR / priv. Rundfunks. Es werden ja nicht nur die Einzelpersonenhaushalte wie Mehrpersonenhaushalte finanziell gleich behandelt, sondern auch die Nichtnutzer wie Nutzer. Es liegt am Gesetzgeber, die verschiedenen Gruppen korrekt zu differenzieren und die Nichtnutzer des ÖRR / priv. Rundfunks finanziell nicht zu behelligen. Eine Vorgabe des BVerfG für den Gesetzgeber würde für Klarheit sorgen.

Wird das Bundesverfassungsgericht das Thema nicht mit der nötigen Sorgfalt behandeln, wird erneut eine Flut an Klagen und Verfassungsbeschwerden folgen.

Super, dass du es angesprochen hast!

Warum hast du nicht auf die enorme Anzahl an Programmen und v.a. die seichte Unterhaltung hingewiesen?
Für mich ein wesentlicher Punkt: Der ÖRR rechtfertigt seine Existenz als "Feste der Demokratie" - und sendet dann 90% seiner Zeit Sport (Fussball), Volksmusik, Krimi und sonstige Serien, etc.  - dafür kann er doch nicht 8,5 Mrd. beim Bürger einsammeln.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2018, 23:34 von Bürger«

S
  • Beiträge: 403
Warum hast du nicht auf die enorme Anzahl an Programmen und v.a. die seichte Unterhaltung hingewiesen?
Für mich ein wesentlicher Punkt: Der ÖRR rechtfertigt seine Existenz als "Feste der Demokratie" - und sendet dann 90% seiner Zeit Sport (Fussball), Volksmusik, Krimi und sonstige Serien, etc.  - dafür kann er doch nicht 8,5 Mrd. beim Bürger einsammeln.

Hat maxkraft24 in seiner Einschätzung zumindest ansatzweise doch getan:

Zitat von: maxkraft24
- Laut meiner Einschätzung:
  - ist der ö.-r. R. viel zu teuer,
    er verschlingt an die 22 Mio. € pro Tag und
  - verdrängt mit ca.90 Prog. die private Meinung,
  - Euronews kommt mit nur 1 bis 2 %  der Summe aus und sendet dazu in vielen Sprachen,   
  - der ö.-r. Rnd. ist recht tendenziell,
  - nicht kritisch genug,
  - viel zu Vieles wird wegelassen und umformuliert.

Abgesehen davon wird sich das BVerfG wohl kaum dazu herablassen, die Beurteilung von Programmen der Sender bzw. Sendungen bzgl. der Verfassungswidrigkeit des RBStV in seiner Entscheidung zu berücksichtigen. Das ist allerhöchstens nur ein ganz kleiner Nebenaspekt. Dabei gibt es weitaus schwerwiegendere Argumente in Bezug auf die Verfassungswidrigkeit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2018, 23:34 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Ach, in gewisser Weise ist die von Dir zitierte Selbstbeschreibung...

...
Warum hast du nicht auf die enorme Anzahl an Programmen und v.a. die seichte Unterhaltung hingewiesen?
Für mich ein wesentlicher Punkt: Der ÖRR rechtfertigt seine Existenz als "Feste der Demokratie" - und sendet dann 90% seiner Zeit Sport (Fussball), Volksmusik, Krimi und sonstige Serien, etc. - dafür kann er doch nicht 8,5 Mrd. beim Bürger einsammeln.

...der Herrschaften vom dt. ÖRR schon zutreffend. "Feste der Demokratie" zu sein - das geht so, die Bürger so weit wie möglich zu sedieren (bis auf spezielle Fälle, wo es ggf. politisch gewünscht ist, die Bürger möglichst auf Krawall zu bürsten, also z. B.  gg. Russland & Herrn Putin, gegen D. Trump - jedenfalls solange es so aussah, als wolle der keine neokolonialen Kriege führen etc. pp).

Entscheidend ist jedenfalls, dass die nicht auf die Idee kommen, von Demokratie und Freiheit womgl. mal realen Gebrauch zu machen (was nämlich im Zeitalter der Heraufkunft von so etwas wie refeudalisierter Gesellschaft u. U. den Vorstellungen von "Freiheit" & "Demokratie" manches Angehörigen der "Eliten" ausgesprochen zuwiderliefe, und dann wäre irgendwann Schluss damit - das wäre doch schade!). Das zu verhindern, gerade deshalb sind die v. Dir zitierten Sparten so essentiell wichtig, um (im beschriebenen Sinne) "Feste der Demokratie" sein zu können. Ist also mitnichten als Widerspruch zu interpretieren :->>

...aber keine Vertiefung an dieser Stelle.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

j
  • Beiträge: 265
Abgesehen davon, wird sich das BVerfG wohl kaum dazu herablassen die Beurteilung von Programmen der Sender bzw. Sendungen bzgl. der Verfassungswidrigkeit des RBStV in seiner Entscheidung zu berücksichtigen. Das ist allerhöchstens nur ein ganz kleiner Nebenaspekt. Dabei gibt es weitaus schwerwiegendere Argumente in Bezug auf die Verfassungswidrigkeit.

