Der von Herrn Dr. Sprißler dargestellte historische Hintergrund zum Grundrecht, sich ungehindert informieren zu können, war mir so gar nicht bekannt.
Es ist zu vermuten, daß genau aus dem Grund wenige Jahre später die EMRK "erfunden" wurde, in der mit dem gewählten Wortlaut in Art. 10 zur Informations- und Meinungsfreiheit ausdrücklich präzisiert worden ist, daß staatliche Stellen keine Eingriffsrechte haben.
Im Falle der Rundfunknichtnutzer, (mindestens), wird seit 2013 ein internationaler Vertrag mißachtet, ist doch die vom Rundfunk eigenmächtig vorgenommene Direktranmeldung nirgendwo gesetzlich legitimiert.
@NichtzahlerKA
Der Verlag hat das exklusive Recht, also auch Spißler kann es erst in einem Jahr veröffentlichen.
Da wäre ich mir hinsichtlich europäischem Recht nicht so sicher; urheberrecht ist EU-Recht, weil den EU-Binnenmarkt tangierend. Nur der Urheber hat alle Rechte.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;