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Autor Thema: Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017  (Gelesen 59534 mal)

t
  • Beiträge: 4
Zitat
2. Auf welchen Erwägungen beruht die tatbestandliche Anknüpfung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich an die Wohnungsinhaberschaft, insbesondere vor dem Hintergrund der Medienkonvergenz und der Zunahme mobiler Empfangsgeräte? Welche Alternativen wären vorstellbar?
Quelle: Fragenkatalog des BVerfG aus dem Einstiegsbeitrag

Ich versteh eh nicht, wieso man für PC oder Handy GEZ bezahlen soll.

Es gibt soviele die 384kb oder dsl 2000 Leitungen haben, ebenso Handy nur z.b. 3 GB Volumen (wer sowas überhaupt hat LTE Volumen)

Mein Anschluß Zuhause Internet hat 30 GB LTE im Monat - wenn ich da Stream schauen würde, wäre nach 2-3 Tagen garantiert Volumen alle dann müsste man 30GB nachladen für 15 euro,

Dazu haben die oft keine TV- Rechte und blenden die blauen Tafeln ein "Sendung anschauen nicht möglich wegen fehlender Rechte" - so ungefähr

Wie kann man sowas als TV Grundversorgung zählen ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2017, 13:45 von Bürger«

W
  • Beiträge: 57
Zitat
Ich versteh eh nicht, wieso man für PC oder Handy GEZ bezahlen soll.

Ich verstehe auch nicht, warum man für Fernseher oder Radio GEZ überhaupt zahlen soll.
Mit einem Fernseher oder Radio, kann man viel mehr als nur ARD, ZDF oder Deutschland Radio empfangen. Was ist so besonders mit diesen Sendern, dass sie denken, dass sie das Recht auf unser Geld haben, nur weil sie Radiowellen auf bestimmten Frequenzen ausstrahlen?

Man zahlt schon separate für Fernsehen und Internet, und Handy und kann theoretisch damit allen möglichen Medien aus dem ganzen Weltall herankommen. Warum dann nochmal für einen oder zwei bestimmten Sender dann nochmal bezahlen?

Ich war gerade beim Einkaufen, und habe 2 Exemplar von der aktuellen Spiegelausgabe gekauft. Dann hat eine junge Frau vor dem Laden mich gefragt, ob ich für die armen Kinder etwas spenden wurde.  Ich habe nein gesagt, und erklärt, wie die "GEZ" das Geld von ihrer Hilfsorganisation geklaut hat.   

Ich mache in Deutschland grundsätzlich keine Spenden, so lange dass es diese Rundfunkabzocke gibt.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Oktober 2017, 14:40 von Winston Smith«

  • Beiträge: 863
  • Ich sehe nicht fern! Ich höre nur nah!
Ich mache in Deutschland grundsätzlich keine Spenden, so lange dass es diese Rundfunkabzocke gibt.

Ich habe an Spenden für die Mitstreiter hier im Forum und meine Aufwendungen fast schon
so viel ausgegeben, als ich für den erpressten Rundfunkbeitrag hätte zahlen müssen.

Ich habe auch für andere Organisationen gespendet!

Gerade für Menschen in gebieten mit schlechter Versorgung und speziell für Organisationen, die Kranken und verletzten Menschen helfen, denn die sind noch besch….ner dran!

Aber stimmt! Der Etat ist geschrumpft!


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum nicht in allgemeine Bekundungen und Diskussionen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
und insbesondere das im Eingangsbeitrag erwähnte Schreiben des BVerfG zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Oktober 2017, 13:48 von Bürger«
ARD: „Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe“ //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: „Mit dem Zweiten sehen Sie Besser“ //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

B
  • Beiträge: 6
Auch der Landtag Brandenburg "duckt" sich.

Zitat
... teile ich Ihnen mit, dass der Hauptausschuss gemäß § 55 Absatz 2 Satz 1 GOLT eine Stellungnahme des Landtages Brandenburg nicht für geboten hält.

