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Autor Thema: Ein Staatsvertrag muß ratifiziert werden, um gültig zu sein  (Gelesen 16822 mal)

c

cleverle2009

@Bürger
Für mich ist die Entstehung des Gesetzes  Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht nach rechtsstaatlichen Vorschriften entstanden und deshalb als nichtig anzusehen, denn jeder Rechtsakt der einem nichtigen Rechtsakt folgt ist ebenfalls nichtig.
Die Folgerungen sind beispielhaft vom "Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages" beschrieben.
Zitat
Folgen des Wegfalls für den nationalen Umsetzungsakt
Welche Rechtsfolgen der  nachträgliche Wegfall   eines  europäischen  Rechtsaktes  für den  nationalen  Umsetzungsakt nach  sich  zieht,  ist  im  nationalen  Recht  nicht  ausdrücklich  geregelt.  In  der  Literatur  ist  die  Frage  bisher  wenig  diskutiert;  in  den  einschlägigen  Kommentaren  finden  sich  nur  knappe  feststellende Ausführungen.

Im Wesentlichen lassen sich drei Ansätze unterscheiden:

- Der  Wegfall  des  gemeinschafts-  bzw.  unionsrechtlichen  Rechtsaktes  bewirkt  die Nichtigkeit des nationalen Umsetzungsaktes

(siehe unten 2.1.).
- Der  Wegfall  des  gemeinschafts-  bzw.  unionsrechtlichen  Rechtsaktes  bewirkt die Rechtswidrigkeit des  nationalen  Umsetzungsaktes und  führt  zu  einer Aufhebungsverpflichtung,  nicht  aber  zu  einem  automatischen  Wegfall  des 
nationalen Rechtsaktes

(siehe unten 2.2.).
- Der  nationale  Rechtsakt  bleibt  beim  Wegfall  des  gemeinschafts-  bzw.  unionsrechtlichen  Rechtsaktes  unberührt;  weitergehende  rechtliche  Folgen  treten nicht ein

(siehe unten 2.3.). 
Quelle: https://www.bundestag.de/blob/417684/055eac642ff3a70648c540ccf139283a/wd-3-418-07-pdf-data.pdf

Dies geht aber auch aus dem Grundgesetz hervor, Artikel 20 GG ist hier anzuführen
Zitat
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.


Edit "Bürger":
Dies ist eine eigenständige Thematik, die der Übersicht und Thementreue wegen in eigenständigem/ gesondertem Thread diskutiert werden müsste.
Hier bitte wie überall im Forum eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Ein Staatsvertrag muß ratifiziert werden, um gültig zu sein
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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Gibt es bildliche Beispiele, oder anhand von nachvollziehbaren Dokumenten?
Ja, wenn auch als textliche Beschreibung.

Ich bin immer noch der Meinung, dass ein Abnicken durch die Abgeordneten einer Ratifizierung gleich kommt?
Die Meinung sei Dir gegönnt, doch ist sie inhaltlich nicht richtig.

->
Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg (GGO)
http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/ggo2016

->->
Richtlinie zur Vereinheitlichung des Verfahrens der Landesregierung bei der Behandlung von Staatsverträgen und Verwaltungsabkommen
http://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/66/Anlage16.pdf

->->->
Zitat
Seite 12 von 18 Anlage 16d

Ratifikationsurkunde
[auf Papier „Elefantenhaut“ 21 x 29,7 cm Schmalbahn, Farbe 10/1 weiß, mit Landeswappen nach Hoheitszeichen - Gesetz vom 30. Januar 1991 (GVBl. S. 26, 1993 I S. 175)]

Ratifikationsurkunde

Dem am ... in ... unterzeichneten Staatsvertrag über ...
zwischen dem Land Brandenburg und ... haben Landesregierung und Landtag des Landes Brandenburg zugestimmt.

Ich bestätige hiermit den Staatsvertrag.

