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Allgemeines => Archiv => Pressemeldungen Juni 2017 => Thema gestartet von: PersonX am 23. Juni 2017, 15:59

Titel: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: PersonX am 23. Juni 2017, 15:59
(https://1.f.ix.de/scale/geometry/695/q75/imgs/18/2/2/2/8/0/8/9/twitch-417945657d850ff7.jpeg)
Bildquelle: heise online (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rundfunklizenz-Landesmedienanstalt-NRW-nimmt-Let-s-Player-Gronkh-ins-Visier-3754594.html)

Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Unbeliebter Konkurrent im Internet soll weggefegt werden!
Quelle: heise online (https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rundfunklizenz-Landesmedienanstalt-NRW-nimmt-Let-s-Player-Gronkh-ins-Visier-3754594.html)

Zitat
Braucht der Let's Player Gronkh für seine Livestreams auf Twitch eine Rundfunklizenz? Die Landesmedienanstalt sieht das offenbar so, Gronkh wehrt sich mit Anwalt dagegen.

Nach den Youtubern von PietSmietTV pocht die Landesmedienanstalt NRW offenbar auch beim populären Let's Player Gronkh alias Eric Range auf eine Rundfunklizenz. Wie aus Schreiben hervorgeht, die Gameswirtschaft.de vorliegen, sieht die Behörde in den regelmäßigen Livestreams über Gronkhs Twitch-Kanal offenbar zulassungspflichtigen Rundfunk.

Was als lizenzpflichtiger Rundfunk angesehen wird, ergibt sich aus Paragraf 2 des Rundfunkstaatsvertrags (RStV): (...)

Weiterlesen:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rundfunklizenz-Landesmedienanstalt-NRW-nimmt-Let-s-Player-Gronkh-ins-Visier-3754594.html

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Edit:
Layoutanpassung und Erweiterung
René
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: ope23 am 23. Juni 2017, 16:19
Die LMA wird solange "pochen" und alles im Vorfeld erschweren (Erhöhung des Streitwerts,...), bis Gronkh entnervt aufgeben wird.

Ganz ohne Klage und Urteil, also wird nichts Gültiges gerichtlich festgestellt, was dann später in (seriösen) Kommentaren auftauchen würde.

Genau wie kein VG in Sachen Rundfunkbeitrag irgendetwas zur Gesetzeslage festgestellt hat und damit eine Rechtsquelle geworden wäre; die VG bekleckerten sich nur mit dem Ruhm, Klagen abzuweisen. Und der einschlägig bekannte unseriöse Kommentar nahm in neueren Auflagen nicht nur Rechtsquellen, sondern Rechtsphantasien auf. Sicher wird dort bald eine weitere wilde Spekulation zur rundfunkrechtlichen Bewertung von WWW-Angeboten erscheinen.

Wenn die "veralteten" Gesetze modernisiert werden, dann so, dass Internet zum Rundfunk wird. Nicht anders.

Die Landesmedienanstalten und dieser eine Justizminister wollen ein Deutsches Internet. Abgeschottet vom Rest der Welt. Man steht permanent in der Gefahr, eine Rundfunklizenz beantragen zu "müssen", also wird es wenig ausländische Content-Anbieter geben. Am Ende ist YouTube in Deutschland faktisch geblockt, weil jeder User irgendwie einen "Sendeplan" hat.

Die Methode ist ungefähr auch das, wie in Russland regierungskritische NGOs mit dem Begriff "ausländischen Agenten" abgewürgt werden.

