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  • VERHANDLUNG BVerfG: 16.05.18, 10 Uhr: 16. Mai 2018
  • Fällt aus! VERHANDLUNG BVerfG: 17.05.18, 10 Uhr: 17. Mai 2018

Autor Thema: BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17.05  (Gelesen 149345 mal)

g
  • Beiträge: 368
1. Wann ist ...
2. ... Oder ists komplizierter, weils am Bundesverfassungsvericht ist?
Es dauert schon ein paar Wochen. Das geht nicht so fix. Es muss alles auf Richtigkeit geprüft werden.

Im Grunde ist es einfach: Der 15. RBStV ist großer Müll sagt Otto-Normal.

Im BVerfG sitzen kluge Köpfe, 8 Mann, die jetzt den Spagat proben zwischen dem großen Müll und der angeblichen Notwendigkeit der Supergehälter beim Rundfunk und Geldverschwendung.
Wie erklär ichs meinem Kinde?
Ich hätte da Probleme, das zu erklären.
Ich denke aber, dass auf die 8 Mann Verlass ist.



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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Bitte hier keine weiteren spekulativen Diskussionen zur Dauer oder dem Ergebnis der Urteilsfindung.

Siehe weiter vorn im hiesigen Thread (ausnahmsweise Vollzitat) unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.msg170338.html#msg170338
Um die (spekulative) Fragestellung, wie lange es genau bis zur Verkündung des Urteils dauern wird/ könnte, abzuschließen, hier als letztes Beispiel noch der Zeitablauf zu den Normenkontrollanträgen bzgl. des thematisch gar nicht so fernen "ZDF-Staatsvertrag"

Pressemitteilung Nr. 62/2013 vom 14. Oktober 2013
Mündliche Verhandlung in Sachen „ZDF-Staatsvertrag“
1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt am
Dienstag, 5. November 2013, 10.00 Uhr
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/bvg13-062.html

Pressemitteilung Nr. 19/2014 vom 4. März 2014
Urteilsverkündung in Sachen „ZDF-Staatsvertrag“
1 BvF 1/11, 1 BvF 4/11
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts wird auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 5. November 2013 (siehe Pressemitteilung Nr. 62/2013 vom 14. Oktober 2013) am
Dienstag, 25. März 2014, 10.00 Uhr,
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2014/bvg14-019.html

Es hat somit von der Verhandlung Anfang November 2013 bis zur Urteilsverkündung Ende März 2014 reichlich 4 1/2 Monate gebraucht.

Bitte aber diese Frage, da sie zu spekulativ ist und uns über die diesbezüglichen bisherigen Erkenntnisse nicht konstruktiv weiterbringt, hier nicht weiter vertiefen.
Es bleibt bei einer Zeitspanne von vermutlich 3-6 Monaten. Ausnahmen in die eine oder andere Richtung nicht ausgeschlossen - aber genau das bleibt alles höchst spekulativ.
Wir werden es schon rechtzeitig erfahren ;)
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.



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  • Beiträge: 7.255
Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit ca. 11% Mehreinnahmen in 2014 und 2015 unter Annahme eines konstanten Gebühren-/Beitragssatzes gegenüber 2012 von Aufkommensneutralität keine Rede sein kann.

Wäre das entscheidungserheblich?
Gemäß den hier im Forum schon benannten Ausführungen der EU-Kommission zu "staatlichen Beihilfen" dürfen Unternehmen, die staatliche Beihilfen erhalten, maximal 10% Mehrerlös für eine nicht kummulative Rücklage erzielen; wurde diese Rücklage nicht innerhalb von 12 Monaten nach letztem Jahresabschluß aufgewendet, ist der Betrag der Rücklage von der neuen staatlichen Beihilfe abzuziehen. (Meine derzeitige Kenntnis).

Ein Unternehmen, das eine staatliche Beihilfe bspw. auf Grund eines staatlichen Auftrages erhält, darf nicht besser gestellt werden, als ein Unternehmen, das sich über den Markt finanziert.

Jau, und staatliche Beihilfen müssen von der EU-Kommission genehmigt werden, weil sie nur für den Ausnahmefall vorgesehen sind.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Z
  • Beiträge: 17
Hat sich Ferdinand Kirchhof in der Verhandlung eigentlich dazu geäußert, inwieweit das Ende seiner Amtszeit am 30. Juni das Verfahren beeinflusst, falls für ihn noch rechtzeitig ein Nachfolger gewählt wird? Oder muss/möchte er in jedem Falle dieses Verfahren abschließen? Mir käme es etwas komisch vor, wenn zwischen mündlicher Verhandlung und Urteilsverkündung noch ein Richter gewechselt wird.


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  • Beiträge: 7.255
Bitte suche mal im Forum, diese spezielle Thematik wurde bereits angesprochen.


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D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
Wurde in diesem Thread (ich müsste ihn komplett durch haben) auch schon angesprochen oder geklärt, warum in der Verhandlung überhaupt Leute vom öffentlichen Rundfunk zugegen waren? Angegriffen durch die Klage wurde doch der Gesetzgeber und der RBStV. Der kommt doch nicht von den Landesrundfunkanstalten. Anders gefragt: wenn unsere hochfunktionale Politik eine Bezahlpflicht für das Mondlicht einführt und ich das angreife, laden die dann auch den Mond ein?