Potsdam, den ...
Die Ministerpräsidentin/Der Ministerpräsident

Für das Land Brandenburg ist das ganz klar im Detail vorgegeben, wie das auszuschauen hat.

->->->->
Papier „Elefantenhaut“
https://de.wikipedia.org/wiki/Elefantenhaut_%28Papier%29

->->->->->
https://www.reflex-paper.com/produkte/elefantenhaut/

->->->->->->
Landeswappen nach Hoheitszeichen - Gesetz vom 30. Januar 1991 GVBl. S. 26, 1993 I S. 175

Verordnung über die Hoheitszeichen des Landes Brandenburg (Hoheitszeichenverordnung - HzV)
https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212771


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@Bürger

Re: Ein Staatsvertrag muß ratifiziert werden, um gültig zu sein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24413.msg155142.html#msg155142

Zitat
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag
Vom 15. Dezember 2010meh[1]
[...]
[1]Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in:
[...]
Brandenburg: G v. 9. 6. 2011 (GVBl. I Nr. 9 S. 1),
Dieses Dokument, siehe nachstehenden Link, beinhaltet keine Ratifizierung, sondern nur das Gesetz, also die Zustimmung des Landtages, und den Staatsvertrag im Wortlaut des Änderungsstaatsvertrages.

Bitte schau selbst:
https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_I_09_2011.pdf

Damit wäre dieser Staatsvertrag ungültig, da auch eine Ratifikation, die nicht der vorgebenen Form entspricht, zur Ungültigkeit des Staatsvertrages führt.


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Die ratifizierten Staatsverträge wurden in den Gesetzblättern veröffentlicht.
Die Veröffentlichungsstellen werden dann aufgelistet.
Nichts mehr will die Aussage aus der zitierten Antwort auf die Anfrage besagen.

Nochmal: Bitte nicht verrennen.

Wenn, dann die jeweiligen Staatskanzleien anfragen und alle Ratifikationsurkunden recherchieren...
...und die (dort jeweils hinterlegten) "Ratifikationen in der vorgebenen Form" samt Elefantenpapier und Pipapo prüfen und zusammentragen.

Ansonsten kommen wir hier keinen Deut weiter.

Wie ich sagte: Reine Fleißarbeit...
...mit - aus meiner Sicht - fraglichen "Erfolgsaussichten" bzw. fraglichem Aufwand/Nutzen-Verhältnis.

Gäbe es konkrete Hinweise, auf das eine oder andere konkrete Versäumnis z.B. an der Form oder Frist, so wäre das ein Anhaltspunkt, dem man nachgehen könnte. Alles andere wäre aber ein immenser Aufwand.


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Dieses Dokument, siehe nachstehenden Link, beinhaltet keine Ratifizierung, sondern nur das Gesetz, also die Zustimmung des Landtages, und den Staatsvertrag im Wortlaut des Änderungsstaatsvertrages.
[...]
https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_I_09_2011.pdf
Damit wäre dieser Staatsvertrag ungültig, da auch eine Ratifikation, die nicht der vorgebenen Form entspricht, zur Ungültigkeit des Staatsvertrages führt.

Wenn sich das nachweisen ließe, wäre es ein kleiner Erfolg.
Da user Bürger aber die Auflistung gepostet hat mit dem Eingang der Urkunden, würde ich das schon glauben wollen.
Diese Unterschrift des Ministerpräsidenten auf Elefantenhaut ist mehr oder weniger nur noch eine reine Formsache.
Wichtiger ist m.E. die Zustimmung des Parlaments.


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Ich sehe darin keinerlei "Erfolg", weil in der Veröffentlichung offenkundig die "Ratifizierung"/"Ratifizierungsurkunde" nicht drin sein muss.
Wie sollte sie es auch - mit Elefantenpapier und so...
Noch mal die eindringliche Bitte, sich hier nicht unnütz zu verrennen.
Die Ratifizierungsurkunden sollten bei den entsprechenden Staatskanzleien hinterlegt sein - und nur dort.
Deren Veröffentlichung ist offenkundig nicht formell erforderlich für die Gültigkeit der Staatsverträge.
Alles weitere ist oben schon gesagt.
Bitte alle zur Essenz kommen - sonst bleibt das hier vertane Zeit.


