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Autor Thema: Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister  (Gelesen 101691 mal)

S
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Widerspruch Datenweitergabe aus Melderegister
Autor: 27. Januar 2013, 16:15
Muster: Widerspruch und Protest gegen Datenweitergabe aus dem Melderegister

Mit der Weiterleitung aller Daten aus den Einwohner­meldeämtern, Grundbuchämtern oder Handelsregistern entsteht ein umfassendes
zentrales Melde­register
bei den öffentlich-recht­lichen Rund­funk­anstalten. Daraus lässt sich beispiels­weise ein unzulässiges Persönlichkeits­profil erstellen.
Gegen die Daten­weiter­gabe durch die Ämter kann man widersprechen bzw. dagegen protestieren.


Nur 3 einfache Schritte, um gegen die Weitergabe der persönlichen Daten aus den Melderegistern zu protestieren!
In den Musterbriefen lediglich die "rot" markierten Angaben ergänzen und bei Bedarf den Text beliebig ändern. Ab damit zur Post... fertig!


Schritt 1   Widerspruch gegen Datenweitergabe an das Einwohnermeldeamt

Musterbrief: Siehe Anlage 1.

Die Adresse des Einwohnermeldeamts kann zum Beispiel mit Google ermittelt werden:


Schritt 2   Information des Landesdatenschutzbeauftragten

Informiert den Landesdatenschutzbeauftragten, da dieser an der Ausfertigung des Rundfunkstaatsvertrags beteiligt ist.

Musterbrief: Siehe Anlage 2.

Die Adressen der Datenschutzbeauftragten sind hier zu finden:


Schritt 3   Protest an die Landtagsabgeordneten

Der Rundfunkstaatsvertrag wird von den Parlamenten aller 16 Bundesländer beschlossen. Es ist daher wichtig, auf die von uns gewählten
Parlamentarier einzuwirken! Schreibt zum Beispiel an die Abgeordnete eures Wahlkreises.

Musterbrief: Siehe Anlage 3.

Die Abgeordneten der einzelnen Bundesländer mit Kontaktmöglichkeiten:


Hinweis: Siehe nunmehr auch
Zusammenfassung des Themas: Datenschutz
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23670.0.html


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B

Beitragsverweigerer

Sehr schön!

Aber wäre die Meldesperre dann nicht nur beim Einwohnermeldeamt erfaßt?

Was ist mit den anderen Stellen wie Grundbuchamt etc.
Muß da der Widerspruch separat eingelegt werden?


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U
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Noch ein Hinweis zu den Anlagen 1 bis 3:

Die Anlagen sind nur sichtbar und herunterladbar, wenn man sich hier im Forum als User anmeldet und anschließend einloggt.

Gruß
Unterstützer


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Danke Serafin für Deine Vorarbeit/ Zusammenstellung!

Jeder sollte *umgehend* (rechtzeitig vor dem 03.03.2013, dem Abgleich-Stichtag)
in Anlehnung an obige Vorlage
"Muster: Widerspruch und Protest gegen Datenweitergabe aus dem Melderegister"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.msg31492.html#msg31492

oder (im Wortlaut vergleichbare) Vorlage unter
"Widerspruch gegen Datenweitergabe"
http://www.rfbz.de/notizlesen/n20120106.html

nicht nur bei seinem Meldeamt, sondern auch bei
allen anderen Stellen, Vereinen und Unternehmen,
die mit den eigenen Daten hantieren,

der Weitergabe seiner Daten insbesondere an den sogenannten
"ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" (ehem. GEZ) bzw. die
Landesrundfunkanstalten bzw.
jegliche andere Dritte
explizit widersprechen!

Dabei ist unerheblich. ob man bereits vorher (z.B. als Radio-Hörer) bei der GEZ gemeldet war und somit dem sogenannten "Beitragsservice" ohnehin "bekannt" ist.

Ebenso unerheblich ist vorerst, welche rechtliche Verbindlichkeit ein solcher Widerspruch angesichts der im Staatsvertrag festgelegten "Sonderregelungen" für den sogenannten "Beitragsservice" tatsächlich hätte.

Es geht hier um
a) einen *vorsorglichen* Widerspruch
b) ein Wachrütteln auf breiter Front, allein dadurch, dass man diese Stellen mit dem Sachverhalt konfrontiert.



