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Autor Thema: Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal - trotz Verfassungsbeschwerde?  (Gelesen 8049 mal)

U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Edit "Bürger":
Aufgrund der Eigenständigkeit der neuen Fragestellung aus dem ursprünglichen Thread
Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21319.0.html
hierher als "Fortsetzung" ausgegliedert.
Danke für das Verständnis.


----------


Person U hat seit Ende letzten Jahres nichts mehr von der ominösen Vereinigung BS gehört oder gelesen.
Erwähnte Bekannte von Person U, mittlerweile ebenfalls Verfassungsbeschwerdeführerin, hat dagegen gestern den zweiten Widerspruchsbescheid erhalten mit der üblichen Rechtsbehelfsbelehrung.

Nun drehen wir also alle bald Endlosschleifen vor den Gerichten?

Und jedes Mal werden die bekannten Kosten fällig (Hallo liebe RAe, gibt's beim zweiten, dritten... Mal Rabatt? Copy and Paste?).
Im Grunde ist doch der Rechtsweg erschöpft; warum also überhaupt noch eine Rechtsbehelfsbelehrung?
Ach so ja: Die Sache ist die Gleiche, nur das Datum / der Zeitabschnitt und der Betrag ist ein anderer, und deshalb müssen wir quasi für jedes Quartal eine neue Runde vor den Gerichten drehen?

Das kann doch niemals mit rechten Dingen zugehen!
Hier ist ein Fehler im System, dass bei einer anhängigen VB keine Ruhendstellung angeordnet wird.
Und ja, die Bekannte von Person U hatte ihrem Widerspruch sogar eine Kopie ihrer VB beigefügt.

Gibt es hier schon weitere Wiederholungstäter?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2017, 17:55 von Bürger«
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

Beide schaden der Allgemeinheit, aber nur die Steuerhinterziehung ist eine Straftat!

v
  • Beiträge: 1.202
Erwähnte Bekannte von Person U, mittlerweile ebenfalls Verfassungsbeschwerdeführerin, hat dagegen gestern den zweiten Widerspruchsbescheid erhalten mit der üblichen Rechtsbehelfsbelehrung.

Was spricht gegen eine zweite Verfassungsbeschwerde? Dürfte preiswerter sein...


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

d

denyit

Erwähnte Bekannte von Person U, mittlerweile ebenfalls Verfassungsbeschwerdeführerin, hat dagegen gestern den zweiten Widerspruchsbescheid erhalten mit der üblichen Rechtsbehelfsbelehrung.

Nun drehen wir also alle bald Endlosschleifen vor den Gerichten?
Ihr Verfahren ist noch nicht abgeschlossen? Reicht es dann nicht aus, auf das offene Verfahren zu verweisen?

Ist die Aussetzung der Vollziehung Teil des offenen Verfahrens? Falls nicht, dann könnten die neuen Festsetzungsbescheide "lediglich" dem Einzug der Beiträge dienen (die dann von der Anfechtungsklage losgelöst wären).


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U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Was spricht gegen eine zweite Verfassungsbeschwerde? Dürfte preiswerter sein...

Warum sollte es preiswerter sein?
Geben die Gerichte beim zweiten Anlauf Rabatt?
Welchen Sinn macht eine zweite VB des gleichen Beschwerdeführers in der gleichen Angelegenheit?
Kann man in der selben Sache überhaupt zwei VBn führen?


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  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Ihr Verfahren ist noch nicht abgeschlossen? Reicht es dann nicht aus, auf das offene Verfahren zu verweisen?

Ist die Aussetzung der Vollziehung Teil des offenen Verfahrens? Falls nicht, dann könnten die neuen Festsetzungsbescheide "lediglich" dem Einzug der Beiträge dienen (die dann von der Anfechtungsklage losgelöst wären).

- Wie erwähnt, Verfassungsbeschwerdeführerin, also Verfahren im Grunde abgeschlossen (für die LRA), da alle Instanzen durchlaufen
- Aussetzung der Vollziehung wurde natürlich abgelehnt
- Die LRA wurde auf die VB hingewiesen
- Wenn es so wäre, warum dann eine erneute Rechtsbehelfsbelehrung?


