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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Februar 2018 => Thema gestartet von: ChrisLPZ am 13. Februar 2018, 10:46

Titel: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: ChrisLPZ am 13. Februar 2018, 10:46
(http://up.picr.de/31814124tz.jpg)
Bildquelle: http://up.picr.de/31814124tz.jpg

Gründerlexikon, 12.02.2018

Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme

Der Rundfunkbeitrag (ehemals “GEZ”) beschäftigt die Gemüter schon lange. Vor allem, da es sich um eine Zwangsabgabe handelt, unabhängig davon, ob der Verbraucher das Angebot der öffentlich rechtlichen Sender nutzen kann bzw. will. Das Bundesverfassungsgericht hat nun den Bund der Steuerzahler (BdSt) um eine Stellungnahme gebeten. Die Richter müssen über die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe urteilen.

Zitat
Karlsruhe, 12. Februar 2018 - Im Jahr 2016 wurden 8 Milliarden Euro an Rundfunkbeiträgen eingenommen. Rund 600 Millionen Euro, also nicht mal 10 Prozent, stammen von Unternehmern. […]

Weiterlesen auf:
https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-bittet-bdst-um-stellungnahme-84233426 (https://www.gruenderlexikon.de/news/kurz-notiert/rundfunkbeitrag-bundesverfassungsgericht-bittet-bdst-um-stellungnahme-84233426)



Hinweis - siehe u.a. auch bisherige Gutachten des DSi vom BdSt unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280

DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e.V.) [neu]
Stellungnahme/ Studie/ Sonderinformation
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland
Bedeutung, Finanzierung und Reformoptionen"

www.welt.de/politik/deutschland/article120687157/ARD-und-ZDF-koennten-halbe-Milliarde-Euro-sparen.html
www.libmag.de/wp-content/uploads/2013/10/DSI-Sonderinf_Screen.pdf
https://www.steuerzahlerinstitut.de/Sonderinformationen/1509b574/index.html
PDF (116 Seiten, ~800kB)
https://www.steuerzahlerinstitut.de/files/20363/DSi_SI_1__September_2013__Herrmann_-_Der_oeffentlich-rechtliche_Rundfunk_in_Deutschland.pdf
ISSN 2197-6058

sowie Link zur Diskussion dieses schon etwas älteren Papiers unter
"Reformoptionen für ÖRR durch DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut)" (Okt 2013)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7009.msg52419.html#msg52419
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: Markus KA am 13. Februar 2018, 12:01
Zitat
"Dieser fordert vor allem eine Abschaffung der betrieblichen Rundfunkbeiträge. Der Grund ist recht plausibel. Unternehmer müssen einerseits als “Privatmann” die Abgabe leisten und andererseits zusätzlich als Unternehmer."

Der Bund der Steuerzahler sollte nicht vergessen, wer auch und im erheblichen Maße Steuern bezahlt. Auch für einen “Privatmann” oder "Privatfrau" ist eine Zwangsabgabe nicht hinnehmbar.

...wenn die Zwangsabgabe Ihnen gefallen hat, dann schalten Sie auch das nächste Mal wieder ein, wenn es heißt: "Bares für Belangloses".
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: René am 13. Februar 2018, 12:03
Jo Markus. Ich wollte den Beitrag auf den soz. Medien verlinken, aber mich haben dieselben Bedenken von dir davon abgehalten.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: drboe am 13. Februar 2018, 12:58
Das heißt, sehr hoch bezahlte Verfassungsrichter können die diversen Gutachten nicht lesen bzw. verstehen, die den wahren Charakter der Abgabe, die als "Rundfunkbeitrag" bezeichnet wird, beleuchten? Sie sind nicht in der Lage festzustellen, ob die Argumente, die pro Steuer (die Mehrheit) oder pro Beitrag (eine Minderheit) vorgetragen werden, zu analysiere und zu bewerten? In den letzten 5 Jahren hat sich kein Verfassungsrichter mit der Frage beschäftigt, ob das, was da ziemlich sicher auf das Gericht zukommt, eigentlich Hand und Fuß hat? Und das ganze letzte Jahr hat man damit zugebracht die Bundestagswahl abzuwarten um dann reihum diverse Institutionen, die an dem "Beitrag" zum Teil mitgearbeitet haben oder davon direkt profitieren, zu ihrer Meinung zu befragen?

