gez-boykott.de::Forum

Aktuelles => Pressemeldungen Verhandlung BVerfG 05/18 => Thema gestartet von: DumbTV am 16. Mai 2018, 16:17

Titel: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: DumbTV am 16. Mai 2018, 16:17
focus.de, 16.05.2018

Rundfunkbeitrag vor dem Aus?
Verhandlung am Bundesverfassungsgericht hat begonnen


Zitat
Ist der Rundfunkbeitrag ungerechtfertigte Abzocke oder eine rechtmäßige Abgabe? Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Mittwoch und Donnerstag über viele heikle Fragen. Verfolgen Sie die Verhandlung im FOCUS Online News-Ticker.
  • Bundesverfassungsgericht verhandelt über die GEZ-Gebühren
  • Fraglich ist, ob der Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form zu Recht erhoben wird
  • Kläger sehen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt

Newsticker:
https://www.focus.de/finanzen/news/gez-urteil-im-news-ticker-verhandlung-am-bundesverfassungsgericht-hat-begonnen_id_8938185.html


Danke an User Shuzi für den Hinweis
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: drboe am 16. Mai 2018, 16:56
Zitat
14.14 Uhr: Zur Debatte stand auch die Frage, ob es sich bei dem Beitrag um eine Steuer handelt. Eine Steuer erfolgt ohne spezielle Gegenleistung, einem Beitrag muss eine Gegenleistung - in dem Fall das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - zugrunde liegen.

In ihren Nachfragen machten die Richter deutlich, dass sie die Argumentation der Beschwerdeführer kritisch sehen, da der Zusammenhang des Beitrags mit der Finanzierung des Rundfunks aus dem Staatsvertrag hervorgehe.

So ein Unfug! Der "Zusammenhang" mit der Finanzierung des Rundfunks hat mit dem Charakter der Abgabe als Steuer rein gar nichts zu tun. Würde man Schwimmbäder oder Kindergärten per "Beitrag" finanzieren, so wäre es immer noch eine Steuer, wenn dieser Beitrag von jedem erhoben wird oder an nicht sachgerechte Dinge anknüpft, z. B. den Besitz von Schuhen oder das wohnen in Räumen, die zum wohnen geeignet sind. Das ist vielfach in Gutachten untersucht. Und da mit der Belastung der Allgemeinheit auch kein Vorzug einer besonderen Gruppe verbunden ist, ist das Ganze weder eine Gebühr, noch ein Beitrag, noch eine Sonderabgabe. Dann bleibt in unserem Abgabenrecht nur die Steuer übrig. Aus die Maus! Wenn das selbst Verfassungsrichter nicht sehen wollen, obwohl es offensichtlich ist, könnte man sich die gesamte Veranstaltung, mit den zig beteiligten Gruppen, definitiv sparen.

GG Art 12:                 "Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen."
BVerG-Interpretation: "Die Belastung des Ersatzdienstes darf die Belastung des Wehrdienstes nicht übersteigen."
Ergebnis:                   "Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes übersteigen, da die Belastung durch den Wehrdienst höher als die des Ersatzdienstes ist."

Richter und Verstand sind wohl auf ewig inkompatibel.

M. Boettcher
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: Nevrion am 16. Mai 2018, 17:12
Zitat
Da immer mehr Nutzer sich der früheren GEZ-Gebühr mit dem Hinweis entzogen hätten, weder Fernseher noch Radio zu besitzen, sei eine "Erosion der finanziellen Grundlagen für die Öffentlich-Rechtlichen befürchtet worden", sagte Heike Raab, Staatssekretärin in Rheinland-Pfalz, die für den Länderkreis sprach. "Jetzt haben wir eine zeitgemäße und verlässliche Basis für die Finanzierung des Angebots, von dem die gesamte Gesellschaft profitiere."

Außer den Nichtnutzer natürlich ... aber das Verschweigen von Tatsachen vor Gericht ist ja nicht gleich ne Lüge, was? ;)

Abseits davon finde ich das Gebabbel ob es eine Steuer ist oder nicht für völlig verfehlt. Es ist ein Beitrag und da habe ich primär auch kein Problem damit. Ein Problem wird es erst dadurch, dass er selbst dann zu entrichten ist, wenn man von den Inhalten des Anbieters gar nicht Gebrauch macht oder Gebrauch machen kann. Im schlimmsten Fall bezahlt man sogar noch einen Anbieter, dessen Programminhalte man aus tiefsten Herzen ablehnt ... so wie es ja bei vielen hier aktuell der Fall ist.

Das wäre ungefähr vergleichbar damit, dass Facebook jedem Menschen mit seiner Geburt automatisch ein Profil anlegt und dafür dann monatlich bezahlt werden will, egal ob man das überhaupt nutzt oder Internet hat. Es gibt kein vergleichbares Beispiel in Deutschland, wo so eine Mechanik genutzt wird oder vor Gericht durchkäme. Dort würde man es früher oder später als eine Art Schutzgelderpressung und damit als Straftatbestand erkennen.
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: drboe am 16. Mai 2018, 17:42
Abseits davon finde ich das Gebabbel ob es eine Steuer ist oder nicht für völlig verfehlt. Es ist ein Beitrag und da habe ich primär auch kein Problem damit. Ein Problem wird es erst dadurch, dass er selbst dann zu entrichten ist, wenn man von den Inhalten des Anbieters gar nicht Gebaruch macht oder Gebrauch machen kann. Im schlimmsten Fall bezahlt man sogar noch einen Anbieter, dessen Programminhalte man aus tiefsten Herzen ablehnt ... so wie es ja bei vielen hier aktuell der Fall ist.

Wenn du mit einem  "Rundfunkbeitrag" kein Problem hast, solltest du ihn einfach bezahlen. Beiträge werden nämlich völlig unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung erhoben, die im Angebot von Rundfunk durch die ÖR-Anstalten gesehen wird. Es kommt also weder darauf an, ob du von den Inhalten des Anbieters gar nicht Gebrauch machst oder die Programminhalte sogar aus tiefsten Herzen ablehnst. Selbst wenn man vom Angebot mangels Empfangsgeräten keinen Gebrauch machen kann, dürfte die Generalisierung, und damit der Einschluss der Nicht-Gerätebesitzer in die Beitragspflicht, angesichts der Verbreitung von Empfangsgeräten wohl zulässig sein.

M. E. ist die Gegenleistung für einen Beitrag zu gering, zudem ist ein besonderer Vorteil, den man abgelten könnte, angesichts der Heranziehung der Allgemeinheit zur Finanzierung des ÖRR nicht erkennbar. Eine Gebühr ist es auch nicht. Das "Gebabbel", wie du es nennst, ist nun Kernpunkt fast aller Gutachten, die sich gegen den sogn. Rundfunkbeitrag aussprechen, ihm Verfassungswidrigkeit attestieren. Ich kenne jedenfalls kein Gutachten gegen den sogn. Rundfunkbeitrag, das sich nicht mit der Frage des Charakters der Abgabe befasst.

