Jemand, der Bestehendes verändern will bzw. in Frage stellt, der ist durchaus als "rebellisch" zu bezeichnen. Ich kann daran nichts despektierliches oder ehrenrühriges erkennen und auch kein Zeichen für eine verkommene Gesellschaft. Das Richter Dr. Sprißler seiner Aufgabe nachkommt, während man dies den Richtern der mit Klagen gegen den sogn. Rundfunkbeitrag befassten Gerichte bis hin zum BVerwG leider nicht nachsagen kann, hebt ihn aus der Mainstream hervor. Von der herrschenden Meinung abzuweichen erfordert Mut, im Strom schwimmen kann jeder. So ein Verhalten kann mit Fug und Recht als rebellisch bezeichnet werden. Ich betrachte das Wort "rebellisch" bzw. "Rebell" als Ausdruck der Anerkennung des Muts die eingetretenen und sehr viel bequemeren Pfade der Rechtsprechung zu verlassen, sich der Anpassung, trotz des Druck durch den BGH zu widersetzen.
M. Boettcher