Ich halte es für eine höchst relevante verfassungsrechtliche Frage.
Ist es gerechtfertigt, dass Menschen wegen nicht gezahlter Runfunkbeiträge in den Knast wandern, damit die ÖR den Günther Jauch von den Privaten abwerben?
Von dem Geld, dass die ÖR für Fussballrechte alleine ausgeben (in 4 Jahren: 200 Mio. WM, 4x 250 Mio. Bundesliga, dazu kommt noch EM, Nationalmanschaft und Pokale - CL, EL und DFB) 2014 gaben ARD & ZDF über 800 Mio. für den Sport aus.
Lass das die Privaten senden, und keiner hier im Forum muss in seinem Leben mehr Zwangsbeitrag zahlen.
Die 800 Mio. sind übrigens die Beiträge von 3,8 Mio. Menschen im Jahr (Achtung Milchmädchenrechnung, Sport bringt ja Quote und auch Einnahmen).
Trotzdem ist es eine ganz einfache Frage: Liebes BverfG, bist du der Meinung, dass es gerechtfertigt ist, Zwangsbeitragsverweigerer in den Knast zu schicken, damit ARD & Co. die Herren Jauch, Müller, Neuer und Co. bezahlen kann? Nichts anderes tut der Beitrag.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Mai 2018, 23:36 von Bürger«

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  • Beiträge: 403
- Dies gleicht einem Zwangsbeitrag für die Möglichkeit in ein vom Staat zugewiesenes Restaurant zu gehen. Das dies unsinnig ist, versteht jeder auf Anhieb.

Das vom Staat zugewiesene Restaurant ist für Nichtgäste (bzw. Nichtkonsumenten) nicht nur überteuert, es schmeckt entweder bitter (jedes Mal, wenn eine Rechnung vorliegt) oder nach... rein gar nichts. :-\ :)

Ich würde den Vergleich des vom Staat zugewiesenen Restaurants gern noch mal aufgreifen und etwas ausführen.

In einem Restaurant gibt es in der Regel eine Karte mit verschiedenen Gerichten zur Auswahl. Zusätzlich oft auch noch eine Tageskarte mit saisonalen Gerichten. Durch die Auswahlmöglichkeit wird dem Gast zumindest eine, wenn auch beschränkte, Mitbestimmung hinsichtlich seiner Ernährung suggeriert. Auf den ÖrR bezogen kommt dieser mit dem Restaurantvergleich noch ziemlich gut weg.

Ich würde den ÖrR eher mit einer vom Staat zugewiesenen Kantine vergleichen, in der es nur ein geschmacksneutrales und ungesundes Tagesgericht gibt, welches in Übermenge produziert wird, sodass viele Tagesgerichte am Ende des Tages übrig bleiben. Um diese Reste (Wiederholungen) möglichst gut wiederverwenden zu können, werden reichhaltige Konservierungsstoffe beigemengt. Durch Wiederverwendung der Reste erzielt man einen einheitlichen Geschmack. Die Zugabe von Konservierungsstoffen sorgt jedoch dafür, dass es z.B. für überzeugte Veganer (Nichtnutzer) unmöglich ist dort ein Gericht zu sich zunehmen. Nun beschweren sich die Veganer beim Küchenchef darüber. Dieser antwortet daraufhin, dass sie ja das Tagesgericht nicht essen müssen. Darauf beschweren sich die Veganer beim Kantinenbetreiber darüber, das sie in der Kantine noch nie ein Tagesgericht aus o.g. Gründen in Anspruch nehmen konnten, aber trotzdem zur Finanzierung seiner Tagesgerichte beitragen sollen. Der Kantinenbetreiber bezweifelt deren Aussage mit der fadenscheinigen Begründung, dass es ihm technisch nicht möglich wäre eine tatsächliche Inanspruchnahme seiner Tagesgerichte von einzelnen Personen zu ermitteln und stellt ferner in Frage, das die Beschwerdeführer überhaupt Veganer sind, da dies nicht zweifelsfrei nachweisbar wäre. Da die Veganer noch immer keine Ruhe geben wollen, tritt nun der Auftraggeber des Kantinenbetreibers auf den Plan und holt weit mit der Pauschalierungskeule aus, indem er eine 20 Jahre alte und äußerst fragwürdige Statistik auspackt, aus der angeblich hervorgeht, dass damals über 90% der Bevölkerung täglich ein Fleischgericht zu sich nahmen und es sich somit bei den Veganern nur um eine zu vernachlässigende Randgruppe handeln kann, welche lediglich als Kollateralschaden zum Wohle der Allgemeinheit zu betrachten ist. Auch der Hinweis der Veganer, dass es neben der Staatskantine mittlerweile Restaurants gibt, die ausschließlich vegane Gerichte anbieten, welche diese gerne besuchen würden, es sich aber aufgrund der Finanzierung der Staatskantine nicht mehr leisten können, überzeugt den Auftraggeber nicht.