Ist es nicht die Regel, dass die Politiker sich wunderbar fühlen, sich selbst loben, egal was sie beschließen, egal was das für Murks ist? Sollen sich die ÖR-Rundfunkanstalten etwa kritisch mit dem Milliarden-Euro-Zustrom beschäftigen, von dem sie profitieren? Muss man nicht eigentlich auch die Lokomotivführer, die Pilotenvereinigung Cockpit, den Kleingartenverein Posemuckel, die Taubenzüchter im Rheinland und den Landwirtschaftshandel in Friesland befragen? Wollen wir Verfassungsfragen per Volksabstimmung entscheiden? Letzteres sicher nicht, ihr traut dem Volk ja nicht. Wir sind ja angeblich zu blöd, außer zur Finanzierung der Lustbarkeiten aller.

Welche herausgehobene Position hat eigentlich ein privater Verein, der sich "Bund der Steuerzahler" nennt, in dem sich vor allem Bänker, Industrielle und Gewerbetreibende zu einem Steuersenkungszirkel zu Gunsten der Besitzenden organisiert haben, und der von dem Anspruch, die Interessen aller Steuerzahler zu vertreten etwa so weit entfernt ist wie die Erde vom Mond? Die Mitgliederstruktur repräsentiert jedenfalls mitnichten die steuerzahlende Bevölkerung.

Zur Vertiefung:
21.01.2011, von Kai Eicker-Wolf / Patrick Schreiner
Wessen Interessen vertritt der Bund der Steuerzahler?
https://www.nachdenkseiten.de/?p=8073

M. Boettcher
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: 118AO am 13. Februar 2018, 13:14
Wie wäre es mit einer Gründung eines Bundes des Rundfunkbeitragsgegner? Vielleicht wird der dann ja auch noch um Stellungnahme gebeten.
Und vor allem:
Wieso der Bund der Bund der STEUERZAHLER zu einen BEITRAG befragt? Trapst da eine Nachtigall?
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: NichtzahlerKa am 13. Februar 2018, 13:54
Welche herausgehobene Position hat eigentlich ein privater Verein, der sich "Bund der Steuerzahler" nennt, in dem sich vor alle Bänker, Industrielle und Gewerbetreibende zu einem Steuersenkungszirkel zu Gunsten der Besitzenden organisiert haben, und der von dem Anspruch, die Interessen aller Steuerzahler zu vertreten etwa so weit entfernt ist wie die Erde vom Mond? Die Mitgliederstruktur repräsentiert jedenfalls mitnichten die steuerzahlende Bevölkerung.
Das ist nicht ganz richtig. Die Steuerzahler darf man schon mit den Euros gewichten, die sie an Steuern zahlen. Das ist nicht ungerecht, wenn man eine Meinung zur Ausgabenpolitik des Staates insgesamt vertreten möchte. Ob man damit jetzt wirklich beim Rundfunkbeitrag an der ganz richtigen Adresse ist, ist eine andere Frage. Aber es geht bei solchen Stellungnahmen ja auch nicht darum nur "die eine Stellungnahme" vom Objektivus persönlich zu bekommen, sondern darum, vielen Akteuren und Sichtweisen Gelegenheit zu geben ihre Meinung/Haltung zu einer Sache zu erklären.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: boykott2015 am 13. Februar 2018, 15:05
Person P hat Steuerzahler Deutschland e. V. befragt:
Zitat
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundes- und Landesstatistik als Steuer gebucht wird.

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile

"Bis einschließlich 2012 finanzierten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihr Programm auf Basis der Rundfunkgebühren. In den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden diese Gebühren als Verkauf einer Dienstleistung und damit als Produktionswert der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gebucht. Auf der Verwendungsseite wurden sie als Käufe behandelt.

Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht. Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt."

Ist diese Information beim Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. vorhanden?

Die Antwort kam vom DSi - Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e. V. mit folgendem Inhalt:
Zitat
Danke für Ihre Mail - diese VGR-Änderung ist uns bekannt.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: 118AO am 13. Februar 2018, 15:16
sondern darum vielen Akteuren und Sichtweisen Gelegenheit zu geben ihre Meinung/Haltung zu einer Sache zu erklären.

