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Autor Thema: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister  (Gelesen 102475 mal)

B

Beitragsverweigerer

Ist das Thema hier eigentlich für Euch erledigt oder geht hier auch jemand gegen
die Verfassungsstelle oder/und sein Einwohnermeldeamt vor, um eine Datenübermittlung
an den Beitragsservice noch zu verhindern?


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S
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...nein, das Thema hat sich noch nicht erledigt - zumindest nicht für mich!

- Von meiner Gemeinde wurde auf Grund meines Widerspruchs vorsorglich eine Auskunftssperre eingerichtet mit dem Hinweis,
  man wolle dies weiter prüfen. Diese "Prüfung" dauert nun jedoch bereits schon über 2 Monate.

- Beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags habe ich eine Petition zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG)
  beantragt. Ziel ist, dass Melderegisterauskünfte an öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Zukunft unzulässig sind.

  Die Zulassung dieser Petition wird dort zur Zeit noch geprüft - ich halte Euch auf dem Laufenden.

- Beim Bayerischen Landtag habe ich eine entsprechende Beschwerde eingereicht, die im Ausschuss "für Hochschule, Forschung und Kultur"
  behandelt wird. Der Ausschuss berät grundsätzlich in öffentlicher Sitzung - ein Termin ist noch nicht bekannt.



Ich kann nur jeden ermuntern, diese und/oder andere Möglichkeiten zur Eindämmung des ausufernden öffentlich-rechtlichen Rundfunks
weiter zu verfolgen! Je nach persönlicher Einstellung ist das eine oder das andere Thema für den Einzelnen wichtiger, für das man sich engagiert.
Entscheidend ist jedoch, dass möglichst viele aktiv werden!





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d

doe

  • Beiträge: 875
- Von meiner Gemeinde wurde auf Grund meines Widerspruchs vorsorglich eine Auskunftssperre eingerichtet mit dem Hinweis,
  man wolle dies weiter prüfen. Diese "Prüfung" dauert nun jedoch bereits schon über 2 Monate.

Meine Sperre habe ich im letzten Jahr einrichten lassen,
Den Vordruck der Stadt habe ich handschriftlich um den Punkt "GEZ" erweitert.
Greift das auch für heuer?



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Manche Beiträge können Spuren von Satire enthalten.

e

ed

  • Beiträge: 42
Gravierende Rechteverletzungen an 80 Millionen BürgerInnen: Der GEZ Daten-Klau/-GAU

Aus einem Schreiben der Meldebehörde an mich:

Sehr geehrter Herr…,

die Datenübermittlung an die Rundfunkanstalten (GEZ) richtet sich nach § 35 Meldegesetz. Es ist nicht möglich, eine Auskunftssperre zur Weitergabe dieser Daten zu speichern, da der GEZ die Daten rechtlich zustehen und diese dort nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen. Auch eine bereits gespeicherte Auskunftssperre im MR verhindert nicht die Datenweitergabe.

Mit freundlichen Grüßen




Dabei sind Situation und Rechtslage wie nachfolgend beschrieben:

Aus öffentlichen und nichtöffentlichen Quellen sollen zugunsten „rundfunkspezifischer Datenschutzvorschriften“ und zugunsten der quasi Inkasso-Organisation „ARD1 ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ Daten gesammelt, zusammengeführt und gespeichert werden, zum Beispiel per Massen-Datenabgleich mit den Einwohnermelde- und Bauämtern einschließlich aller vorhandenen Informationen zur Lage der Wohnung, dem Tag des Einzugs, mit dem Kraftfahrtbundesamt/den Kfz-Meldestellen und Gewerberegistern, von privaten Adresshändlern sowie per Befragung von Personen wie Vermietern, und zwar nach meinem Kenntnisstand ohne dass die Betroffenen darüber informiert werden müssen. Als „Beitragsschuldner“ bezeichnete Bürgerinnen und Bürger müssen künftig der zuständigen Rundfunkanstalt gegenüber ihre Lebensumstände offenbaren, zum Beispiel den „eine Abmeldung begründenden Lebenssachverhalt.“ „ARD1 ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ darf sogar „Dritte“ damit beauftragen, „Beitragsschuldner“ zu ermitteln und auszuspähen.