Zitat
Die nunmehr geschaffene Rundfunkfinanzierung ist durch das Anknüpfen an das Innehaben einer Wohnung und der damit verbundenen Missachtung, dass Personen, die durch Nichtbereithalten einer Empfangsvorrichtung, keinerlei Bezug zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Vorzügen aufweisen, abgaben- und grundrechtlich unzulässig. Die reformierte Rundfunkabgabe ist daher verfassungswidrig. Quelle: Exner & Seifahrt

Zitat
Vielmehr handelt es sich um Steuern. Die Rundfunkbeiträge entsprechen eins zu eins dem Steuerbegriff des § 3 Abs. 1 AO . Dazu passen auch die warmen Worte der Demokratieabgabe oder der angeblich solidarische Charakter des Rundfunkbeitrages. Jeder Wohnungsinhaber und jeder Gewerbetreibende, also jeder Bürger, zahlt mindestens einmal eine Abgabe für etwas, was angeblich allen nützt. Wir sind damit im Bereich der Zwecksteuer.

Wird der Rundfunkbeitrag – juristisch korrekt – als Steuer klassifiziert, hat dies weitreichende Konsequenzen. Quelle: Ermano Geuer

Zitat
Damit bestätigt sich, was bereits für die abgabenrechtliche Qualifikation des Betriebsstättenbeitrags nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgestellt wurde: individualisierbare Vorteile der Beitragsschuldner verflüchtigen sich in allgemeine Vermutungen und Typisierungen. ... Schon wegen fehlender Zuständigkeit der Länder ist der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig und verletzt die betroffenen Unternehmen in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG. Quelle: Christoph Degenhart

Zitat
Da der Rundfunkbeitrag entgegen seiner Bezeichnung als Beitrag abgabenrechtlich als Steuer i.S.v. § 3 Abs. 1 AO qualifiziert werden muss, folgt die Gesetzgebungskompetenz für seine Erhebung nicht der allgemeinen Kompetenzverteilung. Daher ist eine Rundfunksteuer nicht automatisch Ländersache, weil die Gesetzgebungskompetenz für das Rundfunkrecht bei den Ländern liegt. Quelle: Thomas Koblenzer

Zitat
Der Rundfunkbeitrag erweist sich als versteckte Zwecksteuer und als finanzverfassungsrechtlich unzulässig, da weder der Gesetzgeber noch die Rundfunkanstalten die erforderlichen Kompetenzen für die Einrichtung bzw. den Einzug einer solchen Steuer besitzen. Da schon die Rundfunkgebühr eine unzulässige Zwecksteuer darstellte, hätte dies vom Gesetzgeber im Zuge der Reform berücksichtigt werden müssen. ... Obwohl der Rundfunkbeitrag vom materiellen Gehalt her einer Zwecksteuer entspricht, wird die Abgabe vom Gesetzgeber als Vorzugslast deklariert und dementsprechend ausgestaltet. Diese mangelnde Berücksichtigung des Steuercharakters hat indessen Konsequenzen für die Belastungsgleichheit und die allgemeine Handlungsfreiheit der Betroffenen. Quelle: Anna Terschüren

Zitat
Insoweit ist es nicht verwunderlich, dass nunmehr auch der 6. Senat des BVerwG sich einer präzisen und nachvollziehbaren Zuordnung des wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrags enthalten hat. Im beitragsrechtlichen Sinne stellt die bloße Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keinen individualisierbaren wirtschaftlichen Vorteil dar. Wenn nämlich die tatsächliche oder potenzielle Nutzung des Rundfunks für den Zahlungspflichtigen gar nicht oder jedenfalls nur eingeschränkt eröffnet wird, kann ihm deshalb weder aktuell noch in potenzieller Hinsicht ein konkreter wirtschaftlicher Nutzen entstehen. Ein bloßes Angebot einer Nutzungsmöglichkeit stellt für einen Zahlungspflichtigen keinen unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil dar. Martin Pagenkopf

Zitat
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist ein „Beitrag“ der Ausgleich eines Vorteils, den ein bestimmter Personenkreis aufgrund einer öffentlichen Leistung erhalten hat.  Hieraus ergibt sich bereits eine erste Zulässigkeitsvoraussetzung: die Begünstigung eines bestimmten Personenkreises, dem ein besonderer Vorteil zugekommen ist und der entsprechend zur Zahlung verpflichtet wird. Der mit dem „Beitrag“ belastete Personenkreis muß sich spezifisch und der Menge nach von der Allgemeinheit der Bürger unterscheiden. Es ist der gruppenspezifische Sondervorteil, den die begünstigte Personengruppe durch eine öffentliche Leistung erhält, den der Beitrag als „Vorteilsausgleich“ abschöpfen soll.  Nach den entsprechenden Landesgesetzen wird die Abgabe aber von allen Personen erhoben, die eine Wohnung innehaben (§ 2 LG RBStV). Mit diesem Tatbestand werden aber sämtliche Einwohner des Landes erfaßt, da jedermann eine Wohnung hat und die Innehabung einer Wohnung elementarer Ausdruck einer bürgerlichen und bürgerschaftlichen Existenz ist. Wohnungsinhaber sind für sich allein noch keine Sondergruppe, denen die öffentliche Leistung des Rundfunks spezifisch und im Verhältnis zu anderen Bevölkerungsteilen gesondert zugutekommt.  Frank Hennecke

M. Boettcher
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: Nevrion am 16. Mai 2018, 20:11
Zitat
Beiträge werden nämlich völlig unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung erhoben, die im Angebot von Rundfunk durch die ÖR-Anstalten gesehen wird.

Ob nun wissentlich oder nicht, hast du ja meine Pointe aus meinem Beitrag gar nicht erkannt oder erfasst. Denn genau um diese Stelle um diesen Satz, den ich hier noch mal zitiere geht es ja. Denn ja, ein Beitrag kann völlig unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme sein (z.B. wie bei einer Versicherung), aber die Frage und das Problem dass ich damit noch mal unterstreichen wollte, ist doch inwieweit es rechtmäßig ist, diesen überhaupt zu erheben, wenn gar kein Vertragsverhältnis zwischen Beitragszahler und Beitragserheber besteht.

