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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: becks03 am 23. September 2017, 18:35

Titel: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: becks03 am 23. September 2017, 18:35
Hallo,
Person A war leider längere Zeit nicht mehr aktiv. So weit sich Person A erinnern kann war der letzte Stand folgender: Nach einer Klage und der bitte um Aufschub der Klagebegründung bei Gericht, wurde das Klageverfahren auf Wunsch des ÖR mit Einverständnis von Person A ruheliegend gestellt.

Person A hörte ca. 1.65 Jahre nichts mehr. Vor einigen Wochen erhielt Person A ein Mahnung zur Zahlung der offenen Beiträge. und einige Tage später einen neuen Festsetzungsbescheid. Person reagierte nicht, da Person A davon ausging es nicht zu müssen, da ja ein bereits laufendes Gerichtsverfahren existiert.

Vor einigen Tagen erhielt Person A eine böse Überraschung.
Man erhielt ein Vollstreckungsersuchen des Bayerischen Rundfunks. Zudem erhielt Person A ein unterschriebens Schreiben eines Obergerichtsvollziehers mit der Ladung zur Vermögensauskunft.
Person A ist leicht verunsichert. Hätte man auf den neuen Festsetzungsbescheid erneut reagieren müssen?
Was bedeutet das alles für Person A?

Und ist dieses Handeln seitens ÖR gerechtfertigt und rechtlich abgedeckt - obwohl es bereits ein Verfahren gibt? Das verunsichert Person A am meisten!

Person A ist Willens sich erneut in das Thema einzulesen - aber trotzdem dankbar für jeden Erfahrungsbericht und Tipp.

Ein schnelles Handeln wäre vorteilhaft da die Vermögensauskunft auf 04.11. festgesetzt wurde.

Person A bedankt sich im Vorfeld!
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: seppl am 23. September 2017, 19:13
Vorab: Obwohl es unsinnig scheint, aber auf jeden Bescheid muss einzeln Widerspruch eingelegt werden. Hier erscheint es aber so (die Zeitspanne von Bescheid zu Vollstreckungsersuchen ist zu kurz) als wenn (Wie auch bei mir, ebenfalls ausgesetzte Klage) ein Irrtum vorliegt, jedoch geht eine ruhende Klage nicht unbedingt automatisch mit einer Aussetzung der Vollstreckung einher. Ich glaube auch gehört zu haben, dass eine Sperre für die Bescheidversendung nach 2 Jahren beim BS aufgehoben wird, um einer Verjährung zu entgehen.
Wurde denn vom BR auch die Aussetzung der Vollstreckung bescheinigt? Dann sollte der GV flugs eine Kopie davon erhalten, um das Vollstreckungsersuchen zur Überprüfung zurückzuschicken.

Falls nicht, würde ich erstmal blauäugig eine Kopie der Ruhendstellung der Klage an den GV senden, mit der Information, dass hier wohl ein Irrtum vorläge, weil über die Sache noch gar nicht entschieden werden konnte.

Für den Widerspruch hat man 4 Wochen ab Kenntnisnahme des Bescheides Zeit.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: becks03 am 23. September 2017, 19:34
Der Festsetzungsbescheid ist auf den 01.09. dateiert. Somit hätte Person A noch eine Woche Zeit. Der Sinn erschließt sich Person A jedoch nicht. Angenommen Person A wiederspricht dem neuen Bescheid. Was denn dann? Eine weiter Klage? Trotz laufender Klage? *strangethings*

Nach schneller Prüfung der Unterlagen scheint es, dass Person A die Aussetzung auf Vollstreckung wohl nicht explizit genehmigt wurde.

Person A möchte ein rein fiktives Gedankenspiel darlegen: Angenommen Person A zahlt die Forderungen - trotz laufender aber aktuell ruheliegender Klage - gewinnt den Prozess irgendwann ;-) - erhält Person A das Geld zurück?!

Person A wird wohl am Montag ein Schreiben an den GV schicken, mit der Bitte um Kenntnisnahme des aktuellen Verfahrens. Person A ist sich aber weiterhin unsicher was er mit dem erneuten Bescheid anfangen soll. UND was es denn mit Dem Termin zur Vermögensauskunft auf sich hat?

Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: Kurt am 23. September 2017, 19:48
Der Festsetzungsbescheid ist auf den 01.09. dateiert. Somit hätte Person A noch eine Woche Zeit.
Falsch. Wann hast Du ihn erhalten bzw. lies' die Data Matrix aus - dann weißt Du genau wann er zur Post gegeben wurde.
Bis Du ihn dann erhalten hast ...  kannst du ja dann ausrechnen 8) >:D

Data Matrix Code auf den Briefen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5368.msg40636.html#msg40636

Gruß
Kurt
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: noGez99 am 23. September 2017, 19:58
* Erstens: Dem Bescheid sofort widersprechen: "Verletzt meine Rechte, weitere Begründung folgt noch, beziehungsweise wie Widerspruch 1"
Das reicht erstmal.

* Zweitens: Laut BVerfG haben Körperschaften des öffentlichen Rechts, die im Wettbewerb mit anderen Unternehmen stehen, nicht das Recht zur Selbsttitulierung.
Siehe:
Selbsttitulierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24527.msg155580.html#msg155580

- Es existiert also kein Titel, also hat der Gerichtsvollzieher auch nichts zu vollstrecken.
- Es läuft eine Klage, der Bescheid ist also nicht rechtskräftig.
Dies erstmal dem Gerichtsvollzieher schreiben.
Wenn kein Erfolg dann dies in der Erinnerung schreiben.

Bitte das Ergebnis hier posten, interessiert uns all.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: DumbTV am 23. September 2017, 21:47
Eine passende Android-APP für das Auslesen des Data Matrix Codes gibt es hier:

Android App zum Auslesen des Data Matrix Codes
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12945.msg87223.html#msg87223
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: Markus KA am 23. September 2017, 22:50
Eine Mahnung kann normalerweise der Vorbote einer Zwangsvollstreckung sein.
Im Rahmen einer laufenden Klage wurde mal Beschwerde bei Gericht und Beklagten gegen eine Mahnung eingelegt.
Eine Zwangsvollstreckung erfordert leider das volle Programm und hat erstmal nichts mit dem Festsetzungsbescheid zu tun. Wie bereits erwähnt ist der Widerspruch immer noch möglich.

Gegen eine Zwangsvollstreckung hat mal eine Person beim AG:
Erinnerung gegen die Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers, § 766 Abs. 1 ZPO
Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung, §§ 766 Abs. 1, 732 Abs. 2 ZPO
Widerspruch gemäß § 882d Abs. 1 ZPO gegen die Eintragsanordnung nach § 882c ZPO
Antrag auf Aussetzung gemäß § 882d Abs. 2 ZPO gegen die Eintragsanordnung nach § 882c ZPO
eingelegt.

Dazu gleichzeitig beim VG:
vorläufigen Rechtschutz nach § 123 VwGO, beantragt und beantragt
den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die mit Vollstreckungsersuchen vom XX.XX.2017 eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen vorläufig bis zum Eintritt der Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache - Klage Az. XXXXX - einzustellen.

Alle Anträge und Beschwerden wurden umfangreich begründet. Eine Beschwerde an die zuständige Rundfunkanstalt kann von Vorteil sein.

Person M hat gehört, dass im Falle einer Ablehnung der Beschwerde beim AG eine Beschwerde beim LG möglich ist. Dabei könnte ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens und der Hinweis der aktuellen Entscheidung des BGH gegen LG Tübingen an das LG, eine Entscheidung muss von der gesamten Kammer erfolgen, interessant werden.

Ein Besuch an einem Runden Tisch wäre möglicherweise auch ein Vorteil.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: LECTOR am 24. September 2017, 17:43
Der Festsetzungsbescheid ... Der Sinn erschließt sich Person A jedoch nicht.
Das ganze System des Zwangsrundfunkbeitrags ist nicht auf Sinn aus sondern auf Geld und Repression! Will man der Vollstreckungsmaschinerie entgegen treten ist es aber ratsam, den 'Festsetzungsbescheid' zurückzuweisen. Es sollten auch wenige Worte genügen wie beispielweise

Die rechtswidrige Zahlungsforderung des sogenannten Festsetzungsbescheides weise ich zurück. Zur Begründung verweise ich auf die eingereichte Klage vom ... Aktenzeichen ...
Die fortwährende Ausstellung neuer Festsetzungsbescheide während eines ruhenden Klageverfahrens läuft dem rechtsstaatlichen Prinzipien des Rechtsschutzes zuwider.


... fiktives Gedankenspiel: Angenommen Person A zahlt die Forderungen
Alles in dieses Zwangssystem eingezahlte Geld ist definitiv verloren und wird man nie wiedersehen!

Person A wird wohl am Montag ein Schreiben an den GV schicken, mit der Bitte um Kenntnisnahme des aktuellen Verfahrens.

