Vorab: Obwohl es unsinnig scheint, aber auf jeden Bescheid muss einzeln Widerspruch eingelegt werden. Hier erscheint es aber so (die Zeitspanne von Bescheid zu Vollstreckungsersuchen ist zu kurz) als wenn (Wie auch bei mir, ebenfalls ausgesetzte Klage) ein Irrtum vorliegt, jedoch geht eine ruhende Klage nicht unbedingt automatisch mit einer Aussetzung der Vollstreckung einher. Ich glaube auch gehört zu haben, dass eine Sperre für die Bescheidversendung nach 2 Jahren beim BS aufgehoben wird, um einer Verjährung zu entgehen.
Wurde denn vom BR auch die Aussetzung der Vollstreckung bescheinigt? Dann sollte der GV flugs eine Kopie davon erhalten, um das Vollstreckungsersuchen zur Überprüfung zurückzuschicken.
Falls nicht, würde ich erstmal blauäugig eine Kopie der Ruhendstellung der Klage an den GV senden, mit der Information, dass hier wohl ein Irrtum vorläge, weil über die Sache noch gar nicht entschieden werden konnte.
Für den Widerspruch hat man 4 Wochen ab Kenntnisnahme des Bescheides Zeit.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)