Während die Professoren Dieter
Dörr (für die Landesregierungen/ Bundesländer) und Hanno
Kube hier im Forum ja bereits mehrfach erwähnt wurden, ist Joachim
Wieland bisher bezüglich des Rundfunkbeitrags noch nicht sonderlich in Erscheinung getreten - beginnen wir also bei ihm.
Als Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer beschäftigt sich Wieland vor allem mit Rechtsfragen des Verfassungs- und Verfassungsprozessrechts, des Rechts der Europäischen Union und des öffentlichen Wirtschaftsrechts, ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt im deutschen und europäischen Steuerrecht... Da der "Rundfunkbeitrag" bekanntlich ja keine Steuer ist

scheint die Beauftragung des Speyerer Professors ja zunächst mal nicht so naheliegend. Ein Blick in seinen wissenschaftlichen Werdegang zeigt jedoch, dass er 1984 an der Universität Freiburg zu einem medienrechtlichen Thema seine Doktorarbeit eingereicht hat, nämlich zum Thema:
Die Freiheit des Rundfunks : zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Artikel 12 Absatz 1 GGveröffentlicht beim Verlag Duncker & Humblot, Berlin 1984, ISBN 3-428-05726-0
in verschiedenen Bibliotheken vorhanden:
http://gso.gbv.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=027301125http://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=009754822&INDEXSET=1Weitere Informationen auf der Internetseite des Lehrstuhls:
http://www.uni-speyer.de/de/lehrstuehle/wieland/lehrstuhlinhaber.phpauch als PDF
http://www.uni-speyer.de/files/de/Lehrst%C3%BChle/Wieland/Lehrstuhlinhaber/Lebenslauf_2015.pdf