In diesem Zusammenhang möchte ich die nachfolgend zitierten Positionen aus den entsprechenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes hervorheben:

Aktenzeichen: 1 BvL 19/63, verkündet am: 16.07.1969:

„Im Lichte dieses Menschenbildes kommt dem Menschen in der Gemeinschaft ein sozialer Wert- und Achtungsanspruch zu. Es widerspricht der menschlichen Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen (vgl. BVerfGE 5, 85 [204]; 7, 198 [205]). Mit der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.

Ein solches Eindringen in den Persönlichkeitsbereich durch eine umfassende Einsichtnahme in die persönlichen Verhältnisse seiner Bürger ist dem Staat auch deshalb versagt, weil dem Einzelnen um der freien und selbstverantwortlichen Entfaltung seiner Persönlichkeit willen ein "Innenraum" verbleiben muß, in dem er "sich selbst besitzt" und "in den er sich zurückziehen kann, zu dem die Umwelt keinen Zutritt hat, in dem man in Ruhe gelassen wird und ein Recht auf Einsamkeit genießt."

Aktenzeichen: 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83, verkündet am: 15.12.1983:

„Unter den Bedingungen der modernen Datenverarbeitung wird der Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten von dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“

Mit Gewalt (Zwang ist eine Form von Gewalt) und gegen den Willen vieler BürgerInnen entsteht eine Art zentrales Melderegister unter der Kontrolle einer quasi Inkasso-Organisation. Die wie vorgenannt gesammelten Daten sind zudem unzweifelhaft zum Erstellen von verfassungsgerichtlich unzulässigen Persönlichkeitsprofilen und für verbotene Rasterfahndungen geeignet.

Es ist eine Situation entstanden, in der die mit Datenschutz beauftragten Stellen, d. h. die Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten die Daten der BürgerInnen nicht schützen können, dürfen oder wollen und in der Urteile des Bundesverfassungsgerichtes missachtet werden.

Die diesbezügliche Rechtsordnung ist offensichtlich nur Dekoration. Per „Demokratieabgabe“ wurde und wird die Demokratie abgegeben.




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t

themob

Gravierende Rechteverletzungen an 80 Millionen BürgerInnen: Der GEZ Daten-Klau/-GAU

Aus einem Schreiben der Meldebehörde an mich:

Sehr geehrter Herr…,

die Datenübermittlung an die Rundfunkanstalten (GEZ) richtet sich nach § 35 Meldegesetz. Es ist nicht möglich, eine Auskunftssperre zur Weitergabe dieser Daten zu speichern, da der GEZ die Daten rechtlich zustehen und diese dort nicht für andere Zwecke verwendet werden dürfen. Auch eine bereits gespeicherte Auskunftssperre im MR verhindert nicht die Datenweitergabe.

Mit freundlichen Grüßen

Das ist ein offizielles Schreiben der Meldebehörde ?

Generell:
Es gibt 2 Arten der Sperre

1: Übermittlungssperre - die greift nicht für den Beitragsservice - Daten werden weitergegeben
2: Auskunftssperre - die greift auch für den Beitragsservice - Daten werden nicht weitergegeben

Die Übermittlungssperren werden, unabhängig des Beitragsservice, viele bereits eingerichtet haben.

Um für die Auskunftssperre eingerichtet zu werden, bedarf es Voraussetzungen:

Zitat: ( Beispiel Berlin)
Grundsätzliche Voraussetzungen
Einerseits dient das Melderegister der Aufgabe, Auskünfte an Behörden und nicht öffentliche Stellen zu erteilen, andererseits dürfen aber nach dem Meldegesetz die schutzwürdigen Belange des Bürgers (z.B. Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit) durch die Auskunftserteilung.........

weiterlesen: http://www.berlin.de/buergeramt/dienstleistungen/index.php/dienstleistung/120678


Zitat aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag: §11 Abs.4
.............Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.

weiterlesen: http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=e&showdoccase=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrBYpP11&st=lr

Der Verfasser des Schreibens der Meldebehörde ist nicht ganz richtig informiert, oder hat die Wortwahl Übermittlungssperre - Auskunftssperre "versehentlich" verwechselt.