Ich würde mir wünschen, dass das höchste deutsche Gericht auf der Grundlage des GG entscheidet und nicht aufgrund von Meinungen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: Bürger am 13. Februar 2018, 15:53
Ergänzung/ weitere Hintergründe im Einstiegsbeitrag - bitte ebenfalls beachten, wenn auch hier nicht vertiefen, sondern bitte am Artikel des Einstiegsbeitrags diskutieren:
Hinweis - siehe u.a. auch bisherige Gutachten des DSi vom BdSt unter
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertrag [gesammelte Werke]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.msg52280.html#msg52280

DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut des Bundes der Steuerzahler e.V.) [neu]
Stellungnahme/ Studie/ Sonderinformation
"Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland
Bedeutung, Finanzierung und Reformoptionen"

www.welt.de/politik/deutschland/article120687157/ARD-und-ZDF-koennten-halbe-Milliarde-Euro-sparen.html
www.libmag.de/wp-content/uploads/2013/10/DSI-Sonderinf_Screen.pdf
https://www.steuerzahlerinstitut.de/Sonderinformationen/1509b574/index.html
PDF (116 Seiten, ~800kB)
https://www.steuerzahlerinstitut.de/files/20363/DSi_SI_1__September_2013__Herrmann_-_Der_oeffentlich-rechtliche_Rundfunk_in_Deutschland.pdf
ISSN 2197-6058

sowie Link zur Diskussion dieses schon etwas älteren Papiers unter
"Reformoptionen für ÖRR durch DSi (Deutsches Steuerzahlerinstitut)" (Okt 2013)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7009.msg52419.html#msg52419

Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: Philosoph am 15. Februar 2018, 12:07
Der Absatz in WiSta 1/2017, S. 17 ist wirklich lesenswert:
Zitat
Seit 2013 gilt eine neue Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Basis eines Rundfunkbeitrags. Für private Haushalte gilt, dass je Haushalt ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss,  unabhängig vom Vorhandensein der TV-  und Rundfunkgeräte  –  also sogar, wenn kein  Gerät vorhanden ist. Unternehmen und andere Institutionen zahlen den Rundfunkbeitrag je nach Anzahl der Betriebsstätten und der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten je Betriebsstätte im  Jahr. Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht (sonstige direkte Steuern und Abgaben). Damit erzielen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten keine Umsätze aus Rundfunkleistungen mehr und werden zu Nichtmarktproduzenten, die sich überwiegend über öffentliche Abgaben finanzieren. Daher werden sie ab 2013 nicht mehr als Marktproduzenten im Sektor S11 „nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften“, sondern als „private Organisationen ohne Erwerbszweck“ im Sektor S15 klassifiziert. Ihr Produktionswert wird ab 2013 entstehungsseitig  über die angefallenen Kosten ermittelt. Auf der Verwendungsseite des Bruttoinlandsprodukts erhöhen sich  ab 2013 die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck, während sich die Konsumausgaben der privaten Haushalte verringern.

Neben der Entstehungs- und Verwendungsseite des Bruttoinlandsprodukts ist auch die Verteilung betroffen:  Der neue Rundfunkbeitrag wird ab 2013 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt.
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile, S. 17.
Daraus folgt: Auch wirtschaftlich gesehen ist der Rundfunkbeitrag eine Steuer! (Liebe Herren und Damen Richter, führen Sie sich das mal bitte zu Gemüte!)
Es folgt durch die Umstellung aber auch die perfide Implikation, daß die LRA keinen Erwerbszweck mehr verfolgen würden (blanker Hohn). Es wäre hier doch mal interessant, zu erfahren, welche Vorteile die Einordnung in den Sektor S15 den LRA bereitet. (Müssen sie jetzt keine Umsatzsteuer mehr zahlen? Da bleibt dann ja noch mehr übrig.)
Statistisch gesehen geben die privaten Haushalte jetzt weniger Geld für Konsumzwecke aus, obwohl jetzt mehr Haushalte den Rundfunkbeitrag zahlen müssen, noch dazu auch dann, wenn sie überhaupt keine Rundfunkteilnehmer sind. Je nachdem, wie man nun eine Statistik anlegt, kann man es also so aussehen lassen, daß die privaten Haushalte weniger Geld für Konsumgüter ausgeben, also mehr Geld zur Verfügung haben. Daß nun auch diejenigen Haushalte mit einer Steuer belastet werden, die eigentlich unterhalb des Existenzminimums leben, wird dabei unterschlagen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: drone am 15. Februar 2018, 12:44
Der oben zitierte Absatz in WiSta 1/2017, S. 17 orientiert sich aber (fälschlich) nicht am RBStV, wenn ...
Zitat
[...] Für private Haushalte gilt, dass je Haushalt ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss,  [...]
... hier Haushalt - warum auch immer - mit Wohnung (und InhaberIn) verwechselt wird, worauf user drboe ja bereits a.a.O. mehrfach hingewiesen hat.

