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Autor Thema: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht  (Gelesen 9691 mal)

b
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Hallo,
Person A war leider längere Zeit nicht mehr aktiv. So weit sich Person A erinnern kann war der letzte Stand folgender: Nach einer Klage und der bitte um Aufschub der Klagebegründung bei Gericht, wurde das Klageverfahren auf Wunsch des ÖR mit Einverständnis von Person A ruheliegend gestellt.

Person A hörte ca. 1.65 Jahre nichts mehr. Vor einigen Wochen erhielt Person A ein Mahnung zur Zahlung der offenen Beiträge. und einige Tage später einen neuen Festsetzungsbescheid. Person reagierte nicht, da Person A davon ausging es nicht zu müssen, da ja ein bereits laufendes Gerichtsverfahren existiert.

Vor einigen Tagen erhielt Person A eine böse Überraschung.
Man erhielt ein Vollstreckungsersuchen des Bayerischen Rundfunks. Zudem erhielt Person A ein unterschriebens Schreiben eines Obergerichtsvollziehers mit der Ladung zur Vermögensauskunft.
Person A ist leicht verunsichert. Hätte man auf den neuen Festsetzungsbescheid erneut reagieren müssen?
Was bedeutet das alles für Person A?

Und ist dieses Handeln seitens ÖR gerechtfertigt und rechtlich abgedeckt - obwohl es bereits ein Verfahren gibt? Das verunsichert Person A am meisten!

Person A ist Willens sich erneut in das Thema einzulesen - aber trotzdem dankbar für jeden Erfahrungsbericht und Tipp.

Ein schnelles Handeln wäre vorteilhaft da die Vermögensauskunft auf 04.11. festgesetzt wurde.

Person A bedankt sich im Vorfeld!


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Vorab: Obwohl es unsinnig scheint, aber auf jeden Bescheid muss einzeln Widerspruch eingelegt werden. Hier erscheint es aber so (die Zeitspanne von Bescheid zu Vollstreckungsersuchen ist zu kurz) als wenn (Wie auch bei mir, ebenfalls ausgesetzte Klage) ein Irrtum vorliegt, jedoch geht eine ruhende Klage nicht unbedingt automatisch mit einer Aussetzung der Vollstreckung einher. Ich glaube auch gehört zu haben, dass eine Sperre für die Bescheidversendung nach 2 Jahren beim BS aufgehoben wird, um einer Verjährung zu entgehen.
Wurde denn vom BR auch die Aussetzung der Vollstreckung bescheinigt? Dann sollte der GV flugs eine Kopie davon erhalten, um das Vollstreckungsersuchen zur Überprüfung zurückzuschicken.

Falls nicht, würde ich erstmal blauäugig eine Kopie der Ruhendstellung der Klage an den GV senden, mit der Information, dass hier wohl ein Irrtum vorläge, weil über die Sache noch gar nicht entschieden werden konnte.

Für den Widerspruch hat man 4 Wochen ab Kenntnisnahme des Bescheides Zeit.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

b
  • Beiträge: 41
Der Festsetzungsbescheid ist auf den 01.09. dateiert. Somit hätte Person A noch eine Woche Zeit. Der Sinn erschließt sich Person A jedoch nicht. Angenommen Person A wiederspricht dem neuen Bescheid. Was denn dann? Eine weiter Klage? Trotz laufender Klage? *strangethings*

Nach schneller Prüfung der Unterlagen scheint es, dass Person A die Aussetzung auf Vollstreckung wohl nicht explizit genehmigt wurde.

Person A möchte ein rein fiktives Gedankenspiel darlegen: Angenommen Person A zahlt die Forderungen - trotz laufender aber aktuell ruheliegender Klage - gewinnt den Prozess irgendwann ;-) - erhält Person A das Geld zurück?!

Person A wird wohl am Montag ein Schreiben an den GV schicken, mit der Bitte um Kenntnisnahme des aktuellen Verfahrens. Person A ist sich aber weiterhin unsicher was er mit dem erneuten Bescheid anfangen soll. UND was es denn mit Dem Termin zur Vermögensauskunft auf sich hat?



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K
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Der Festsetzungsbescheid ist auf den 01.09. dateiert. Somit hätte Person A noch eine Woche Zeit.
Falsch. Wann hast Du ihn erhalten bzw. lies' die Data Matrix aus - dann weißt Du genau wann er zur Post gegeben wurde.
Bis Du ihn dann erhalten hast ...  kannst du ja dann ausrechnen 8) >:D

Data Matrix Code auf den Briefen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.msg40636.html#msg40636

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. September 2017, 21:41 von DumbTV«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

n
  • Beiträge: 1.456
* Erstens: Dem Bescheid sofort widersprechen: "Verletzt meine Rechte, weitere Begründung folgt noch, beziehungsweise wie Widerspruch 1"
Das reicht erstmal.