Ein Blick in die gesetzlichen Vollstreckungsvoraussetzungen (je nach Bundesland) könnte hilfreich sein. Den GV darauf hinweisen, dass die Voraussetzungen für eine Vollstreckung nicht vorliegen, da die Forderung derzeit Streitgegenstand eines gerichtlichen Verfahrens ist.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: LECTOR am 24. September 2017, 18:59
Ein Blick in die gesetzlichen Vollstreckungsvoraussetzungen (je nach Bundesland) könnte hilfreich sein.

Hier im Forum übersichtlich nach Bundesländern sortiert:

Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,77.0.html
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ Klage vor Gericht - UPDATE bitte um Hilfe
Beitrag von: becks03 am 24. September 2017, 19:11
Person B lässt von Person A folgendes ausrichten:

Person A ist zeitlich dermaßen eingeschränkt, so dass es eindeutig an Zeit fehlt sich in den Gesetzestexten einzulesen.
- angenommen Person A kommt aus Bayern, welches Vollstreckungsgesetz würde da in diesem Fall gelten?

Grundsätzlich hat sich Person A heute mit einem befreundetem Anwalt getroffen um sich gewisse Formulierungen erklären zu lassen.
ZUDEM ist Person A zutiefst verunsichert, da er wohl etwas blauäugig an die Sache heranging und bisher nicht wusste, das auf jeden Bescheid erneut Einspruch und Klage erhoben werden muss!
Zudem kann sich Person A es sich nicht leisten Ärger mit einem Gerichtsvollzieher anzufangen.

Person A wird am Montag ein Schreiben an die GEZ richten: Einspruch mit Hinweis auf vergangen Einspruch und auf aktuelle Tübinger Urteile.
Person A wird am Montag versuchen sich mit dem GV in Verbindung zu setzen und Erfragen ob sich an der Rechtslage etwas ändert wenn dem Antrag auf Eilrechtsschutz stattgegeben wird.
Person A wird vorläufig am VG in München Antrag auf Eilrechtsschutz stellen. (Weiß denn jemand was so etwas kosten kann?)

Person A lässt ausrichten, dass er aus tiefster Überzeugung handelt! ABER es sich finanziell wohl nicht auf ewig leisten kann.
Person A überlegt (auch wenn es gegen alle Prinzipien ist!) den Betrag zu zahlen um den GV aus dem Weg zu gehen, das ganze Spiel mit dem neuen Bescheid aber von vorne startet.

Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ Klage vor Gericht - UPDATE bitte um Hilfe
Beitrag von: LECTOR am 24. September 2017, 19:26
Das zeitaufwendige Einlesen in Gesetzestexte hat letztlich auch System. So werden die Bürger davon abgehalten, ihre Rechte zu kennen und sich entsprechend wehren zu können. Aber ganz ohne Aufwand geht es leider nicht.

Für Bayern siehe hier:

Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14129.0.html

(...) ein Schreiben an die GEZ richten (...)

Schreiben sollten immer an die "zuständige Rundfunkanstalt" gehen, also in diesem fiktiven Fall an:

Bayerischer Rundfunk
Gesetzlicher Vertreter:
Intendant Ulrich Wilhelm
Rundfunkplatz 1
80335 München


Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: becks03 am 24. September 2017, 20:06
Person A ist sich der Mühe durchaus bewusst, welche erbracht werden muss und auch erbracht werden sollte. Trotzdem wäre es möglich, dass jemand in Kurzform widergeben könnte, was hierzu im bayerischen Gesetz steht.

Person A hat sich gerade in folgenden Text, welcher auch auf dem Vollstreckungstitel des ÖR befindet, eingelesen.
§ 80 abs. 2 satz 1 nr. 1 vwgo
Hier wird beschrieben das es wohl keine aufschiebende Wirkung geben wird......... ?!
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: noGez99 am 24. September 2017, 20:11
Das Schreiben am besten per Fax mit Sendebericht schicken. Das ist rechtssicher und mit dem Sendebericht hat man eine Kopie. Und billiger als ein Einschreiben.
Normale Briefe gehen manchmal im Bermudadreieck RA, BS und RA-BS verloren.