Exemplarische Liste der anzuschreibenden Stellen (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
Zitat
- Vermieter/ Verpächter/ Grundbuchamt...
- Arbeitgeber
- berufsständische Kammern/ Handelskammer/ Handwerkskammer/ Gewerberegister/ ...
- Versorger (Stadtwerke Strom/Gas/Wasser/Abwasser,
   Telekommunikations-/ Mobilfunk-/ Internet-/ Kabelanbieter)
- Deutsche Post(?)
- Telefonverzeichnis
- Bank
- Sozialversicherungen/ Krankenversicherung/ Rentenversicherung/ andere Versicherungen
- Steuerberater
- Bundeszentralamt für Steuern/ Finanzamt/ ...
- Stadt-/ Gemeindeverwaltung
- Kichengemeinde
- Vereine/ Clubs (z.B. ADAC, ...)

- ggf. online-Shops, etc.

...eben alle Stellen, welche die eigenen Daten besitzen

Im "Verteiler" bzw. mit gesonderten Protestschreiben dann noch wie oben erwähnt wenden an:
- Landesdatenschutzbeauftragten
- Landtagsabgeordnete
- Ministerpräsidenten des Bundeslandes

- ...

PS:
Ich verwende im Zusammenhang mit dem "Rundfunkbeitrag" und dem "Beitragsservice" gern das Attribut "sogenannte/r" und setze die Begriffe auch bewusst in Anführungszeichen.
Ich drücke damit aus, dass ich diese Bezeichnungen als solche nicht anerkenne, sondern mich ihrer lediglich bediene, da diese in den Gesetzeswerken so verwendet werden.


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B

Beitragsverweigerer

Kann bitte mal jemand erläutern, warum man bei privaten
Unternehmen ebenfalls widersprechen sollte?

Das würde ja auch bedeuten, daß man die Widersprüche ebenfalls
in Kopie dem Datenschutzbeauftragten und den Landtagsabgeordneten
zukommen lassen sollte.

Das wären mal eben 54 Einzelschreiben, die man natürlich auch per
Einschreiben verschicken sollte. Ist das nicht etwas übertrieben?
Das ist doch ein unverhältnismäßiger Kosten- und Arbeitsaufwand!

Vermieter und Arbeitgeber ist ja noch verständlich, aber der Rest?

Zum Stichtag werden doch nur die Daten vom Einwohnermeldeamt, Grundbuchamt etc.
übermittelt, oder sehe ich das falsch?


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Kann bitte mal jemand erläutern, warum man bei privaten Unternehmen ebenfalls widersprechen sollte?
Das würde ja auch bedeuten, daß man die Widersprüche ebenfalls in Kopie dem Datenschutzbeauftragten und den Landtagsabgeordneten zukommen lassen sollte.
Das wären mal eben 54 Einzelschreiben, die man natürlich auch per Einschreiben verschicken sollte.
Ist das nicht etwas übertrieben?
Das ist doch ein unverhältnismäßiger Kosten- und Arbeitsaufwand!
Vermieter und Arbeitgeber ist ja noch verständlich, aber der Rest?
Zum Stichtag werden doch nur die Daten vom Einwohnermeldeamt, Grundbuchamt etc. übermittelt, oder sehe ich das falsch?

Teils, teils, Beitragsverweigerer.
Aber alles halb so wild - auch wenn's ein handfester Skandal ist.


Zu den Adressaten:

Der Widerspruch beim Meldeamt, ggf. Grundbuchamt (Kopie Landesdatenschutzbeauftragter, Landtagsabgeordnete,...) ist und bleibt das wichtigste bzw. dringendste von allen und bezieht sich auf den Stichtag der Datenübermittlung - aber nicht nur auf diesen. Der Stichtag ist nämlich nicht alles.
Der Datenableich - und nicht nur dieser - soll in regelmäßigen Abständen erneut stattfinden:

Zitat
15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
§ 11 Verwendung personenbezogener Daten
[...]
(4) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann im Wege des Ersuchens für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen.
[...]
Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt.
Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.
[Anm.: über den letzten Satz wurde wohl schon in anderen Threads orakelt, oder?]

Kern ist aber
Zitat
Die [...] Landesrundfunkanstalt kann [...] personenbezogene Daten bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen.