Der Beitrag, wie wir ihn jetzt kennen, verhält sich wie eine Steuer, weswegen ich es ja durchaus nachvollziehen kann, dass man dies ankreidet, aber sollte man nicht eher die Rechtmäßigkeit beklagen, wer da alles verpflichtet ist, diesen Beitrag beizusteuern? Darf es überhaupt sein, dass ein Medienanbieter so finanziert werden kann als wäre er ein hohes unverzichtbares Gut der Gesellschaft? Darf der Staat oder die Bundesländer so etwas überhaupt mit einem Unternehmen vereinbaren? Ist das ganze Konzept und Sinn des beitragsfinanzierten ÖR in der heutigen Zeit nicht völlig überholt? Philosophisch kann man die Fragestellung natürlich weiter führen, aber vermutlich hast du in der Hinsicht auf jeden Fall recht, dass es jeder am einfachsten versteht, indem man einfach fragt, ob das nicht eine Steuer ist. :)
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: Shuzi am 16. Mai 2018, 20:16
14.14 Uhr:
[...]
In ihren Nachfragen machten die Richter deutlich, dass sie die Argumentation der Beschwerdeführer kritisch sehen, da der Zusammenhang des Beitrags mit der Finanzierung des Rundfunks aus dem Staatsvertrag hervorgehe.

Genau diese Meldung um 14:14 Uhr hat mich veranlasst, einen Moderator zu bitten, hierzu ein Thema zu eröffnen, denn wenn diese Meldung keine Eigeninterpretation des Focus sein sollte, wäre damit nach meiner Einschätzung das stärkste bzw. einzige Argument vom Tisch, um den RBStV m. E. n. vollumfänglich als verfassungswidrig zu beurteilen, was zur Folge haben könnte, dass sämtliche offenen Forderungen verpuffen und eine grundlegende Änderung herbeigeführt werden müsste. Die restlichen Argumente der Kläger reichen m. E. n. wahrscheinlich nur für eine teilweise Feststellung der Verfassungswidrigkeit wie z.B. Gleichheitswidrigkeit, was auf die offenen Forderungen kaum einen Einfluss haben dürfte. D.h. es würde wahrscheinlich nur an der einen oder anderen Stellschraube gedreht, aber das war es dann auch und der ganze Spaß ginge ohne große Konsequenzen lustig weiter.

[...]
Abseits davon finde ich das Gebabbel ob es eine Steuer ist oder nicht für völlig verfehlt. Es ist ein Beitrag und da habe ich primär auch kein Problem damit.
[...]

Dann hast Du offenbar auch kein Problem damit Deine Grundrechte in diesem Land endgültig abzugeben.
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: P am 17. Mai 2018, 00:01
denn wenn diese Meldung keine Eigeninterpretation des Focus sein sollte
Natürlich ist es eine Eigeninterpretation.

Zitat
In ihren Nachfragen machten die Richter deutlich, dass sie die Argumentation der Beschwerdeführer kritisch sehen, da der Zusammenhang des Beitrags mit der Finanzierung des Rundfunks aus dem Staatsvertrag hervorgehe.
Es mag sein, dass das Gericht das so sieht. Daraus folgt aber mitnichten automatisch, dass der Rundfunkbeitrag keine Steuer ist. Es ist nur ein Aspekt des Streits um die Steuerfrage. "Richter sehen Rundfunkbeitrag nicht als Steuer an" ist daher eine irreführende Aussage des Focus, für die es keinen Beleg gibt.

Insgesamt ist die Informationslage über die heutige Verhandlung leider zu dünn, um sich vernünftig ein eigenes Bild machen zu können. Ich hoffe auf ausführliche Berichte der Forumskollegen.
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: MMichael am 17. Mai 2018, 08:42
Es gibt kein vergleichbares Beispiel in Deutschland, wo so eine Mechanik genutzt wird oder vor Gericht durchkäme.
??? Leider doch! >:(
Diese „Mechanik“ der Zwangsmitgliedschaft gibt es in unserer BRD und wurde erst 2017 von einem Obersten Gericht bestätigt. ...

... und es war ...
Zitat
Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof und die Entscheidung dessen Ersten Senats des BVerfG zum IHK-Zwang
Quelle: http://www.dominik-storr.de/2017/08/29/prof-dr-ferdinand-kirchhof-und-die-entscheidung-dessen-ersten-senats-des-bverfg-zum-ihk-zwang/
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: MMichael am 17. Mai 2018, 09:01
GG Art 12:                 "Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen."
BVerG-Interpretation: "Die Belastung des Ersatzdienstes darf die Belastung des Wehrdienstes nicht übersteigen."
Ergebnis:                   "Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes übersteigen, da die Belastung durch den Wehrdienst höher als die des Ersatzdienstes ist."

Danke für diese aufklärerischen Worte!

Und der ergänzende Hinweis auf
Zur Befangenheit von Ferdinand Kirchhof und vielleicht des ganzen Gerichts
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27454.msg172544/topicseen.html#msg172544
Zitat
Hier vertritt der jünge Kirchhofsbruder offensichtlich die Argumente des alten Kirchhofsbruders und nicht die ständige Rechtsprechung des BVerfG.
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: GEiZ ist geil am 17. Mai 2018, 09:08
Der "Zusammenhang" mit der Finanzierung des Rundfunks hat mit dem Charakter der Abgabe als Steuer rein gar nichts zu tun.

Genau dies haben die beiden Gutachter des wissenschaftlichen Beirats des Finanzministeriums in der mündlichen Verhandlung auch betont. Sie sagten, dass sich mit der Ausdehnung der Erhebung auf die Allgemeinheit der Beitragscharakter aufgelöst hat und es von der Sache her eine Steuer mit Zweckbindung sei. So sehe ich das auch.
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: MMichael am 17. Mai 2018, 09:16
Und da mit der Belastung der Allgemeinheit auch kein Vorzug einer besonderen Gruppe verbunden ist
??? Den Vorteil / Vorzug haben doch die Gruppen der „Beitragsbefreiten“ ggü den "nicht beim Meldeamt gemeldeten Wohnunginhabern" (z.B. im Ausland) ggü. „Mehrpersonenhaushalte“ ggü. den „Singlewohnenden“ ggü. den Zweitwohnungsinhabern ggü. den "Einkommensschwachen" ggü. den Nichtnutzern  etc. – oder?!
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: drboe am 17. Mai 2018, 10:17
Denn ja, ein Beitrag kann völlig unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme sein (z.B. wie bei einer Versicherung), aber die Frage und das Problem dass ich damit noch mal unterstreichen wollte, ist doch inwieweit es rechtmäßig ist, diesen überhaupt zu erheben, wenn gar kein Vertragsverhältnis zwischen Beitragszahler und Beitragserheber besteht.

