@pinguin:
Frage 1: hat das Parlament eines Bundeslandes das Recht den Rundfunk im eigenen Bundesland zu regeln?
Antwort drboe: ja
Antwort pinguin:
Frage 2: darf die Regierung eines Bundeslandes Gesetzentwürfe in das Landesparlament einbringen?
Antwort drboe: ja (falls das in einem Bundesland überraschend nicht gehen sollte, so kann dies eine due Regierung unterstützende Fraktion tun).
Antwort pinguin:
Frage 3: darf der Text eines in einem Landesparlament beschlossenen Gesetzes wortgleich dem eines Gesetzes in einem anderen Bundeslands entsprechen?
Antwort drboe: ja
Antwort pinguin:
Frage 4: ist ein im Parlament mit Mehrheit beschlossenen Gesetzes gültig (übriges Prozedere wie Veröffentlichung im Amtsblatt als erfüllt unterstellt)?
Antwort drboe: ja
Antwort pinguin:
Frage 5: wird das Recht des Parlaments ein Gesetz zu verabschieden eingeschränkt, wenn das eingebrachte Gesetz inhaltlich einem Vertrag mit einem anderen Bundesland oder mehreren anderen Bundesländern entspricht?
Antwort drboe: nein, das Recht das Gesetz zu verabschieden oder abzulehnen wird nicht eingeschränkt.
Antwort pinguin:
Ich vermute, dass du bis hierhin nicht wesentlich anderer Ansicht bist. Du behauptest nun, dass ein Gesetz, das von einem Landesparlament verabschiedet wurde, dessen Inhalt auf einem Staatsvertrag zwischen Bundrsländer basiert, wobei die Ratifizierungsurkunden aber nicht vorliegen, automatisch nicht gültig ist, d. h. nicht in Kraft ist. Ich bezweifle, dass es diesen Automatismus gibt, wenn ein solcher Vorbehalt nicht vom Parlament beschlossen wurde. Daher die
Fragen 6: hast du schon Verfassungsbeschwerde wegen der "nicht ratifizierten Gesetze" zur Rundfunkfinanzierung eingereicht oder beabsichtigst du dieses zu tun? Falls du das getan hast oder beabsichtigst: kann ich die Beschwerdebegründung nachlesen/erhalten, diese ggf. einem Juristen (Familie) weiterleiten?
Nebenbei: ich vermute ja, dass es eher darum geht, dass die Ziele, die mit dem Vertrag verfolgt werden, auch oder allein davon abhängen, dass eine Mindestanzahl von Vertragspartnern (hier vermutlich alle Bundesländer) dem Vertrag mit seinen Parlamenten zustimmt. Das dürfte verschiedene Gründe haben. Das Gesetz aber ist
nicht ungültig, es wirkt sich dann nur nicht in der Form aus, wie geplant. Das ist aber etwas ganz anderes. In dem hier interessanten Fall stellt aber kein Bundesland die Gültigkeit der Vereinbarungen in Frage, was wohl daran liegt, dass die Gesetze zum Rundfunk, soweit sie Staatsverträge umsetzen, in jedem Bundesland verabschiedet wurden. Im Gegenteil verhalten sich alle Bundesländer so, als wäre alles in schönster Ordnung und die vertraglichen Verabredungen eingehalten.
Nachtrag:
6. Stufe
Ein nach Stufe 5. ungültig gewordener Staatsvertrag wird bei mehr als 2 Staatsvertragspartnern nur in dem diesen Staatsvertrag mit beschließenden Staat ungültig, wo keine Ratifizierungsurkunde nachweisbar ist.
Nicht in jeden Fall. Ein Staatsvertrag kann ein Quorum enthalten, ab dem die Länder, die ihn ratifiziert haben, ihn einhalten müssen. Wenn das aber bei 100% der Unterzeichnerstaaten liegt, wird der Vertrag nicht in Kraft treten, bindet also kein Land.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.