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Autor Thema: "anlassbezogene Meldedatenübermittlung" und Meldepflicht  (Gelesen 7872 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
"Einmaliger" Meldedatenabgleich?

Neben der Rentenversicherungsanstalt, dem Finanzamt wird die Landesrundfunkanstalt
auf jeden Fall hochrangig sofort über alle getätigten Meldedaten informiert.
Datenschutz lässt grüßen. So lese ich dies aber nicht im Staatsvertrag

Zitat
HmbMG - Hamburgisches Meldegesetz
- Hamburg -

§ 31a Datenübermittlungen an den Norddeutschen Rundfunk
(1) Die Meldebehörde übermittelt dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) oder dem nach § 10 Absatz 7 Satz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 15. Dezember bis 21. Dezember 2010 (HmbGVBl. 2011 S. 64) von ihm beauftragten Dritten * zum Zwecke der Erhebung und des Einzugs des Rundfunkbeitrages im Falle der Anmeldung, Abmeldung oder des Todes folgende Daten volljähriger Personen

* Standleitung nach Köln
>:(

Der Link dazu:
https://www.umwelt-online.de/recht/allgemei/laender/hh/meldeg.htm

Und obwohl es eine Pflicht ist, sich innerhalb eines gewissen Zeitraumes nach Umzug anzumelden, ansonsten: Bußgeld
Zitat
1.1
Hamburgisches Meldegesetz

HmbMG vom 03.09.1996
(HmbGVBl. S. 231) in der geltenden Fassung
Verstöße gegen § 36 gesetzlicher Höchstsatz der Geldbuße: 1.000 €
1.1.1 Überschreitung der An- und Abmeldungsfrist
(§ 36 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. §§ 12, 13, 21, 24, 25 oder 28)
1.1.1.1 um mehr als 12 Monate 100 bis 500
1.1.1.2 um mehr als 9 Monate 35 bis 50
1.1.1.3 um mehr als 6 Monate 30
1.1.1.4 um mehr als 3 Monate (in der Regel gebührenpflichtige Verwarnung) 20

ist dies nicht etwa kostenfrei, nein, 12,- wird dafür verlangt.


Edit "Bürger":
Der ursprüngliche Betreff - "einmaliger!" Meldedatenabgleich? - musste korrigiert/ präzisiert werden, da es sich hier nicht um einen (einmaligen oder auch mehrfachen) Meldedatenabgleich handelt, wie er 2013 durchgeführt wurde und nochmals 2018 durchgeführt werden soll, sondern um die "anlassbezogene Meldedatenübermittlung" bei Umzug und der damit einhergehenden Meldepflicht bei der Einwohnermeldestelle.
Da bereits allerlei Diskussionen zu diesem Thema im Forum existieren...
Das BVerfG zum Datenschutz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23646.0
EuGH C-201/14 Ohne Kenntnis d. Bürger kein Datenaustausch zwecks Verarbeitg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15947.0
Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=16273.0
Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.0.html
dort insbesondere auch zu den Unterschieden zwischen
- "Auskunftssperre" und
- "Widerspruch gegen die Datenübermittlung" / "Übermittlungssperre"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.msg38657.html#msg38657
...bleibt dieser Thread vorerst der Übersicht und Kapazitäten wegen geschlossen.
Zudem hilft eine einfache web-Suche zu den Konsequenzen, wenn man der Meldepflicht nicht nachkommt
"Konsequenzen Verletzung der Meldepflicht"
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=konsequenzen+verletzung+der+Meldepflicht
Dies geht über die Kapazitäten des Forums hinaus.
Siehe nunmehr auch
Zusammenfassung des Themas: Datenschutz
httpa://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23670.0
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. April 2021, 21:09 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Einmaliger Meldedatenabgleich?

@karlsruhe

Seit dem November 2015 gilt das BMG (Bundesmeldegesetz).

Ist HH davon ausgenommen?

Die LRAn haben sich nach den §§ 48,50 BMG zu regeln oder?

Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__48.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__49.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__50.html

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 15:55 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Moderator
  • Beiträge: 3.169
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Interessant auch § 51 Abs. 1 Auskunftssperren Bundesmeldegesetz (BMG):

Zitat
Liegen Tatsachen vor, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann, hat die Meldebehörde auf Antrag oder von Amts wegen eine Auskunftssperre im Melderegister einzutragen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__51.html

Hierzu aus den Mahnschreiben des Gefängnis-Rundfunks:

Zitat
„Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch Ihrer Mietkaution.“

Was die Mahnung verschweigt, sollte man der Abgabe einer Vermögensauskunft nicht nachkommen, drohen unverhältnismäßig Haftbefehl und Beugehaft.