Zwischen Behörden und Bürgern besteht kein Vertragsverhältnis. Zudem sind "Beiträge" an eine Versicherung nicht mit öffentlichen Abgaben vom Typ "Beitrag" vergleichbar. Beim Versicherungsbeitrag handelt es sich schlicht um den Preis eines Finanzdienstleisters für ein Produkt, dessen Ausgestaltung darin besteht ein Zahlungsversprechen im Fall definierter Ereignisse, den Versicherungsfall, zu leisten. Für diese Zusicherung zahlt man faktisch einen "Produktpreis", der vom im Wettbewerb stehenden Unternehmen frei festgelegt wird und über den man in nicht wenigen Fällen und u. U. abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Vertrages verhandeln kann. Bei "Straßenerschließungsbeiträgen" gibt es ebenso wenig ein Produkt oder einen Produktpreis, noch einen Vertrag oder eine Verhandlungsposition zwischen "Anbieter" und "Kunde/Interessent". Von alternativen Anbietern ganz zu schweigen. Exakt diese Situation herrscht auch bei den sogn. "Rundfunkbeiträgen". Sie werden zudem staatlich festgelegt, die ÖR-Anbieter können die Höhe der Abgabe nicht frei festlegen. Politisch beeinflussen ja, aber eben nicht festlegen. Beim Streit mit meiner Kfz-Versicherung gilt Zivilrecht. Bei Geldforderungen für den Straßenausbau oder dem ÖR-Rundfunk muss ich mich an das Verwaltungsgericht wenden.

Die Wurzel des Übels ist die tradierte Falschbezeichnung der Finanzierung des ÖR-Rundfunks. Für die sogn. "Rundfunkgebühr" erhielt man als "Gegenleistung" ebenso wie beim sogn. "Rundfunkbeitrag" lediglich die Möglichkeit Rundfunk zu empfangen. Insofern war die Gebühr auch schon nah bei einer Steuer. Einzig der (sachgerechte) Anknüpfungspunkt "Empfangsgerät" rettete die "Rundfunkgebühr" vor der Verfassungswidrigkeit. Beim Wechsel des Anknüpfungspunktes und der damit verbundenen Ausweitung der Zahlungspflicht  hat man den Bogen aber überspannt.

M. Boettcher
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: cecil am 17. Mai 2018, 12:39
Zitat
14.14 Uhr: Zur Debatte stand auch die Frage, ob es sich bei dem Beitrag um eine Steuer handelt. Eine Steuer erfolgt ohne spezielle Gegenleistung, einem Beitrag muss eine Gegenleistung - in dem Fall das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks - zugrunde liegen.

In ihren Nachfragen machten die Richter deutlich, dass sie die Argumentation der Beschwerdeführer kritisch sehen, da der Zusammenhang des Beitrags mit der Finanzierung des Rundfunks aus dem Staatsvertrag hervorgehe.
Quelle: focus.de, 16.05.2018, https://www.focus.de/finanzen/news/gez-urteil-im-news-ticker-verhandlung-am-bundesverfassungsgericht-hat-begonnen_id_8938185.html

Klingt für mich nach einer verkürzten Darstellung. Beitrag und Gegenleistung gehören zusammen, das sollte allen mittlerweile bekannt sein.

Der zweite (zitierte) Absatz bezieht sich meiner Meinung nach auf das Argument der Beschwerdeführenden, dass die Gegenleistung im RBStV nicht ausdrücklich benannt wird, weshalb das Gesetz/der Vertrag bereis formell rechtswidrig sei.

Wenn die Medien (auch der Deutschlandfunk in seiner gestrigen Sendung "Das war der Tag" kurz vor Mitternacht) daraus machen, dass eine allgemeine Beitragspflicht nach Auffassung der Richter/innen keine Steuer darstellt, dürfte diese Einschätzung verfrüht sein. Warten wir ab, was Forums-Teilnehmende vor Ort berichten und was das BVerfG letztendlich beschließt.   

@drboe: es wäre hilfreich und nachvollziehbarer, wenn zu Zitaten die jeweilige Quelle angeführt wäre.
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: McKaber am 17. Mai 2018, 13:03
So wie ich die Richter vor Ort verstanden habe wollten diese wissen, ob, wenn denn der Beitragsgrund genauer spezifiziert wäre im Art 1 RBStV, ob damit dann das Problem Steuer vs Beitrag behoben wäre. Besonders der Voristzende des Senats Kirchoff argumente dann in etwa so: Warum soll das da genauer drin stehen, jeder weiss doch was gemeint ist und ausserdem ist es noch genauer im RBFinanzierungsStV oder wie das Teil heisst beschrieben.

Dem wollte sich die Beschwerdeseite nicht anschliessen. Und ich kann ehrlich gesagt dieser Argumentation der Richter auch nicht folgen. Wenn Gesetze immer so gemacht würden, dann sähe die StVO so aus:
- Sich querende Strassen dürfen nur überquert werden, wenn für niemanden eine Gefahr besteht.
Regelungen zu Ampeln wären nicht nötig. Wozu braucht man die dann noch? Und was genau "für niemanden Gefahr" bedeutet, also was "niemand" und "Gefahr" ist, das steht dann in einem anderen Gesetz.

Die Beschwerdeführer wollten auch genau die Sonderleistung erklärt haben, und ob diese Leistung in der Erstellung des Programms besteht (dann könnte man in die Studios gehen und es dort schauen) oder ob die Leistung auch die Lieferung in die Wohnung (!) beinhaltet. Dann müssten die ÖRR sicherstellen (!), dass die Empfang (!) für alle gewährleistet ist. Und der Empfang dürfte nicht mit weiteren Kosten verbunden sein. Richter Paulus warf daraufhin ein, dass Empfangsgeräte heute ja quasi nichts mehr kosten, ja stellenweise sogar umsonst zu haben wären.
Wenn man so realitätsfremd argumentiert, so könnte man auch sagen der ÖRR muss jedem Zahler ein Empfangsgerät zur Verfügung stellen.
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: scottel am 17. Mai 2018, 13:14
Wenn man so realitätsfremd argumentiert, so könnte man auch sagen der ÖRR muss jedem Zahler ein Empfangsgerät zur Verfügung stellen.

Na das wäre doch mal ein Argument, ich wollte mir eh einen neuen Fernseher kaufen.

Sollte ich mal die Intendantin vom RBB fragen wann sie mir das gewünschte Modell kostenfrei nach Hause liefert  ;D
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: GEiZ ist geil am 17. Mai 2018, 13:14
Wenn man so realitätsfremd argumentiert, so könnte man auch sagen der ÖRR muss jedem Zahler ein Empfangsgerät zur Verfügung stellen.

Die GEZ-Sender würden sicher gerne jedem einen Volksempfänger zur Verfügung stellen, wenn damit die Gebühr gesichert wäre.
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: Nevrion am 17. Mai 2018, 13:27
Zitat von: Shuzi
Dann hast Du offenbar auch kein Problem damit Deine Grundrechte in diesem Land endgültig abzugeben.

Wenn das deine Erkenntnis aus meinem Beitrag ist, dann hast du meine Aussage und Intention leider nicht verstanden.

Zitat von: drboe
Zwischen Behörden und Bürgern besteht kein Vertragsverhältnis

Wow! DrBoe! Ist dir da gerade ein Versehen unterlaufen oder hast du gerade die LRAs zur Behörde gemacht? Falls ja, dann sind wir defintiv ganz weit auseinander und dann ist auch klar, warum wir hier mit der Grundsatzfrage nicht übereinkommen können.

