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Autor Thema: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier  (Gelesen 18857 mal)

P
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Bildquelle: heise online

Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Unbeliebter Konkurrent im Internet soll weggefegt werden!
Quelle: heise online


Zitat
Braucht der Let's Player Gronkh für seine Livestreams auf Twitch eine Rundfunklizenz? Die Landesmedienanstalt sieht das offenbar so, Gronkh wehrt sich mit Anwalt dagegen.

Nach den Youtubern von PietSmietTV pocht die Landesmedienanstalt NRW offenbar auch beim populären Let's Player Gronkh alias Eric Range auf eine Rundfunklizenz. Wie aus Schreiben hervorgeht, die Gameswirtschaft.de vorliegen, sieht die Behörde in den regelmäßigen Livestreams über Gronkhs Twitch-Kanal offenbar zulassungspflichtigen Rundfunk.

Was als lizenzpflichtiger Rundfunk angesehen wird, ergibt sich aus Paragraf 2 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV): (...)

Weiterlesen:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rundfunklizenz-Landesmedienanstalt-NRW-nimmt-Let-s-Player-Gronkh-ins-Visier-3754594.html

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Edit:
Layoutanpassung und Erweiterung
René


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Juni 2017, 19:34 von René«

o
  • Beiträge: 1.575
Die LMA wird solange "pochen" und alles im Vorfeld erschweren (Erhöhung des Streitwerts,...), bis Gronkh entnervt aufgeben wird.

Ganz ohne Klage und Urteil, also wird nichts Gültiges gerichtlich festgestellt, was dann später in (seriösen) Kommentaren auftauchen würde.

Genau wie kein VG in Sachen Rundfunkbeitrag irgendetwas zur Gesetzeslage festgestellt hat und damit eine Rechtsquelle geworden wäre; die VG bekleckerten sich nur mit dem Ruhm, Klagen abzuweisen. Und der einschlägig bekannte unseriöse Kommentar nahm in neueren Auflagen nicht nur Rechtsquellen, sondern Rechtsphantasien auf. Sicher wird dort bald eine weitere wilde Spekulation zur rundfunkrechtlichen Bewertung von WWW-Angeboten erscheinen.

Wenn die "veralteten" Gesetze modernisiert werden, dann so, dass Internet zum Rundfunk wird. Nicht anders.

Die Landesmedienanstalten und dieser eine Justizminister wollen ein Deutsches Internet. Abgeschottet vom Rest der Welt. Man steht permanent in der Gefahr, eine Rundfunklizenz beantragen zu "müssen", also wird es wenig ausländische Content-Anbieter geben. Am Ende ist YouTube in Deutschland faktisch geblockt, weil jeder User irgendwie einen "Sendeplan" hat.

Die Methode ist ungefähr auch das, wie in Russland regierungskritische NGOs mit dem Begriff "ausländischen Agenten" abgewürgt werden.

Ich wundere mich nur, warum man so wenig von den einschlägig bekannten Internet-Verteidigern (CCC,...) mitbekommt...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 02:16 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
auch wenn eine Fachkonferenz bereits vorbei ist

Zitat
Die umstrittene Rundfunklizenz für Letsplayer ist eines der Topthemen bei der Fachkonferenz zur Digitalen Spielkultur am 1. Juni im Berliner “Digitalministerium”.
“Warum die Lizenzpflicht für Rundfunk im Internet verfassungswidrig ist”
– so lautet der Titel eines Vortrags des Leipziger Medienrechtlers Prof. Dr. Hubertus Gersdorf. Er ist einer jener Experten, die sich am 1. Juni 2017 im Berliner Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur mittlerweile zweiten “Fachkonferenz zur Digitalen Spielkultur” treffen.

http://www.gameswirtschaft.de/politik/fachkonferenz-bmvi-berlin-spielekultur-rundfunklizenz/
vielleicht sollte der Vortrag sofern aufgezeichnet
unter
https://www.twitch.tv/gamesweekberlin
wahrscheinlich das hier [Video, gesamt ~1h45min, Auszug Prof. Gersdorf ~15min]
https://www.twitch.tv/videos/148686476

ab ca. min 6 bis 21
angeschaut werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2017, 03:34 von Bürger«

v
  • Beiträge: 1.202
Welchen Sinn machen Lizenzen?
- Verwaltung knapper Ressourcen (wie z.B. Sendefrequenzen)

