Eine Behörde, egal was sie macht, ist nicht per se rechtswidrig, kann aber ggf. rechtswidrig handeln.
Frage:
Und wann macht sie das (rechtswidrig handeln)?
Wenn sie gegen das Gesetz verstößt. Person L aber behauptet, die Behörde
sei rechtswidrig, befinde sich also im Zustand permanenter Rechtswidrigkeit. Das aber ist Unsinn.
Im Sinne dieses Bescheides (Festsetzungsbescheid), handelt die Behörde (WDR) dann rechtswidrig wenn Sie ihn einleitet. Denn dazu hat sie nicht das Recht (Einleitung einer Vollstreckung bzw. Beitreibung)
Nee, die Behörde kann einen Vorgang einleiten. Hier geht es nicht um
ihn - durch den Bezug von Person L ist das der Festsetzungsbescheid - sondern um dessen Vollstreckung, d. h. der festgesetzte Betrag wird gegen den Willen des Betroffenen eingetrieben. Das ist eine Handlung, kein Zustand und kein Papier. Eine Behörde handelt zudem normaler Weise im Rahmen der Gesetze. Dass es hier beim WDR anders ist, liegt daran, dass die betreffende "Behörde" diese Handlung laut Gesetz nicht vollziehen darf, also einen Gesetzesverstoß begeht (im Prinzip durch Anmaßung eines Rechts). Der Gesetzesverstoß liegt zudem nicht in der Ausfertigung eines Festsetzungsbescheids, sondern in dem Versuch, diesen selbst zu vollstrecken.
Wenn diese Behörde es richtig machen möchte, dann mit Hilfe der Amtshilfe, z. B. über den Leistungsbescheid der Stadtkasse vor Ort.
Die Stadtkasse vor Ort dürfte eine Vollstreckung einleiten, hat sie aber nicht!
Woher ist denn dein Bescheid?
Mit Logik hat das wenig zu tun, sondern mit Regeln.
Zudem geht es um eine nicht neutrale Behörde. Also eine Körperschaft, die einen ö.r. Bescheid einleitet. Mit anderen Worten: Für einen derartigen Bescheid, ist die Neutralität Voraussetzung.
Was da oben beschrieben ist, ist richtig, hat aber mit den vorherigen Formulierungen nichts zu tun. Noch einmal: Person L schreibt
Ergo: Eine nicht neutrale, öffentlich-rechtliche Anstalt, ist dann rechtswidrig im Sinne des Bescheides einer behördlichen Vollstreckung.
Eine Anstalt
ist niemals rechtswidrig. "ist/sein" beschreibt einen
Zustand, hier den der Existenz der ÖR-Anstalt WDR. Der WDR kann schon gar nicht "rechtswidrig im Sinne des Bescheids" sein. Einmal, weil sie sich eben nicht im
Zustand der Rechtswidrigkeit befindet, zum anderen, weil sich die Rechtswidrigkeit des Handelns des WDR nicht aus dem Bescheid ergibt, sondern aus dem Versuch diesen entgegen dem gesetzlichen Verfahren selbst zu vollstrecken. Mit deiner Formulierung behauptest du mittelbar, dass das Land NRW den WDR nicht hätte gründen dürfen. Und das ist Nonsense.
Was Person L in Wirklichkeit kritisieren will, sind die Handlungen/Tätigkeiten des WDR, also das, was er gegen Person L unternimmt/durchführt, obwohl das Gesetz ihm diese Handlungen nicht erlaubt. Das muss man aber auch verständlich und nachvollziehbar formulieren.
M. Boettcher
Edit "Bürger":
Platzhalter eingefügt. Bitte beim gewählten Platzhalter "Person L" bleiben und nicht in ich/Du-Form abdriften. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.