Wäre z.B. der SWR eine Behörde, dann würde ich dir allerdings durchweg zustimmen, dass wir den steuerlichen Charakter des Ganzen bloß stellen müssten.
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: drboe am 17. Mai 2018, 14:32
Wow! DrBoe! Ist dir da gerade ein Versehen unterlaufen oder hast du gerade die LRAs zur Behörde gemacht? Falls ja, dann sind wir defintiv ganz weit auseinander und dann ist auch klar, warum wir hier mit der Grundsatzfrage nicht übereinkommen können.

Wäre z.B. der SWR eine Behörde, dann würde ich dir allerdings durchweg zustimmen, dass wir den steuerlichen Charakter des Ganzen bloß stellen müssten.

Ob wir weit auseinander sind oder nicht, ist nicht die Frage. Und nein, ich habe nicht die LRA in den Rang von Behörden erhoben. Die Gerichte in Deutschland tun das allerdings praktisch durchgängig, die VG m. W. zu 100%. Das kann man kaum ignorieren. Wir reden hier zudem ohne Zweifel über eine durch den Gesetzgeber festgelegte staatliche Abgabe. Gebühren, Beitrag, Sonderabgabe, Steuer, mehr geht nicht. Die Auseinandersetzung geht folglich um Abgaberecht und der Vergleich eines Vereins- oder Versicherungsbeitrags mit der als "Beitrag" bezeichneten Abgabe für den ÖR-Rundfunk verbietet sich. Es würde sich am Steuercharakter auch dann nichts ändern, wenn eine vorhandene oder eigens etablierte Behörde die Abgabe einnimmt und an den ÖRR durchreicht. Also wenn z. B. so etwas wie der BS kein Konstrukt der ÖR-Anstalten wäre, sondern eine von den Länder etablierte Organisation wie die Medienanstalten, mit der einzigen Aufgabe des Rundfunkinkassos. Die Zwitterstellung, die man den LRA zuspricht, vernebelt letztlich nur, dass es sich bei denen auch um Steuereintreiber handelt. Und wie User pinguin nicht müde wird zu erklären: EU-rechtlich ist der "Beitrag" und war die 'Gebühr" eine staatliche Beihilfe. Man muss dass nicht nur diskutieren, es ist m. E. der Schlüssel zur Verfassungswidrigkeit. Würde das BVerfG konsistente Rechtsprechung zum Ziel haben, bräuchte es nur das Abgaberecht wie bisher zur Messlatte zu machen. Bekanntlich gilt für den ÖR-Rundfunk auch beim BVerfG, dass es keine Regel gibt, die nicht zu Gunsten des Rundfunks gebrochen werden könnte. Das fängt schon damit an, dass "nicht-staatlicher" Rundfunk vom Staat organisiert und kontrolliert werden soll, und dass ausgerechnet mit dem Verweis auf die Historie des Missbrauchs des Rundfunks durch den Staat. Darauf muss man erst einmal kommen.

Zu guter Letzt: ich habe in den letzten mehr als 5 Jahren an vielen Stellen, nicht nur im Internet, betont, dass ich davon ausgehe, dass das BVerfG den sogn. Rundfunkbeitrag selbst dann passieren lassen würde, wenn jeder Satz im sogn. Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungswidrig wäre. Dennoch habe ich Klage eingereicht. Einerseits, weil ich mein gefestigtes Vorurteil gern bestätigt sehe, zum anderen weil ich fast grenzenlos vergnügungssüchtig bin. Die verbalen Klimmzüge und juristischen Verrenkungen, deren Richter am BVerfG fähig sind, kann sich kein normaler Mensch vorstellen oder ausdenken. Mein Muster findet sich weiter oben zum Thema Ersatzdienst, GG und BVerfG. Hier geht es Macht bzw. deren Absicherung, und die Justiz ist zweifellos Teil des Machtapperats. Im Rundfunkbereich ist zudem das BVerfG Teil des Problems, Stichwort Grundversorgung, nicht Teil der Lösung.

M. Boettcher
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: cecil am 17. Mai 2018, 14:43
Wow! DrBoe! Ist dir da gerade ein Versehen unterlaufen oder hast du gerade die LRAs zur Behörde gemacht? Falls ja, dann sind wir defintiv ganz weit auseinander ...

Die LRA als Anstalt des öffentlichen Rechts hat seine/n Intendant/in als Organ, welche/r vermutlich bzgl. der Verwaltungsaufgabe "Beitragserhebung" als funktionale Behörde angesehen werden kann. Vgl.

Der BS ist keine juristische Person.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24275.msg154623.html#msg154623
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24275.msg154638.html#msg154638
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24275.msg154757.html#msg154757


Dieses Thema hier bitte nicht vertiefen
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: Housebrot am 17. Mai 2018, 14:43
Zitat
In ihren Nachfragen machten die Richter deutlich, dass sie die Argumentation der Beschwerdeführer kritisch sehen, da der Zusammenhang des Beitrags mit der Finanzierung des Rundfunks aus dem Staatsvertrag hervorgehe.
Quelle: https://www.focus.de/finanzen/news/gez-urteil-im-news-ticker-verhandlung-am-bundesverfassungsgericht-hat-begonnen_id_8938185.html

Ich habe die Verhandlung live vor Ort, im Gerichtssaal mitverfolgt, und kann die oben zitierte Behauptung nicht bestätigen.

Ganz im Gegenteil... Die Richter waren im zweiten Teil der Verhandlung (also nach der ersten Unterbrechung) doch sehr bissig, und haben sehr deutlich nachgefragt, und kommentiert.

Ich kann aber auch mitteilen, dass von den Vertretern der ÖRs nicht wirklich fachliche und sachliche Argumente vorgetragen wurden, sondern teilweise so derbe abgelutschte Lobdudelei, dass selbst die Richter es sich nicht anmerken lassen wollten, wie abgedroschen dämlich sie das empfanden... Und nur aus reiner Höflichkeit (oder doch um den erneuten Vorwurf der Befangenheit zu umgehen) den Redner der ÖRs ausprechen ließen...

Das bewusste Wegschauen in den Saal und das nach Hintenlehnen auf dem Stuhl dürften wohl als deutliche Körpersprache zu verstehen sein...

Grüße
Adonis
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: Markus KA am 17. Mai 2018, 15:24
Kurzer Hinweis:

Es gilt zu beachten, wie wir es auch immer wieder erleben, dass Presseartikeln gelegentlich von "fachfremden" Journalisten erstellt werden, möglicherweise auch die Meldungen hier im News-Ticker.

Wie schon mein Vorredner richtig gestellt hat, können wir als Teilnehmer der Verhandlung die ein oder andere Meldung nicht bestätigen.

Sobald wir unsere Notizen geordnet haben, werden wir die wichtigen Punkte im Forum veröffentlichen.