Sind die "Sende-"ressourcen im Internet knapp?
- nein

Was soll also das Gehampel um Rundfunklizenzen für's Streaming?
- "Die Zukunft des örR liegt im Internet" (Aussage Intendant Radio Bremen, Podiumsdiskussion 31.05.2017)

Bedeutet also nichts anderes, als dass man unliebsame Konkurrenz ausschalten will. Das es jetzt einen "Spiele-Kanal" trifft, ist erstmal relativ unverdächtig. (Spielekanal? Nutze ich eh' nicht...) Zukünftig wird mit dieser Strategie die Deutungshoheit manifestiert, bzw. ein Deutungsmonopol geschaffen. Jedem nicht-Mainstreamkonformen Kanal wird dann die Lizenz entzogen, bzw. nicht erteilt.

"Denk' ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht" (Heinrich Heine)


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

  • Beiträge: 7.391
Auch hier wird mal wieder vergessen, daß das Internetnetz kraft EU-Recht kein Rundfunknetz darstellt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 02:18 von Bürger«
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 811
  • Cry for Justice
Ja gut und schön in der Theorie.
Irgendwie traue ich diesem EU-Recht keinen Fußbreit vor die Haustür.
Hat für mich immer noch den faden Geschmack einer Möchtegern Hättegern Wischiwaschi Suppe.
Erfolgsmeldungen aus Brüssel sind doch wohl eher immer noch mit der Lupe zu suchen...
Ansonsten ist auch hier wie so oft vielmehr der Wunsch der Vater des Gedanken....


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Schrei nach Gerechtigkeit

o
  • Beiträge: 1.575
Auch hier wird mal wieder vergessen, daß das Internetnetz kraft EU-Recht kein Rundfunknetz darstellt.
Zustimmung, wenn Du mit "hier" LMA & Co. meinst.

Wir hier haben das nicht nur nicht vergessen, sondern halten es für selbstverständlich.

Allerdings frage ich mich genauso wie mein Vorschreiber, wann denn nun das EU-Recht auch mal in Rundfunkangelegenheiten wirksam wird. Quasi jeden Tag lese ich in der Zeitung, dass wegen EU-Richtlinien dies und jenes sehr Alltägliches im Supermarktregal neu organisiert werden muss - da kommt direkt Neid auf die Regulierung von Bananenkrümmung und Tomatenausleuchtung auf.

Ich bin kein EU-Gegner, absolut nicht (und ich bin auch ganz persönlich auf "die Briten" sauer) und kann den so oft verlachten EU-Richtlinien und -Verordnungen schon einiges abgewinnen, aber... also, wann hilft nicht nur Karlsruhe, sondern Brüssel?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 02:18 von Bürger«

  • Beiträge: 3.238
Durch den Lizenz-Zwang wird noch mehr Zensur eingeführt.

Welche Paragraphen sollen bestimmen, dass Videoclips Rundfunk sein sollen? Ein "Lets Play" ist weder Rundfunk noch nutzt Gronkh rundfunkähnliche Übertragungswege. Auf Youtube sind Videoclips abrufbar, zur Verbreitung benötigt man weder Sendeanstalt noch Satelitenaufwärtsstrecke, zur Erstellung wird weder Reporterteam noch Rundfunkgremium benötigt. Auch journalistisch muss man nicht viel wissen.
Womit begründen die also den Lizenzzwang?


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PersonX kann das Video, welches verlinkt ist empfehlen ab min 6, ist schön mit Folien und einer sehr prägnanten Aussage
Zitat
Die Rundfunkfreiheit als Jedermann-Freiheit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2017, 03:30 von Bürger«

S

Sainttelemachus

Hallo,

Person AO ist heut von der realen Welt geschlaucht & deshalb Zynismus ein.
Sieht man diesen Spaßgamer & Unternehmer ggf. sehr bald zum örr-Tarif kommentieren?
Wäre nicht der/die Erste,wo man mit dem Beitrag-Scheck winkt oder?

Dieses Forrmat ist Person AO gänzlich unbekannt!hatte auch z.b."laroid" heißen können.
Eine Vielzahl von "Fans",Klicker""Abonnenten" etc. würde der Unterschied kurzfristig gar nicht auffallen,oder?
Zynismus aus.

