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Autor Thema: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme  (Gelesen 16720 mal)

M
  • Beiträge: 508
Der Absatz in WiSta 1/2017, S. 17 ist wirklich lesenswert:
Stimmt! - Und: Fälsche keine Statistik, die Du selber lesen willst – oder?

In dem Absatz auf Seite 17 wird deutlich, was bekannt ist:
Die vorherig als „Gebühr“ bezeichnet Abgabe war (eigentlich) bereits verfassungswidrig, aber nicht unausweichlich!

Schon vor 2013 hat die „PC-Gebühr zum Zwecke der Finanzierung der Rundfunkfreiheit“ (Ich kauf mir mein Grundrecht aus Rundfunkfreiheit.[Polemik off]) die Konsumausgaben der privaten Haushalte verringert!
Mensch erinnere sich:
Zitat
Nun ist es amtlich und entschieden: Computer mit Internetzugang sind „neuartige Rundfunkgeräte“. Damit wird es gerade für Freiberufler wie Webdesigner teuer, denn auch wenn nicht mal ein Radio im Büro steht: Ab 2007 müssen sie für ihr Arbeitsgerät, den PC, Fernsehgebühren zahlen. Zusätzlich zur privaten Glotze, versteht sich.
Quelle: https://www.heise.de/tp/features/Das-Internet-wird-gebuehrenpflichtig-3400997.html
Und Heute muss mein Cousin als Freiberufler mit Zweitwohnung und Gartenlaube den GEZ-Frondienst gleich dreimal leisten! Im Sinne von "Arbeit-Macht-Alle-einfach-für"
 
Und die (statistische) Klassifizierung als „private Organisationen ohne Erwerbszweck im Sektor S15" wäre damals genauso unscharf, wie es heute die Klassifizierung als "Marktproduzenten im Sektor S11 „nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften“ ist.
Warum? - Die Art der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten klassifiziert diese Unternehmen doch als nicht-private, staatlich begründete Organisationen ohne Erwerbszweck, die als „Marktproduzenten“ allerhand Geld umsetzen, verbrauchen, „generieren“.

Und so sollte es richtiger Weise heißen:
Die Einnahmen der Datenkrake in Köln müssen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt werden.

Denn - wie bekannt - übt das Kölner ZK1 der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (mit Hilfe der Verwaltungsvollstrecker und -gerichte) Staatsgewalt aus.
Das Gewaltmonopol des Staates liegt - wie das Meldewesen - in der Hand der GEZ2. >:(

1) Zentralkataster
2) Große Einwohner Zentraldatei

Wenn Maschinen entscheiden ... – vollautomatisierte Verwaltungsverfahren und der Persönlichkeitsschutz, NVwZ, link:

http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2017_10.pdf

Anmerkung: der BeitraXservus führt ein nahezu vollautomatisches "Verwaltungsverfahren" mit Großrechnern durch. Betriebssystem: z/OS 1.13.00, Standardsoftware zum Adressabgleich UNISERV, Vorgangssteuerung mittels Websphere (User Web Frontend): IBM Websphere Apllication Server, Anzeige archivierter Dokumente: SER Server Software.
Quelle: Verfahrensverzeichnis Beitragsschuldner Version 3.0. 02.12.2016 (Hinweis: DSG NRW. Ein Verfahrensverzeichnis nach dem BlnDSG existiert nicht. ACHTUNG! ACHTUNG! SKANDAL! SKANDAL!)[/size]
Quelle:
Kontopfändung durch die FA Prenzlauer Berg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25742.msg162862.html#msg162862


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2018, 21:24 von Bürger«

b
  • Beiträge: 237
  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Bemerkenswert ist, dass das BVerfG jetzt auch noch den Bund der Steuerzahler um eine Stellungnahme bittet in einer Fragestellung, die nach Einschätzung zahlreicher Verwaltungsgerichte "ohne besondere Schwierigkeit" ist und deshalb auf den Einzelrichter übertragen und per Gerichtsentscheid abgehandelt werden kann. Man sollte annehmen, dass das BverfG in einer "einfachen Sache ohne besondere Schwierigkeit" auch ohne Stellungnahme entscheiden kann, zumal es in 2017 schon die Stellungnahmen von Landesparlamenten und Landesregierungen eingeholt hatte.

Das ganze bestätigt meine Befürchtung, dass das BVerfG noch jahrelang Stellungnahmen einholt und keine Entscheidung trifft, während die Verwaltungsgerichte in der "einfachen Sache" munter zu Gunsten des Gefängnisfunks aburteilen und der Gefängnisfunk das Geld vollstrecken oder Bürger inhaftieren lässt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2018, 21:25 von Bürger«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

H
  • Beiträge: 582
Das ganze bestätigt meine Befürchtung, dass das BverfG noch jahrelang Stellungnahmen einholt und keine Entscheidung trifft, ....