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denyit

...also Verfahren im Grunde abgeschlossen (für die LRA), da alle Instanzen durchlaufen...

Dann verstehe ich den Thread nicht. Es ist doch logisch, dass der Gläubiger nach gewonnenen (!) Verfahren eine ähnliche Schuld wiederum geltend macht und nicht auf mögliche anderslautende Urteile wartet.

Der Schuldner kann natürlich wiederum dagegen klagen. Aber nicht mit den gleichen Argumenten. Das ist abgehakt.

Statt dessen bspw. die Punkte aus den anstehenden Verfahren beim Bundesverfassungsgericht aufgreifen und darauf hoffen, dass das VG das neue Verfahren bis zur Entscheidung ruhen lässt.


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b
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  • Recht, das man nicht lebt + verteidigt, verwirkt.
Ich zweifele echt an dem System!
Wieviele Klagen vor den VGen müssen denn noch geführt werden, bis das BVerfG sich einer der Beschwerden annimmt?
Zweifel am System sind angebracht  ;)

Ich denke, es gibt in der aktuellen Situation nur den einen sinnvollen Weg:
Widerspruch auf Festsetzungsbescheid mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Klage auf Widerspruchsbescheid oder vorher Klage auf Aufhebung der Festsetzungsbescheids, wenn der Verdacht besteht, dass ohne Widerspruchsbescheid die Vollstreckung eingeleitet werden soll, Berufungsverfahren durch die Instanzen und dann Verfassungsbeschwerde.

Immer wieder, so oft Festsetzungs- und Widerspruchsbescheide eingehen.

Was die Frage nach der Dauer eines Entscheids über die anhängigen Verfassungsbeschwerden bezüglich des Rundfunkbeitrags betrifft, ich glaube nicht, dass es dieses Jahr eine Entscheidung gibt. Es kann Jahre dauern! Weil es bei vielen anderen Beschwerden auch so lange gedauert hat.

Beispiel: Die Kernbrennstoffsteuer, die im Juni diesen Jahres als verfassungswidrig beurteilt wurde. Ich kann nicht sagen, wann Eon und Co dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, aber die vorausgehenden Verfahren, z.B. beim Bundesfinanzhof waren 2012. D.h. von da an hat es 4 bis 5 Jahre gedauert und dabei ging es um ein zugrunde liegendes Bundesgesetz, das quasi neu aus der Retorte kam und keine 50jährige Vorgeschichte hatte, und ebenfalls um Milliardenbeträge.
Zwischen Verfassungsbeschwerde gegen den Kohlepfennig und dem Entscheid hierzu 1994 lagen mal eben 8 Jahre, wenn ich die Inhalte dieser Seite mit Übersicht über das Verfahren richtig interpretiere: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv091186.html

Warum sollte es beim Rundfunkbeitrag weniger als 8 Jahre dauern? Und die Juristen vom Rundfunk wissen das und schicken weiter munter Festsetzungsbescheide und Widerspruchsbescheide und lassen zwangsvollstrecken oder inhaftieren.


Es kann also keine Strategie sein, zu hoffen, man werde sich bis zu einer Entscheidung des BVerfG durchmogeln können.
Aus meiner Sicht helfen nur Klagen und immer wieder Klagen an deren Abweisung sich eine Verfassungsbeschwerde anschliesst. Das ist die einzige Sprache, die - wenn überhaupt - verstanden wird. Ich hatte auch schon in einem anderen thread gelesen, dass der Trend zur Zweitverfassungsbeschwerde geht...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2017, 17:56 von Bürger«
Work in Progress:
2 Klagen am Verwaltungsgericht Berlin
1 abgewehrte Vollstreckung

Frage nicht, was dein Land für dich tun kann – frage, was du für dein Land tun kannst.

v
  • Beiträge: 1.202
...
Ich denke, es gibt in der aktuellen Situation nur den einen sinnvollen Weg:
Widerspruch auf Festsetzungsbescheid mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, Klage auf Widerspruchsbescheid oder vorher Klage auf Aufhebung der Festsetzungsbescheids, wenn der Verdacht besteht, dass ohne Widerspruchsbescheid die Vollstreckung eingeleitet werden soll, Berufungsverfahren durch die Instanzen und dann Verfassungsbeschwerde.