Siehe auch hierzu:

BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg172591.html#msg172591
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: LECTOR am 19. Mai 2018, 15:05
Die kritisch-ablehnende Einstellung der Richter gegenüber den Beschwerdeführern schien zunächst doch ziemlich deutlich - so wie im Zitat aus dem Focus formuliert:
Zitat
In ihren Nachfragen machten die Richter deutlich, dass sie die Argumentation der Beschwerdeführer kritisch sehen, da der Zusammenhang des Beitrags mit der Finanzierung des Rundfunks aus dem Staatsvertrag hervorgehe.
Gegenüber den von den RA Bölck und Koblenzer vorgetragenen Forderungen nach Formenklarheit, nach einer spezifischen Beziehung von Abgabelast und Abgabengrund, die auch im Gesetzestext definiert werden müsse etc., reagierten die Richter doch mehrmals mit der Äußerung, dass sie die vorgebrachten Punkte nicht verstünden. Das sind freilich zentrale Punkte für die formale Verfassungswidrigkeit des RBStV. Diese eigentlich doch recht einsichtigen Gründe für die formale Verfassungswidrigkeit werden vermutlich angesichts des von den Richtern gezeigten Unverständnisses keine Anerkennung finden - soviel könnte wenigstens ein Augenzeuge der Verhandlung vermuten.

Wer dann die Verhandlung weiter mitverfolgt hat, konnte erfreulicherweise beobachten, dass zu einem späteren Zeitpunkt, als es um konkrete Fragen nach Belastungsgleichheit sowie um Anknüpfungspunkte für die Beitragspflicht etc. ging, die doch äußerst schwach argumentierende Prozessbevollmächtigten der Rundfunkanstalten sehr kritisch hinterfragt wurden.

Insofern ist die geäußerte Beobachtung zutreffend:
Ganz im Gegenteil... Die Richter waren im zweiten Teil der Verhandlung (also nach der ersten Unterbrechung) doch sehr bissig, und haben sehr deutlich nachgefragt, und kommentiert. [...]
allerdings eben doch eher in nachrangigen Fragen. Vor allem die beiden Richter Kirchhof und Paulus konnten ihre Vorliebe für eine Pro-Kopf-Erhebung als Vollendung der Belastungsgleichheit kaum verbergen.
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: LECTOR am 19. Mai 2018, 15:12
Und die von den Richtern des BVerfG gezeigte Vorliebe für eine Pro-Kopf-Erhebung hat offenbar auch der Journalist des Handelsblatts bemerkt. Siehe:

Handelsblatt: Pro-Kopf-Berechnung der Rundfunkgebühr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27482.0.html
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: René am 19. Mai 2018, 15:22
Aber auch die Kopfpauschale ist ungerecht – nur eben anders... Eine Pauschale berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Einzelnen in keiner Weise: Zwei gleich große Familien zahlen das gleiche, unabhängig vom jeweiligen Einkommen.

Das wird noch zu mehr Zorn in der Bevölkerung führen, denn jetzt werden schwache Familien noch höher belastet, die bisher die 17,50 € akzeptiert hatten.

Wenn man zudem bedenkt, dass höchstwahrscheinlich es zu großen Änderungen im gewerblichen Sektor kommen wird, so müssen diese fallenden Einnahmen auf alle Köpfe verteilt werden. Denn bei einer Kopfpauschale entfällt jede Grundlage der Bebeitragung von Arbeitsstätten.
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: Shuzi am 19. Mai 2018, 20:05
[...]
Gegenüber den von den RA Bölck und Koblenzer vorgetragenen Forderungen nach Formenklarheit, nach einer spezifischen Beziehung von Abgabelast und Abgabengrund, die auch im Gesetzestext definiert werden müsse etc., reagierten die Richter doch mehrmals mit der Äußerung, dass sie die vorgebrachten Punkte nicht verstünden. Das sind freilich zentrale Punkte für die formale Verfassungswidrigkeit des RBStV. Diese eigentlich doch recht einsichtigen Gründe für die formale Verfassungswidrigkeit werden vermutlich angesichts des von den Richtern gezeigten Unverständnisses keine Anerkennung finden - soviel könnte wenigstens ein Augenzeuge der Verhandlung vermuten.
[...]
allerdings eben doch eher in nachrangigen Fragen. Vor allem die beiden Richter Kirchhof und Paulus konnten ihre Vorliebe für eine Pro-Kopf-Erhebung als Vollendung der Belastungsgleichheit kaum verbergen.

So war bzw. ist auch noch mein Eindruck aufgrund der bisherigen Äußerungen der Presse. Wie ich eingangs bereits anmerkte ist m. E. die Beurteilung der Abgabenform das zentrale Element bei diesem Verfahren, um den RBStV als formal Verfassungswidrig einzustufen und eine grundsätzliche Änderung bzgl. der Erhebung herbeizuführen. Die weiteren Argumente bzw. nachrangigen Fragen dürften lediglich zu marginalen Änderungen durch Nachjusitierung an der ein oder anderen Stellschraube führen.

[...]
Aber auch die Kopfpauschale ist ungerecht – ...
[...]
Das wird noch zu mehr Zorn in der Bevölkerung führen, denn jetzt werden schwache Familien noch höher belastet, die bisher die 17,50 € akzeptiert hatten.
[...]

Und schlimmstenfalls in die völlig falsche Richtung gedreht werden. Durch eine Kopfpauschale oder Kopfsteuer wird das Thema in keinster Weise befriedigt. Im Gegenteil. Es würde zu noch mehr Unverständnis bzw. Gegenwehr führen.

Wenn das deine Erkenntnis aus meinem Beitrag ist, dann hast du meine Aussage und Intention leider nicht verstanden.

Das mag sein, aber wenn jemand im Kontext der Prüfung des RBStV in einer Verhandlung vor dem BVerfG sich wie folgt äussert ...

Abseits davon finde ich das Gebabbel ob es eine Steuer ist oder nicht für völlig verfehlt. Es ist ein Beitrag und da habe ich primär auch kein Problem damit.