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Anbei ein Beispiel für einen Staatsvertrag aller Bundesländer, wo die Ratifizierungsurkunden zentral an einer Stelle zu hinterlegen sind.

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder (GKL-StV)
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000316

Zitat
§ 20
Ratifizierung, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[...]
(2) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sind bis zum 30. Juni 2012 bei der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg zu hinterlegen.[...]

Es ist also keinesfalles so, daß eine Ratifizierungsurkunde eines Länderstaatsvertrages im eigenen Bundesland verbleibt; vielmehr werden alle an einem im Vertragswerk übereinstimmend festgelegten Ort hinterlegt.

Staatsverträge zwischen den Bundesländern
https://www.bundestag.de/blob/190052/424c9d512ff446a6aeadebf8a60725ee/staatsvertraege_zwischen_den_bundeslaendern-data.pdf
Zitat
Die unterzeichneten Urkunden werden anschließend ausgetauscht oder bei der vertraglich vereinbarten Stelle – dem sogenannten Depositar – hinterlegt.
"Vertraglich vereinbarte Stelle", heißt also, daß dieses im Staatsvertrag selber bereits bestimmt sein muß, zumindest dann, wenn mehrere Bundesländer einen gemeinsamen Staatsvertrag unterzeichnet haben.

Bei lediglich bi-lateralen Länderstaatsverträgen genügt der Austausch der Ratifizierungsurkunden; hieße für den

Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg
https://www.berlin-brandenburg.de/zusammenarbeit/dokumente-und-berichte/staatsvertraege/rundfunkstaatsvertrag/

daß das Land Berlin die Ratifizierungurkunde des Landes Brandenburg besitzt, das Land Brandenburg die Ratifizierungsurkunde des Landes Berlin.

Siehe auch

Zitat
§ 41 Inkrafttreten

Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Monats in Kraft.

Es ist anzunehmen, daß, wenn eine derartige Ratifizierungsbestimmung im Vertragswerk selbst fehlt, gar keine Ratifizierung vorgenommen worden ist, obschon bei Staatsverträgen unabdingbar.

Der

Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV)
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rstv

enthält keine Ratifizierungsbestimmung hinsichtlich des vorliegenden Staatsvertrages.


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Der
Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV)
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rstv
enthält keine Ratifizierungsbestimmung hinsichtlich des vorliegenden Staatsvertrages.

Aufpassen - da steht:
Zitat
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages (Gesetz vom 19.05.2016) vom 7. Dezember 2015
https://bravors.brandenburg.de/vertraege/rstv

These dazu:

a) Für den aktuellen Rundfunkstaatsvertrag, der ja aber auf dem Originalen beruht und mittels der jeweiligen Rundfunkänderungsstaatsverträge jeweils nur in Teilen (einschl. Änderungen anderer Staatsverträge in dem undurchsichtigen Wust rundfunkrechtlicher Staatsverträge) geändert wurde, müsste es wohl ausreichen, wenn - wie bereits weiter oben konstatiert - für den jeweiligen Änderungs-Staatsvertrag die Ratifikationsurkunden hinterlegt sind
hier 19. RÄndStV
Gesetz zum Neunzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/neunzehnter_rundfunkaend_stv
Anlage
Neunzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge
(Neunzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)
https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/68/GVBl_I_16_2016_001Anlage-zum-Hauptdokument.pdf
Zitat
Artikel 6 - Übergangsbestimmung, Kündigung, Inkrafttreten, Neubekanntmachung
[...]
(2) Dieser Staatsvertrag tritt mit Ausnahme von Artikel 4 am 1. Oktober 2016 in Kraft. Artikel 4 tritt zum 1. Januar 2017  in  Kraft.  Sind  bis  zum  30.  September  2016  nicht  alle  Ratifikationsurkunden  bei  der  Staatskanzlei  des  Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
(3) Die  Staatskanzlei  des  Vorsitzenden  der  Ministerpräsidentenkonferenz  teilt  den  Ländern  die  Hinterlegung  der Ratifikationsurkunden mit.
[...]