Das ist auch einer der Skandale, wie nicht nur ich finde.
Und genau daher meine ganz persönliche Empfehlung:
"Bei privaten Unternehmen ebenfalls widersprechen"!
Leicht angepasster Inhalt - nur andere Adressaten - Aufwand hält sich in Grenzen.

*Ich* jedenfalls will nicht, dass ***irgendjemand*** meine Daten weitergibt.
Schwierig genug zu wissen, wer überhaupt alles Daten von mir besitzt.

Je öfter ich mir diesen Paragraphen durchlese, desto flauer wird mir im Magen.
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen:
"[...] kann [...] personenbezogene Daten bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen."
Das ist doch schon Orwell, oder?
Müsste man hier nicht massivst (Feststellungs-?)Klagen gegen diesen Passus einreichen?!?
Das ist doch ein absoluter Daten-GAU!


Zum Versand:

Genau genommen müsste man m.E. keines der Schreiben per Einschreiben senden.
Solange man eine schriftliche Bestätigung innerhalb einer straffen Frist (~7-10 Werktage) fordert, hat man ja eine Kontrolle, d.h. man erhält die Bestätigung (ergo Zustellungsnachweis) oder kann explizit nachfragen.

Alle Schreiben an den sogenannten "Beitragsservice" sowie die Landesrundfunkanstalten jedoch würde ich hingegen zusätzlich zur Forderung einer schriftlichen Bestätigung innerhalb einer straffen Frist *immer* per Einschreiben mit Rückschein und per Fax und per Email senden.
"Zuballern"!!!
Diese "Insitutionen" waren in der Vergangenheit einfach zu unseriös und dummdreist.


Kopie an den Datenschutzbeauftragten:

Man braucht auch nicht jedes der Einzelschreiben auch noch an den Landesdatenschutzbeauftragten, ggf. noch die Landtagsabgeordneten und evtl. auch noch den Ministerpräsidenten zu senden.
Hierzu reichte es wohl, *ein* einziges Schreiben aufzusetzen, welchem man die Kopie des Widerspruchs beim Meldeamt zur Information beifügen kann (aber vielleicht auch nicht muss) und einfach nur im Text erwähnen kann, dass man auch bei allen anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen Widerspruch eingelegt hat.

Ein kleines "Sahnehäubchen" könnte man dem vielleicht noch aufsetzen:
Vorsorglich auch beim Landesdatenschutzbeauftragten selbst Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten einlegen? Wäre ja interessant, was dieser selbst dazu zu sagen hat  ;)


Nochmal zusammenfassend meine Sichtweise:

Dabei ist unerheblich. ob man bereits vorher (z.B. als Radio-Hörer) bei der GEZ gemeldet war und somit dem sogenannten "Beitragsservice" ohnehin "bekannt" ist.

Ebenso unerheblich ist vorerst, welche rechtliche Verbindlichkeit ein solcher Widerspruch angesichts der im Staatsvertrag festgelegten "Sonderregelungen" für den sogenannten "Beitragsservice" tatsächlich hätte.

Es geht hier um
a) einen *vorsorglichen* Widerspruch
b) ein Wachrütteln auf breiter Front, allein dadurch, dass man diese Stellen mit dem Sachverhalt konfrontiert.



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Beitragsverweigerer

*Ich* jedenfalls will nicht, dass ***irgendjemand*** meine Daten weitergibt.
Schwierig genug zu wissen, wer überhaupt alles Daten von mir besitzt.

Wer will das schon? Das Problem wird aber sein, daß so ein Widerspruch das nicht
verhindern wird. Private Unternehmen sind keine Behörden. Ein Widerspruch aber
ist ein behördliches Rechtsmittel. Man kann es bei privaten Unternehmen zwar
genauso bezeichnen, aber bei denen ist es nur ein Name. Es gibt weder rechtsverbindliche
Verfahren mit einer Entscheidung o.ä, noch kann man später nachvollziehen, ob nicht doch
ein Unternehmen, dem man die Weitergabe untersagt hat, dies nicht doch getan hat.

Oder was ist z.B., wenn man das sehr gewissenhaft bei den privaten Unternehmen macht,
jedoch ein paar Unternehmen vergißt, weil man sie einfach nicht auf dem Schirm hat oder
dort gar kein Kunde mehr ist, die Adresse aber noch in deren Datensätzen verzeichnet
ist?