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Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

D
  • Beiträge: 244
stell' dir einfach folgende Situation vor:

Du möchtest gerne einen Teich trocken legen, wogegen sich die Frösche wehren. Ein Frosch wird dann vom Richter vorgeladen, um zu erklären, WARUM der Teich bleiben soll
Du bist der Antragssteller, der Frosch der Antragsgegner und das Verhandlungsthema ist der Teich.

in Karlsruhe gab es auch einen Frosch(LRA-Vertreter) der Teich war der Rundfunkbeitrag und die Antragssteller zur Beseitigung des Teichs, sollen die Existenz des Teichs weiter finanzieren

In beiden Fällen bleiben die Verursacher(Politik) außen vor
 ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2018, 01:44 von Dauercamper«

Lev

  • Beiträge: 331
@Dauercamper

Zitat
Du möchtest gerne einen Teich trocken legen, wogegen sich die Frösche wehren. Ein Frosch wird dann vom Richter vorgeladen,  :laugh:
Quak !

Mein lieber D, wir sollen ja hier fiktive Beispiele bringen,,,      aber gut ich glaube das Problem ist lösbar.  8)

Frosch gegen Teich-Besitzer wäre normalerweise eine privat-rechtliche Auseinandersetzung. D.h. die zuständige Gerichtsbarkeit wäre dann das Amtsgericht bzw. das Landgericht.
In der Sache bin ich mir sicher, der Frosch hätte die besseren Chancen, wenn er nur laut genug quakt.
Da mittlerweile Richter die Auffassung vertreten, dass Teichbesitzer aber auch Nachbarn, dieses ertragen müssen.   :-X
https://www.kostenlose-urteile.de/BGH_V-ZR-8291_Nachbar-muss-Froschgequake-aus-Gartenteich-erdulden.news9953.htm


P.S. Ich frage mich während dessen: Wenn der Papa vom Teichbesitzer damals in den Teich gespritzt hätte, dann wäre daraus wahrscheinlich ein prima Frosch geworden.  ;D


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  • Beiträge: 117
  • Freistatt Bayern
@Dr. Oggelbecher

Die LRAs waren aufgrund der "abstrakten Normenkontrollklage" anwesend.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Wichtige-Verfahrensarten/Abstrakte-Normenkontrolle/abstrakte-normenkontrolle_node.html

Die "abstrakte Normenkontrollklage" ergibt sich aus dem Fragenkatalog des BVerfG an Regierung, Länder, Bund, etc, insgesammt 41 Adressaten.

Norbert Häring:Das Schreiben des BVerfG mit bohrenden Fragen zum Rundfunkbeitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24672.msg156436.html#msg156436
oder:
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24625.msg156207.html#msg156207

Sitzverteilung, wer hat wo am 16.05.'18 im BVerfG gesessen, das eine Rangfolge:
erste Reihe     : Kläger, Beklagte, (persönliche Betroffenheit ist klagebegründend, dann gibts noch die Zulässigkeit) +Bevollmächtigte
zweite Reihe   : Gutachter
dritte Reihe     : Beigeladene
eg: Dr. Püschel (Ministerialdirigent, Bundesregierung)
eg: Hohensträter (Bundesregierung)

Verhandlungen BVerfG 16./17.05.2018 > Berichte/ Protokolle
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27411.msg172832.html#msg172832

Laut Mitteilung an die RA wurden noch folgende Personen/Institutionen geladen (by Philosoph):
Bundesverfassungsgericht – Zweiter Anhörungstag fällt aus
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27451.msg172764.html#msg172764
Zitat
1. Bevollmächtigte der Beschwerdeführer
2. Bevollmächtigte der Beklagten des Ausgangsverfahrens, aller übrigen Rundfunkanstalten, der ARD und des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
3. NDR
4. Bevollmächtigter des ZDF
5. Bevollmächtigte des Deutschlandradio
6. Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
7. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium der Finanzen
8. Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten
9. Bund der Steuerzahler e.V.


Abgrenzung zur abstrakten Normenkontrolle
(BVR ist Az für "abstrakten Normenkontrolle" hierzu https://de.wikipedia.org/wiki/Aktenzeichen_(Deutschland) )
Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 F. 1 GG
§ 76 Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG)
http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__76.html
Zitat
(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
(...)
2. bei (..) Zweifeln über die (..) Vereinbarkeit (..) von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze (..) auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Viertels der Mitglieder des Bundestages;"
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_93.html
und
§76 BVerfGG
Bundesregierung stellt Anträge.
"(1) Der Antrag der Bundesregierung, (..) ist nur zulässig, wenn der Antragsteller Bundes- oder Landesrecht [für nichtig oder richtig hält].

Seitens der eg. Länder gab es eine gemeinsame Stellungnahme durch ->Dörr.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2018, 12:43 von Bürger«
Der gesamte Gefängnisfunk ist eine zwangsalimentierte Pensionskasse mit angeschlossener Sendemöglichkeit.

