Die Frage bleibt aber, ob diese statistische Einordnung sachlich richtig vorgenommen wurde?
Ich weiß aber schon, was Du sagen willst, da es hier ja nur darum geht, die Aussagen der nationalen Gerichte zu widerlegen.
Es ist unwiderlegbar, daß der EuGH nicht irgendein Gericht ist, sondern das höchste innerhalb der Gemeinschaft.
Und seine Aussage ist nun einmal, daß die dt. Rundfunkfinanzierung, soweit sie die Leistung des Bürgers an den ÖRR betrifft, als "aus staatlichen Mitteln geleistet" gilt, und folglich der Staat eine Kontrollpflicht ob der Verwendung seiner Mittel hat. Zudem kommt, daß jede Stelle, die auf Basis öffentlichen Rechts geschaffen wird/wurde, dem Staat zugerechnet wird.
Insofern kann die statistische Einordnung gar nicht korrekt erfolgt sein.