Eine bereits gespeicherte "Auskunftssperre" verhindert die Datenweitergabe.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Juli 2017, 17:03 von Bürger«

B

Beitragsverweigerer

...nein, das Thema hat sich noch nicht erledigt - zumindest nicht für mich!

- Von meiner Gemeinde wurde auf Grund meines Widerspruchs vorsorglich eine Auskunftssperre eingerichtet mit dem Hinweis,
  man wolle dies weiter prüfen. Diese "Prüfung" dauert nun jedoch bereits schon über 2 Monate.
Du solltest in Erfahrung bringen, wann der Übermittlungstermin ist und dagegen, notfalls per Einstweiliger
Verfügung, vorgehen. Eine Auskunftssperre bringt m.E. gar nichts, weil die Behörden das Meldegesetz mit dem
RGebStV verwechseln.

Alle anderen Beschwerden bei wem auch immer fruchten nicht, weil eine Entscheidung, wenn es denn eine
gibt, mit großer Wahrscheinlichkeit nach dem Übermittlungstermin erfolgen wird!

Meine Sperre habe ich im letzten Jahr einrichten lassen,
Den Vordruck der Stadt habe ich handschriftlich um den Punkt "GEZ" erweitert.
Greift das auch für heuer?

Nein, das greift nicht. Was Du meinst ist die allgemeine Sperre nach dem Meldegesetz, die
alle zwei Jahre neu beantragt werden muß. Der Beitragsservice ist davon ausgenommen. Die
erhalten Meldedaten immer dann, wenn sich etwas ändert (jemand verstirbt, auszieht
o.ä.). Die Sperre nach dem Meldegesetz verhindert nicht die Datenweitergabe nach dem
RGebStV, um den es hier geht. Die Auskunftssperre nach dem Meldegesetz hat mit dem
entstehenden Melderegister auch nicht das Geringste zu tun. Auch Deine Daten wurden mit
Sicherheit an die Vorübermittlungsstelle am 3. März gesendet und warten nun auf die
planmäßige Übertragung an den Beitragsservice.

@ed
Das hat Dir wirklich die Meldebehörde geschrieben?

Ich für meinen Teil habe Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Aus verfahrenstaktischen
Gründen möchte ich dazu keine weiteren Einzelheiten schreiben. Man munkelt, daß hier
Mitarbeiter meines Verwaltungsgerichtes mitlesen.

Das Gericht ist übrigens sehr an der Klageschrift interessiert und steht nicht unbedingt
auf der Seite der Behörden. Das war daran zu erkennen, weil man bei dem Gericht in unserer
Region eigentlich schon zum 3. März eine Klagewelle erwartete, die aber ausgeblieben ist.
Es gab wohl insgesamt gerade mal zwei Fälle von Anträgen einer EA zum 3. März. Das finde
ich sehr enttäuschend, denn anscheinend setzt sich das Verwaltungsgericht wirklich mit dem
Thema sehr kritisch auseinander und begrüßt es, wenn möglichst viele Klagen eingehen. Die
Hürden sind wohl wieder mal die allgemeine Trägheit der Gesellschaft und die entstehenden
Kosten.


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Ich für meinen Teil habe Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Aus verfahrenstaktischen
Gründen möchte ich dazu keine weiteren Einzelheiten schreiben. Man munkelt, daß hier
Mitarbeiter meines Verwaltungsgerichtes mitlesen.

Klingt sehr spannend.
Hast du einen Anwalt "zu deiner Seite"?


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

B

Beitragsverweigerer

Klingt sehr spannend.

Ja, das ist es wohl. Zumal es auch Neuland für das Gericht ist. Das Gericht hat schon jetzt
zumindest mündlich zugesichert, bis zum Übermittlungstermin zu entscheiden.

Hast du einen Anwalt "zu deiner Seite"?

Ja. Um das allein zu wuppen fehlt mir die Zeit und die Fachformulierung einer solch individuellen
Klageschrift.


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Hallo themob und Beitragsverweigerer. Danke für Eure Unterstützung. Das ist ein offizielles Schreiben der Meldebehörde!