Kontakte/ Adressen des "Beitragsservice" (alphabetisch n. Landesrundfunkanstalt)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7830.0.html

in diesem Fall also

Zitat
Bayerischer Rundfunk   
Beitragsservice BR
Rundfunkplatz 1
80335 München
T 089/ 590 00 5
F 089/ 590 01 02 99
beitragsservice@br.de


Weiterer Hinweis: im Forum mal nach "Selbsttitulierung" suchen:

Pressemitteilung Nr. 04/2013 vom 17. Januar 2013
 - Beschluss vom 18. Dezember 2012 1 BvL 8/11 -
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/bvg13-004.html;jsessionid=FBB453D25854D84A048CD2A61EA0B058.1_cid394

Zitat
    Selbsttitulierungsrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar

Kurz gesagt, Anstalten des öffentlichen Rechts, die im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen, haben nicht das Recht zur Selbsttitulierung.
Daraus folgt, dass der Festsetzungsbescheid nicht vollstreckbar ist.

Genaueres dazu siehe im Thread:
Selbsttitulierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24527.msg155580.html#msg155580
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: becks03 am 27. September 2017, 11:52
Angenommen Person A hatte soeben ein Telefonat mit einem sympathischen GV. In einem lockeren und verständnisvollen Gespräch erörterte der GV gegenüber Person A das diese wohl wenig chancen haben wird.
Person A hat hierzu einige Fragen.
Aussage und Rat GV: Forderungen bezahlen mit Hinweis "Bezahlung ohne Anerkennung des Rechtgrundes."
Aussage GV: Es gibt keinen ihm bekannten Fall in dem die Anträge vor Gericht etwas gebracht hätten. In Erinneurng Schreiben, Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung, Widerspruch gegen die Eintragsanordnung, vorläufigen Rechtsschutz beantragen.

Person A ist zutiefst verunsichert. Ein Eintrag in der Schufa will wohl weder Person A noch Person B.
Person A will sich nochmals versichern ob sich weitere Schritte wirklich lohnen und von Erfolg gekröhnt sein können.

Problem von Person A: Die oben genannten Schreiben sind noch nicht versendet worden. Dies könnte frühestens morgen geschehen. Stichtag für die GV ist der 04. Oktober.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: faust am 27. September 2017, 12:23
... schreiben, schreiben, schreiben - alle Mittel nutzen !!!

Binnen einer Woche antworten die nicht. Dann kann Person beim GV sagen: Ja wie jetzt, es ist doch noch gar nix entschieden?!
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: Kurt am 27. September 2017, 12:30
Perso K fand Anschreiben - hier zur Diskussion/Verwendung eingestellt:

Anschreiben an die "zuständige LRA":
Zitat
Sehr geehrte/r *Intendant/in einsetzen*,

hiermit wird beantragt

die Anordnung des Ruhens des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens des *Rundfunkanstalt einsetzen* gegen den Antragsteller gemäß Art. 19 Abs. 4 GG i.V.m. Art. 25 GG i. V. m. dem Beschluss des LG Tübingen vom 03.08.2017 zu 5 T 246/17 zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof durch die zuständige Rundfunkanstalt.
Mit Beschluss vom 03.08.2017 hat das Landgericht Tübingen (5 T 246/17) dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) Rechtsfragen zur Vereinbarkeit des Rundfunkstaatsvertrages mit europäischen Recht zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist Völkerrecht im Sinne des Art. 25 GG und somit als allgemeine Regel des Völkerrechtes ein Bestandteil des Bundesrechtes.
Damit geht dieser Vertrag den nationalen Gesetzen und somit allen landesrechtlichen Vorschriften zur Erhebung und Beitreibung des Rundfunkbeitrages vor und erzeugt Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes. Art. 25 GG wiederum ist Bundesrecht und bricht als solches gemäß Art. 31 GG Landesrecht.
Sofern es sich bei dem Rundfunkstaatsvertrag sowie dem dazugehörigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag tatsächlich um Landesrecht handeln sollte, was hiermit in Abrede gestellt wird, unterliegen deren Regelungen zwingend dem Grundgesetz und dem Völkerrecht.
Gemäß Art. 20 Abs. 3 GG ist die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
 
Die Funktion des Völkerrechts gemäß Art. 25 GG begründet für den Antragsteller das Recht auf unverzügliches Ruhen aller Ansprüche der Rundunkanstalt gegen ihn zunächst bis zur erfolgten Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofes über die Vorlage vom 03.08.2017 sowie bis zur endgültigen rechtskräftigen höchstrichterlichen Entscheidung über die Gültigkeit des Rundfunkstaatsvertrags sowie des dazugehörigen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags im Hinblick auf deren Übereinstimmung mit a) dem europäischen Recht sowie b) mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Im selben Zusammenhang ergibt sich daraus die Pflicht der Rundfunkanstalt - als für die Einleitung des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens verantwortliche Stelle - zur unverzüglichen Anordnung des Ruhens des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens gegenüber allen damit beauftragten staatlichen Stellen bis zur abschließenden rechtskräftigen Entscheidung aller gemäß Völkerrecht und Grundgesetz zuständigen mit der Rechtsprechung zum Rundfunkbeitrag beauftragten internationalen und nationalen Stellen.