(Mir deucht, das mangelnde Präzision bei Begrifflichkeiten zur Stiftung weiterer Verwirrung und Unklarheit beiträgt - ungewollt oder gewollt...)

Bitte hier jedoch nicht weiter vertiefen... ;-)
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: drboe am 15. Februar 2018, 12:45
Zitat
Für private Haushalte gilt, dass je Haushalt ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden muss,  unabhängig vom Vorhandensein der TV-  und Rundfunkgeräte  –  also sogar, wenn kein  Gerät vorhanden ist.

Es gilt immer noch, dass Wohnung != Haushalt. Eine Wohnung kann mehrere Haushalte enthalten. Z. B. in einer WG, wenn es einen Untermieter gibt oder die Schwiegermutter in der Wohnung lebt, sich aber selbst versorgt.

Zitat
Wohneinheiten (Wohnungen)
Wohneinheiten (Wohnungen) sind nach außen abgeschlossene, zu Wohnzwecken bestimmte, in der Regel zusammen liegende Räume in Wohngebäuden und sonstigen Gebäuden mit Wohnraum, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen. Hierbei ist es gleichgültig, ob in dieser Wohneinheit ein oder mehrere Haushalte untergebracht sind oder ob die Wohneinheit leer steht bzw. eine Freizeitwohneinheit ist. Es ist auch möglich, dass sich eine Arbeitsstätte in der Wohneinheit befindet.

Haushalte
Haushalte sind Personengemeinschaften, die zusammenwohnen und eine gemeinsame Hauswirtschaft führen. Nicht dazu rechnen nur vorübergehend anwesende Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Auch eine allein wohnende und wirtschaftende Person kann einen eigenen Haushalt bilden (z. B. ein Untermieter). Entscheidendes Merkmal ist das selbstständige Wirtschaften des Haushaltsmitgliedes. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (z. B. Haushalt des Anstaltsleiters).
Quelle: https://www.statistik.sachsen.de/download/010_GB-Wohnen/F_1_Def.pdf

Warum ist das wichtig? Wäre jeder Haushalt zahlungspflichtig, müsste die LRA bzw. der BS wesentlich genauer die Wohnsituation z. B. in WGs beleuchten. Zudem können zu einem Haushalt auch Personen gehören, die dort nicht unbedingt ihren ständigen Wohnsitz haben. Z. B. kann ein Student weiterhin zum Haushalt seiner Eltern gehören, auch wenn er am Studienort eine Wohnung oder ein Zimmer hat. Durch den sogn. Rundfunkbeitrag werden mehrere Haushalte in einer Wohnung zu einer Zwangsgemeinschaft zusammengefasst, was rechtlich komplizierte Bedingungen schafft.

M. Boettcher
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: seppl am 15. Februar 2018, 14:12
Wir geraten gerade etwas off topic mit dem Begiff Haushalt.
Gedanklich sollte man sich aber damit beschäftigen, ob eine Haushaltsgemeinschaft wie auch eine Wohnungsgemeinschaft überhaupt als Gesamtschuldnerschaft zusammengefasst werden kann. Es gilt das Autonomieprinzip in Deutschland. Jeder ist nur für seine einenen Schulden verantwortlich. Möchte ein Landesgesetz irgendeine Gemeinschaft zur Zahlung zusammenfassen, so muss die im Bundesrecht niedergelegt sein als Einschränkung des Grundgesetzes.  Und das ist bei beiden "Berechnungsformeln" nicht geschehen.
Gerne verwechselt man die im SGB vorhandene Haushaltsgemeinschaft mit einer Pflichtveranstaltung. Die ist es aber nicht. Nur wer Geld vom Staat bekommen will, kann sich freiwillig (und schriftlich niedergelegt) vereinen.
Möglichst wieder zurück zum Thema...
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: pinguin am 15. Februar 2018, 16:13
Jeder ist nur für seine einenen Schulden verantwortlich.
Ja, "Schulden" setzen aber "Schuld" voraus; im EU-Recht hat es nur die "Steuerschuld" oder die "Schuld" auf Basis der Nichteinhaltung einer selbst eingegangene Verpflichtung.