... kann jemand, der die Beurteilung der Abgabenform als zentrales Element der Verhandlung ansieht, schon mal zu einer derartigen Beurteilung gelangen.
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: tokiomotel am 19. Mai 2018, 20:53
Aber auch die Kopfpauschale ist ungerecht – nur eben anders... Eine Pauschale berücksichtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Einzelnen in keiner Weise: Zwei gleich große Familien zahlen das gleiche, unabhängig vom jeweiligen Einkommen.
Das wird noch zu mehr Zorn in der Bevölkerung führen, denn jetzt werden schwache Familien noch höher belastet, die bisher die 17,50 € akzeptiert hatten.
Das die Kopfpauschale als solche kommt hängt doch noch völlig in der Luft.
Allein aber diese Richtungsweisung ist doch schon mal so gut wie Gold wert.
Es wird sich zeigen was man aus diesem genialen Geistesblitz zu bewerkstelligen vermag.
Kopfpauschale heißt pro Kopf, es muss aber noch lange nicht bei pauschal bleiben.
Allein das pro Kopf ist doch des Rätsels Lösung, welches nur endlich gescheit ausgestaltet werden muss.
Pro Kopf und einkommensabhängig sollte es aber schon sein, wenn es was zumindest einigermaßen vernünftiges werden soll.
Soll heißen, am Charakter des RB als einkommensabhängige Steuer geht kein Weg vorbei.
So bescheuert "pauschal" auf ProKopf-Pauschale zu gehen sind die in KA ganz sicher nicht, dann dauert es ganz gewiss keine über 5 Jahre mehr bis zum Wiedersehen am selben Ort.
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: Housebrot am 19. Mai 2018, 21:08
Pro Kopf und einkommensabhängig sollte es aber schon sein, wenn es was zumindest einigermaßen vernünftiges werden soll.
Warum überhaupt pro Kopf?

Wie wäre es mit einer Möglichkeit, die gerecht ist:

PRO NUTZER !!

WER NUTZT DER ZAHLT, WER NICHT NUTZT, DER ZAHL NICHT.

Das ist gerecht.

Ich zahle ja auch keinen Unterhalt an das Jugendamt, für die Möglichkeit Kinder zeugen zu können......

Grüße
Adonis
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: tokiomotel am 20. Mai 2018, 08:54
Ok, dann erkläre ich mich ab sofort zum NICHTNUTZER und ZAHLE NICHT.
Nebenbei warte ich geduldig auf die ultimative Lösung wie man mich dann genau auch als solchen Nichtnutzer identifiziert und klar nachvollziehbar von den Nutzern trennen kann.
Da kann ich wohl genausogut auf den St.Nimmerleinstag warten.
Denn bisher glaube ich mich dazu in einer undurchsichtig vernebelten Waschküche zu befinden.
Jedwede Art von PayTV wird vom örR gescheut wie der Teufel das Weihwasser.
Also was bleibt anderes als eine für alle der Gerechtigkeit am nächsten kommende Lösung an Land zu ziehen. Die Bezugsgrößen Wohnung und Betriebsstätte haben jämmerlich versagt und sind nun wohl auch als verfassungswidrig geoutet worden.
Mir ist es ein Rätsel, warum sich mancher so widerspenstig gegen die anklingende ProKopf-Variante sträubt. Diese wäre als sture ProKopf-Version eh genauso asozial wie das was wir bisher hatten.
Wenn, dann käme diese hoffentlich einkommensabhängig geregelt und gerecht auf uns zu.
Ansonsten könnten sich doch jene auch gegen alles andere wenden, was nach diesem Prinzip abgerechnet wird. Man schaue dazu doch bitte mal auf seinen Lohn/Gehaltszettel.
Wofür wird denn alles gezahlt, wo man wohl niemals in den Genuss einer Nutzung kommen wird..
Das alles ist doch kein Wünschdirwas-Konzert.
Die Gegenüberstellung von NUTZER-NICHTNUTZER wird ohne PayTV beim örR niemals glaubhaft funktionieren können.
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: René am 20. Mai 2018, 09:21
Pro Kopf und einkommensabhängig? Ist das nicht eine Steuer?

Egal wie schließlich eine Finanzierung aussieht, zunächst sollten die grundlegenden Fragen sauber und abschließend zu 100% geklärt sein:
Bundesverfassungsgericht – Ein Kommentar von René Ketterer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27476.msg172680

Alles andere ist an den Symptomen herumdoktern.
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: pinguin am 20. Mai 2018, 12:36
Mir ist es ein Rätsel, warum sich mancher so widerspenstig gegen die anklingende ProKopf-Variante sträubt. Diese wäre als sture ProKopf-Version eh genauso asozial wie das was wir bisher hatten.
Es hat internationale Verträge, die einzuhalten sind.

Wir haben da nicht nur die berühmte Europäische Menschenrechtskonvention mit ihrem Art. 10 zur Information- und Meinungsfreiheit, die jede! Einflußnahme durch öffentliche Authorität ausschließt und mit EuGH C-260/89, Leitsatz 7, auch den Rundfunk in der EU ausdrücklich zur Einhaltung verpflichtet.

Und wir haben auch das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum;

Zitat
Artikel 54

Mit diesem Abkommen unvereinbar und verboten ist die mißbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung im räumlichen Geltungsbereich dieses Abkommens oder in einem wesentlichen Teil desselben durch ein oder mehrere Unternehmen, soweit dies dazu führen kann, den Handel zwischen den Vertragsparteien zu beeinträchtigen.

Dieser Mißbrauch kann insbesondere in folgendem bestehen:

a) der unmittelbaren oder mittelbaren Erzwingung von unangemessenen Einkaufs- oder Verkaufspreisen oder sonstigen Geschäftsbedingungen;

b) der Einschränkung der Erzeugung, des Absatzes oder der technischen Entwicklung zum Schaden der Verbraucher;

c) der Anwendung unterschiedlicher Bedingungen bei gleichwertigen Leistungen gegenüber Handelspartnern, wodurch diese im Wettbewerb benachteiligt werden;

d) der an den Abschluß von Verträgen geknüpften Bedingung, daß die Vertragspartner zusätzliche Leistungen annehmen, die weder sachlich noch nach Handelsbrauch in Beziehung zum Vertragsgegenstand stehen.

Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum - Schlußakte - Gemeinsame Erklärungen der Vertragsparteien - Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten - Übereinkommen - Vereinbarte Niederschrift - Erklärungen einzelner oder mehrerer Vertragspartner des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:21994A0103(01)

Und das hat nix mit EUV oder AEUV zu tun.

Es ist alles zu unterlassen, was die gegenwärtigen wie zukünftigen Wirtschaftsbeziehungen der Bundesrebublik Deutschland zu europäischen oder außereuropäischen Ländern beschädigen könnte. -> Wäre das nicht die nachhaltig bessere Wahl?
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: Lev am 20. Mai 2018, 14:24
@ Pinguin - Antwort #29

Die Auflistung von P hat keinen Bezug zum Rundfunk, bzw der eingeklagten
Problematik am BVerfG.

BVerwG 6 B 38.18 - Vereinbarkeit des [...] Rundfunkbeitrag mit Unionsrecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26862.msg170017.html#msg170017
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: drboe am 20. Mai 2018, 15:06
Mir ist es ein Rätsel, warum sich mancher so widerspenstig gegen die anklingende ProKopf-Variante sträubt. Diese wäre als sture ProKopf-Version eh genauso asozial wie das was wir bisher hatten.