Spätestens Google oder soziale Netzwerke oder Auskunfteien, die ihren Sitz im Ausland
haben und für die die deutsche Gesetzgebung nicht gilt, werden irgendwann die Daten
weiter verkaufen.

M.E. reicht doch ein Widerspruch bis zum Stichtag bei den in der Satzung genannten
Stellen ertsmal aus.


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[...] Private Unternehmen sind keine Behörden. Ein Widerspruch aber
ist ein behördliches Rechtsmittel.
Man kann es bei privaten Unternehmen zwar
genauso bezeichnen, aber bei denen ist es nur ein Name. Es gibt weder rechtsverbindliche
Verfahren mit einer Entscheidung o.ä, noch kann man später nachvollziehen, ob nicht doch
ein Unternehmen, dem man die Weitergabe untersagt hat, dies nicht doch getan hat.
Wie es bezeichnet wird, sei dahingestellt.
Es gibt Datenschutzbestimmungen, die auch bei nicht-öffentlichen Stellen einzuhalten sind.

Oder was ist z.B., wenn man das sehr gewissenhaft bei den privaten Unternehmen macht,
jedoch ein paar Unternehmen vergißt, weil man sie einfach nicht auf dem Schirm hat oder
dort gar kein Kunde mehr ist, die Adresse aber noch in deren Datensätzen verzeichnet
ist?
Spätestens Google oder soziale Netzwerke oder Auskunfteien, die ihren Sitz im Ausland
haben und für die die deutsche Gesetzgebung nicht gilt, werden irgendwann die Daten
weiter verkaufen...
...wenn sie diese haben.
Richtig, das läutet auch bei mir die Alarmglocken und ist eine gute Warnung, mit seinen eigenen Daten mal *wirklich* bewusst und restriktiv umzugehen. Nicht morgen, sondern heute - am besten schon gestern.
Das bedeutet zum einen, dass man bei jeder neuen Beziehung zu jeglicher Stelle immer am besten gleich von vornherein jegliche Weitergabe von Daten an Dritte untersagen sollte.
Und das bedeutet für mich auch, dass man mit jeder Kündigung einer Beziehung zu jeglicher Stelle, immer am besten auch gleich eine Löschung seiner Daten und eine diesbezügliche Bestätigung fordern sollte.

M.E. reicht doch ein Widerspruch bis zum Stichtag bei den in der Satzung genannten Stellen erstmal aus.
"Kannste machen wie Nolte, der machte's wie er wollte." ;)

Verstehe mein Ansinnen einfach als Gimmick/ Bonus/ Zusatz...:
[...] ein Wachrütteln auf breiter Front, allein dadurch, dass man diese Stellen mit dem Sachverhalt konfrontiert. [...]

Und um dem Nachdruck zu verleihen, sollte man den Widerspruch gegen die Datenweitergabe auch gleich noch mit der Bitte um Stellungnahme ergänzen, in etwa:
Zitat
Bitte teilen Sie mir in diesem Zusammenhang auch ausführlich mit, was *Sie* gegen diese undemokratische, unsolidarische, unfaire und unsoziale Neuregelung des sogenannten "Rundfunkbeitrags" aktiv unternommen haben, derzeit unternehmen und zukünftig noch unternehmen werden.

Man muss *alle* und *jeden* mit der Nase draufstoßen und nachhaken!
Ich mach dann mal... :)


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B

Beitragsverweigerer

Es gibt Datenschutzbestimmungen, die auch bei nicht-öffentlichen Stellen einzuhalten sind.

Ja, natürlich. Und was nützt das? Die Daten werden trotzdem rausgegeben. Verstöße gegen
Datenschutzbestimmungen sind in Deutschland nicht ahndbar. Ist die Adresse erstmal rausgegeben,
ist es doch nicht mehr rückgängig zu machen. Oder glaubst Du, man verschwindet wieder aus
dem Register, wenn man ausführt, das ein Unternehmen hätte Deine Daten gar nicht weitergeben
dürfen, hat es aber doch getan?

...wenn sie diese haben.

Ja natürlich. Aber diese Datenkraken könnten sich die schon irgendwie zusammengewürfelt haben. Bedenke
auch, daß diese Unternehmen wie auch nichtöffentliche Stellen Geld für die Datenweitergabe bekommen.
Da interessieren die doch keine Datenschutzbestimmungen mehr.