Ich vermute mal, dass jeder der mit dieser Sache (außer vielleicht die Angestellten der ÖRs selbst) rechtlich irgendwie zu tun hat, genau weiß, dass es so nicht geht. Aber eine Alternative, wie der ÖR bzw. die horrenden Penssionen gezahlt werden können, sind auch nicht bekannt.

Also macht man das, was man am besten kann (von wem wohl abgeguckt):
Man sitzt es aus, bzw. sitzt es solange aus, bis es wirklich nicht mehr geht.
(weil z.B. der EuGH  bereits wesentliche Rechtsfragen als unzuläassig abgeurteilt hat)

Bis dahin hat man -zig Milliarden von den Bürgern abgepresst, und eine Rückzahlung wird erneut nur durch gerichtliche Geltendmachung möglich sein. Es werden möglicherweise jene Richter zu urteilen haben, die bereits in der Frage der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages unter Missachtung diverser Gesetze willfährig zu Gunsten selbigen geurteilt haben. Und ob so eine Klage gewonnen werden kann...?

Grüße
Adonis


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2018, 21:28 von Bürger«

L
  • Beiträge: 353
Bemerkenswert ist, dass das BVerfG jetzt auch noch den Bund der Steuerzahler um eine Stellungnahme bittet in einer Fragestellung, die nach Einschätzung zahlreicher Verwaltungsgerichte "ohne besondere Schwierigkeit" ist und deshalb auf den Einzelrichter übertragen und per Gerichtsentscheid abgehandelt werden kann. Man sollte annehmen, dass das BverfG in einer "einfachen Sache ohne besondere Schwierigkeit" auch ohne Stellungnahme entscheiden kann, zumal es in 2017 schon die Stellungnahmen von Landesparlamenten und Landesregierungen eingeholt hatte.

Schöner Kommentar! In diesem Falle ist es allerdings durchaus begrüßenswert, wenn eine Stellungnahme beim Bund der Steuerzahler eingeholt wird, da dieser sich bisher eindeutig kritisch zur Rundfunkbeitragspflicht geäußert hat. Auch wenn zu Recht darauf hingewiesen wird, wessen Interessen möglicherweise der Bund der Steuerzahler vorrangig vertritt, ist hinsichtlich des gegenwärtigen Rundfunkbeitragssystems auf jeden Fall eine prinzipiell kritische Stellungnahme zu erwarten, wie ja bereits aus dem Papier Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland: Bedeutung, Finanzierung und Reformoptionen hervorgeht. In diesem Papier wird die ökonomische Rechtfertigung sowie der Grundversorgungsauftrag etc. prinzipiell hinterfragt und das nützt auch den einzelnen vermeintlichen "Beitragsschuldnern".

Daher meiner Ansicht nach eher ein gutes Omen, nachdem die Landesparlamente bei der Stellungnahme ja durchweg versagt haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Februar 2018, 21:28 von Bürger«

D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
Die folgenden Unterstreichungen deuten aber schon auf das grundsätzliche Problem hin:
Schöner Kommentar! In diesem Falle ist es allerdings durchaus begrüßenswert, wenn eine Stellungnahme beim Bund der Steuerzahler eingeholt wird, da dieser sich bisher eindeutig kritisch zur Rundfunkbeitragspflicht geäußert hat.
Die haben sich doch schon kritisch geäußert. Was gibt's da noch zu fragen? Das BVerfG hat kein Recht auf Politik, auch dort sind nur Richter, die gemäß Art. 97(1), 2. Halbsatz dem Gesetz unterworfen sind. Ob der der Bürgermeister von Entenhausen sich nun positiv zum Rundfunkbeitrag oder zur Staatquadratabgabe äußert, ist einfach ... nicht ... relevant.

Zitat
r.n.S.b.z. Deutschland, 17.02.2023

Bundesverfassungsgericht bittet Dorfrat von Hinterkleindorfhausen um Stellungnahme

Der Rundfunkbeitrag (ehemals “GEZ”) beschäftigt die Mitarbeiter des Verfassungsgericht schon lange. Vor allem, da es sich um eine Zwangsabgabe handelt unabhängig davon, ob der Verbraucher das Angebot der öffentlich rechtlichen Sender nutzen kann bzw. will und wegen der bisher 1984 Verfassungsbeschwerden anhängig sind. Das Bundesverfassungsgericht hat nun den Dorfrat von Hinterkleindorfhausen um eine Stellungnahme gebeten. Die Richter müssten ja ansonsten doch irgendwann mal über die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe urteilen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Februar 2018, 02:43 von Bürger«
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

w
  • Beiträge: 147
Grübel ... Was hat der Bund der Steuerzahler mit einem "Beitrag" zu tun, der lt. Bundesverwaltungsgericht keine Steuer ist?...


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Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.741
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nun, der Bund der Steuerzahler könnte z.B. genau dies erklären, nämlich dass diese Abgabe unter dem Deckmantel eines "Beitrags" kein solcher ist... ;)

Zudem sind über die von allen Steuerzahlern zu leistenden Steuern hinausgehende zusätzliche Abgaben [Gebühren, Beiträge...] eine Zusatzbelastung eben der vom Bund der Steuerzahler betroffenen Steuerzahler.