Eine Fortführung des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens gegen den Antragsteller ohne endgültige rechtskräftige Entscheidung zumindest des Europäischen Gerichtshofes stellt eine vom Grundgesetz gemäß Art. 1 Abs. 3 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verbotene Verletzung seiner Rechte dar, gegen die gemäß Art. 19 Abs. 4 GG der Rechtsweg eröffnet ist.

Das Ruhen des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens gegen den Antragsteller ist allen von der o. a. Rundfunkanstalt mit der Vollstreckung beauftragten Behörden von Gesetzes (Grundgesetz, Europarecht) wegen mitzuteilen.

Dem Antragsteller ist die Anordnung des Ruhens des gegen ihn gerichteten Verwaltungsvollstreckungsverfahrens unverzüglich per Bescheid mitzuteilen.
Unterlässt die Antragsgegnerin eine solche Anordnung, muss von einer vorsätzlichen Verletzung des Grundgesetzes und Völkerrechts in Gestalt des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union durch die Rundfunkanstalt ausgegangen werden. Eine solche Verletzung wiederum eröffnet gemäß Art. 19 Abs. 4 GG den unmittelbaren Rechtsweg gegen die o. a. Rundfunkanstalt.

Mit freundlichem Gruß
Quelle: https://rundfunkbeitragsklage.de/musterschreiben-rundfunkbeitrag-ruhen-verwaltungsvollstreckungsverfahren-vorlage-eugh-lgtuebingen/


Anschreiben an Vollstreckungsbeamte:
Zitat
Sehr geehrte Frau .... , sehr geehrter Herr ... ,

das Landgericht Tübingen hat in Gestalt des dortigen Richters Dr. Matthias Sprißler, Richter am Landgericht Tübingen, dem EuGH (Europäischen Gerichtshof) als höchstem Gericht der Europäischen Union zu der auch die Bundesrepublik Deutschland gehört und dessen gerichtliche Entscheidungen dann, wenn europäisches Recht Vorrang vor nationalem Recht genießt, auch die bundesdeutsche öffentliche Gewalt unverbrüchlich bindet, mit Blick auf eine beim Landgericht Tübingen in Sachen Zulässigkeit der Selbsttitulierung der Rundfunk- und Fernsehanstalten als öffentlich rechtliche Körperschaften von angeblich säumigen Rundfunkbeiträgen einen Fragekatalog zur Vereinbarkeit des Rundfunkbeitrags mit dem EU-Recht zugestellt. Insbesondere sieht er Spannungen zum unionsrechtlichen Gleichheitsrecht und Diskriminierungsverbot. Aktenzeichen: 5 T 246/17.

Bis eine rechtskräftige Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof (EUGH) vorliegt, sind mit Blick auf die Unverletzlichkeit der sowohl im Bonner Grundgesetz als unmittelbar geltendes Recht gegen die öffentliche Gewalt als auch in der europäischen Charta der Grundrechte unverbrüchlich verankerten Grundrechte von Amts wegen alle Vollstreckungsersuchen von ARD (LRA) und ZDF sowie Deutschlandradio und deren gemeinsamen Beitragsservice unerledigt, mit Hinweis auf das beim EUGH anhängige Verfahren 5 T 246/17, an die sich selbsttituliert habenden sog. Gläubiger in Gestalt von ARD (LRA) und ZDF sowie Deutschlandradio und deren gemeinsamen Beitragsservice zurückzugeben, denn Ihnen mangelt es mithin an der bis ggf. unmittelbaren Zwang anzuwendenden Befugnis, Rundfunkbeiträge zwangszuvollstrecken ohne sich zum mindestens gegenwärtigen Zeitpunkt sowohl disziplinar- als auch strafrechtlichen Folgen auszusetzen.