Anm. Mod seppl: Ich bezog mich nicht auf das Thema Steuer oder nicht, sondern auf die nicht mögliche Einschränkung der Privatautonomie durch Gesamtschuldnerschaft, wie auch immer die Abgabe genannt wird.
Es gibt auch noch die strafrechtliche Schuld. Und dort ist im BGB https://dejure.org/gesetze/BGB/840.html deutlich eine gesamtschuldnerische Haftung bei gemeinschaftlicher Straftat beschrieben.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: MMichael am 16. Februar 2018, 08:23
Nun, der
Kleingartenverein Posemuckel
;)
war bekanntlich bereits bei den Verfassungsrichtern vorstellig, wurde aber wegen „formeller Fehler“ nicht angehört:
Zitat
Der VDGN hat sich mit zwei Verfassungsbeschwerden gegen den neuen Rundfunkbeitrag gewandt. Beide Beschwerden wurden vom Karlsruher Gericht wegen angeblicher formaler Fehler nicht zur Entscheidung angenommen.
Die erste Beschwerde stammte vom 28. Juni 2012 und richtete sich vor allem gegen die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die Datenerhebung für den Rundfunkbeitrag.
(Erste Beschwerde > https://www.vdgn.de/data/user/Dokumente/GEZ/Verfassungsbeschwerde_Text.pdf)
Die zweite Beschwerde reichte der VDGN am 23. November 2012 in Karlsruhe ein. Sie rügte insbesondere die Benachteiligung von Single-Haushalten beim neuen Rundfunkbeitrag.
(Zweite Beschwerde > https://www.vdgn.de/data/user/Dokumente/GEZ/Zweite_VDGN-Verfassungsbeschwerde_Rundfunkbeitrag.pdf)
Quelle: https://www.vdgn.de/ihr-problem/rundfunkbeitrag/

Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: MMichael am 16. Februar 2018, 10:46
Der Absatz in WiSta 1/2017, S. 17 ist wirklich lesenswert:
Stimmt! - Und: Fälsche keine Statistik, die Du selber lesen willst – oder?

In dem Absatz auf Seite 17 wird deutlich, was bekannt ist:
Die vorherig als „Gebühr“ bezeichnet Abgabe war (eigentlich) bereits verfassungswidrig, aber nicht unausweichlich!

Schon vor 2013 hat die „PC-Gebühr zum Zwecke der Finanzierung der Rundfunkfreiheit“ (Ich kauf mir mein Grundrecht aus Rundfunkfreiheit.[Polemik off]) die Konsumausgaben der privaten Haushalte verringert!
Mensch erinnere sich:
Zitat
Nun ist es amtlich und entschieden: Computer mit Internetzugang sind „neuartige Rundfunkgeräte“. Damit wird es gerade für Freiberufler wie Webdesigner teuer, denn auch wenn nicht mal ein Radio im Büro steht: Ab 2007 müssen sie für ihr Arbeitsgerät, den PC, Fernsehgebühren zahlen. Zusätzlich zur privaten Glotze, versteht sich.
Quelle: https://www.heise.de/tp/features/Das-Internet-wird-gebuehrenpflichtig-3400997.html
Und Heute muss mein Cousin als Freiberufler mit Zweitwohnung und Gartenlaube den GEZ-Frondienst gleich dreimal leisten! Im Sinne von "Arbeit-Macht-Alle-einfach-für"
 
Und die (statistische) Klassifizierung als „private Organisationen ohne Erwerbszweck im Sektor S15" wäre damals genauso unscharf, wie es heute die Klassifizierung als "Marktproduzenten im Sektor S11 „nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften“ ist.
Warum? - Die Art der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten klassifiziert diese Unternehmen doch als nicht-private, staatlich begründete Organisationen ohne Erwerbszweck, die als „Marktproduzenten“ allerhand Geld umsetzen, verbrauchen, „generieren“.