Die Pro-Kopf-Abgabe löst praktisch kein Problem, wäre m. E. eine Scheinlösung. Es würde weiterhin jeder volljährige Bürger zahlen müssen, egal ob er Rundfunk empfangen kann/will oder nicht. Nur die Gesamtschuldnerschaften würden beendet. Es würden weiterhin die Daten aller volljährigen Bürger dem BS übermittelt, nur dass der keinen einzigen Datensatz je löschen muss. Zentrales Einwohneramt für den Rundfunk? Bloß nicht. Man würde weiterhin Nicht-Zahler mit Mahnungen und Vollstreckung drangsalieren, jeder Umzug würde dem BS gemeldet, damit dem die Beitreibung ausstehender Zahlungen ermöglicht wird. Man würde weiter seine Einkommensverhältnisse offen legen müssen, wenn man über kein oder geringes Einkommen verfügt. Jeder 18-Jährige Schüler, Student müsste zum Amt und einen Antrag stellen, um seine geringen bzw. nicht vorhanden Einnahmen belegen zu können. Die Inkassokosten würden steigen, die Verwaltung von mehr "Beitragskonten" mehr Personal erfordern. Und selbstverständlich würde der zu zahlende Betrag weiterhin steigen, denn das System "ÖR-Rundfunk" samt Zahlungspflichtenn wird ja nicht geändert.

M. Boettcher
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: Spark am 20. Mai 2018, 16:01
Eine Pro-Kopf-Abgabe wäre noch näher an der Steuer, als es der jetzige Rundfunk"beitrag" eh schon ist.
Aber was noch viel wichtiger ist: Der massive, andauernde Verstoß gegen Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG würde damit nicht aus der Welt geschafft, sondern eher noch verschärft werden.
Die Informationsfreiheit (früher: Rezipientenfreiheit) ist ein gleichwertiges Grundrecht und nicht einschränkbar.
Das hat auch das BVfG immer wieder hervorgehoben. Man denke z.B. an das Urteil zur Leipziger Volkszeitung aus dem Jahre 1969
BVerfGE 27, 71 - Leipziger Volkszeitung
Beschluß des Ersten Senats vom 3. Oktober 1969 - 1 BvR 46/65 -
***
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv027071.html
Leitsatz 1
Zitat
1. Das in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistete Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten (Informationsfreiheit), steht als selbständiges Grundrecht gleichwertig neben der Meinungs- und Pressefreiheit.


***Edit "Bürger": Der Wichtigkeit und mehrfachen Erwähnung im Forum wegen, wurde zur Leipziger-Volkszeitung-Entscheidung des BVerfG ein eigenständiger Thread eröffnet - siehe und diskutiere unter
BVerfG, Leipziger-Volkszeitung-Entscheid.: Informations-/Rezipientenfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36695.0
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: denyit am 20. Mai 2018, 16:14
...Informationsfreiheit...
Gab es dazu eigentlich Vorträge der Beschwerdeführer und Fragen des Gerichts bei der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht?
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: Spark am 20. Mai 2018, 16:52
Professor Koblenzer hatte es in seinem Vortrag kurz erwähnt, ist aber leider nicht ausführlicher drauf eingegangen.
Redeprotokoll Koblenzer Seite 20/21:
Zitat
Die vom Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber zugestandene grundsätzliche Befugnis, Massenerscheinungen typisierend und pauschalierend zu regeln, bezieht sich jedoch in erster Linie auf die nähere Ausgestaltung der Abgabenerhebung, mit anderen Worten nicht auf das „ob“, sondern auf das „wie“ der Abgabenpflicht. Vorliegend führt die typisierende Betrachtungsweise indes dazu, dass ein besonderer Nutzungsvorteil auch dort unterstellt wird, wo er tatsächlich nicht gegeben ist. Hinzu kommt, dass es sich hierbei zwar um verhältnismäßig wenige Fälle handelt, in absoluten Zahlen aber immer noch einige Millionen Wohnungsinhaber verbleiben, die über kein Rundfunkempfangsgerät verfügen. Es handelt sich damit gerade nicht um atypische und zu vernachlässigende Sonderfälle, zumal die Entscheidung, auf die potentielle oder tatsächliche Nutzung der Rundfunkangebote zu verzichten, in einer freiheitlichen Kommunikationsverfassung von der Rechtsordnung zu akzeptieren ist.

Quelle: http://www.koblenzer-law.de/dateien/2018-05-16_Redeskript.pdf


OT: Weiß jemand, ob RA Bölck rein zufällig auch so ein Redescript herausbringen wird?
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: denyit am 20. Mai 2018, 17:11
In seiner Beschwerde schreibt er ja:

Zitat
Die Erhebung einer Rundfunkabgabe als solche beeinträchtigt das Grundrecht der Informationsfreiheit freilich nicht eo ipso. So ist unter dem Aspekt der positiven Informationsfreiheit zunächst zu beachten, dass diese nicht die Kostenlosigkeit der Informationserlangung umfasst, so dass namentlich staatlich festgesetzte Entgelte für die Rundfunknutzung allenfalls dann einen nicht mehr zu rechtfertigenden Eingriff in das Grundrecht darstellen, wenn sie wegen ihrer Höhe objektiv dazu geeignet sind oder gar darauf zielten, nutzungswillige Interessenten von Informationen aus bestimmten Quellen fernzuhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. September 1999, 1 BvR 1013/99, NJW 2000, S. 649; BVerwG, Urteil vom 15. März 1968, VII C 189/66, BVerwGE 29, 214, 218, NJW 1968, S. 1393).

Und weiter:

Zitat
Denn die negative Informationsfreiheit schließt das Recht ein, keine bestimmte Informationsquelle fördern zu müssen. Ein Beitragspflichtiger wird durch den "Rundfunkbeitrag" gezwungen, die Verbreitung fremder Auffassungen zu unterstützen. Das wird besonders deutlich, wenn man das Beitragsmodell auf die privaten Printmedien überträgt. Denn „ein gesetzlich angeordnetes Zwangsabonnement einer Tageszeitung würde wohl niemand für mit der Informationsfreiheit vereinbar halten“ (Meßerschmidt, DÖV 2016, S. 279, 283 m.w.N.). Ähnliches gilt für einen einkommensschwachen Beitragspflichtigen, der kein Geld für ein Empfangsgerät hat und nun seine Tageszeitung abbestellen muss, um den "Rundfunkbeitrag" zu bezahlen.

Für letzteres fehlen imho die Quellen zum Stützen der Argumentation. Es wäre interessant gewesen ob/was die Richter nachgefragt hätten.

Naja, warten wir auf die schriftliche Begründung.
Titel: Re: GEZ-Urteil im News-Ticker
Beitrag von: pinguin am 21. Mai 2018, 00:47
Die Auflistung von P hat keinen Bezug zum Rundfunk, bzw der eingeklagten
Problematik am BVerfG.
Die Auflistung hat Bezug zum Rundfunk, weil das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum im Rundfunkstaatsvertrag namentlich genannt wird und wie die Europäische Menschenrechtskonvention Bundesrecht ist, weil nicht im Recht der EU begründet.

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkom...
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl294s0515.pdf