Gruß
Tele


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juni 2017, 02:20 von Bürger«

N
  • Beiträge: 540
Das Verrückte daran ist ja, dass die Rundfunkanstalten sogar schon öffentlich eingeräumt haben, dass die Gesetzesgrundlage dazu veraltet sei, weil sie sich nicht auf Streams ausgelegt gewesen ist. Trotzdem sieht man sich irgendwoher gezwungen das trotzdem durchzudrücken. Durch wen denn, frage ich mich? Sitzt da einer mit einer Pistole und zwingt die Leute? Welche rechtlichen Konsequenzen hätte es denn für den ÖR, wenn sie Streamer einfach Streamer sein lassen würden? Ich nehme mal ganz stark an - gar keine.

Immer diese Scheinheiligkeit ... >_<


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b
  • Beiträge: 465
Hallo Leute,

gibt es hier schon welche, die sich mit Herrn Erik Range in Verbindung gesetzt haben?
Vielleicht kann man sich gegenseitig helfen.

Zur Information über Gronkh:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gronkh

Gronkh auf Youtube:
https://www.youtube.com/user/Gronk

Selbiges gilt für den verwandten Thread
Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22525.0

Zur Information über PietSmiet:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/PietSmiet

PietSmiet auf Youtube:
https://m.youtube.com/user/PietSmittie

Ich möchte auch allgemein sagen: wir reden hier viel und das ist gut. Doch es fehlt an besserer Vernetzung und an besserer Organisation. Die Reichweite von Gronkh oder PietSmiet ist größer, als sich die Aggressoren denken.

@admin: Für Koordination evtl. einen neuen Thread erstellen oder hier weiter?

Beste Grüße,
rundfunkbeitrag_a_de

PS: Hi Erik, Peter, beteiligt euch :)
Euer alter Fan ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. Juni 2017, 00:48 von Bürger«
Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

F
  • Beiträge: 180
Die LMAn sind mit ihrer Rolle als „Internetwächter“ nicht unbedingt einverstanden und wissen selber, daß Streaming nichts mit Rundfunk zu tun hat – aber die Rechtslage ist eine andere.

Allerdings könnte der Protest etwas intelligenter ausfallen:
Statt Streamer mit Rundfunklizenzen zu behelligen,
  • gegen sich selber Strafanzeigen stellen, weil man der Arbeitsüberlastung nicht gewachsen ist,
  • sich mit Streamern verabreden, massenhafte Anträge auf Rundfunklizenzen schleppend langsam zu bearbeiten, auf daß es zu Prozessen wegen Nichterteilung kommt,
  • gegen die Länder klagen, weil man personell wie materiell nicht gut genug ausgestattet ist, der eigenen Arbeit nachzugehen (wobei das nach hinten losgehen kann und eine weitere Erhöhung der „Demokratieabgabe“ resp. Wohnungssteuer nach sich ziehen kann).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Juni 2017, 22:33 von Bürger«

H
  • Beiträge: 24
Die haben doch nicht mehr alle Latten am Zaun.
Ihr supertolles "Funk" Angebot bei youtube scheint wohl zu wenige Views und Abonnenten zu bekommen.

Vielleicht sollte die Landesmedienanstalt "Funk" mal überprüfen. Gibt da unter anderem einen Kanal "Fickteuch", auf dem 24/7 auch Kinder die Videos gucken können. Wird Zeit, dass prüde Eltern mal auf die Barrikaden gehen und sich beschwerden, dass ihre 8 jährigen Kinder jetzt wissen, wie DoggyStyle und Co sind.


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H
  • Beiträge: 45
"Rundfunk" gem. Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
Quelle beispielsweise für Sachsen:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1236-Rundfunkstaatsvertrag#p2
Zitat
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. [...]

Elektromagnetische Schwingungen heißt nichts anderes als Wechselstrom.
Müsste nun für die bimmelnde Kirchenglocke auch gezahlt werden..?


Edit "Bürger":
Gesetz und Link ergänzt.
Bei Bezug auf oder Auszügen aus Gesetzen immer auch das jeweilige Gesetz benennen
Bei Zitaten immer auch einen Querverweis zur Quelle angeben und dabei die Forum-Regeln zur Zitierung und Verlinkung beachten.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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