Der Unterzeichnende geht bisher davon aus, dass Sie mit Blick auf den von Ihnen anlässlich Ihrer Übernahme in das Beamtenverhältnis der *Stadt/Gemeinde/sonstwas einsetzen* nicht nur die damit von Grundgesetzes und Beamtengesetzes wegen untrennbar verbunden gewesene Vereidigung auf das Bonner Grundgesetz und die Verfassung des Landes *Bundesland eintragen* absolviert haben, sondern auch sich heute noch Ihrem geleisteten Beamteneid gegenwärtig sind und an dessen Inhalt Sie insbesondere jetzt Wort für Wort gebunden sind aber sich auch zu jederzeit messen lassen müssen.

Mit freundlichem Gruß
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: noGez99 am 27. September 2017, 12:57
Person K konnten noch
1. direkt Verfassungsbeschwerde gegen die ZV erheben
2. Keine Recht auf Selbsttitulierung
3. Darf eine Forderung nicht erst wenn sie rechtskräftige geworden ist per ZV vollstreckt werden?
einbringen


zu 1)
Auf jeden Akt der hoheitlichen Gewalt (Bescheid, Widerspruchbescheid, GV) kann man jetzt direkt Verfassungsbeschwerde einreichen.
Achtung, man hat maximal 1 Monat um die Verfassungsbeschwerde mit Begründung einzureichen.

Rechtsweg erschöpft - Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG möglich
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22540.msg144140.html#msg144140

zu 2)
 Der Rundfunk hat nicht das Recht zur Selbsttitulierung, es gibt also keinen Titel und damit keine Grundlage zur Zwangsvollstreckung.

Pressemitteilung Nr. 04/2013 vom 17. Januar 2013
 - Beschluss vom 18. Dezember 2012 1 BvL 8/11 -
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2013/bvg13-004.html;jsessionid=FBB453D25854D84A048CD2A61EA0B058.1_cid394

Zitat
            Selbsttitulierungsrecht ist mit dem Grundgesetz unvereinbar

Kurz gesagt, Anstalten des öffentlichen Rechts, die im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen, haben nicht das Recht zur Selbsttitulierung.
Daraus folgt, dass der Festsetzungsbescheid nicht vollstreckbar ist.

Mit diesem Urteil vom BVerfG ist jetzt jede Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen rechtswidrig. (Es wird aber auch kontrovers diskutiert, ob der Rundfunk im Wettbewerb steht)

Genaueres dazu siehe im Thread:
Selbsttitulierung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24527.msg155580.html#msg155580

zu 3)
Ich bin mir nicht sicher aber laut Landesgesetz muss eine Forderung rechtskräfitg sein, d.h. nicht Gegenstand einer Klage.


Viel Erfolg!
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: becks03 am 27. September 2017, 15:25
Person A bedankt sich bei allen Schreibern!

Person A würde trotzdem gerne wissen, in welchen Einzelfällen diese Schreiben an die Gerichte zum Erfolg führten. Gerne auch per PM an Person A.
Person A ist willens weiter zu gehen, zumindest den nächsten Schritt mit den Schreiben an die jeweiligen Gerichtet - kann sich auf lange Sicht aber keinen Schuldnereintrag leisten.

Ein weiteres Schreiben an den GV hält Person A für überflüssig. Person A hat erfahren das der GV das System selbst als eine einzige #!q$%=*& hält, er aber auch nur seinem Auftrag nachgehen kann. Eine Prüfung seinerseits ist nicht möglich. Person A würde somit auf jeden Fall im Verfahren zur Zwangsvollstreckung hängen. Ebenso wenn besagte Gerichte weitere Schreiben erhalten, würde der Schuldnereintrag vermutlich nicht sofort gelöscht werden.

Person A bittet um Berichtigung seiner Annahmen wenn diese falsch sein sollten.
Weitere Anmerkung von Person A: Man würde sich nicht mehr mögen hier an dieser Stelle nachzugeben! ABER: Was würde denn mit der Klage von Person A geschehen? Eine Klage deren Streitwert nunmal Geld ist, welches aber bezahlt wurde? Klingt bescheuert....
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: faust am 27. September 2017, 15:50
... Mister Becks - jeder Fall ist leider ein Einzelfall.

Du wirst es wissen, wenn du es getan hast.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: Markus KA am 27. September 2017, 15:59
Vor dem Erfolg hat die Natur den Schweiß gesetzt :)
Person M kann es nicht ausschließen, dass unter Einbezugnahme aller bereits genannten, erforderlichen Stellen und den entsprechenden, ausführlich begründeten Schreiben, es am Ende für Person A heissen könnte:
Zitat
Im Hinblick auf Ihr Schreiben vom X.Y. teile ich (das Amtsgericht) mit, dass die Gläubigerin (Rundfunkanstalt) den Vollstreckungsantrag vorläufig bis zum Abschluss des Verfahrens gemäß § 123 VwGO vor dem Verwaltungsgericht XY zurückgenommen hat.