Und so sollte es richtiger Weise heißen:
Die Einnahmen der Datenkrake in Köln müssen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zunächst als Steuereinnahme des Staates gebucht und dann als Transfer des Staates an die Rundfunkanstalten dargestellt werden.

Denn - wie bekannt - übt das Kölner ZK1 der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (mit Hilfe der Verwaltungsvollstrecker und -gerichte) Staatsgewalt aus.
Das Gewaltmonopol des Staates liegt - wie das Meldewesen - in der Hand der GEZ2. >:(

1) Zentralkataster
2) Große Einwohner Zentraldatei

Wenn Maschinen entscheiden ... – vollautomatisierte Verwaltungsverfahren und der Persönlichkeitsschutz, NVwZ, link:

http://rsw.beck.de/rsw/upload/NVwZ/NVwZ-Extra_2017_10.pdf

Anmerkung: der BeitraXservus führt ein nahezu vollautomatisches "Verwaltungsverfahren" mit Großrechnern durch. Betriebssystem: z/OS 1.13.00, Standardsoftware zum Adressabgleich UNISERV, Vorgangssteuerung mittels Websphere (User Web Frontend): IBM Websphere Apllication Server, Anzeige archivierter Dokumente: SER Server Software.
Quelle: Verfahrensverzeichnis Beitragsschuldner Version 3.0. 02.12.2016 (Hinweis: DSG NRW. Ein Verfahrensverzeichnis nach dem BlnDSG existiert nicht. ACHTUNG! ACHTUNG! SKANDAL! SKANDAL!)[/size]
Quelle:
Kontopfändung durch die FA Prenzlauer Berg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25742.msg162862.html#msg162862
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: beat am 16. Februar 2018, 14:48
Bemerkenswert ist, dass das BVerfG jetzt auch noch den Bund der Steuerzahler um eine Stellungnahme bittet in einer Fragestellung, die nach Einschätzung zahlreicher Verwaltungsgerichte "ohne besondere Schwierigkeit" ist und deshalb auf den Einzelrichter übertragen und per Gerichtsentscheid abgehandelt werden kann. Man sollte annehmen, dass das BverfG in einer "einfachen Sache ohne besondere Schwierigkeit" auch ohne Stellungnahme entscheiden kann, zumal es in 2017 schon die Stellungnahmen von Landesparlamenten und Landesregierungen eingeholt hatte.

Das ganze bestätigt meine Befürchtung, dass das BVerfG noch jahrelang Stellungnahmen einholt und keine Entscheidung trifft, während die Verwaltungsgerichte in der "einfachen Sache" munter zu Gunsten des Gefängnisfunks aburteilen und der Gefängnisfunk das Geld vollstrecken oder Bürger inhaftieren lässt.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: Housebrot am 16. Februar 2018, 17:19
Das ganze bestätigt meine Befürchtung, dass das BverfG noch jahrelang Stellungnahmen einholt und keine Entscheidung trifft, ....

Ich vermute mal, dass jeder der mit dieser Sache (außer vielleicht die Angestellten der ÖRs selbst) rechtlich irgendwie zu tun hat, genau weiß, dass es so nicht geht. Aber eine Alternative, wie der ÖR bzw. die horrenden Penssionen gezahlt werden können, sind auch nicht bekannt.

Also macht man das, was man am besten kann (von wem wohl abgeguckt):
Man sitzt es aus, bzw. sitzt es solange aus, bis es wirklich nicht mehr geht.
(weil z.B. der EuGH  bereits wesentliche Rechtsfragen als unzuläassig abgeurteilt hat)

Bis dahin hat man -zig Milliarden von den Bürgern abgepresst, und eine Rückzahlung wird erneut nur durch gerichtliche Geltendmachung möglich sein. Es werden möglicherweise jene Richter zu urteilen haben, die bereits in der Frage der Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages unter Missachtung diverser Gesetze willfährig zu Gunsten selbigen geurteilt haben. Und ob so eine Klage gewonnen werden kann...?

Grüße
Adonis
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: LECTOR am 16. Februar 2018, 18:17
Bemerkenswert ist, dass das BVerfG jetzt auch noch den Bund der Steuerzahler um eine Stellungnahme bittet in einer Fragestellung, die nach Einschätzung zahlreicher Verwaltungsgerichte "ohne besondere Schwierigkeit" ist und deshalb auf den Einzelrichter übertragen und per Gerichtsentscheid abgehandelt werden kann. Man sollte annehmen, dass das BverfG in einer "einfachen Sache ohne besondere Schwierigkeit" auch ohne Stellungnahme entscheiden kann, zumal es in 2017 schon die Stellungnahmen von Landesparlamenten und Landesregierungen eingeholt hatte.

