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Autor Thema: Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft Stadt Essen  (Gelesen 5983 mal)

  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

Nein, das tangiert die überhaupt nicht, ist ja weitergeleitet. Die machen weiter.

MfG
Michael


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- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
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- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

M
  • Beiträge: 6
Da es bei Person B auch zur Ladung zur Vermögensauskunft kommen wird, fragt Person B sich, ob es einen aktuellen Thread mit Übersicht der Abehrmöglichkeiten gibt. (mit Hinblick auf die aktuelle Lage bzgl. LG Tübingen...) Erinnerung laut $766 ZPO mit dem Hinweis dass die Behörde nicht ersichtlich ist und der Zugang vollstreckbarer Titel nicht nachweislich stattgefunden hat, sind klar. Aber gibt es sonstige (aktuelle) Argumente dagegen?

Bin über die Suche nicht fündig geworden und wollte kein neues Thema erstellen.

Vielen Dank für Eure Hilfe.


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