Person M hat wohl gehört, dass es von Vorteil sein könnte, wenn man entsprechende Widersprüche und Beschwerden bereits vor dem Termin der Auskunftabgabe an die entsprechenden Stellen sendet.

Person M hat mal gehört, dass der Schuldner vor der Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis informiert oder gar um Stellungnahme gebeten wird. Das könnte aber von Stelle zu Stelle laxer gehandhabt werden.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: becks03 am 29. September 2017, 11:04
Person A ist deprimiert.
In einer fiktiven Geschichte wurde Person A in einem Telefonat mit dem GV bescheinigt, dass eine Ratenzahlung bei Person A nicht in Frage komme.
Person A kann sich in seiner aktuellen Zukunftsplanung kein Schufa Eintrag leisten.

Person A überlegt den Betrag ohne Anerkennung des Rechtsgrundes zu zahlen.

Person A vemutet dass das Schreiben zur Erinnerung gegen das Vollstreckungsverfahren und die Einstellung + vorläufigen Rechtsschutz keinen Einfluss haben werden, da es keine ZWANGSvollstreckung gibt?!

Person A vermutet weiterhin, dass er in einer Bananenrepublik lebt und somit in eine Sackgasse fahren könnte. TROTZ Klage!
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: faust am 29. September 2017, 12:18
... keine Panik - es kommt auf das  DOKUMENT  an, nicht auf das was der dir erzählt, weil er das Ding stressfrei vom Tisch kriegen will.

In der Ladung zur Vermögensauskunft eines Bekannten steht die Möglichkeit der Vereinbarung der Ratenzahlung  EXPLIZIT  mit drin. Warum wohl?

Hier im Forum gab es mal ein Papier (einer Polizeischule?), in dem der Prozess der ZV in Gänze dargestellt war (... ich find das Ding leider grad nicht).
Dort glaube ich gelesen zu haben, dass der Schuldner  IN  ALLEN  PHASEN  DER  ZV eine Ratenzahlung anbieten kann und dass das quasi dann zum Abbruch des "Verfahrens" führt. Versuch macht kluch.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: becks03 am 30. September 2017, 14:24
Person A sitzt soeben mal wieder vor den Unterlagen.
Aufgefallen ist hierbei folgendes:
Im Kopf des Vollstreckungsersuchen an den GV steht hierbei die Adresse vom Amtsgericht.
Gezeichnet ist das Vollstreckugnsersuchen mit der Rundfunkanstalt.

Bedeutet dies, dass das Amstgericht das Ersuchen einfach so durchgericht hat?

(Ein Scanner ist derzeit nicht verfügbar - darum nur ein kleiner Auszug)
"...die Voraussetungen für die Zwangsvollstreckung aus dem/den im anliegenden Ausstandsverzeichnis genannten Festsetzungsbescheide sind erfüllt. Insbesondere ist/sind der/die Bescheide unanfechtbar geworden bzw. sofort vollziehbar, da die festgesetzten Rückstände aus öffentlichen Abgaben und Kosten bestehen. Gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. VwGO hat ein Rechtsbehelf keine Aufschiebene Wirkung."

Wird hier die Klage von Person A vom Amtsgericht missachtet? Oder wie muss man das verstehen?
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: becks03 am 30. September 2017, 19:56
Person A mal wieder.
Sollte diese den Termin zur Ladung des GV wahrnehmen?

Person A wird wohl in einer fiktiven Welt ein Schreiben am Verwaltungsgericht einwerfen. Und gleichzeitig den Termin wahrnehmen.
Wenn etwas Gravierendes dagegen sprechen sollte, bittet Person A diese darüber aufzuklären.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: maikl_nait am 30. September 2017, 23:16
Hallo!

Theoretisch auch schöne Grüße an fiktive Person A!

Die Ladung unbegründet nicht wahrzunehmen führt nicht wirklich weiter.

Beim hypothetischen "Fingerheben" sollte eine Rechtsbelehrung erfolgen (wg ZPO), hier könnte fiktive Person A erwidern "Ich lege Rechtsmittel ein", und täte dies beim AG, zB Klage auf Aussetzung der Vollstreckung wg. laufendem Verfahren. Zusätzlich könnte Person A nochmals auf das ruhende Verfahren verweisen -- dabei gibt es ein Einverständnis bzw den Antrag der LRA zur Ruhendstellung, das könnte in Original und Kopie(n) vorgelegt werden, Kopie(n) für GV und LRA können übergeben werden . Vielleicht läßt sich damit der "Termin" abbiegen.

