Guten Morgen liebe "Schuldnerinnen" und "Schuldner",
mir liegt so viel auf den Herzen, dass ich gar nicht weiß wie ich anfangen soll. Ich persönlich gehöre zu den wenigen die zu 100%, auf Grund von Berufsunfähigkeitsrente befreit sind von dieser Zwangsgebühr, man könnte jetzt sagen, freu dich darüber und beschäftige dich nicht weiter damit.
Dem ist aber nicht so, dazu später mehr.
Ich bin auf dieses Forum aufmerksam durch die Facebook Gruppe
GEZ-Zwangsabgabe -nein Danke. Eine, meiner Meinung nach, gute und informative Gruppe, aber auch leider sehr unübersichtlich, welches aber sicherlich an der Plattform Facebook liegt.
Die Gründe warum wir die Zwangsgebühr verweigern, richtig es geht ja nicht um mich, sondern um meine Lebensgefährtin, sind vielfältig.
Zu den Gründen:- Es widerspricht unserem Rechtsverständnis, dass jemand daher kommt und sagt, ich biete dir etwas an und du hast das zu bezahlen, ganz egal ob du es möchtest oder nicht.
- Die ÖR sind unserer Auffassung nach, Staatsrundfunk, dessen Aufgabe es ist, der Meinungsbildung (welches öffentlich nicht bestritten wird) im Sinne der Obrigkeit zu propagieren.
Deutlich sichtbar wird dieses am neuen ARD Intendanten Ulrich Wilhelm, der bekanntlich Chef des Bundespresseamts und Regierungssprecher für das Kabinett Merkel war. Dieser Person sprechen wir auf Grund dieser Tätikeit, seine Neutralität ab.
- Die ÖR werden von uns nicht genutzt
- Es widerspricht unseren moralischen und sozialen Vorstellung, dass diese Zwangsgebühr gerade von den sozial Schwachen erbracht werden muss. Rentner, Minijober, Behinterte, Arbeitslose, Geringverdiener usw. Da nützt es auch nicht das Angebot des BS einer Befreiung, dessen Hürden so hoch gesteckt sind, dass es für den Grossteil überhaupt nicht möglich ist diese zu erlangen. Im Grunde sollte keiner diese Abgabe zahlen müssen. Der ÖR biete etwas an, also sollen sie auch zusehen wie sie ihr Angebot finanziert bekommen. Zudem ist moralisch es nicht vertrettbar, dass gerade von der oben genannten Menschen, die teils sechstelligen Gehälter und Millionen Pensionen zwangfinaziert werden.
- Angebot und Zwangsabgabe sind absolut unverhältmäßig
Man möge mir verzeihen, dass ich hier ein wenig abgeschweift bin, möchte nun zur Sache kommen.
Wie ich ja schon angeschnitten habe, geht es um meine Lebensgefährten und ihren Haushalt, wir leben nicht zusammen, jeder hat seinen eigenen Haushalt.
Meine Lebensgefährten hat nach ihrer Tennung am 1.06.2017 ihre neue Wohnug bezogen. Natürlich dauerte es nicht lange bis der BS seine erste Infopost mit Rechung schicke.
Berechnet wurde dort der Zeitraum Mai/Juni/Juli, wo geben wir Widerspruch einlegen, da die Wohnung im Mai noch gar nicht von Ihr bewoht war. Nach zusendung des Mietvertrages aus dem ersichtlich ist, dass das Mietverhältnis erst zum 1.06.2017 zustande kam wurde der Widerspruch akzeptiert und die Rechnung korrigiert. Seit her folgte weitere Infopost.
Für das bessere Verständnis solte ich ein paar Eckdaten zu meiner Lebensgefährtin machen:
- Alleinerziehen mit zwei kleinen Kindern 4 und 2 Jahre alt
- In Teilzeit tätig (20std/Woche) Jahresbrutto ca 8500€ <-- verdienen bei den ÖR teilweise welche Netto und zwar pro Monat
- Sozialleistung Keine, ausser Wohngeld, welches vom BS bekanntlich ja nicht anerkannt wird
Aufgrund der wirtschaftlichen Situation ist ersichtlich, dass eine zusätzlich monatliche Belastung von 17,50€ (dieses Geld wäre zbs. für ein Kind das Essensgeld in der Kita, denn dieses muss auch errichtet werden, auch wenn es nur der Mindestsatz von 20€/Monat ist) besondere Härte bedeutet. Seither versuchen wir eine Befreiung zu erlangen, da dieses ja der "scheinbar" der leichteste Weg ist, die Zwangabgabe abzuwenden.
Also ab auf die Seite des BS und nach unseren Möglichkeiten schauen und ja man findest dort auch wirklich etwas. Die Möglichkeit der Härtefallregelung, naiv wie ich nun mal war, dachte ich mir, man schickt denken ein paar Eckdaten der wirtschaftlichen Verhältnisse zu und bekommt seine Befreiung. Aber dem ist nicht so, der BS möchte einen abgelehnten Sozialbescheid haben und der Mehrbedarf, darf nicht mehr als genau diese 17,50betragen. Wie und wo man diesen Bescheid errechnen lassen kann, bleibt der BS auf seiner Seite schuldig.
Aber der BS hat ja auch einen Hotline (60cent/Anruf), also habe ich dort angerufen und nachgefragt, was es mit diesem Sozialbescheid auf sich hat und wo ich diesen bekommen würde?
Antwort: "Es ist als Bürger meine Aufgabe diese Informationen in erfahrung zu bringen!"
Na das nenne ich dort mal Kundensevice...
Na langen hin und her habe ich dann endlich rausgefunden, was ein Sozialbescheid ist und wo ich diesen bekomme.
Die zuständige Behörde zum Mehrbedarfsberechung ist bei meiner Lebensgefährtin das Arbeitsamt bzw die Arge, das sie ja Arbeit hat. Die Problematik ist, dass die Arge hier nicht sehr hilfreich ist und viel Zeit hat diesen Vorgang zu bearbeiten.
Wir haben nun seit dem 2.01.2018 einen
Festsetzungsbescheid die Widerspruchsfrist läuft am 2.02.2018 ab. Wir werden aber bis 2.02.2018 keinen Sozialbescheid von der Arge bekommen auf dem, wenn er positiv für uns sein sollte, unsere Härtefallregelung berufen können.
Ich bin gerade etwas hilflos, wie ich jetzt auf den
Festsetzungsbescheid reagieren soll?
Ich bedanke mich für Eure Aufmerksamkeit und man möge mir nochmals verzeihen, wenn ich hier teils etwas abgeschweift bin. Aber seitdem ich mich mit diesem Thema beschäftige, ist es kaum noch möglich emotionslos bei der Sache zu bleiben.
Mit freundlichen Güßen
Leto