Schöner Kommentar! In diesem Falle ist es allerdings durchaus begrüßenswert, wenn eine Stellungnahme beim Bund der Steuerzahler eingeholt wird, da dieser sich bisher eindeutig kritisch zur Rundfunkbeitragspflicht geäußert hat. Auch wenn zu Recht darauf hingewiesen wird, wessen Interessen möglicherweise der Bund der Steuerzahler vorrangig vertritt, ist hinsichtlich des gegenwärtigen Rundfunkbeitragssystems auf jeden Fall eine prinzipiell kritische Stellungnahme zu erwarten, wie ja bereits aus dem Papier Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland: Bedeutung, Finanzierung und Reformoptionen hervorgeht. In diesem Papier wird die ökonomische Rechtfertigung sowie der Grundversorgungsauftrag etc. prinzipiell hinterfragt und das nützt auch den einzelnen vermeintlichen "Beitragsschuldnern".

Daher meiner Ansicht nach eher ein gutes Omen, nachdem die Landesparlamente bei der Stellungnahme ja durchweg versagt haben.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: Dr. Oggelbecher am 17. Februar 2018, 10:54
Die folgenden Unterstreichungen deuten aber schon auf das grundsätzliche Problem hin:
Schöner Kommentar! In diesem Falle ist es allerdings durchaus begrüßenswert, wenn eine Stellungnahme beim Bund der Steuerzahler eingeholt wird, da dieser sich bisher eindeutig kritisch zur Rundfunkbeitragspflicht geäußert hat.
Die haben sich doch schon kritisch geäußert. Was gibt's da noch zu fragen? Das BVerfG hat kein Recht auf Politik, auch dort sind nur Richter, die gemäß Art. 97(1), 2. Halbsatz dem Gesetz unterworfen sind. Ob der der Bürgermeister von Entenhausen sich nun positiv zum Rundfunkbeitrag oder zur Staatquadratabgabe äußert, ist einfach ... nicht ... relevant.

Zitat
r.n.S.b.z. Deutschland, 17.02.2023

Bundesverfassungsgericht bittet Dorfrat von Hinterkleindorfhausen um Stellungnahme

Der Rundfunkbeitrag (ehemals “GEZ”) beschäftigt die Mitarbeiter des Verfassungsgericht schon lange. Vor allem, da es sich um eine Zwangsabgabe handelt unabhängig davon, ob der Verbraucher das Angebot der öffentlich rechtlichen Sender nutzen kann bzw. will und wegen der bisher 1984 Verfassungsbeschwerden anhängig sind. Das Bundesverfassungsgericht hat nun den Dorfrat von Hinterkleindorfhausen um eine Stellungnahme gebeten. Die Richter müssten ja ansonsten doch irgendwann mal über die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe urteilen.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: willnich am 23. März 2018, 20:30
Grübel ... Was hat der Bund der Steuerzahler mit einem "Beitrag" zu tun, der lt. Bundesverwaltungsgericht keine Steuer ist?...
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: Bürger am 23. März 2018, 21:31
Nun, der Bund der Steuerzahler könnte z.B. genau dies erklären, nämlich dass diese Abgabe unter dem Deckmantel eines "Beitrags" kein solcher ist... ;)

Zudem sind über die von allen Steuerzahlern zu leistenden Steuern hinausgehende zusätzliche Abgaben [Gebühren, Beiträge...] eine Zusatzbelastung eben der vom Bund der Steuerzahler betroffenen Steuerzahler.

Siehe u.a. auch unter
Bund der Steuerzahler
https://www.steuerzahler.de
sowie auch unter wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Bund_der_Steuerzahler_Deutschland
Zitat
Der Bund der Steuerzahler Deutschland e. V.[1] (BdSt) ist ein eingetragener Verein, der im Jahre 1949 gegründet wurde.
Als seine Ziele nennt der Verein die Senkung von Steuern und Abgaben [Anm.: ergo auch "Beiträge"] sowie die Verringerung von Bürokratie, Steuerverschwendung und Staatsverschuldung. Er ist jedoch nicht berechtigt, Steuerberatung zu leisten.