Guten Appetit!


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  • Beiträge: 272
@Shuzi

danke für deine Vertiefung des Vergleichs mit dem Restaurant/der Kantine (sehr bildhaft).


Gerade auf der Seite des BS (GEZ) entdeckt:

Zitat
https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/solidarmodell/index_ger.html

Gemeinsam den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren

Vielfalt und Qualität für alle – das ist die Aufgabe der frei zu empfangenden Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Hörfunk, Fernsehen und Internet. Der Rundfunkbeitrag finanziert dabei das Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf Basis eines solidarischen Modells. Das Ziel dabei ist, eine möglichst große Gerechtigkeit bei der Finanzierung zu gewährleisten. Solidarisch bedeutet dabei, dass alle Bürger, Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls in Deutschland einen Beitrag leisten, damit jeder profitieren kann. Somit tragen Sie dazu bei, dass auch in Zukunft ein unabhängiges, hochwertiges und vielfältiges Programm möglich ist.

Solidarisches Modell und damit ein „solidarischer Beitrag“?
Gerechtigkeit bei der Finanzierung über eine Beitragsabgabe?

Wie soll das gehen? Die begriffliche Vermengung ist ein Unsinn.

Bei der Abgabe „Beitrag“ geht es um ein Entgelt für einen besonderen Vorteil für den betreffenden Zahler. Die Gruppe der Nichtnutzer möchte das ö.-r. Beschwatzen und die Manipulationen nicht. Die Abgabe „Beitrag“ ist per Definition nicht solidarisch, wie uns der BS öffentlich weismachen möchte. Sie wird für einen besonderen Vorteil fällig. Die Nichtnutzer werden höchstens finanziell belästigt und haben einen finanziellen Nachteil, sich aus selbst gewählten Quellen zu informieren. Sie zahlen nämlich mehrfach. Das verstößt gegen die Verfassung - den Art. 5 GG Abs. 1 Satz 1 (ungehinderte Unterrichtung) und gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3. Abs. 1 GG (gleichheitswidrige Beitragsbelastung der Nichtnutzer des ÖRR).


Das bestätigt meine Einschätzung vor dem Bundesverfassungsgericht:

...
- Laut meiner Einschätzung:
...
  - viel zu Vieles wird weggelassen und umformuliert.


Das Beispiel des vom BS öffentlich eingestreuten „solidarischen Modells“ zeigt das
Weglassen wichtiger Zusammenhänge:

- besonderer Vorteil
- finanzielle Belästigung mit gleichheitswidriger Beitragsbelastung der Nichtnutzer des ÖRR
- Verhinderung der ungehinderten Unterrichtung und
- Vermengung der Sachverhalte ("Beitrags"abgabe vs. "solidarisches Modell")


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2018, 22:51 von Viktor7«

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Dieses kuriose solidarische Modell ist genauso eine dogmatische Floskel wie der angebliche Vorteil welcher von sonst her was bestehen soll. Es existiert keine klare Definition was dieses komische solidarische Modell von Beitragsgerechtigkeit nun genau sein soll. Das verdeutlicht sich schon in dem Einschub des wischiwaschi gar nichts konkretes Gelaber "möglichst große Gerechtigkeit". Das kann doch alles sein. Schon allein die vorauseilende Eigenschaft des Ganzen unter Zwang bestehend, verbietet doch schon von vornherein die Vereinnahmung dieses auf Gleichberechtigung und sozialer Ausgeglichenheit basierenden Begriffes. Zudem werden ja nicht nur die Nichtnutzer mit diesem Blödsinn vorgeführt, sondern ebenso die Mehrfachzahler gegenüber im Verhältnis zu den allein wohnenden Singles. Jeder Haushalt mit mehr als einem Bewohner ist schon mal grundsätzlich in einem noch so unterschiedlichem Vorteil, welcher das Wort "solidarisch" zu absolut asozialer Makulatur verkommen läßt. Ganz zu schweigen von den vielen WG´s, welche durch den Schwachsinn des Bezuges auf die Wohnung/des Haushaltes die größten Profiteure dieses ganzen Humbugs sind. "Beitragsgerechtigkeit", vor allem für Nichtnutzer wird es aber unter Beibehaltung jeglicher noch so herunter gefahrener Art von zahlungspflichtiger Aufdrängung auch niemals geben können. Darauf haben schon die nun immer besser in die Gänge gekommenen Nutzer einen geschärfteren Gerechtigkeitssinn entwickelt. Eine echt harte Nuss, die es zu knacken gilt. ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2018, 18:53 von DumbTV«
Schrei nach Gerechtigkeit