D
  • Beiträge: 244
Seitens der eg. Länder gab es eine gemeinsame Stellungnahme durch ->Dörr.

Besonders glaubwürdig ist er als Vertreter der Länder nicht gewesen, weil er kein "neutraler" Berichterstatter war und ist, sondern ein bezahlter Lobbyist der ÖRR!
Besonders amüsant ist, dass dieser "Typ" sogar einen Lehrstuhl innehat für Europarecht  ;D
Der "werte Herr" hat vom BS in der Vergangenheit profitiert (als Ex-Justiziar der SR/Saarland), profitiert in der Gegenwart vom BS (als Direktor der KEK (ÖRR) und Direktor des Mainzer Medieninstituts (ZDF)) und auch zukünftig, weil seine absurde Altervorsorge auch vom BS finanziert wird!

soll das eigentlich so eine Art von Volksverdummung werden, was das BverfG da veranstaltet?
Quelle(vom Oberfrosch)
https://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_D%C3%B6rr_(Jurist)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2018, 21:24 von DumbTV«

G
  • Beiträge: 1.548
soll das eigentlich so eine Art von Volksverdummung werden, was das BverfG da veranstaltet ?

Dafür, dass Opa Dörr wirres Zeug gefaselt hat, kann das Verfassungsgericht ja nichts. Es hat ihn offensichtlich jedenfalls nicht so ernst genommen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2018, 15:35 von Bürger«

D
  • Beiträge: 244
Für mich ist das BverfG - an dem Punkt - schon nicht mehr glaubwürdig.

Ich habe zwei Minuten gebraucht, um den Lobbyisten-Frosch und ÖRR-Agenten zu enttarnen 8)
Wenn man aber als ÖRR den eigenen Lobbyisten-Frosch in einen Karton steckt und draufschreibt "Vertreter der Landesregierungen", soll sein parteiisches "Gequake" plötzlich neutral sein, oder was?!

Warum wurde das von den Prozessvertretern (Rechtsanwälte der Klägerseite) nicht thematisiert?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2018, 21:27 von DumbTV«

G
  • Beiträge: 1.548
Es darf sich auch eine Landesregierung ihren Rechtsvertreter frei auswählen, das Verfassungsgericht hat das zu akzeptieren.
Ich halte es eher für ein Armutszeugnis für die Landesregierungen, so einen Lobbyisten vorzuschieben.
Können die nicht selbst für sich sprechen? Offensichtlich nicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juni 2018, 15:36 von Bürger«

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Die Länderparlamente haben sich - auf Vorschlag der ör-Vertreter in ihren Ausschüssen - von Stellungnahmen zu den Fragen des BVerfG enthalten. Die Landesregierungen haben das Gleiche getan, allerdings als Feigenblatt den Dörr (aus dem Umfeld der Öffies) beauftragt.

Mein Eindruck während der Verhandlung war, dass sich das Desinteresse der Landesregierungen und Länderparlamente an einer Verteidigung des "RBStV" fortsetzte.

Öffentlich, wahrscheinlich selbst in kleinen Kreisen, wird das nicht gesagt -- ich vermute, dass eigentlich einige der Landespolitiker insgeheim froh sind, dass sich der örR mit "seinem" Gesetz selbst in die Ecke (scheinbar die mit den "Löwen" - OTon Eicher) gepinselt hat.

Rechtlicher Vortrag kam IMHO von den örR-Vertretern -- schon klar, dass die Nutznießer das Gesetz verteidigen, das sie selbstgeschrieben (Eicher "federführend" in 12/2012) und per örR-hörigen "Medien"-Politikern und -Staatssekretären (aus Kanzleien und Ausschüssen, z.B. Fr. Heike Raab) zur Unterschrift und zum Abnicken gebracht haben.

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2018, 19:39 von Bürger«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

L
  • Beiträge: 352
[...], warum in der Verhandlung überhaupt Leute vom öffentlichen Rundfunk zugegen waren? Angegriffen durch die Klage wurde doch der Gesetzgeber und der RBStV. Der kommt doch nicht von den Landesrundfunkanstalten. [...]

Augenzeugen berichten, dass Prof. Wieland (Prozessbevollmächtiger des ZDF) einen seiner Redebeiträge eröffnet habe "Wir Gesetzgeber ..."
(Sozusagen ein echter Freudscher Lapsus)

Auch von den Verfassungsrichtern wurden die Vertreter der Rundfunkanstalten und der Landesregierungen mehrfach als eine gemeinsame 'Fraktion' angesprochen. Vorsitzender Ferdinand Kirchhof sprach wohl mehrmals von der "Rundfunkseite", die eventuell noch etwas vortragen wolle?

Diese Unbekümmertheit bestätigt nur, was eigentlich ohnehin allen klar ist, dass dieses Rundfunkermächtigungsgesetz letztlich von den Rundfunklobbyisten selbst geschrieben wurde.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Juni 2018, 19:39 von Bürger«

 
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