b) Für den Original-Staatsvertrag von anno dazumal müssten dann wohl auch Ratifikationsurkunden hinterlegt sein. Dazu müsste man in der Historie zurückgehen...
http://www.die-medienanstalten.de/service/rechtsgrundlagen/
Dort dann Rubrik "Gesetze-Archiv"
"Alte Rundfunkstaatsverträge"
Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland - Rundfunkstaatsvertrag (RStV) vom 31. August 1991
http://www.die-medienanstalten.de/fileadmin/user_upload/Rechtsgrundlagen/Archiv/Staatsvertrag_u__ber_den_Rundfunk_im_vereinten_Deutschland_vom_31._August_1991.pdf
Da ist in der Tat erst einmal keine Regelung zur Hinterlegung zu finden.
Daran könnte sich nun - falls nicht jemand noch eine andere Idee hat - die (offizielle An-)Frage anschließen
- wie dies damal geregelt war (Form und Frist)
- ob es dazu Ratifikationsurkunden gibt
- wo diese hinterlegt sind

Aber - ach - hat sich (fast) erübrigt, man muss nur suchen - hier am Beispiel Sachsen
Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31. August 1991 (SächsGVBl. S. 426)
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5413-StV-Rundfunk-im-vereinten-Deutschland#a7
Zitat
Artikel 7 - Übergangsbestimmung, Kündigung, Inkrafttreten
[...]
(3) Dieser Staatsvertrag tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. Sind bis zum 31. Dezember 1991 nicht alle Ratifikatiosurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos. Art. 1, § 15 Abs. 2 tritt abweichend von Satz 1 für das Land Hessen am 1. Januar 1993 in Kraft.
(4) Die Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.

Es ist (leider) nicht leicht, immer zu wissen, wonach man nun suchen sollte
- Gesetz zum oder nur Original-Staatsvertrag
- Gesetz zum oder nur Änderungs-Staatsvertrag
- Artikel-Gesetz oder nur der jeweilige Staatsvertrag

Ich hoffe dennoch, dass damit einiges zur Klärung beigetragen werden konnte...
...und wir uns so langsam von diesem Thema lösen.
Denn ich sehe hier schlicht und einfach kein sinnvolles Weiterkommen.


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b) Für den Original-Staatsvertrag von anno dazumal müssten dann wohl auch Ratifikationsurkunden hinterlegt sein. Dazu müsste man in der Historie zurückgehen...

Da ist in der Tat erst einmal keine Regelung zur Hinterlegung zu finden.
Daran könnte sich nun - falls nicht jemand noch eine andere Idee hat - die (offizielle An-)Frage anschließen
- wie dies damal geregelt war (Form und Frist)
- ob es dazu Ratifikationsurkunden gibt
- wo diese hinterlegt sind

Es ist (leider) nicht leicht, immer zu wissen, wonach man nun suchen sollte
- Gesetz zum oder nur Original-Staatsvertrag
- Gesetz zum oder nur Änderungs-Staatsvertrag
- Artikel-Gesetz oder nur der jeweilige Staatsvertrag

Die Verträge sind in den jeweiligen Staatskanzleien hinterlegt.

