Der Absatz in WiSta 1/2017, S. 17 ist wirklich lesenswert:
Stimmt! - Und: Fälsche keine Statistik, die Du selber lesen willst – oder?
In dem Absatz auf Seite 17 wird deutlich, was bekannt ist:
Die vorherig als „Gebühr“ bezeichnet Abgabe war (eigentlich) bereits verfassungswidrig, aber nicht unausweichlich!
Schon vor 2013 hat die „PC-Gebühr zum Zwecke der Finanzierung der Rundfunkfreiheit“ (Ich kauf mir mein Grundrecht aus Rundfunkfreiheit.[Polemik off]) die Konsumausgaben der privaten Haushalte verringert!
Mensch erinnere sich:
Nun ist es amtlich und entschieden: Computer mit Internetzugang sind „neuartige Rundfunkgeräte“. Damit wird es gerade für Freiberufler wie Webdesigner teuer, denn auch wenn nicht mal ein Radio im Büro steht: Ab 2007 müssen sie für ihr Arbeitsgerät, den PC, Fernsehgebühren zahlen. Zusätzlich zur privaten Glotze, versteht sich.
Quelle:
https://www.heise.de/tp/features/Das-Internet-wird-gebuehrenpflichtig-3400997.htmlUnd Heute muss mein Cousin als Freiberufler mit Zweitwohnung und Gartenlaube den GEZ-Frondienst gleich dreimal leisten! Im Sinne von "Arbeit-Macht-Alle-einfach-für" Und die (statistische) Klassifizierung als „private Organisationen ohne Erwerbszweck im Sektor S15" wäre damals genauso unscharf, wie es heute die Klassifizierung als "Marktproduzenten im Sektor S11 „nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften“ ist.
Warum? - Die Art der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten klassifiziert diese Unternehmen doch als nicht-private, staatlich begründete Organisationen ohne Erwerbszweck, die als „Marktproduzenten“ allerhand Geld umsetzen, verbrauchen, „generieren“.
Und so sollte es richtiger Weise heißen:
Die Einnahmen der Datenkrake in Köln müssen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt werden.Denn - wie bekannt - übt das Kölner ZK
1 der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (mit Hilfe der Verwaltungsvollstrecker und -gerichte) Staatsgewalt aus.
Das Gewaltmonopol des Staates liegt - wie das Meldewesen - in der Hand der GEZ
2.
1) Zentralkataster
2) Große Einwohner ZentraldateiWenn Maschinen entscheiden ... – vollautomatisierte Verwaltungsverfahren und der Persönlichkeitsschutz, NVwZ, link:
http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2017_10.pdf
Anmerkung: der BeitraXservus führt ein nahezu vollautomatisches "Verwaltungsverfahren" mit Großrechnern durch. Betriebssystem: z/OS 1.13.00, Standardsoftware zum Adressabgleich UNISERV, Vorgangssteuerung mittels Websphere (User Web Frontend): IBM Websphere Apllication Server, Anzeige archivierter Dokumente: SER Server Software.
Quelle: Verfahrensverzeichnis Beitragsschuldner Version 3.0. 02.12.2016 (Hinweis: DSG NRW. Ein Verfahrensverzeichnis nach dem BlnDSG existiert nicht. ACHTUNG! ACHTUNG! SKANDAL! SKANDAL!)[/size]
Quelle:
Kontopfändung durch die FA Prenzlauer Berg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25742.msg162862.html#msg162862