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Dieses kuriose solidarische Modell ist genauso eine dogmatische Floskel wie der angebliche Vorteil welcher von sonst was bestehen soll.

"Solidarität" ist einfach ein sehr positiv besetzter Begriff, den das "Rundfunkbeitrag-ist-prima-Marketing" nur zu gern aufgreift, dabei aber zugleich kräftig vergewaltigt. Befragen wir der Einfachheit halber die Wikipedia - fragwürdige Quelle, ich weiss:

Zitat
Solidarität (abgeleitet vom lateinischen solidus für gediegen, echt oder fest; Adjektiv: solidarisch) bezeichnet eine, zumeist in einem ethisch-politischen Zusammenhang benannte Haltung der Verbundenheit mit – und Unterstützung von – Ideen, Aktivitäten und Zielen anderer. Sie drückt ferner den Zusammenhalt zwischen gleichgesinnten oder gleichgestellten Individuen und Gruppen und den Einsatz für gemeinsame Werte aus (vgl. auch Solidaritätsprinzip).

Im Kreuzverhör mit mir selbst kam heraus, dass ich keine Verbundenheit mit dem ÖR-Rundfunk empfinde und zumindest den Teil der nicht geäußerten, gleichwohl aber erkennbaren Ziele, - wie die Manipulation der Bevölkerung, die Einstimmung auf Vasallentreue gegenüber den USA, Kriegstreiberei und die unkritische Verbreitung von Regierungsmeinungen - nicht unterstütze. Ich fühle daher auch keinen Zusammenhalt zwischen dem ÖR-Rundfunk bzw. seiner Macher und mir. Irgendwie müssen die beim Rundfunk das spitz bekommen haben und wollen mich deshalb zwangsweise verpflichten mich per Wohnungssteuer an der Finanzierung des ÖRR zu beteiligen. Solidarität, wie ich sie verstehe, ist aber eine aus eigenem Antrieb gelebte Haltung. Von der kann bei Zwang wohl kaum die Rede sein.

Kurz: eure "Solidarität" deckt sich nicht mit dem, was ich unter Solidarität verstehe und lebe!

M. Boettcher


Edit "Bürger" @alle:
Die ab Antwort #11 https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27497.msg174005.html#msg174005 begonnene Diskussion bzgl. "Solidarität" bitte hier nicht eigenständig vertiefen, sondern bitte allenfalls mit engem/ direktem Bezug zum Kern-Thema, dem konkreten
Vortrag des Beschwerdeführers (Maxkraft24) vor dem BVerfG am 16.05.2018
Danke für das Verstndnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2018, 22:56 von Viktor7«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Bitte beachten:

Die „Solidarität“ oder das „solidarische Modell“ ist nicht das Thema dieses Threads. Das Beispiel des „solidarischen Modells“ dient dem Aufzeigen des Weglassen wichtiger Zusammenhänge durch die ö.-r. Anstalten. Das Weglassen der Zusammenhänge war Bestandteil der Rede von Maxkraft vor dem BVerfG.


 
...
Das bestätigt meine Einschätzung vor dem Bundesverfassungsgericht:

...
- Laut meiner Einschätzung:
...
  - viel zu Vieles wird weggelassen und umformuliert.


Das Beispiel des vom BS öffentlich eingestreuten „solidarischen Modells“ zeigt das
Weglassen wichtiger Zusammenhänge:

- besonderer Vorteil
- finanzielle Belästigung mit gleichheitswidriger Beitragsbelastung der Nichtnutzer des ÖRR
- Verhinderung der ungehinderten Unterrichtung und
- Vermengung der Sachverhalte ("Beitrags"abgabe vs. "solidarisches Modell")


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