GOLT = Geschäftsordnung des Landtages

Quellen:

Einladung Hauptausschuss
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/einladungen/HA/29.pdf

Information der Präsidentin (Drucksache 6/118)
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/inf/ab_0100/118.pdf


Anmerkung:
In dem Informationsschreiben wird Bezug auf den Rundfunkstaatsvertrag genommen.
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rstv#2

Richtiger Weise müsste da aber Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stehen.
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rbstv

Dieser kleine (Wort)Unterschied. Was kümmert es die Politiker?
Daran kann man ermessen, wie (un)wichtig denen das Thema sei.


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  • IP logged

R
  • Beiträge: 1.126
Interessant, dass der Link zum LT NRW nicht mehr funktioniert bzw. ins Leere läuft:

Es ist angerichtet! Schreiben des BVerfG - Erster Senat - vom 30. August
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24659.msg156360.html#msg156360
offizielle Quelle – Landtag NRW:
Vorlage 17/103 (mit Anlagen, insgesamt 664 Seiten, ~50MB!)
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-103.pdf

Klickt man den Link an, erscheint der Hinweis:

Die Nummer 17/103 wurde nicht belegt.

Ganz schön link, das Ganze!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2017, 04:14 von Bürger«
"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

  • Beiträge: 691
Deswegen gibt es ja in dem von Dir verlinkten Thread des Forums einen Link zum Web-Archiv, in dem die Webseite des Landtages gesichert wurde und damit auch das Dokument.

Gruß
Mork vom Ork


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2017, 04:02 von Bürger«

  • Beiträge: 577


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  • Beiträge: 658
  • ...ceterum censeo, paludem esse siccandam
    • Sieb'n Millionen
Hallo!

MMV17-103.pdf

Einerseits könnte da viel Traffic entstanden sein (wenn alle 1,6Mio "Zuvollstreckende" in die Argumentationen reinschauen wollen).

Andererseits hatte ich selbst bspw erhebliche Probleme an die "Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug" ("Gründungsakt" des BS, war mal auf "fragdenstaat.de") zu kommen. Google-Fundstellen dazu und zur Rechtsform des BS waren (zumindest zeitweise) plötzlich weg, Downloads stürzten mittendrin ab (anschließend "Datei nicht gefunden").

MfG
Michael


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2017, 04:02 von Bürger«
- "Überflüssige Gesetze tun den notwendigen an ihrer Wirkung Abbruch." - Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu
- qui custodiet custodes manipulatores opinionis?
- Schönen Gruß vom saarländischen Dachdecker "Unsern ÖRR in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf"

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Hier eine Kopie, pdf verkleinert auf 10 MB:
http://docdro.id/6DZsyZQ


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2017, 04:02 von Bürger«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Beiträge: 577
Einerseits könnte da viel Traffic entstanden sein (wenn alle 1,6Mio "Zuvollstreckende" in die Argumentationen reinschauen wollen).

Ca. 81,280 TB bei fiktiven 1,6 Mio. Downloads wäre selbst für den LT NRW eine nicht mehr zu finanzierende "Sonderausgabe" für dessen Webauftritt gewesen - insofern erscheint Dein Argument sehr plausibel zu sein.

Im Rahmen eines "Webauftritt-Finanzausgleiches" hätte man aber all die LTe an den dem NDR entstandenen Mehrkosten "zwangsbebeitragen" können, da sie die Anlage zum entsprechenden TOP - also das eigentliche Schreiben des BVerfG vom 30.08.2017 - mit "Die Anlage ... ist nicht öffentlich" oder "Anlage nur für internen Gebrauch" (wie in SH) o.ä. gestempelt/gekennzeichnet hatten, und es somit in den restlichen Bundesländern gar nicht erst zum Download zur Verfügung stand.
Ein Schelm, ... ;-)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2017, 04:03 von Bürger«

