Nach unten Skip to main content

Autor Thema: GEZ-Urteil im News-Ticker  (Gelesen 16573 mal)

Lev

  • Beiträge: 331
Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#30: 20. Mai 2018, 14:24
@ Pinguin - Antwort #29

Die Auflistung von P hat keinen Bezug zum Rundfunk, bzw der eingeklagten
Problematik am BVerfG.

BVerwG 6 B 38.18 - Vereinbarkeit des [...] Rundfunkbeitrag mit Unionsrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26862.msg170017.html#msg170017


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Mai 2018, 18:23 von DumbTV«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#31: 20. Mai 2018, 15:06
Mir ist es ein Rätsel, warum sich mancher so widerspenstig gegen die anklingende ProKopf-Variante sträubt. Diese wäre als sture ProKopf-Version eh genauso asozial wie das was wir bisher hatten.

Die Pro-Kopf-Abgabe löst praktisch kein Problem, wäre m. E. eine Scheinlösung. Es würde weiterhin jeder volljährige Bürger zahlen müssen, egal ob er Rundfunk empfangen kann/will oder nicht. Nur die Gesamtschuldnerschaften würden beendet. Es würden weiterhin die Daten aller volljährigen Bürger dem BS übermittelt, nur dass der keinen einzigen Datensatz je löschen muss. Zentrales Einwohneramt für den Rundfunk? Bloß nicht. Man würde weiterhin Nicht-Zahler mit Mahnungen und Vollstreckung drangsalieren, jeder Umzug würde dem BS gemeldet, damit dem die Beitreibung ausstehender Zahlungen ermöglicht wird. Man würde weiter seine Einkommensverhältnisse offen legen müssen, wenn man über kein oder geringes Einkommen verfügt. Jeder 18-Jährige Schüler, Student müsste zum Amt und einen Antrag stellen, um seine geringen bzw. nicht vorhanden Einnahmen belegen zu können. Die Inkassokosten würden steigen, die Verwaltung von mehr "Beitragskonten" mehr Personal erfordern. Und selbstverständlich würde der zu zahlende Betrag weiterhin steigen, denn das System "ÖR-Rundfunk" samt Zahlungspflichtenn wird ja nicht geändert.

M. Boettcher


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juni 2018, 00:42 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#32: 20. Mai 2018, 16:01
Eine Pro-Kopf-Abgabe wäre noch näher an der Steuer, als es der jetzige Rundfunk"beitrag" eh schon ist.
Aber was noch viel wichtiger ist: Der massive, andauernde Verstoß gegen Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG würde damit nicht aus der Welt geschafft, sondern eher noch verschärft werden.
Die Informationsfreiheit (früher: Rezipientenfreiheit) ist ein gleichwertiges Grundrecht und nicht einschränkbar.
Das hat auch das BVfG immer wieder hervorgehoben. Man denke z.B. an das Urteil zur Leipziger Volkszeitung aus dem Jahre 1969
BVerfGE 27, 71 - Leipziger Volkszeitung
Beschluß des Ersten Senats vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 -
***
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv027071.html
Leitsatz 1
Zitat
1. Das in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (Informationsfreiheit), steht als selbständiges Grundrecht gleichwertig neben der Meinungs- und Pressefreiheit.


***Edit "Bürger": Der Wichtigkeit und mehrfachen Erwähnung im Forum wegen, wurde zur Leipziger-Volkszeitung-Entscheidung des BVerfG ein eigenständiger Thread eröffnet - siehe und diskutiere unter
BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2022, 23:46 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

d

denyit

Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#33: 20. Mai 2018, 16:14
...Informationsfreiheit...
Gab es dazu eigentlich Vorträge der Beschwerdeführer und Fragen des Gerichts bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

