Kann bitte mal jemand erläutern, warum man bei privaten Unternehmen ebenfalls widersprechen sollte?
Das würde ja auch bedeuten, daß man die Widersprüche ebenfalls in Kopie dem Datenschutzbeauftragten und den Landtagsabgeordneten zukommen lassen sollte.
Das wären mal eben 54 Einzelschreiben, die man natürlich auch per Einschreiben verschicken sollte.
Ist das nicht etwas übertrieben?
Das ist doch ein unverhältnismäßiger Kosten- und Arbeitsaufwand!
Vermieter und Arbeitgeber ist ja noch verständlich, aber der Rest?
Zum Stichtag werden doch nur die Daten vom Einwohnermeldeamt, Grundbuchamt etc. übermittelt, oder sehe ich das falsch?
Teils, teils, Beitragsverweigerer.
Aber alles halb so wild - auch wenn's ein handfester Skandal ist.
Zu den Adressaten:Der
Widerspruch beim Meldeamt, ggf. Grundbuchamt (Kopie Landesdatenschutzbeauftragter, Landtagsabgeordnete,...) ist und bleibt das wichtigste bzw.
dringendste von allen und bezieht sich auf den Stichtag der Datenübermittlung - aber nicht nur auf diesen. Der Stichtag ist nämlich nicht alles.
Der Datenableich - und
nicht nur dieser - soll in
regelmäßigen Abständen erneut stattfinden:
15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
§ 11 Verwendung personenbezogener Daten
[...]
(4) Die zuständige Landesrundfunkanstalt kann im Wege des Ersuchens für Zwecke der Beitragserhebung sowie zur Feststellung, ob eine Beitragspflicht nach diesem Staatsvertrag besteht, personenbezogene Daten bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen.
[...]
Das Verfahren der regelmäßigen Datenübermittlung durch die Meldebehörden nach den Meldegesetzen oder Meldedatenübermittlungsverordnungen der Länder bleibt unberührt.
Die Daten Betroffener, für die eine Auskunftssperre gespeichert ist, dürfen nicht übermittelt werden.
[Anm.: über den letzten Satz wurde wohl schon in anderen Threads orakelt, oder?]
Kern ist aber
Die [...] Landesrundfunkanstalt kann [...] personenbezogene Daten bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen.
Das ist auch einer der Skandale, wie nicht nur ich finde.
Und genau daher meine ganz persönliche Empfehlung:"Bei privaten Unternehmen ebenfalls widersprechen"!Leicht angepasster Inhalt - nur andere Adressaten - Aufwand hält sich in Grenzen.
*Ich* jedenfalls will nicht, dass ***irgendjemand*** meine Daten weitergibt.
Schwierig genug zu wissen, wer überhaupt alles Daten von mir besitzt.
Je öfter ich mir diesen Paragraphen durchlese, desto flauer wird mir im Magen.
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen:
"[...] kann [...] personenbezogene Daten bei öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen ohne Kenntnis des Betroffenen erheben, verarbeiten oder nutzen."Das ist doch schon Orwell, oder?
Müsste man hier nicht massivst (Feststellungs-?)Klagen gegen diesen Passus einreichen?!?
Das ist doch ein absoluter Daten-GAU!
Zum Versand:Genau genommen müsste man m.E.
keines der Schreiben per Einschreiben senden.
Solange man eine
schriftliche Bestätigung innerhalb einer straffen Frist (~7-10 Werktage) fordert, hat man ja eine Kontrolle, d.h. man erhält die Bestätigung (ergo Zustellungsnachweis) oder kann explizit nachfragen.
Alle Schreiben an den sogenannten
"Beitragsservice" sowie die
Landesrundfunkanstalten jedoch würde ich hingegen zusätzlich zur
Forderung einer schriftlichen Bestätigung innerhalb einer straffen Frist *immer* per Einschreiben mit Rückschein und per Fax und per Email senden.
"Zuballern"!!!
Diese "Insitutionen" waren in der Vergangenheit einfach zu unseriös und dummdreist.
Kopie an den Datenschutzbeauftragten:Man braucht auch nicht jedes der Einzelschreiben auch noch an den Landesdatenschutzbeauftragten, ggf. noch die Landtagsabgeordneten und evtl. auch noch den Ministerpräsidenten zu senden.
Hierzu reichte es wohl,
*ein* einziges Schreiben aufzusetzen, welchem man die Kopie des Widerspruchs beim Meldeamt zur Information beifügen kann (aber vielleicht auch nicht muss) und einfach nur im Text erwähnen kann, dass man auch bei allen anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen Widerspruch eingelegt hat.
Ein kleines "Sahnehäubchen" könnte man dem vielleicht noch aufsetzen:
Vorsorglich auch beim Landesdatenschutzbeauftragten selbst Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten einlegen? Wäre ja interessant, was dieser selbst dazu zu sagen hat Nochmal zusammenfassend meine Sichtweise:Dabei ist unerheblich. ob man bereits vorher (z.B. als Radio-Hörer) bei der GEZ gemeldet war und somit dem sogenannten "Beitragsservice" ohnehin "bekannt" ist.
Ebenso unerheblich ist vorerst, welche rechtliche Verbindlichkeit ein solcher Widerspruch angesichts der im Staatsvertrag festgelegten "Sonderregelungen" für den sogenannten "Beitragsservice" tatsächlich hätte.
Es geht hier um
a) einen *vorsorglichen* Widerspruch
b) ein Wachrütteln auf breiter Front, allein dadurch, dass man diese Stellen mit dem Sachverhalt konfrontiert.