Siehe u.a. auch unter
Bund der Steuerzahler
https://www.steuerzahler.de
sowie auch unter wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Bund_der_Steuerzahler_Deutschland
Zitat
Der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.[1] (BdSt) ist ein eingetragener Verein, der im Jahre 1949 gegründet wurde.
Als seine Ziele nennt der Verein die Senkung von Steuern und Abgaben [Anm.: ergo auch "Beiträge"] sowie die Verringerung von Bürokratie, Steuerverschwendung und Staatsverschuldung. Er ist jedoch nicht berechtigt, Steuerberatung zu leisten.

Insofern ist es durchaus schlüssig, dem Bund der Steuerzahler Gelegenheit Stellungnahme in Sachen "Rundfunkbeitrag" zu geben.


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Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

c
  • Beiträge: 1.025
Nur der Vollständigkeit halber:

Allerdings gibt es auf der homepage des BdSt einen link zu nachfolgendem Beitrag, daraus geht hervor, dass sie das derzeitige Beitragsmodell ablehnen.

Zitat
31.01.2013 Rundfunkbeitrag (GEZ) - Heute schon STEUER gezahlt?
Der Bund der Steuerzahler lehnt die Haushaltsabgabe für den öffentlichen Rundfunk seit Jahren ab. Die "Quasi-Steuer" hätte nie eingeführt werden dürfen, doch die Verantwortlichen wollten auf unsere Argumente nicht hören. Jetzt endlich wachen die Menschen auf und erkennen die teuren Folgen im ungerechten Gebührenmodell. Unser wissenschaftliches Institut hat die Haushaltsabgabe einer Analyse unterzogen. Wir bleiben bei unserer Forderung: mehr Gerechtigkeit ins Gebührenmodell! ...

bitte dort selbst weiterlesen:
https://www.steuerzahler-hamburg.de/Heute-schon-STEUER-gezahlt/59128c68703i1p2097/index.html

Unter dem angegebenen Link heißt es weiter:

Zitat
Die Belastung für Unternehmen, Selbstständige und öffentliche Kassen durch die Haushaltsabgabe war vorhersehbar und wurde vom Bund der Steuerzahler seit Anbeginn der Debatte immer wieder kritisiert. Karolin Hermann vom Deutschen Steuerzahlerinstitut (DSi) hat sich das Gebührenmodell näher angeschaut und kommt zu dem Schluss: "Zu den Verlierern des neuen Rundfunkbeitrags gehören Unternehmen, die über viele und/oder personalintensive Betriebsstätten verfügen und/oder viele Kraftfahrzeuge pro Betriebsstätte vorhalten."

Das DSi empfiehlt daher: "Zu den Handlungsoptionen gehört [...] eine Beitragsbefreiung für den Unternehmenssektor und eine "Opt-Out"-Regelung für private Haushalte ohne Rundfunkgerät bzw. eine Beitragsreduzierung für die Haushalte, in denen nur ein Radio und/oder ein 'neuartiges Rundfunkgerät' vorhanden ist. Zweit-, Neben- und privat genutzte Ferienwohnungen sollten folgerichtig ebenfalls von der Beitragspflicht ausgenommen werden."

Darüber hinaus plädiert der Steuerzahlerbund weiterhin für eine Aufgabenkritik beim öffentlichen Rundfunk. Wie bei der Politik ist es auch beim Rundfunk eine Frage der Wirtschaftlichkeit, wofür die Gebühren verwendet werden. Die unübersichtliche Zahl an Spartenkanälen sehen wir ebenso kritisch wie die Überprivilegierung bei der Altersversorgung ehemaliger Funktionäre.

Die Sender sollten "endlich ihre teils kostspieligen Programme und Verwaltungsapparate einer Diät unterziehen", verlangte der Präsident des BdSt Deutschland e.V., Reiner Holznagel, im Handelsblatt. "Nicht alles, was an Leistungen angeboten wird, ist auch wirklich erforderlich."


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Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

  • Beiträge: 886
Die Sender sollten "endlich ihre teils kostspieligen Programme und Verwaltungsapparate einer Diät unterziehen", verlangte der Präsident des BdSt Deutschland e.V., Reiner Holznagel, im Handelsblatt. "Nicht alles, was an Leistungen angeboten wird, ist auch wirklich erforderlich."
Getan hat sich da seit 5 Jahren exakt 0,00. Im Gegenteil, es ist sogar noch schlimmer geworden.


Edit "Bürger - vorsorglicher Hinweis:
Bitte nicht den - bekannten - Ist-Zustand vertiefen, sondern hier bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
und insbesondere den Artikel im Einstiegsbeitrag bzw. die Sichtweise/ Stellungnahme des BdSt zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. März 2018, 20:02 von Bürger«
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