S
  • Beiträge: 1.159
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#34: 20. Mai 2018, 16:52
Professor Koblenzer hatte es in seinem Vortrag kurz erwähnt, ist aber leider nicht ausführlicher drauf eingegangen.
Redeprotokoll Koblenzer Seite 20/21:
Zitat
Die vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber zugestandene grundsätzliche Befugnis, Massenerscheinungen typisierend und pauschalierend zu regeln, bezieht sich jedoch in erster Linie auf die nähere Ausgestaltung der Abgabenerhebung, mit anderen Worten nicht auf das „ob“, sondern auf das „wie“ der Abgabenpflicht. Vorliegend führt die typisierende Betrachtungsweise indes dazu, dass ein besonderer Nutzungsvorteil auch dort unterstellt wird, wo er tatsächlich nicht gegeben ist. Hinzu kommt, dass es sich hierbei zwar um verhältnismäßig wenige Fälle handelt, in absoluten Zahlen aber immer noch einige Millionen Wohnungsinhaber verbleiben, die über kein Rundfunkempfangsgerät verfügen. Es handelt sich damit gerade nicht um atypische und zu vernachlässigende Sonderfälle, zumal die Entscheidung, auf die potentielle oder tatsächliche Nutzung der Rundfunkangebote zu verzichten, in einer freiheitlichen Kommunikationsverfassung von der Rechtsordnung zu akzeptieren ist.

Quelle: http://www.koblenzer-law.de/dateien/2018-05-16_Redeskript.pdf


OT: Weiß jemand, ob RA Bölck rein zufällig auch so ein Redescript herausbringen wird?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

d

denyit

Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#35: 20. Mai 2018, 17:11
In seiner Beschwerde schreibt er ja:

Zitat
Die Erhebung einer Rundfunkabgabe als solche beeinträchtigt das Grundrecht der Informationsfreiheit freilich nicht eo ipso. So ist unter dem Aspekt der positiven Informationsfreiheit zunächst zu beachten, dass diese nicht die Kostenlosigkeit der Informationserlangung umfasst, so dass namentlich staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung allenfalls dann einen nicht mehr zu rechtfertigenden Eingriff in das Grundrecht darstellen, wenn sie wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet sind oder gar darauf zielten, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. September 1999, 1 BvR 1013/99, NJW 2000, S. 649; BVerwG, Urteil vom 15. März 1968, VII C 189/66, BVerwGE 29, 214, 218, NJW 1968, S. 1393).

Und weiter:

Zitat
Denn die negative Informationsfreiheit schließt das Recht ein, keine bestimmte Informationsquelle fördern zu müssen. Ein Beitragspflichtiger wird durch den "Rundfunkbeitrag" gezwungen, die Verbreitung fremder Auffassungen zu unterstützen. Das wird besonders deutlich, wenn man das Beitragsmodell auf die privaten Printmedien überträgt. Denn „ein gesetzlich angeordnetes Zwangsabonnement einer Tageszeitung würde wohl niemand für mit der Informationsfreiheit vereinbar halten“ (Meßerschmidt, DÖV 2016, S. 279, 283 m.w.N.). Ähnliches gilt für einen einkommensschwachen Beitragspflichtigen, der kein Geld für ein Empfangsgerät hat und nun seine Tageszeitung abbestellen muss, um den "Rundfunkbeitrag" zu bezahlen.

Für letzteres fehlen imho die Quellen zum Stützen der Argumentation. Es wäre interessant gewesen ob/was die Richter nachgefragt hätten.

Naja, warten wir auf die schriftliche Begründung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 7.385
Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
#36: 21. Mai 2018, 00:47
Die Auflistung von P hat keinen Bezug zum Rundfunk, bzw der eingeklagten
Problematik am BVerfG.
Die Auflistung hat Bezug zum Rundfunk, weil das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum im Rundfunkstaatsvertrag namentlich genannt wird und wie die Europäische Menschenrechtskonvention Bundesrecht ist, weil nicht im Recht der EU begründet.

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkom...
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl294s0515.pdf


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

 
Nach oben