* Zweitens: Laut BVerfG haben Körperschaften des öffentlichen Rechts, die im Wettbewerb mit anderen Unternehmen stehen, nicht das Recht zur Selbsttitulierung.
Siehe:
Selbsttitulierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24527.msg155580.html#msg155580

- Es existiert also kein Titel, also hat der Gerichtsvollzieher auch nichts zu vollstrecken.
- Es läuft eine Klage, der Bescheid ist also nicht rechtskräftig.
Dies erstmal dem Gerichtsvollzieher schreiben.
Wenn kein Erfolg dann dies in der Erinnerung schreiben.

Bitte das Ergebnis hier posten, interessiert uns all.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

D
  • Administrator
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Eine passende Android-APP für das Auslesen des Data Matrix Codes gibt es hier:

Android App zum Auslesen des Data Matrix Codes
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12945.msg87223.html#msg87223


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Eine Mahnung kann normalerweise der Vorbote einer Zwangsvollstreckung sein.
Im Rahmen einer laufenden Klage wurde mal Beschwerde bei Gericht und Beklagten gegen eine Mahnung eingelegt.
Eine Zwangsvollstreckung erfordert leider das volle Programm und hat erstmal nichts mit dem Festsetzungsbescheid zu tun. Wie bereits erwähnt ist der Widerspruch immer noch möglich.

Gegen eine Zwangsvollstreckung hat mal eine Person beim AG:
Erinnerung gegen die Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers, § 766 Abs. 1 ZPO
Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung, §§ 766 Abs. 1, 732 Abs. 2 ZPO
Widerspruch gemäß § 882d Abs. 1 ZPO gegen die Eintragsanordnung nach § 882c ZPO
Antrag auf Aussetzung gemäß § 882d Abs. 2 ZPO gegen die Eintragsanordnung nach § 882c ZPO
eingelegt.

Dazu gleichzeitig beim VG:
vorläufigen Rechtschutz nach § 123 VwGO, beantragt und beantragt
den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die mit Vollstreckungsersuchen vom XX.XX.2017 eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen vorläufig bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache - Klage Az. XXXXX - einzustellen.

Alle Anträge und Beschwerden wurden umfangreich begründet. Eine Beschwerde an die zuständige Rundfunkanstalt kann von Vorteil sein.

Person M hat gehört, dass im Falle einer Ablehnung der Beschwerde beim AG eine Beschwerde beim LG möglich ist. Dabei könnte ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens und der Hinweis der aktuellen Entscheidung des BGH gegen LG Tübingen an das LG, eine Entscheidung muss von der gesamten Kammer erfolgen, interessant werden.

Ein Besuch an einem Runden Tisch wäre möglicherweise auch ein Vorteil.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2017, 10:57 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

L
  • Beiträge: 353
Der Festsetzungsbescheid ... Der Sinn erschließt sich Person A jedoch nicht.
Das ganze System des Zwangsrundfunkbeitrags ist nicht auf Sinn aus sondern auf Geld und Repression! Will man der Vollstreckungsmaschinerie entgegen treten ist es aber ratsam, den 'Festsetzungsbescheid' zurückzuweisen. Es sollten auch wenige Worte genügen wie beispielweise

Die rechtswidrige Zahlungsforderung des sogenannten Festsetzungsbescheides weise ich zurück. Zur Begründung verweise ich auf die eingereichte Klage vom ... Aktenzeichen ...
Die fortwährende Ausstellung neuer Festsetzungsbescheide während eines ruhenden Klageverfahrens läuft dem rechtsstaatlichen Prinzipien des Rechtsschutzes zuwider.


... fiktives Gedankenspiel: Angenommen Person A zahlt die Forderungen
Alles in dieses Zwangssystem eingezahlte Geld ist definitiv verloren und wird man nie wiedersehen!

Person A wird wohl am Montag ein Schreiben an den GV schicken, mit der Bitte um Kenntnisnahme des aktuellen Verfahrens.

Ein Blick in die gesetzlichen Vollstreckungsvoraussetzungen (je nach Bundesland) könnte hilfreich sein. Den GV darauf hinweisen, dass die Voraussetzungen für eine Vollstreckung nicht vorliegen, da die Forderung derzeit Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens ist.


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  • Beiträge: 353
Ein Blick in die gesetzlichen Vollstreckungsvoraussetzungen (je nach Bundesland) könnte hilfreich sein.

Hier im Forum übersichtlich nach Bundesländern sortiert:

Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html


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b
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Person B lässt von Person A folgendes ausrichten:

Person A ist zeitlich dermaßen eingeschränkt, so dass es eindeutig an Zeit fehlt sich in den Gesetzestexten einzulesen.
- angenommen Person A kommt aus Bayern, welches Vollstreckungsgesetz würde da in diesem Fall gelten?

Grundsätzlich hat sich Person A heute mit einem befreundetem Anwalt getroffen um sich gewisse Formulierungen erklären zu lassen.
ZUDEM ist Person A zutiefst verunsichert, da er wohl etwas blauäugig an die Sache heranging und bisher nicht wusste, das auf jeden Bescheid erneut Einspruch und Klage erhoben werden muss!
Zudem kann sich Person A es sich nicht leisten Ärger mit einem Gerichtsvollzieher anzufangen.