m

mb1

  • Beiträge: 285
Suchergebnisse des Parlamentsspiegels (abgerufen: 23.10.2017)
https://www.parlamentsspiegel.de/home/suchergebnisseparlamentsspiegel.html?db=psakt&view=einzel&id=NW_1780207_0000
Zitat
[Leerdokument - nicht belegt]
[Anmerkung: Vorl 17/103 vom 30.08.2017 wurde am 13.10.2017 gelöscht, die Dokumentnummer nicht mehr anderweitig belegt, ein Leerdokument als Platzhalter erzeugt]
Systematik: Parlament

Nordrhein-Westfalen, Plenarprotokoll 17/9 (pdf; 0,5 MB, abgerufen: 23.10.2017, letzte Seite)
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMP17/9|00001|00006&Id=MMP17/9|00111|00112
Zitat
1 BvR 836/17
Vorlage 17/103
Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses
Drucksache 17/748
Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen.
Wir  kommen  somit  zur  Abstimmung.
Der  Rechtsausschuss  empfiehlt  in  Drucksache  17/748,  nicht Stellung zu nehmen.
Wir kommen zur Abstimmung über   die Beschlussempfehlung   Drucksache 17/748.
Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen.
– Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen,
CDU,  FDP,  AfD  und  Herr  Pretzell,  fraktionslos.
Wer ist dagegen? –
Wer enthält sich? –
Damit ist diese   Beschlussempfehlung   einstimmig angenommen.


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Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

d
  • Beiträge: 136
Hallo Mitstreiter,

in Schleswig-Holstein sieht es genauso aus:
Zitat
Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich mit der oben bezeichneten Sache in seiner Sitzung am 27. September 2017 abschließend befasst.
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, in den genannten Verfahren keine Stellungnahme abzugeben.
Link: http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/00200/drucksache-19-00251.pdf


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2017, 04:18 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.413
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hinweis/ Bitte @alle:

Thread musste zwischenzeitlich der Übersicht, Thementreue und zielgerichteten Diskussion wegen von vom eigentlichen Kern-Thema abschweifenden Neben-Diskussionen befreit werden.

Bitte immer eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017
und insbesondere das im Eingangsbeitrag erwähnte Schreiben des BVerfG zum Gegenstand hat.

Dass die Landtage selbst keine Stellung beziehen wollen, ist nun hinreichend dokumentiert und sollte daher nicht weiter Gegenstand der Diskussion sein, da dies lediglich wiederholend wäre.

Durch wen und wie genau die Stellungnahme der Staatskanzleien ausfallen wird, sollte in gesondertem Thread thematisiert werden.

Die Diskussion zum nun öffentlich gewordenen, beabsichtigten "Rechtsprofessors" (aktueller Stand: Prof. Dr. Dörr) für die (bereits einige Beiträge weiter oben erwähnte) "abgestimmte Stellungnahme der Staatskanzleien" findet nun ihre Fortsetzung unter
"Rechtsprof." für "abgestimmte Stellungnahme" der Staatskanzleien ans BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25010.0.html

Ab hier bitte wieder zurück zum eigentlichen Kern-Thema
Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 30. August 2017

Sofern es dazu akut nichts Wesentliches zu kommentieren gibt, muss auch nicht unbedingt kommentiert werden.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

R
  • Beiträge: 1.126
Ich hoffe, ich bleibe am Thema, wenn ich schreibe, dass ein Protokoll der Sitzung des Rechtsausschusses des LT NRW vom 27.09.2017 leider noch nicht vorliegt. Ich werde aber auf jeden Fall die Augen offen halten.

Eventuell können die Beitragsgegner anderer Bundesländer ja mal auf den Internetseiten ihrer Landtage stöbern, ob die schon ein wenig weiter sind und die Protokolle verlinken, vorsichtshalber aber auch für die Nachwelt sichern.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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