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Autor Thema: Verfassungsbeschwerde "nicht zur Entscheidung angenommen" > Wie weiter?  (Gelesen 5203 mal)

r
  • Beiträge: 37
Edit "Bürger":
Einzelfalldiskussion zu eigenständigen Thema der "Nichtannahme-Beschlüsse" musste ausgegliedert werden aus dem Übersichts-Thread
BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.0.html
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

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Hallo Freunde,

die Verfassungsbeschwerde einer Person R vom 10.01.2018 wurde mit der
Entscheidung vom 08.02.2018 nicht angenommen
Zitat
"die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen"

Person R hatte nach der Entscheidung in der ersten Instanz die Zulässigkeit begründet,
dass schon Begründungen aus Urteilen aus allen Instanzen verwendet bzw.
andere Beschwerdeführer schon alle Instanzen durchschritten haben.

Da der Streitwert unter 200 € war, konnte Person R keine Beschwerde einlegen.

Jetzt muss Person R wohl wieder von vorne anfangen.

Was ist Eure Meinung?


Edit "Bürger":
Bitte die Hinweise u.a. oben Rechts im Forum beachten!
Platzhalter verwenden - anonyme/ hypothetische Beschreibung.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2018, 22:46 von Bürger«

  • Beiträge: 890
Ich schließe mich gleich an.
Eine von mir für eine Bekannte erhobene Verfassungsbeschwerde 1BvR 92/18 wurde von den Herrn
Kirchhof, Masing, Paulus am 8.Februar 18 sogar einstimmig beschlossen, die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Diese Einstimmigkeit beruhigt ungemein, und hört sich sowas von klar und voller Harmonie unter den BVerfG-Richtern an, dass die glatt auch auf die Begründung verzichten können.
Dann haben wir doch noch Hoffnung, das was läuft bei den Herrn Kirchhof, Masing, und Paulus. Weiter so >:D


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  • IP logged

r
  • Beiträge: 37
@ Frühlingserwachen:

1. Frage: Würdest du das positiv oder negativ werten?
(Ich hatte die Hoffnung, dass man wegen Überfüllung und gleicher Inhalte keine neuen mehr annimt.)

2. Frage: War bei der Bekannten, dass Datum auf dem Anschreiben nur gestempelt?
(Ich hatte die Vermutung, eine größere Menge wurde bearbeitet.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2018, 12:33 von DumbTV«

  • Beiträge: 7.327
@resistebat & frühlingserwachen

Hatte es in Euren beiden fiktiven Fällen je ein Begleitschreiben zu diesen Nichtannahmebeschlüssen, und haben die betreffenden Personen sich diese genau durchgelesen?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2018, 22:47 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 890
@resistebat

Da hat eine Tarifbeschäftigte ihren Stempel Fließbandartig runtergehauen. Ob die Verfassungsbeschwerde überhaupt von den Herrn Kirchhof, Masing und Paulus durchgelesen wurde, möchte ich bezweifeln. Man kann nun viel spekulieren warum und weshalb. Nützt nun alles nichts. Selbst wenn 50 Verfassungsbeschwerden mit nahezu idendischem Inhalt dort vorliegen, und diese aber ihre Berechtigung haben, darf dies kein Grund sein, diese abzuweisen.

@pinguin
Ein Begleitschreiben kann man das nicht nennen. Eher ein Witzschreiben.
Punkt a) b) c) wobei man mit Punkt a) auf das VG Bezug nimmt, und bis Punkt c) dann beim 1 Akt dem Festsetzungsbescheid landet. Man zäumt das Pferd von hinten auf.
Zitat
[...] gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.August 1993 BGBI S.1473 am 8 Februar 2018 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Ich habe das letzten Sommer schon geschrieben: Solange ein Herr Kirchhof im ersten Senat vorsitzt, wird es kein Urteil geben, auch kein durchschlagend reformierendes, mit der die Zwangsrundfunkbeitragsgegner leben könnten. Die Uhr läuft bis 30 Juni. Dann wird ein neuer Vorsitzender im ersten Senat berufen ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2018, 01:11 von Bürger«

B
  • Beiträge: 140
Moin,

die gleiche Ablehnung*** Nicht-Annahme mit identischem Datum bei Person B eingegangen ... :'(


***Edit "Bürger" @alle:
Der Form halber - es ist keine "Ablehnung", sondern eine "Nicht-Annahme".
Bitte unterscheiden. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2018, 22:54 von Bürger«

  • Beiträge: 984
Das Bundesverfasssungsgericht bezieht sich auf
§ 93a BVerfGG
http://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__93a.html

Zitat
(1) Die Verfassungsbeschwerde bedarf der Annahme zur Entscheidung.