Insofern ist es durchaus schlüssig, dem Bund der Steuerzahler Gelegenheit Stellungnahme in Sachen "Rundfunkbeitrag" zu geben.
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: cecil am 23. März 2018, 23:55
Nur der Vollständigkeit halber:

Allerdings gibt es auf der homepage des BdSt einen link zu nachfolgendem Beitrag, daraus geht hervor, dass sie das derzeitige Beitragsmodell ablehnen.

Zitat
31.01.2013 Rundfunkbeitrag (GEZ) - Heute schon STEUER gezahlt?
Der Bund der Steuerzahler lehnt die Haushaltsabgabe für den öffentlichen Rundfunk seit Jahren ab. Die "Quasi-Steuer" hätte nie eingeführt werden dürfen, doch die Verantwortlichen wollten auf unsere Argumente nicht hören. Jetzt endlich wachen die Menschen auf und erkennen die teuren Folgen im ungerechten Gebührenmodell. Unser wissenschaftliches Institut hat die Haushaltsabgabe einer Analyse unterzogen. Wir bleiben bei unserer Forderung: mehr Gerechtigkeit ins Gebührenmodell! ...

bitte dort selbst weiterlesen:
https://www.steuerzahler-hamburg.de/Heute-schon-STEUER-gezahlt/59128c68703i1p2097/index.html

Unter dem angegebenen Link heißt es weiter:

Zitat
Die Belastung für Unternehmen, Selbstständige und öffentliche Kassen durch die Haushaltsabgabe war vorhersehbar und wurde vom Bund der Steuerzahler seit Anbeginn der Debatte immer wieder kritisiert. Karolin Hermann vom Deutschen Steuerzahlerinstitut (DSi) hat sich das Gebührenmodell näher angeschaut und kommt zu dem Schluss: "Zu den Verlierern des neuen Rundfunkbeitrags gehören Unternehmen, die über viele und/oder personalintensive Betriebsstätten verfügen und/oder viele Kraftfahrzeuge pro Betriebsstätte vorhalten."

Das DSi empfiehlt daher: "Zu den Handlungsoptionen gehört [...] eine Beitragsbefreiung für den Unternehmenssektor und eine "Opt-Out"-Regelung für private Haushalte ohne Rundfunkgerät bzw. eine Beitragsreduzierung für die Haushalte, in denen nur ein Radio und/oder ein 'neuartiges Rundfunkgerät' vorhanden ist. Zweit-, Neben- und privat genutzte Ferienwohnungen sollten folgerichtig ebenfalls von der Beitragspflicht ausgenommen werden."

Darüber hinaus plädiert der Steuerzahlerbund weiterhin für eine Aufgabenkritik beim öffentlichen Rundfunk. Wie bei der Politik ist es auch beim Rundfunk eine Frage der Wirtschaftlichkeit, wofür die Gebühren verwendet werden. Die unübersichtliche Zahl an Spartenkanälen sehen wir ebenso kritisch wie die Überprivilegierung bei der Altersversorgung ehemaliger Funktionäre.

Die Sender sollten "endlich ihre teils kostspieligen Programme und Verwaltungsapparate einer Diät unterziehen", verlangte der Präsident des BdSt Deutschland e.V., Reiner Holznagel, im Handelsblatt. "Nicht alles, was an Leistungen angeboten wird, ist auch wirklich erforderlich."
Titel: Re: Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
Beitrag von: NichtzahlerKa am 24. März 2018, 10:10
Die Sender sollten "endlich ihre teils kostspieligen Programme und Verwaltungsapparate einer Diät unterziehen", verlangte der Präsident des BdSt Deutschland e.V., Reiner Holznagel, im Handelsblatt. "Nicht alles, was an Leistungen angeboten wird, ist auch wirklich erforderlich."
Getan hat sich da seit 5 Jahren exakt 0,00. Im Gegenteil, es ist sogar noch schlimmer geworden.


Edit "Bürger - vorsorglicher Hinweis:
Bitte nicht den - bekannten - Ist-Zustand vertiefen, sondern hier bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bittet BdSt um Stellungnahme
und insbesondere den Artikel im Einstiegsbeitrag bzw. die Sichtweise/ Stellungnahme des BdSt zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.