Hier auszugsweise das Urteil zum Nachlesen:
Blog von Norbert Häring, 03.03.2018
Das Faschingsurteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zur Barzahlung des RundfunkbeitragsAm Faschingsdienstag den 13. Februar hatte der Hessische Verwaltungs- gerichtshof in Kassel in zweiter Instanz über mein Begehren zu urteilen, den Rundfunkbeitrag mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu begleichen. Das Gericht ließ sich offenbar von dem besonderen Datum zu argumentativen Bocksprüngen inspirieren. Im Folgenden die Highlights der nun zugestellten Urteilsbegründung. Rechtskundige sollten sich setzen und anschnallen, um nicht vom Stuhl zu fallen.
[...]
Doch zum versöhnlichen Abschluss kommt ein Satz, der zwar auch wieder allem zuvor Geschriebenen widerspricht, dem Gerede von der Offensichtlichkeit ebenso wie der Begründung, warum man die offenbar ungeklärte Frage, was gesetzliches Zahlungsmittel bedeutet, nicht dem Europäischen Gerichtshof vorlegt:
Die Revision ist zuzulassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat.
Das Bundesverwaltungsgericht muss sich also mit unserer Revision befassen. Dabei wird dann das Gesetz bindend, das den obersten Bundesgerichten der verschiedenen Instanzenzüge aufträgt, zu einer gemeinsamen Rechtsprechung zu kommen. Die durchgängige Rechtsprechung des BGH, dass nur Bargeld richtiges Geld ist, muss also entweder offiziell zu Grabe getragen oder fortan auch von Verwaltungsgerichten beachtet werden, die sich um die Praktikabilität in "Massenverfahren" sorgen. Diese Sorge müssten sie dann vielleicht dem (europäischen) Gesetzgeber überlassen. Die Sache geht einer grundsätzlichen Klärung entgegen. Dies ist eine Operation am Herzen der Währungsverfassung, wie mein Anwalt Carlos Gebauer treffend zu sagen pflegt.
weiterlesen unter
http://norberthaering.de/de/27-german/news/957-faschingsurteilEdit "Bürger":
Ergänzung Auszüge. Danke für den Fund.
Hinweis > sehr ausführlich und interessant zu lesen.
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)