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Autor Thema: Pfändungsankündigung der Gemeinde erhalten  (Gelesen 5486 mal)

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  • Beiträge: 1
Pfändungsankündigung der Gemeinde erhalten
Autor: 20. August 2017, 08:26
Hallo,

Person A hat heute eine Pfändungsankündigung von der Gemeindekasse XYZ erhalten. Darin wird mit weiteren Schritte gedroht falls innerhalb von 14 Tagen nicht gezahlt wird.

Wie kann sich Person A nun dagegen zur Wehr setzen??? Bitte dringend um Hilfe!!!

Was direkt auffällt:
Die Ersuchensart ist öffentlich-rechtlich und der Saarländische Rundfunk wird als Behörde(!) bezeichnet.
Anschrift des SR fehlt.
Mitarbeiterin der Gemeinde hat nur unterschrieben, kein Gemeindestempel.
Brief kam normal per Post, nicht als Einschreiben.

Vorgeschichte:
Gegen die ursprünglichen Bescheide wurde von Person A bei Gericht Klage eingereicht und erwartungsgemäß verloren. Danach wurden keine weiteren Schritte unternommen.


MfG

Edit "Markus KA":
Der Betreff wurde zur Präzisierung angepasst.
 




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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2023, 16:24 von Markus KA«

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Man sollte vielleicht nicht nur an die Ausschöpfung des inländischen Rechtsweges denken, sondern auch in Betracht ziehen, dass es internationale Rechtswege gibt. Daher möchte ich alle Menschen, die durch den Rundfunkbeitrag von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind, dazu aufrufen, sich an einer Beschwerdeaktion bei Amnesty International zu beteiligen.   
Die Aktion besteht darin die Kopie einer Vollstreckungsankündigung oder eines Mahnschreibens zusammen mit dem folgende Anschreiben an den AI-Hauptsitz in London zu schicken: 
Anschreiben für eine Beschwerden bei Amnesty International
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.msg182044.html#msg182044


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2023, 16:24 von Markus KA«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

p
  • Beiträge: 1
Hallo,

wie könnte ein vermeintlicher Gläubiger sich gegen eine Pfändungsankündigung einer saarl. Gemeinde wehren?
Es wird darin lediglich die Forderung bezeichnet und der Zeitraum. Keinerlei gesonderte Aufstellung.
Weiter sind nur die üblichen Drohungen und keine Rechtsbehelfbelehrung o.ä. zu finden.

Danke euch
padde


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2023, 16:26 von Markus KA«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.238
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Im vorliegenden fiktiven Fall könnte es sich lediglich um eine "Ankündigung" einer Gemeinde halten, die wohl zunächst kein Verwaltungsakt darstellt, dem man möglicherweise widersprechen kann.

In einem anderen fiktiven Vollstreckungsfall könnten nach Erhalt einer möglichen Zahlungsaufforderung folgende Anträge, deren Art und Weise auch in diesem Bundesland (Saarland) ähnlich sein könnten, beim verantwortlichen Behördenleiter gestellt worden sein:

Antrag auf Ansicht des Vollstreckungs- und Amtshilfeersuchens
Vollstreckg. Geb.-/Beitr.-/Festsetzungsbescheide nach abgewies. Klagen (NRW)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,36905.msg220970.html#msg220970
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34317.msg208224.html#msg208224

Antrag auf Terminverschiebung/Fristverlängerung
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32071.msg214887.html#msg214887

Antrag auf Akteneinsicht
WDR/Stadtkasse Gladbeck Vollstreckung > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32071.msg214887.html#msg214887

Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung
WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg193171.html#msg193171

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO bzw.
Widerspruch gegen die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 80 Abs. 4 VwGO

WDR/Stadtkasse (Nordrhein-Westfalen) > Vollstreckung (fehl. Mahnung) > Gegenwehr
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30847.msg196653.html#msg196653

Idealerweise immer fiktive und vollständig anonymisierte Schreiben dem Beitrag anhängen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Februar 2023, 18:06 von Markus KA«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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