Was die Historie betrifft, hilft das hier vielleicht weiter:

http://www.zeitelhack.com/medienmanagement/liste/horfunkgeschichte.pdf

Zusammenfassung der damaligen Rundfunkurteile
http://www.kommunikationsseminare.eu/Webimages/Rundfunkurteile.pdf


WIE HAT SICH DER RUNDFUNKSTAATSVERTRAG (RSTV) ENTWICKELT?
Rundfunkstaatsverträge
https://www.ory.de/lex/TextLex004.html#T1


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Die Verträge sind in den jeweiligen Staatskanzleien hinterlegt.
Um die Verträge an sich geht es aber nicht, sondern um die nötigen Ratifizierungsurkunden; diese müssen je Vertrag vollständig vorhanden sein. Bei 2 Vertragspartnern erfolgt ein Austausch dieser Urkunden; das Land Berlin bspw. hat die vom Land Brandenburg, das Land Brandenburg jene vom Land Berlin.

Sind es mehrere Länder als Vertragspartner, befinden sich diese Urkunden bei jener Staatskanzlei (?) des Landes, das gerade den Vorsitz bei der Ministerpräsidentenkonferenz inne hat.


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Na ich denke, ohne Vertrag keine Urkunde...die Urkunden sind so gesehen Bestandteil des Vertrages, die ihn wenn erst gültig werden lassen...
wie auch immer, sie liegen (angeblich?) bei der jeweiligen Staatskanzlei (? ;) ) ( desjenigen Bereichs, der zu dem Zeitpunkt seinen Vorsitz  bei der Ministerkonferenz hat(te) ).
Würde bedeuten, je nachdem welche Urkunde man einsehen möchte, zu schauen, wer zur jeweiligen Zeit den Vorsitz hat(te).



Edit "DumbTV":
Vollzitat Vorkommentar entfernt. Bitte für die Übersicht und besseren Erfassbarkeit keine solchen Vollzitate verwenden


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Na ich denke, ohne Vertrag keine Urkunde...die Urkunden sind so gesehen Bestandteil des Vertrages, die ihn wenn erst gültig werden lassen...
Ratifiziert werden muß nur, was Gesetzeskraft erlangen soll; insofern ist eine Ratifizierungsurkunde nicht Bestandteil eines Vertrages, sondern eine separate Urkunde, die vom Ministerpräsidenten des Landes nach parlamentarischer Bestätigung des ratifizierungsbedürftigen Vertrages separat auszufüllen ist und anschließend dem Vertragspartner im Tausch gegen dessen Ratifizierungsurkunde zugeleitet wird, bzw. bei mehreren Vertragspartnern an einem vorher von allen Vertragspartner vereinbarten Ort mitsamt aller anderen Ratifizierungsurkunden hinterlegt wird.

Fehlt eine Ratifizierungsurkunde, gilt ein Vertrag bei 2 Vertragspartnern insgesamt als gegenstandslos. Hat es mehr als 2 Vertragspartner, hat das Fehlen einer Ratifizierungsurkunde zur Folge, daß der Vertrag im Bereich jenes Vertragspartners ungültig ist, dessen Urkunde fehlt.

Da es im Rundfunkstaatsvertragswerk seit der Neufassung in 1991 alles Änderungsstaatsverträge sind, die alle der separaten Ratifizierung bedürfen, bewirkt das Fehlen auch nur 1 Ratifizierungsurkunde zu auch nur einem der Änderungsverträge, daß ab dem Fehlen dieser Urkunde alle anderen zeitlich folgenden Änderungsverträge im Bereich jenes Vertragspartners, für den diese eine Urkunde nicht nachgewiesen werden kann, gegenstandslos, weil ungültig sind.

Ein Vertrag, der auf einem ungültigen Vertrag aufbaut, kann selbst ebenfalls nur ungültig sein.


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Da es im Rundfunkstaatsvertragswerk seit der Neufassung in 1991 alles Änderungsstaatsverträge sind, die alle der separaten Ratifizierung bedürfen, bewirkt das Fehlen auch nur 1 Ratifizierungsurkunde zu auch nur einem der Änderungsverträge, daß ab dem Fehlen dieser Urkunde alle anderen zeitlich folgenden Änderungsverträge im Bereich jenes Vertragspartners, für den diese eine Urkunde nicht nachgewiesen werden kann, gegenstandslos, weil ungültig sind.