(2) Sie ist zur Entscheidung anzunehmen,

a) soweit ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt,

b) wenn es zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 genannten Rechte angezeigt ist; dies kann auch der Fall sein, wenn dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht.

ohne aber darüber Auskunft zu geben, ob aus Sicht des Gerichtes
- § 93a Abs. 2a oder
- § 93a Abs. 2b
als nicht erfüllt angesehen werden.

Ich würde diesbezüglich schriftlich nachfragen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2018, 01:10 von Bürger«

  • Beiträge: 7.327
@Frühlingserwachen

Es hat 2 Begleitschreiben; ein individualisiertes und zusätzlich noch ein allgemeines Merkblatt. Waren beide vorhanden? Aus diesem individualisierten Begleitschreiben geht u. U. hervor, warum das nicht angenommen worden ist.

"Putzig" wäre es, wenn dem BVerfG eine grundrechtswidrige Praxis bekannt ist und es dabei zuschaut, wie sie bestehen bleibt. -> EuGH C-260/89 zu Art. 10 EMRK -> Frei zitiert: "Es kann in der Gemeinschaft keine Maßnahme rechtens sein, die sich über die vereinbarten Grundrechte hinwegsetzt").


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2018, 09:48 von pinguin«
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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

r
  • Beiträge: 37
@Pinguin:

Person R hatte nur die Entscheidung (Blatt 2) und ein Anschreiben (Blatt 1)

Das Blatt 1 war nur damit man das Blatt 2 per Post versenden konnte.


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@pinguin
Das Ganze bestand nur aus einem Anschreiben mit schon erwähntem gestempeltem Datum.
Und 2) einer sogenannten Ausfertigung als Stempel.
Das Merkblatt war nicht dabei.


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  • This is the way!
Guten TagX,

ahh Herr Prof.EU Pinguin, gallische Grüße. Kann es sein, dass du die Eingangsbestätigung der Verfassungsbeschwerde meinst? Also ein "Merkblatt" zu abgelehnten Verfassungsbeschwerden ist mir nicht bekannt. Was soll da rein fiktiv drin stehen?

Zitat
Ihre Verfassungsbeschwerde wurde als unzulässig verworfen.

Dies kann folgende Gründe haben:

Sie haben den Rechtsweg nicht erschöpft.

Ihre Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, da Sie nicht unmittelbar in ihren Grundrechten verletzt sind.

Vielen Dank für Ihre zukünftige Berücksichtigung und kommen Sie nicht wieder.

@resistebat bitte folgendes prüfen:

War das Urteil als "unfechtbar" gekennzeichnet und wurde Anhörungsrüge und Gegenvorstellung beim VG erhoben?

Für @alle:

Um eine fiktive Auswertung vornehmen zu können ist es erforderlich, noch folgende Mindestangaben zu machen:

Bundesland / betroffene LRA.

Verfassungsbeschwerde vor Erschöpfung des Rechtsweges zu einem:

a) Widerspruchsentscheid

oder

b) Festsetzungsbescheid.

Ggf. angeben ob die von mir zur Verfügung gestellte fiktive Musterverfassungsbeschwerde gegen den fiktiven NDR verwendet wurde und welche Änderungen vorgenommen wurden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2018, 18:49 von Bürger«

r
  • Beiträge: 37
Guten Tag und gallische Grüße an den Profät Di Abolo,

ja, ist als unanfechtbar gekennzeichnet.
Wenn eine Anhörungsrüge/Gegenvorstellung eine Beschwerde ist, dann wäre diese nicht möglich gewesen, da der Streitwert unter 200 € lag.

Mit gallischen Grüßen aus dem Westerwald
(unsere Hinkelsteine sind aus Basalt)
https://stoeffelpark.de/de/was-ist-eigentlich-basalt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2018, 18:50 von Bürger«

  • Beiträge: 118
Beim Stammtisch Muc auch 3 abgelehnte...
Habe daraufhin mal auf einer privaten GEZ FB Seite angefragt, wer denn noch betroffen wäre.