Richtig, das läutet auch bei mir die Alarmglocken und ist eine gute Warnung, mit seinen eigenen Daten mal *wirklich* bewusst und restriktiv umzugehen. Nicht morgen, sondern heute - am besten schon gestern.
Sofern man hier nachlässig war, ist das nicht mal eben wieder "repariert". Man kann tausend Mal schreiben, man fordert zur Löschung auf,
wenn eine Kundenbeziehung endet. Bringen wird es nichts. Jedes EDV-System hat ein Backup, wo täglich Daten archiviert und über Jahre aufbewahrt werden.
Verlangt man die Löschung seiner Datensätze und tut ein Unternehmen das dann auch, so sind die Daten immer noch wiederherstellbar für mehrere
Jahre in den Backups vorhanden, da die Unternehmen eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht haben.

Das bedeutet zum einen, dass man bei jeder neuen Beziehung zu jeglicher Stelle immer am besten gleich von vornherein jegliche Weitergabe von Daten an Dritte untersagen sollte.
Und das bedeutet für mich auch, dass man mit jeder Kündigung einer Beziehung zu jeglicher Stelle, immer am besten auch gleich eine Löschung seiner Daten und eine diesbezügliche Bestätigung fordern sollte.

Da sind Du und ich dann aber nur ein ganz geringer Teil, die das so machen.

Verstehe mein Ansinnen einfach als Gimmick/ Bonus/ Zusatz...:
[...] ein Wachrütteln auf breiter Front, allein dadurch, dass man diese Stellen mit dem Sachverhalt konfrontiert. [...]
Das ist kein Wachrütteln, das ist ein lächerlich machen und schlimmstenfalls ein Wecken schlafender Hunde, sofern man
von dem Verein noch nicht erfaßt wurde.

Und um dem Nachdruck zu verleihen, sollte man den Widerspruch gegen die Datenweitergabe auch gleich noch mit der Bitte um Stellungnahme ergänzen, in etwa:
Zitat
Bitte teilen Sie mir in diesem Zusammenhang auch ausführlich mit, was *Sie* gegen diese undemokratische, unsolidarische, unfaire und unsoziale Neuregelung des sogenannten "Rundfunkbeitrags" aktiv unternommen haben, derzeit unternehmen und zukünftig noch unternehmen werden.
In der Stellungnahme steht dann:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir unternehmen in dieser Richtung gar nichts, weil es ein geltendes
Gesetz ist und wie geben die Daten auch im gesetzlichen Rahmen weiter, allein schon, weil das
der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag so vorsieht. Und was dann?


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Lieber Beitragsverweigerer,

ich achte Deine zerpflückend-nachbohrenden Hinterfragungen.
Im Ernst. Das regt meine Gehirnzellen an und schafft Klarheit durch vorübergehende Verunsicherung.

Ich schlage aber vor, dass wir vorerst den Thread nicht weiter "dehnen", denn ich verstehe ja prinzipiell Deine Einwände.

Dennoch:
"Wer nicht kämpft, hat schon verloren..."
Und ich bin nicht bereit, sozusagen in "vorauseilender Kapitulation" den Dingen einfach so ihren Lauf zu lassen.

In der Stellungnahme steht dann:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir unternehmen in dieser Richtung gar nichts, weil es ein geltendes
Gesetz ist und wie geben die Daten auch im gesetzlichen Rahmen weiter, allein schon, weil das
der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag so vorsieht. Und was dann?


Dann kann ich mir ausdenken, woran ich bin :)

Jeder kann machen, was und wie er möchte.
Die Optionen haben Du und ich nun ganz gut erörtert.
Danke Dir dafür!

In diesem Sinne: Bleiben wir uns und der Sache treu.

Dranbleiben!
Weitermachen!
Teilen! Teilen!! Teilen!!!

Aufklärung *jetzt*!
Widerstand *jetzt*!
DEMOKRATIE - *JETZT*!!

"Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf..."


