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Autor Thema: N. Häring: Begründung der Revision beim BVerwG in Sachen Barzahlung  (Gelesen 14505 mal)

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Norbert Häring (Blog), 04.06.2018

Begründung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Sachen Barzahlung des Rundfunkbeitrags


Zitat
Ende Mai hat mein Anwalt Carlos A. Gebauer beim Bundesverwaltungsgericht die Revision gegen das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13.2.2018f (Faschingsurteil) begründet. Das Kasseler Berufungsgericht hatte mit neuer Begründung das für mich negative Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts bestätigt. Danach bedeutet der Status von Euro-Banknoten als unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel nicht, dass Rundfunkanstalten Bargeld zur Begleichung einer Beitragsschuld annehmen müssen. Im Folgenden dokumentiere ich die Revisionsbegründung. […]

Weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/981-revisionsbegruendung

Hinweis - dort bitte auch die weiteren Links zu den weiteren Kapiteln beachten...
...sehr umfangreich und hochinteressant!!!

Sachverhalt und Prozessgeschichte (gekürzt, trotzdem langweilig)
http://norberthaering.de/de/27-german/news/982-revisionsbegruendung-teil-2

Grundsätzlich bedeutsame Rechtsfragen
http://norberthaering.de/de/27-german/news/983-revisionsbegruendung-teil-3

Bargeldnoten als unbeschränktes Zahlungsmittel
http://norberthaering.de/de/27-german/news/984-revisionsbegruendung-teil-4

Literatur und Rechtsprechung
http://norberthaering.de/de/27-german/news/985-revisionsbegruendung-teil-5

Unerlaubte richterliche Rechtsfortbildung
http://norberthaering.de/de/27-german/news/986-revisionsbegruendung-teil-6


Danke an User marga für den Hinweis unter
Bargeldzahlung - Zahlungsverweigerer
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15083.msg174094.html#msg174094



Edit "Bürger":
Siehe nunmehr auch erste Kommentierung zur
Revisionserwiderung der "Rechtsabteilung" des Hessischen Rundfunks (HR) unter
Warum Barzahlung des Rundfunkbeitrags die demokratische Grundordnung gefährdet:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28619.0.html


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Frage an die "Schwarmintelligenz" der Foristen:

Ist bereits ein Aktenzeichen/ Verfahrenszeichen dieses Revisionsverfahrens bei dem BVerwG bekannt, auf welches man sich beziehen könnte und bei welchem man auch nach einer Terminsankündigung Ausschau halten kann, da wohl von einer mündlichen Verhandlung ausgegangen werden darf?

Danke für die Mitwirkung ;)

Edit - eine Minute später ::)
Hach - bin ich mein eigener "intelligenter Schwarm" ;) ;D
Zitat
23.3.2018: Die Revision beim Bundesverwaltungsgericht im Rechtsstreit mit dem Hessischen Rundfunk um Barzahlung des Rundfunkbeitrags ist eingereicht, ein Aktenzeichen wurde festgelegt. Es lautet BVerwG 6 C.18.
Quelle: http://norberthaering.de/de/gez-bargeldprozess
...allerdings scheint da trotzdem noch was zu fehlen ???
da die Akten-/Verfahrenszeichen an dieser Kammer des BVerwG üblicherweise die Syntax haben "6 C */[JJ]"
wobei "*" für eine fortlaufende Ziffer von 1 aufwärts
und [JJ] für die zweistellige Angabe des Jahres der Akten-/Verfahrenszeichenvergabe stehen - hier bei N. Häring also "18".
Da im April eingereicht, wird es also auch nicht das 18. Verfahren sein.
Es fehlt also an der mit "*" bezeichneten konkreten fortlaufenden Verfahrensnummer.
Diese gilt es also noch herauszufinden...

Danke also weiter für die Mitwirkung.


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jepp - lautet BVerwG 6 C.18

hier die gesamte Vita des Vorgangs:

http://norberthaering.de/de/gez-bargeldprozess


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Ja, das hatte ich ja oben schon gepostet.
Die Frage bleibt - die Angabe des AZ "6 C.18" wirkt unvollständig - siehe nochmals obige Darlegungen/ übliche Syntax der BVerwG-Az.
Tippfehler? Übertragungsfehler?
Wer könnte mal nachfragen?

Danke für die Mitwirkung.


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Querverweis aus aktuellem Anlass ;)
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...nunmehr auch Verhandlungs-Termin - siehe unter

VERHANDLUNG BVerwG Bargeld-Prozess Mi 27.03.2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29132.0.html


Womit sich auch das Rätsel um das Aktenzeichen aufzulösen scheint ;)
Zitat
Vorinstanzen und Parteien
[...]
BVerwG 6 C 6.18:
Vorinstanzen: VGH Kassel, 10 A 2929/16 ; VG Frankfurt/Main, 1 K 2903/15 F
Parteien: Dr. H.   ./.   Hessischen Rundfunk
Quelle
https://www.bverwg.de/suche?lim=10&start=1&db=t&q=*


Vorbericht zum VGH Kassel siehe u.a. unter
GERICHTSTERMIN Verhandlg. Hess. VGH, 13.2.18, Barzahlung d. Rundfunkbeitrags
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26106.msg165853.html#msg165853
juris.de, Hessischer Verwaltungsgerichtshof, 13.02.2018, Aktenzeichen: 10 A 2929/16, 10 A 116/17
Kein Recht auf Barzahlung des Rundfunkbeitrags
Quelle: Pressemitteilung des VGH Kassel Nr. 4/2018 v. 13.02.2018 [1]
[...]
Weiterlesen auf:
https://www.juris.de/jportal/portal/t/16yd/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180200378&cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp


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