Wäre das nicht mal eine Begründung für einen Antrag an die zuständige Meldebehörde? 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 15:53 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

m
  • Beiträge: 436
Sehe ich genau so und habe mich dazu schon geäußert. Die komplette Liste der Folgemaßnahmen der LRA's als Begründung anzugeben.

Angefangen von den Werbe- und Bettelbriefen bis zu den letzten Folgen Erzwingungshaft-Freiheitsentzug für eine nicht bestellte und nicht genutzte Vorzugsleistung von Rundfunkwellen, welche in die Wohnung eindringen und gesundheitliche Schäden verursachen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 15:53 von Bürger«

S
  • Beiträge: 403
Eine fiktive Person S könnte bei der Recherche hinsichtlich ihrer Klagebegründung bezgl. des Verstoßes gegen ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung auf folgendes gestoßen sein.

VG Göttingen: Umfassender Meldedatenabgleich rechtswidrig
http://www.medienrecht.jura.uni-koeln.de/artikel_schlagzeilenarchiv.html?&tx_news_pi1%5Bnews%5D=4499&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=51030ac9b021ed296c3702c8ff79855b

Die Sache ist schon etwas älter (2013) und es handelt sich dabei um einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz bezgl. des ersten Meldedatenabgleichs, der leider in der Berufung vom OVG Lüneburg wieder kassiert wurde.  :'(

Niederlage für GEZ-Gegner: Beitrags-Service darf sich bei Meldeämtern bedienen
http://lt-news.com/urteil-beitragsservice-muss-nicht-alles-wissen/

Immerhin zeigt dies aber auch, dass es zumindest damals VG gab die noch Eier hatten und sich gegen eine LRA gestellt haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 15:53 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

  • Beiträge: 7.285
@shuzi
Schau hier:

Das BVerfG zum Datenschutz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23646.0.html

Danach ist jede Automatik illegal; in Übereinstimmung zum EuGH sagt auch das BVerfG, daß der Bürger vor der Weitergabe personenbezogener Daten die Möglichkeit haben muß, diese gerichtlich untersagen zu lassen. Und dieses wiederum setzt die vorherige Information an diesen Bürger voraus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 15:53 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

S

Sainttelemachus

PersonAO fragt sich ob eine Übermittlungs& Mitteilung Sperre bei Meldeämtern nicht prinzipiell ausreichen müßte um die Weitergabe im Vorwege zu verhindern,ohne im Nachhinein per Klageweg vorgehen zu müßen.Dies führte das ganze doch ad absurdum,oder?!
Bestehen diesbezüglich bereits fiktive Erfahrungen?

Ferner hatte doch bereits das oberste Gericht festgehalten ,daß die Einmaligkeit Voraussetzung zum Abgleich 2012/13 ist.Einmalig heißt dann wohl " einmalig im Verlauf der , jeweiligen Legislaturperiode"?!
Gruß
Tele


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 15:53 von Bürger«

  • Beiträge: 106
  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
@ Sainttelemachus

Die Frage hatte ich auch und habe deswegen via Fragdenstaat an der örtliche Verwaltung die Frage gestellt  - siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/weiterleitung-anmeldedaten/
Es war nämlich so,dass meine Frau erst Ende 2015 mit Auskunftssperre angemeldet war und nachdem mein Problem mit der Beitragsservice sich bis zum Bundesverfassungsgericht eskaliert hat, urplötzlich der Beitragsservice sich in 2016 bei meine Frau meldete.  Darum meine Frage an der Verwaltung bevor meine Frau u.U. gegen den vorgehen will.
Offensichtlich reicht eine Allgemeine Auskunftssperre nicht aber warten wir mal ab was die Gemeindeverwaltung sagt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 15:53 von Bürger«
A refusal to accept responsibility for one´s own actions is the greatest self-indulgence of all [source not known]
Hilfstexte und Musterbriefe: http://volxweb.org/node/166/

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

eine "Allgemeine Auskunftssperre" reicht nicht aus; es gibt pro Bundesland Meldedatenübermittlungsverordnungen (Bezeichnungen variieren)

Darin ist jeweils geregelt dass die Meldedaten bei An-, Abmeldung oder Tod an die LRA x übermittelt werden (dürfen);

hier z. B. Rheinland-Pfalz:
§ 16 - Datenübermittlung an den Südwestrundfunk > http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/5ki/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MeldD%C3%9CVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-MeldD%C3%9CVRPV4P16

einfach mal google'n.... > https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=meldedaten%C3%BCbermittlungsverordnung+

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 15:53 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

n
  • Beiträge: 1.452
Es gibt beim Meldeamt (EMA) feine Unterschiede in der Begrifflichkeit:
- Auskunftssperre
- Datenübermittlungssperre

Auskunftssperre:
Wenn jemand beim EMA anfragt, bekommt er keine Auskunft

Datenübermittlungssperre
Die Meldedaten werden automatisch an den BS übermittelt, deshalb greift hier die Auskunftssperre nicht, weil das halt keine Auskunft ist.