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Die Formulierungen in dem Schreiben
"Widerspruch und Protest gegen Datenweitergabe aus dem Melderegister"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4582.msg31492.html#msg31492
(mitunter kursiert da auch noch eine "Betreff-Zeile)
- "betrifft 15. Rundfunkstaatsvertrag (§8 Abs. 1 und 2, §9 Abs. 1, §11 Abs. 4, §14 Abs. 6 und 9)"
- "Regelungen der §§ 2, 3, 6 des Rundfunkstaatsvertrages"
beziehen sich meines Erachtens
- *nicht* auf den "Rundfunkstaatsvertrag"
["in der Fassung des 15. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge"]

sondern stattdessen
- auf den (im Artikel 1 des "15. RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrags" enthaltenen/ vorformulierten)
"RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag"
["in der Fassung des 15. Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge"]

http://www.media-perspektiven.de/fileadmin/downloads/media_perspektiven/PDF-Dateien/7-Rundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
Ein Auszug aus dessen Inhaltsverzeichnis:
Zitat
15. RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag

Artikel 1
„RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag"


§2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
§3 Wohnung
§6 Betriebsstätte, Beschäftigte

§8 Anzeigepflicht
§9 Auskunftsrecht, Satzungsermächtigung
§11 Verwendung personenbezogener Daten
§14 Übergangsbestimmungen



Der "Rundfunkstaatsvertrag"
["in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge"]
http://www.media-perspektiven.de/fileadmin/downloads/media_perspektiven/PDF-Dateien/2-Rundfunkstaatsvertrag.pdf
hat unter besagten Paragraphen völlig andere/ obsolete Inhalte.
Zum Vergleich ein Auszug aus dessen Inhaltsverzeichnis:
Zitat
Rundfunkstaatsvertrag
"in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge"


§2 Begriffsbestimmungen
§3 Allgemeine Grundsätze

§6 Europäische Produktionen, Eigen-, Auftrags- und Gemeinschaftsproduktionen

§8 Sponsoring
§8a Gewinnspiele
§9 Informationspflicht, zuständige Behörden
§9a Informationsrechte
§9b Verbraucherschutz

§11 Auftrag
§11a Angebote
§11b Fernsehprogramme
§11c Hörfunkprogramme
§11d Telemedien
§11e Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten
§11f Telemedienkonzepte sowie neue oder veränder-te Telemedien

Insofern wäre eine *Ersetzung* des Begriffs
- "Rundfunkstaatsvertrag" durch den Begriff
- "RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag"
angebracht, wenn ich das richtig verstehe?


vergleiche auch:
Rundfunkstaatsvertrag - RundfunkÄNDERUNGsstaatsvertrag - RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4640.0.html


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j

jetzt_reicht_es

Könnte sein, dass man gerade mit so einem Brief eher "auffällt" und die Daten erst recht wegen "Schwarzsehen" zu den LRA landen. Ob legal oder illegal hat man ja erstmal das Nachsehen, wenn man erwischt wird, oder?


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B

Beitragsverweigerer

Könnte sein, dass man gerade mit so einem Brief eher "auffällt" und die Daten erst recht wegen "Schwarzsehen" zu den LRA landen.
Es gibt kein Schwarzsehen (mehr). Die Abgabe hat nichts mit dem Empfang von Rundfunk- und/oder Fernsehsendungen
zu tun. Warum soll man da auffallen ?

Ob legal oder illegal hat man ja erstmal das Nachsehen, wenn man erwischt wird, oder?
Das Nachsehen hat man so oder so. In einem späteren Klageverfahren kann der Widerspruch aber gegen die Meldebehörde
verwendet werden, denn damit kann nachgewiesen werden, daß man zumindest alles Zumutbare getan hat, um eine
Datenweitergabe zu verhindern.


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Insofern wäre eine *Ersetzung* des Begriffs
- "Rundfunkstaatsvertrag" durch den Begriff
- "RundfunkBEITRAGsstaatsvertrag"
angebracht, wenn ich das richtig verstehe?



Sowas dummes aber auch. Mein Widerspruch ist schon raus.
Habe ich mich jetzt zu früh aus dem Fenster gelehnt?
Muss ich da eine kleine Korrektur senden?

Gruß
Unterstützer


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@ Bürger:

Danke für den Hinweis! Gemeint ist natürlich der RundfunkBEITRAGSstaatsvertrag, auf den sich die genannten Paragraphen auch beziehen.
Mir ist da beim Schreiben ein kleiner Fehler unterlaufen - Sorry!

@ Unterstützer:

Nein, eine Korrektur erscheint nicht notwendig. Alle Beteiligen und Verantwortlichen wissen, welche Problematik angesprochen wird.




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