Immer wieder, so oft Festsetzungs- und Widerspruchsbescheide eingehen.
...

Bis zum Widerspruch (und warten auf Widerspruchbescheid) kann ich dem zustimmen. Klagen vor VG halte ich für sinnloses Zeit- und Geld verschwenden.
Nach Widerspruchsbescheid --> Verfassungsbeschwerde.
Der Rechtsweg ist erschöpft!!! Nicht ein VG hat bisher gegen RBStV entschieden. Alle berufen sich auf die Schandurteile des BVerwG vom März 2016. Was soll also das Gehampel vor den VGs noch?

Vielleicht trägt die zunehmende Anzahl von Verfassungsbeschwerden dazu bei, dass endlich eine Entscheidung aus Karlsruhe auf den Tisch kommt!


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Erwähnte Bekannte von Person U, mittlerweile ebenfalls Verfassungsbeschwerdeführerin, hat dagegen gestern den zweiten Widerspruchsbescheid erhalten mit der üblichen Rechtsbehelfsbelehrung.
Was spricht gegen eine zweite Verfassungsbeschwerde? Dürfte preiswerter sein...
Klagen vor VG halte ich für sinnloses Zeit- und Geld verschwenden.

Es mag Zeit und Geld kosten - aber leider schützt die "preiswertere" Verfassungsbeschwerde allein augenscheinlich nicht vor der Rechtskrafterlangung des Bescheides bei Nichteinlegen der Rechtsmittel und schützt somit augenscheinlich auch nicht vor dem weiteren Vollzug.

Daher wäre augenscheinlich doch zusätzlich zu einer Verfassungsbeschwerde rein formal prinzipiell erst einmal der Rechtsweg (erneut) einzuschlagen.

Dass Verfassungsbeschwerde allein augenscheinlich nicht als Rechtsmittel gegen Bescheide und Vollstreckung ausreicht und daher parallel eine "normale" Klage erforderlich zu sein scheint, wird bereits andernorts diskutiert - siehe u.a. unter
Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg147255.html#msg147255

Natürlich ist das vollkommen widersinnig.

Daher gilt es, mögliche weitere Alternativen noch zu prüfen - z.B. bei Widerspruch gegen einen neuen Bescheid gleich eine Aussetzung des Widerspruchsverfahrens an sich zu beantragen, damit gar nicht erst ein Widerspruchsbescheid mit Rechtsmittelfrist erlassen wird?


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 7.386
Das BVerfG darf auch eine einstweilige Anordnung erlassen, wenn beantragt und die Dringlichkeit gegeben ist.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

U
  • Beiträge: 235
  • Verfassungsbeschwerde eingereicht; RA Bölck
Es mag Zeit und Geld kosten - aber leider schützt die "preiswertere" Verfassungsbeschwerde allein augenscheinlich nicht vor der Rechtskrafterlangung des Bescheides bei Nichteinlegen der Rechtsmittel und schützt somit augenscheinlich auch nicht vor dem weiteren Vollzug.

Danke, genau darauf zielt der Thread.
Zudem, was bringt eine zweite, dritte... VB des gleichen Beschwerdeführers, sofern diese überhaupt zugelassen wird?

Möglich sind nun mehrere Szenarien:

1) Erneut erst vor dem VG selbst klagen, ohne Anwalt (preiswerter), Antrag auf Berufung, der wieder abgelehnt wird - und dann?

2) Erneut vor dem VG klagen, diesmal aber großes Kino: Mit Anwalt, auf mündliche Verhandlung bestehen, auf Verhandlung vor der Kammer bestehen, diverse im Forum bekannte Spezialisten für den Termin gewinnen und hoffen, dass viele, viele der Mitstreiter an dem Tag dabei sein können (Raum Koblenz) - u.U. ist es dann das erste Mal, dass sich das hiesige VG ernsthaft mit der Materie auseinandersetzen muss (und nicht nur die Vorlage der LRA übernimmt); vermutlich wird es den VGen i.d.R. viel zu einfach gemacht, indem man sich auf den Einzelrichter einlässt und auf die mündliche Verhandlung verzichtet.