Ein Vertrag, der auf einem ungültigen Vertrag aufbaut, kann selbst ebenfalls nur ungültig sein.

@pinuin
mir ist durchaus klar, was Du damit zum Ausdruck bringen möchtest....



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  • Beiträge: 7.386
Hab' mal hierzu noch ein klein wenig im Landesrecht gewühlt:

Auch nach den neueren Landesbestimmungen benötigt ein Staatsvertrag eine Ratifizierungsklausel:

Zitat
Staatsverträge müssen eine Ratifikationsklausel oder eine entsprechende Bestimmung enthalten, die sicherstellt, dass die Übereinkunft erst nach Vorliegen der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen in Kraft tritt.

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Anlage 16 (zu § 31 Absatz 1) der

Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg (GGO)
http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/ggo2016

Alle 3 Rundfunkstaatsverträge, (RStV; RFinStV, RBStV), enthalten keine Aussage zur Ratifizierung und keine derartige Klausel.

Dieser weitere Passus

Zitat
Soll ein Staatsvertrag ausnahmsweise bereits mit der Unterzeichnung in Kraft treten (einphasiger Vertragsschluss), ist vor der Unterzeichnung die Zustimmung des Landtags einzuholen oder bei der Unterzeichnung der schriftliche Zusatz „vorbehaltlich der Ratifikation“ anzubringen.
greift nicht, weil keiner der Rundfunktaatsverträge/Rundfunkänderungsstaatsverträge am Tage der Unterzeichnung in Kraft tritt.

Insofern wären im Land Brandenburg alle derartigen Rundfunkverträge nichtig, denn die Klausel in den eigentlichen Rundfunkstaatsverträgen fehlt?


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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

n
  • Beiträge: 1.456
Das schöne ist, dass anscheinend in allen RSTÄV der

Artikel 4
Kündigung, Inkrafttreten, Neubekanntmachung

enthalten ist:
Zitat
(2) Dieser Staatsvertrag tritt mit Ausnahme von Artikel 3 am 1. September 2017 in
Kraft. Artikel 3 tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft. Sind bis zum 31. August 2017 nicht
alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsi-
dentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos
.

Quelle z.B.
https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/20._RAEStV_endg_m.Unterschriften.pdf

Einfach mal googeln nach "Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt, wird der Staatsvertrag gegenstandslos"

Etwas zur vorsitzenden Staatskanzlei findet man hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ministerpr%C3%A4sidentenkonferenz#Organisation_und_Arbeitsweise

Wer hatte wann den Vorsitz?
- Am 1. Oktober 2017 hat das Saarland den Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz übernommen.
- Die Freie Hansestadt Bremen übernimmt am 1. Oktober 2015 vom Land Brandenburg für ein Jahr den Vorsitz der Konferenz

1998   Brandenburg
1999   Bremen
2000   Mecklenburg-Vorpommern
2001   Saarland
2002   Hamburg
2003   Bayern
2004   Berlin
2005   Nordrhein-Westfalen
2006   Niedersachsen
2007   Hessen
2008   Sachsen
2009   Rheinland-Pfalz
2010   Sachsen-Anhalt
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2013   Baden-Württemberg
2014           Brandenburg
2015/2016       Bremen
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2028/2029     Thüringen
2029/2030     Baden-Württemberg
2030/2031     Brandenburg

Quelle:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/M/ministerpraesidentenkonferenz/MPK_VorsitzlaenderJahrekonferenzen_Ueberblick.html
https://www.land.nrw/de/ministerpraesidentenkonferenz

Die ARD hat freundlicherweise eine Übersicht, wann welcher RÄStV beschlossen wurde:
http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/abc-der-ard/Rundfunkstaatsvertrag/538802/index.html


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Januar 2018, 00:10 von noGez99«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

 
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