Vorsicht: dies könnte Länder-spezifisch anders sein (es gäbe bspw Landesgesetze zu Verwaltungsvollstreckung, Verwaltungsverfahren zu beachten)! Zu Details und Nebenwirkungen fragen Sie Rechtsanwalt oder Gericht!

MfG
Michael
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: becks03 am 03. Oktober 2017, 13:01
Person A mal wieder...
In einer fiktiven Welt wird Person A wohl morgen den Termin beim GV wahrnehmen. Person A hat schreiben an VG und BR geschrieben.
Person A ist nur verunsichert bzgl. der Eidesstattlichen Versicherung. Diese kann wohl nicht umgangen werden? Person A vermutet, dass dann der GV den weiteren Prozess in Gang bringen wird, und deshalb dann in Erinnerung schreiben wird?

Person A fragt sich ob hier jemand schon Erfahrungen mit der Eidesstattlichen Versicherung gesammelt hat?
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: faust am 03. Oktober 2017, 13:22
... zwei Fragen:

1) Kann Person A bis morgen jmdn. "auftreiben" der a) Zeit hat da mit hinzugehen und b) etwas mehr "Kennung" als Person A?

2) Um wieviel Geld geht es (-> "kleiner" Verlust/"großer" Verlust?) ?
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: becks03 am 03. Oktober 2017, 20:22
Person A muss da alleine hin. Im Gepäck hat Person sämtliche Unterlage und Kopien des aktuellen Schreiben an das Gericht und der Klage.
Klingt so als würde einiges auf Person A zukommen?

Die Summe des ÖR dürfte bei Person A ca. 1000€ entsprechen. Die aktuelle Forderung des GV bezieht sich ungefähr auf die Hälfte. Die Summe bis zur Klage.
Titel: Re: Vollstreckungsersuchen TROTZ ruheliegender Klage vor Gericht
Beitrag von: becks03 am 25. Oktober 2017, 20:55
Person A zum wohl letzten Mal.
Leider müssen wir annehmen, dass Person A den Termin beim GV wahrgenommen hat. Eigentlich war es ein konstruktiver Termin, jedoch lies sich der GV nicht auf eine Ratenzahlung ein. Der GV könnte erklärt haben das er das nicht Beurteilen kann und Person A erklärt haben, dass solch ein Eintrag schlimme folgen haben kann. Ebenso könnte der GV seinen Unmut über das Vorgehen des ÖR erzählt haben und einen Fall aus seiner Familie erzählt haben. Die Angst vor einem Schuldeneintrag führte Person A am Ende dazu, das geforderte Geld mit dem Zusatz "ohne Anerkennung der Rechtsgrundlage" dem GV zu übergeben.

Des weiteren müssen wir davon ausgehen, dass das Schreiben beim Gericht nicht rechtzeitig angekommen ist. Der Antrag wird fallen gelassen, da die geforderte Zahlung vorgenommen wurde. Die ursprüngliche Klage bleibt hiervon unberührt und wird auch nicht, wie in erster Vermutung, in eine Feststellungsklage umgewandelt. Wir können davon ausgehen, dass Person A am Status: "ruheliegend" dieser Klage bis auf weiteres nichts ändern wird.

Zudem können wir davon ausgehen das Person A hier nicht mehr weiter kommt und in seiner aktuellen Lebensphase derzeit nicht viel Energie in das Thema einbringen kann. Person A wird sich zurückziehen. Jedoch kann davon ausgegangen werden, dass Person B, welche ein sehr ähnliches Erlebnis mit dem ÖR gehabt hat, übernehmen wird.

Man könnte auch davon ausgehen, dass Person A auf seinen neuen aktuellen Bescheid Klage erheben wird. Auch wenn Person A dies auch nur aus Überzeugung ohne Mehrwert tun könnte. Person A versteht denn Sinn und das Konstrukt dahinter wohl auch nicht komplett. Dieses System scheint einzig darauf ausgelegt zu sein, den mündigen Bürger nur mit einem längeren Hebel für dumm verkaufen zu können.

Person A könnte sich auch fragen wer ähnliches erlebt hat und ebenfalls eine zweite Klage gestartet hat?!

Person B wird sich ebenfalls auf die Suche nach aktuellen Klagebegründungen machen.