Ich wundere mich nur, warum man so wenig von den einschlägig bekannten Internet-Verteidigern (CCC,...) mitbekommt...
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: PersonX am 23. Juni 2017, 17:19
auch wenn eine Fachkonferenz bereits vorbei ist

Zitat
Die umstrittene Rundfunklizenz für Letsplayer ist eines der Topthemen bei der Fachkonferenz zur Digitalen Spielkultur am 1. Juni im Berliner “Digitalministerium”.
“Warum die Lizenzpflicht für Rundfunk im Internet verfassungswidrig ist”
– so lautet der Titel eines Vortrags des Leipziger Medienrechtlers Prof. Dr. Hubertus Gersdorf. Er ist einer jener Experten, die sich am 1. Juni 2017 im Berliner Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur mittlerweile zweiten “Fachkonferenz zur Digitalen Spielkultur” treffen.

http://www.gameswirtschaft.de/politik/fachkonferenz-bmvi-berlin-spielekultur-rundfunklizenz/
vielleicht sollte der Vortrag sofern aufgezeichnet
unter
https://www.twitch.tv/gamesweekberlin
wahrscheinlich das hier [Video, gesamt ~1h45min, Auszug Prof. Gersdorf ~15min]
https://www.twitch.tv/videos/148686476

ab ca. min 6 bis 21
angeschaut werden.
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: volkuhl am 23. Juni 2017, 17:50
Welchen Sinn machen Lizenzen?
- Verwaltung knapper Ressourcen (wie z.B. Sendefrequenzen)

Sind die "Sende-"ressourcen im Internet knapp?
- nein

Was soll also das Gehampel um Rundfunklizenzen für's Streaming?
- "Die Zukunft des örR liegt im Internet" (Aussage Intendant Radio Bremen, Podiumsdiskussion 31.05.2017)

Bedeutet also nichts anderes, als dass man unliebsame Konkurrenz ausschalten will. Das es jetzt einen "Spiele-Kanal" trifft, ist erstmal relativ unverdächtig. (Spielekanal? Nutze ich eh' nicht...) Zukünftig wird mit dieser Strategie die Deutungshoheit manifestiert, bzw. ein Deutungsmonopol geschaffen. Jedem nicht-Mainstreamkonformen Kanal wird dann die Lizenz entzogen, bzw. nicht erteilt.

"Denk' ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht" (Heinrich Heine)
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: pinguin am 23. Juni 2017, 20:06
Auch hier wird mal wieder vergessen, daß das Internetnetz kraft EU-Recht kein Rundfunknetz darstellt.
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: tokiomotel am 23. Juni 2017, 20:21
Ja gut und schön in der Theorie.
Irgendwie traue ich diesem EU-Recht keinen Fußbreit vor die Haustür.
Hat für mich immer noch den faden Geschmack einer Möchtegern Hättegern Wischiwaschi Suppe.
Erfolgsmeldungen aus Brüssel sind doch wohl eher immer noch mit der Lupe zu suchen...
Ansonsten ist auch hier wie so oft vielmehr der Wunsch der Vater des Gedanken....
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: ope23 am 23. Juni 2017, 20:37
Auch hier wird mal wieder vergessen, daß das Internetnetz kraft EU-Recht kein Rundfunknetz darstellt.
Zustimmung, wenn Du mit "hier" LMA & Co. meinst.

Wir hier haben das nicht nur nicht vergessen, sondern halten es für selbstverständlich.

Allerdings frage ich mich genauso wie mein Vorschreiber, wann denn nun das EU-Recht auch mal in Rundfunkangelegenheiten wirksam wird. Quasi jeden Tag lese ich in der Zeitung, dass wegen EU-Richtlinien dies und jenes sehr Alltägliches im Supermarktregal neu organisiert werden muss - da kommt direkt Neid auf die Regulierung von Bananenkrümmung und Tomatenausleuchtung auf.

Ich bin kein EU-Gegner, absolut nicht (und ich bin auch ganz persönlich auf "die Briten" sauer) und kann den so oft verlachten EU-Richtlinien und -Verordnungen schon einiges abgewinnen, aber... also, wann hilft nicht nur Karlsruhe, sondern Brüssel?

Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: Roggi am 23. Juni 2017, 21:24
Durch den Lizenz-Zwang wird noch mehr Zensur eingeführt.

