Kurze Zusammenfassung und Hinweise:
- Generell sollte man auf Fristen, die in den entsprechenden Rechtsbehelfen aufgeführt werden, Beachtung schenken, sich in dieser Zeit informieren und reagieren.
- Hat man sich entschieden, den verwaltungsrechtlichen Rechtsweg zu beenden, kann es sein, dass die nächste Zahlungsaufforderung und Drohung mit einer Zwangsvollstreckung sich nicht lange auf sich warten lässt. In einem fiktiven Fall könnte man mit einer Art Beschwerde oder Widerspruch seine Meinung darüber kund tun, hat aber möglicherweise keine weiteren Auswirkungen, da diese Zahlungsaufforderungen unüblich keine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten.
- Im fiktiven Falle der eingetretenen Vorladung zur Vermögensauskunft, kann ein zivilgerichtliches Verfahren gegen die Vollstreckung (z.B. Erinnerung etc.) eingeleitet werden, hierzu die wertvollen Beiträge im Forum lesen.
- In einigen Bundesländern ist der verwaltungsgerichtliche Rechtsweg faktisch bereits nach dem VG beendet, weil VGH oder OVG bereits mehrmalig Anträge auf Zulassung der Berufung zum Thema Rundfunkbeitrag nachweislich abgelehnt haben. Dies wird oft in den Ausdrücken "einheitliche Rechtsprechung" in diversen Urteilen zunehmend verdeutlicht. Das BVerfG scheint wohl diese Sachlage ebenso zu sehen und nimmt aus den entsprechenden Bundesländern, in denen der Rechtsweg nach dem VG erschöpft scheint, auch die Verfassungsbeschwerden an, die nach der ersten Instanz, dem Verwaltungsgericht, eingereicht wurden.