--- Vorlage für den Widerspruch nach EU-Recht siehe:

Datenschutz stärken: Vorlage Auskunftsersuchen + Widerspruch Datenweitergabe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16273.msg109961.html#msg109961

Vorlage:
PDF Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=dlattach;topic=16273.0;attach=7519


Der Dank geht an LeckGEZ !!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Juli 2017, 15:54 von Bürger«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Darin ist jeweils geregelt dass die Meldedaten bei An-, Abmeldung oder Tod an die LRA x übermittelt werden (dürfen);

Kommentar: Es geht um den sogen.
"einmaligen automatisch generierten Bestandsdatenabzug der Meldedaten".

Bitte aber auch diese Themen nicht vernachlässigen:

Das BVerfG zum Datenschutz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=23646.0

EuGH C-201/14 Ohne Kenntnis d. Bürger kein Datenaustausch zwecks Verarbeitg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15947.0

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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

K
  • Beiträge: 2.239
Hallo zusammen,

meine Antwort #8 bezog sich auf Beitrag #6 und #7

Eine wie auch immer geartete "Auskunftssperre, Datenübermittlungssperre" beeindruckt m. E. nach eine Meldebehörde weder bei "regelmäßiger"(Meldedatenübermittlungsverordnungen) noch "einmaliger" (RBStV) Datenweitergabe an den BS.

Soweit mir bekannt, hatte auch bislang niemand mit "Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015" Erfolg - oder ?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Soweit mir bekannt, hatte auch bislang niemand mit "Formular zum Widerspruch der Datenweitergabe und Auskunftsersuchen an das EMA vom 07. November 2015" Erfolg - oder ?

Könnte man(n) Frau so behaupten …

Aber, bei § 50 BMG wird der Bürger vom EMA auf folgendes aufmerksam gemacht:
Zitat
Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für Werbung bei der Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. (…) Die Wahlberechtigten der Gemeinde xyz werden hiermit auf die Widerspruchsrechte gemäß § 50 Abs. (5) Bundesmeldegesetz BMG hingewiesen. Widersprüche sind zu richten an den Bürgermeister der Gemeinde xyz, Amt für Bürgerdienste.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__50.html

Bundesrecht BMG bricht Landesrecht (RBStV) gemäß § 11  Abs. (4) RBStV Verwendung personenbezogener Daten
Zitat
(4) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen.
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=19124&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=380143
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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

S

Sainttelemachus

Hallo,
@kurt
Danke-dies ist PersonAO ÜBERMITTLUNG ist das relevante Wort.
@marga
Danke-dies ist genau die Fragestellung!
Gibt es fiktive  Erfahrungen diesbezüglich?!
Dies hieße -sind Daten übermittelt und dann gelöscht worden?
Bestätigungen haben zu erfolgen!
Würde dies fiktiv bereits bestätigt?
Gruß
Tele


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P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
@ Sainttelemachus

Die Frage hatte ich auch und habe deswegen via Fragdenstaat an der örtliche Verwaltung die Frage gestellt  - siehe https://fragdenstaat.de/anfrage/weiterleitung-anmeldedaten/
Es war nämlich so,dass meine Frau erst Ende 2015 mit Auskunftssperre angemeldet war und nachdem mein Problem mit der Beitragsservice sich bis zum Bundesverfassungsgericht eskaliert hat, urplötzlich der Beitragsservice sich in 2016 bei meine Frau meldete.  Darum meine Frage an der Verwaltung bevor meine Frau u.U. gegen den vorgehen will.
Offensichtlich reicht eine Allgemeine Auskunftssperre nicht aber warten wir mal ab was die Gemeindeverwaltung sagt.
Ich würde im erwähnten Fall eher davon ausgehen, daß die Daten besagter Frau noch vom ersten Meldedatenabgleich her gespeichert und seitdem nicht gelöscht worden sind. Insofern könnte ein Verstoß gegen die Datenschutzbestimmung des § 11 Abs. 5 RBStV vorliegen, weil die Daten nicht gelöscht worden sind.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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