...nein, das Thema hat sich noch nicht erledigt - zumindest nicht für mich!
- Von meiner Gemeinde wurde auf Grund meines Widerspruchs vorsorglich eine Auskunftssperre eingerichtet mit dem Hinweis,
man wolle dies weiter prüfen. Diese "Prüfung" dauert nun jedoch bereits schon über 2 Monate.
Du solltest in Erfahrung bringen, wann der Übermittlungstermin ist und dagegen, notfalls per Einstweiliger
Verfügung, vorgehen. Eine Auskunftssperre bringt m.E. gar nichts, weil die Behörden das Meldegesetz mit dem
RGebStV verwechseln.
Alle anderen Beschwerden bei wem auch immer fruchten nicht, weil eine Entscheidung, wenn es denn eine
gibt, mit großer Wahrscheinlichkeit nach dem Übermittlungstermin erfolgen wird!
Meine Sperre habe ich im letzten Jahr einrichten lassen,
Den Vordruck der Stadt habe ich handschriftlich um den Punkt "GEZ" erweitert.
Greift das auch für heuer?
Nein, das greift nicht. Was Du meinst ist die allgemeine Sperre nach dem Meldegesetz, die
alle zwei Jahre neu beantragt werden muß. Der Beitragsservice ist davon ausgenommen. Die
erhalten Meldedaten immer dann, wenn sich etwas ändert (jemand verstirbt, auszieht
o.ä.). Die Sperre nach dem Meldegesetz verhindert nicht die Datenweitergabe nach dem
RGebStV, um den es hier geht. Die Auskunftssperre nach dem Meldegesetz hat mit dem
entstehenden Melderegister auch nicht das Geringste zu tun. Auch Deine Daten wurden mit
Sicherheit an die Vorübermittlungsstelle am 3. März gesendet und warten nun auf die
planmäßige Übertragung an den Beitragsservice.
@ed
Das hat Dir wirklich die Meldebehörde geschrieben?
Ich für meinen Teil habe Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Aus verfahrenstaktischen
Gründen möchte ich dazu keine weiteren Einzelheiten schreiben. Man munkelt, daß hier
Mitarbeiter meines Verwaltungsgerichtes mitlesen.
Das Gericht ist übrigens sehr an der Klageschrift interessiert und steht nicht unbedingt
auf der Seite der Behörden. Das war daran zu erkennen, weil man bei dem Gericht in unserer
Region eigentlich schon zum 3. März eine Klagewelle erwartete, die aber ausgeblieben ist.
Es gab wohl insgesamt gerade mal zwei Fälle von Anträgen einer EA zum 3. März. Das finde
ich sehr enttäuschend, denn anscheinend setzt sich das Verwaltungsgericht wirklich mit dem
Thema sehr kritisch auseinander und begrüßt es, wenn möglichst viele Klagen eingehen. Die
Hürden sind wohl wieder mal die allgemeine Trägheit der Gesellschaft und die entstehenden
Kosten.