Person A wird am Montag ein Schreiben an die GEZ richten: Einspruch mit Hinweis auf vergangen Einspruch und auf aktuelle Tübinger Urteile.
Person A wird am Montag versuchen sich mit dem GV in Verbindung zu setzen und Erfragen ob sich an der Rechtslage etwas ändert wenn dem Antrag auf Eilrechtsschutz stattgegeben wird.
Person A wird vorläufig am VG in München Antrag auf Eilrechtsschutz stellen. (Weiß denn jemand was so etwas kosten kann?)

Person A lässt ausrichten, dass er aus tiefster Überzeugung handelt! ABER es sich finanziell wohl nicht auf ewig leisten kann.
Person A überlegt (auch wenn es gegen alle Prinzipien ist!) den Betrag zu zahlen um den GV aus dem Weg zu gehen, das ganze Spiel mit dem neuen Bescheid aber von vorne startet.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. September 2017, 19:37 von becks03«

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Das zeitaufwendige Einlesen in Gesetzestexte hat letztlich auch System. So werden die Bürger davon abgehalten, ihre Rechte zu kennen und sich entsprechend wehren zu können. Aber ganz ohne Aufwand geht es leider nicht.

Für Bayern siehe hier:

Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14129.0.html

(...) ein Schreiben an die GEZ richten (...)

Schreiben sollten immer an die "zuständige Rundfunkanstalt" gehen, also in diesem fiktiven Fall an:

Bayerischer Rundfunk
Gesetzlicher Vertreter:
Intendant Ulrich Wilhelm
Rundfunkplatz 1
80335 München




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Person A ist sich der Mühe durchaus bewusst, welche erbracht werden muss und auch erbracht werden sollte. Trotzdem wäre es möglich, dass jemand in Kurzform widergeben könnte, was hierzu im bayerischen Gesetz steht.

Person A hat sich gerade in folgenden Text, welcher auch auf dem Vollstreckungstitel des ÖR befindet, eingelesen.
§ 80 abs. 2 satz 1 nr. 1 vwgo
Hier wird beschrieben das es wohl keine aufschiebende Wirkung geben wird......... ?!


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Das Schreiben am besten per Fax mit Sendebericht schicken. Das ist rechtssicher und mit dem Sendebericht hat man eine Kopie. Und billiger als ein Einschreiben.
Normale Briefe gehen manchmal im Bermudadreieck RA, BS und RA-BS verloren.

Kontakte/ Adressen des "Beitragsservice" (alphabetisch n. Landesrundfunkanstalt)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7830.0.html

in diesem Fall also

Zitat
Bayerischer Rundfunk   
Beitragsservice BR
Rundfunkplatz 1
80335 München
T 089/ 590 00 5
F 089/ 590 01 02 99
beitragsservice@br.de


Weiterer Hinweis: im Forum mal nach "Selbsttitulierung" suchen:

Pressemitteilung Nr. 04/2013 vom 17. Januar 2013
 - Beschluss vom 18. Dezember 2012 1 BvL 8/11 -
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/bvg13-004.html;jsessionid=FBB453D25854D84A048CD2A61EA0B058.1_cid394

Zitat
    Selbsttitulierungsrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar

Kurz gesagt, Anstalten des öffentlichen Rechts, die im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen, haben nicht das Recht zur Selbsttitulierung.
Daraus folgt, dass der Festsetzungsbescheid nicht vollstreckbar ist.

Genaueres dazu siehe im Thread:
Selbsttitulierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24527.msg155580.html#msg155580


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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Angenommen Person A hatte soeben ein Telefonat mit einem sympathischen GV. In einem lockeren und verständnisvollen Gespräch erörterte der GV gegenüber Person A das diese wohl wenig chancen haben wird.
Person A hat hierzu einige Fragen.
Aussage und Rat GV: Forderungen bezahlen mit Hinweis "Bezahlung ohne Anerkennung des Rechtgrundes."
Aussage GV: Es gibt keinen ihm bekannten Fall in dem die Anträge vor Gericht etwas gebracht hätten. In Erinneurng Schreiben, Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung, Widerspruch gegen die Eintragsanordnung, vorläufigen Rechtsschutz beantragen.

Person A ist zutiefst verunsichert. Ein Eintrag in der Schufa will wohl weder Person A noch Person B.
Person A will sich nochmals versichern ob sich weitere Schritte wirklich lohnen und von Erfolg gekröhnt sein können.

Problem von Person A: Die oben genannten Schreiben sind noch nicht versendet worden. Dies könnte frühestens morgen geschehen. Stichtag für die GV ist der 04. Oktober.


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faust

... schreiben, schreiben, schreiben - alle Mittel nutzen !!!

Binnen einer Woche antworten die nicht. Dann kann Person beim GV sagen: Ja wie jetzt, es ist doch noch gar nix entschieden?!


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