Ich würde gerne bei der Meldestelle nachhaken, aber kann Dein § 11 Zitat leider nicht finden. Das ist doch der richtige "Gesetzes"text? "in Kraft seit 1. Januar 2013":

http://www.media-perspektiven.de/fileadmin/downloads/media_perspektiven/PDF-Dateien/2-Rundfunkstaatsvertrag.pdf

Bin kein Jurist. Gibt es irgendwo im Forum oder im Internet eine Anleitung für eine einstweilige Verfügung gegen die Datenweitergabe?



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themob

Ich würde gerne bei der Meldestelle nachhaken, aber kann Dein § 11 Zitat leider nicht finden. Das ist doch der richtige "Gesetzes"text? "in Kraft seit 1. Januar 2013":

Ja das ist der richtige §. Leider habe ich die Verlinkung falsch gesetzt so das er nicht anklickbar war (habe ich korrigiert).

Hier nochmal:

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?nid=e&showdoccase=1&doc.id=jlr-RdFunkBeitrStVtrBYpP11&st=lr


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Beitragsverweigerer

Bin kein Jurist. Gibt es irgendwo im Forum oder im Internet eine Anleitung für eine einstweilige Verfügung gegen die Datenweitergabe?

Eher nicht, da sowas sehr individuell ist.
Im Übrigen würde so einem Antrag sicher nur stattgegeben werden, wenn Eilbedürftigkeit vorliegt und ein Anodnungsanspruch
und ein Anordnungsgrund vorgetragen werden kann.

Momentan kannst Du nur die Vorübermittlungsstelle darauf hin verklagen, daß Deine Daten nicht
weitergegeben werden dürfen. Sollte das Gericht bis kurz vor dem Übermittlungstermin nicht entschieden
haben, kann eine Einstweilige Anordnung nachgeschoben werden.


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Hast du einen Anwalt "zu deiner Seite"?

Ja. Um das allein zu wuppen fehlt mir die Zeit und die Fachformulierung einer solch individuellen
Klageschrift.

Mehr als verständlich.

Deine Vorgehensweise bestärkt mich, es dir gleichzutun und auch juristisch dagegen vorzugehen.
Mal abwarten, was mein Anwalt dazu sagt.


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Ich konsumiere nicht, ergo bezahle ich auch nicht. --> seit 2008 rundfunklos glücklich und noch nie bezahlt.

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Was mich persönlich sehr verwundert ist das,dass ich im Jahre 2006 ein Datenauskunftsersuchen angestrebt habe bei der (damaligen) GEZ. Mir wurde auch mitgeteilt,woher die meine Daten bekommen haben,ich habe einer Speicherung und der weiteren Verwendung der Daten widersprochen. Seitdem -also mittlerweile seit 7 Jahren- habe ich keinerlei Post mehr von dem Verein erhalten,weder Infomist noch sonstwas.
Ich frage mich in dem Zusammenhang mit der Datenweitergabe durch die EMAer, wieso ich *gottseidank* nun über so lange Zeit nix mehr von denen gehört hab (ich hoffe,es wird auch so bleiben und klopf jetzt 3 mal auf den Tisch).....die machen doch in regelmäßigen Abständen Datenabgleiche,also muß ich ja mit meiner Sperrung Erfolg gehabt haben.


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

F
  • Beiträge: 276

Welche Auswirkungen hätte es eigentlich, wenn ein Eilantrag Erfolg haben würde.
Im Eilverfahren "Geuer" gegen den Meldedatenabgleich soll wohl eine Entscheidung des Bayerischem Verfassungsgerichtshof bis Ende April vorliegen.

Hätte dies dann ggf.  nur Auswirkungen auf die Weitergabe der Daten des Klagenden?
Oder auf die Weitergabe der Daten in dem Bundesland?
Oder gar auf alle Bundesländer?


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B

Beitragsverweigerer

Eilantrag und Eilverfahren sind unterschiedliche Vorgänge.

Das klärst Du am besten in einem eigenen Thread, da das hier nicht zum
Thema gehören würde und eine OT-Nebendiskussion auslöst.


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