3) Abwarten, Bescheid rechtskräftig werden lassen.
Da zur Zeit sowieso, trotz anhängiger VB, aus den ersten verlorenen Verfahren vollstreckt wird (so auch in diesem Fall), den GV immer und immer wieder kommen lassen, Vermögensauskunft verweigern, fertig.
Das wäre der eigentliche momentane Sieg: Anstatt selbst immer und immer wieder die Instanzen zu durchlaufen (mit Kosten für uns), die LRA immer und immer wieder auflaufen lassen.

4) Einstweilige Anordnung beim BVerfG beantragen?
"Das Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist."

Eine Gewähr, dass zukünftig weiterhin während des gesamten Verfahrens die Vollziehung ausgesetzt wird (so wie bisher), gibt es nicht. Insofern ist tatsächlich zu hinterfragen, ob eine weitere Klage der gleichen Person vor dem VG sinnvoll ist, die nur Zeit und Geld kostet und im besten Fall eine weitere VB möglich macht, deren Sinn zweifelhaft ist (da vom gleichen Beschwerdeführer bereits eine anhängig ist).

Dies ist keinesfalls eine Kapitulation, sondern eine ernsthafte Überlegung, dem System die Stirn zu bieten.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis die anderen Beschwerdeführer vor der gleichen Frage stehen werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2017, 12:44 von Bürger«
Der Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung?

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denyit

Ob auf dem Rechtsweg tatsächlich eine Änderung des Rundfunkbeitrags erzwungen werden kann, ist völlig offen (imho unwahrscheinlich).

Die Erfolgsaussichten eines Einzelnen auf dem Rechtsweg etwas zu erreichen sind imho illusorisch. Mit zunehmender Anzahl der Klagen erhöht sich aber die Wahrscheinlichkeit, etwas zu erreichen. Wir werden nicht mehr so einfach als "Spinner" abgetan und Klagen per "Textbaustein" abgewiesen, da auch die Fachwelt aufmerksam wird und sich das anschaut. Je mehr Leute sich mit dem Thema beschäftigen, desto höher die Wahrscheinlichkeit, rechtliche Argumente gegen den Rundfunkbeitrag zu finden, und auch Richter die gewillt sind, den Argumenten zu folgen.

Mit zunehmender Anzahl der Klagen wird das Thema vor allem der breiten Öffentlichkeit zugänglich. Ob nun wegen des Backlogs bei den Gerichten, kleiner rechtl. Teilerfolge, wenn sich die Fachwelt dazu äußert, oder was auch immer. Damit steigt dann hoffentlich auch der Druck auf die Politik, die rechtlichen Vorgaben für den Rundfunkbeitrag zu ändern.


Edit "Bürger" @alle:
Hier bitte nicht in allgemeine Erörterungen bzgl. Aussichten oder politischem Druck etc. abschweifen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Nun zweite Klage beim VG, das Ganze nochmal - trotz Verfassungsbeschwerde?
und insbesondere die Frage zum Thema hat, inwiefern für den persönlichen Rechtsschutz gegen neue Forderungen erneut der Klageweg zu beschreiten wäre, trotz bereits persönlich anhängiger Verfassungsbeschwerde.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Juli 2017, 14:53 von Bürger«

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...

Das ist zwar richtig, aber eine Klage vor dem VG schütz ebensowenig vor Vollstreckung. Die Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung werden ja in schöner Regelmäßigkeit von den VGen abgelehnt.
Ich denke hier ist im Falle einer angedrohten Zwangsvollstreckung einstweiliger Rechtschutz beim BVerfG zu beantragen - aber vielleicht ist meine juristisch laiehafte Denkweise ja auch zu naiv...


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heute eingereicht - man darf gespannt sein...


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