Antwort:
Zitat
Die Verfassungsbeschwerde ist grundsätzlich erst dann zulässig, wenn zuvor der fachgerichtliche Rechtsweg vollständig durchschritten wurde (sog. Rechtswegerschöpfung).
Sprich: Jeder muss wohl den Weg gehen. Leider.
Auch wenn von vornerein klar ist, dass man ganz oben überall ein Nein abbekommen wird...?
Und das alleine ist meiner Meinung nach bereits eine riesen Frechheit.
Mal sehen, was noch so schönes kommt aus Richtung Karlsruhe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2018, 20:37 von Bürger«
ich bin ein nichtnutzer! weder schwarzseher, schmarotzer oder was sonst noch so seitens der ör vorgeworfen wird...

wenn ich nicht mit dem bus fahre, kaufe ich auch kein ticket!

  • Beiträge: 1.637
  • This is the way!
Ahhh Basalt aus dem Westerwald! Auch sehr hübsch.

@resistebat, nee die Anhörungsrüge iss watt anderes. Hier mal auf die schnelle ein kurzer Überblick:

BVerfG zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde;
Anhörungsrüge nur bei Verletzung des rechtlichen Gehörs erforderlich, link:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-beschluss-1-bvr-3057-11-anhoerungsruege-verfassungsbeschwerde/

Die Anhörungsrüge oder auch die Gegenvorstellung gehört zum Rechtsweg. Damit soll dem Verwaltungsgericht sozusagen die Möglichkeit gegeben werden, vor der Verfassungsbeschwerde eine "Selbstkorrektur" der geltend gemachten Verfassungsverstöße durchzuführen. Naja, in Anbetracht der "einhelligen Rechtsprechung" und was sich beim RBS TV tatsächlich in der verwaltungsgerichtlichen Praxis abspielt, iss ditt wohl mehr ein "Wunschtraum in Karlsruhe".   

@BR_Nichtnutzer, verdammt, wieder 3 gescheitert!  :'(

Rein fiktiv jibbet hier eine fiktive Geschichte:

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.0.html

Also wenn Mensch bereits so oft von den VG´s, OVG´s und dem BVerwG "abgebügelt" wurde, fällt mir kein vernünftiger Grund ein, warum ich den Rechtsweg selber nochmal beschreiten sollte. Einen "Kamikaze-Rechtsweg" jibbet aus meiner Sicht nicht.

Rein fiktiv:

Zitat
Beiliegende Klage nebst Anhörungsrüge und Gegenvorstellung erhalten Sie zur Verfahrensbeschleunigung in einfacher Ausfertigung. Die Anhörung der LRA ist nicht erforderlich.

Bitte senden Sie mir das vorgefertigte Standard-Abweisungs-RBS TV- alles okay- Urteil möglichst schnell zu.

Ich beantrage hiermit auch gleich die Zulassung der Beschwerde und Beistellung eines Notanwaltes. Sämtliche von mir fernmündlich kontaktierten Rechtsanwälte haben bei Erwähnung des Streitgegenstandes RBS TV lachend aufgelegt.

Die Gerichtskosten habe ich bereits überwiesen.

Hilfeweise beantrage ich die sofortige Weitergabe der Klage nebst Anhörungsrüge an das OVG zur "nochmaligen erheblichen" Verfahrensbeschleunigung (sog. Katapult-Kamikaze-Klage).

Kaaaaaaamikaze-RBS TV-Klage!

Die rechtliche "kosten- und zeitgünstige Selbstvernichtung" des/ der Rechtsschutzsuchenden zur Erreichung der BVerfG-Ziellinie?

 :o


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Februar 2018, 18:53 von Bürger«

n
  • Beiträge: 1.452
An die abgelehnten Verfassungsbeschwerden;

Wenn es wegen der fehlenden Rechtswegerschöpfung abgelehnt wurde, kann man ja die ausführliche Begründung vom Profäten nachreichen.

Ich kenne zwei Beschwerdeführer, die auf einen Bescheid hin VB eingereicht haben, und die wurden bisher nicht abgelehnt (ca. 4? Monate her)

Hier nochmal die Links auf die gute Vorlage vom Profäten:
Zitat
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

Profät Diabolo hat ein Muster generiert, das hier im Forum zu finden ist:
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg148174.html#msg148174
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg150746.html#msg150746
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg151024.html#msg151024

Und wenn die ZV kommt, hier gibt es ein Muster für eine Einstweilige Anordnung:
BVerfG Einstweilige Anordnung Muster-EA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26112.msg164689.html#msg164689


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