Welche Paragraphen sollen bestimmen, dass Videoclips Rundfunk sein sollen? Ein "Lets Play" ist weder Rundfunk noch nutzt Gronkh rundfunkähnliche Übertragungswege. Auf Youtube sind Videoclips abrufbar, zur Verbreitung benötigt man weder Sendeanstalt noch Satelitenaufwärtsstrecke, zur Erstellung wird weder Reporterteam noch Rundfunkgremium benötigt. Auch journalistisch muss man nicht viel wissen.
Womit begründen die also den Lizenzzwang?
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: PersonX am 23. Juni 2017, 21:55
PersonX kann das Video, welches verlinkt ist empfehlen ab min 6, ist schön mit Folien und einer sehr prägnanten Aussage
Zitat
Die Rundfunkfreiheit als Jedermann-Freiheit.
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: Sainttelemachus am 23. Juni 2017, 22:19
Hallo,

Person AO ist heut von der realen Welt geschlaucht & deshalb Zynismus ein.
Sieht man diesen Spaßgamer & Unternehmer ggf. sehr bald zum örr-Tarif kommentieren?
Wäre nicht der/die Erste,wo man mit dem Beitrag-Scheck winkt oder?

Dieses Forrmat ist Person AO gänzlich unbekannt!hatte auch z.b."laroid" heißen können.
Eine Vielzahl von "Fans",Klicker""Abonnenten" etc. würde der Unterschied kurzfristig gar nicht auffallen,oder?
Zynismus aus.

Gruß
Tele
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: Nevrion am 26. Juni 2017, 09:34
Das Verrückte daran ist ja, dass die Rundfunkanstalten sogar schon öffentlich eingeräumt haben, dass die Gesetzesgrundlage dazu veraltet sei, weil sie sich nicht auf Streams ausgelegt gewesen ist. Trotzdem sieht man sich irgendwoher gezwungen das trotzdem durchzudrücken. Durch wen denn, frage ich mich? Sitzt da einer mit einer Pistole und zwingt die Leute? Welche rechtlichen Konsequenzen hätte es denn für den ÖR, wenn sie Streamer einfach Streamer sein lassen würden? Ich nehme mal ganz stark an - gar keine.

Immer diese Scheinheiligkeit ... >_<
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: befreie_dich am 26. Juni 2017, 19:45
Hallo Leute,

gibt es hier schon welche, die sich mit Herrn Erik Range in Verbindung gesetzt haben?
Vielleicht kann man sich gegenseitig helfen.

Zur Information über Gronkh:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Gronkh

Gronkh auf Youtube:
https://www.youtube.com/user/Gronk

Selbiges gilt für den verwandten Thread
Youtuber sollen Rundfunklizenz beantragen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22525.0

Zur Information über PietSmiet:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/PietSmiet

PietSmiet auf Youtube:
https://m.youtube.com/user/PietSmittie

Ich möchte auch allgemein sagen: wir reden hier viel und das ist gut. Doch es fehlt an besserer Vernetzung und an besserer Organisation. Die Reichweite von Gronkh oder PietSmiet ist größer, als sich die Aggressoren denken.

@admin: Für Koordination evtl. einen neuen Thread erstellen oder hier weiter?

Beste Grüße,
rundfunkbeitrag_a_de

PS: Hi Erik, Peter, beteiligt euch :)
Euer alter Fan ;)
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: FuerstBerg am 27. Juni 2017, 09:59
Die LMAn sind mit ihrer Rolle als „Internetwächter“ nicht unbedingt einverstanden und wissen selber, daß Streaming nichts mit Rundfunk zu tun hat – aber die Rechtslage ist eine andere.

Allerdings könnte der Protest etwas intelligenter ausfallen:
Statt Streamer mit Rundfunklizenzen zu behelligen,
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: Hans Georg am 27. Juni 2017, 14:18
Die haben doch nicht mehr alle Latten am Zaun.
Ihr supertolles "Funk" Angebot bei youtube scheint wohl zu wenige Views und Abonnenten zu bekommen.

Vielleicht sollte die Landesmedienanstalt "Funk" mal überprüfen. Gibt da unter anderem einen Kanal "Fickteuch", auf dem 24/7 auch Kinder die Videos gucken können. Wird Zeit, dass prüde Eltern mal auf die Barrikaden gehen und sich beschwerden, dass ihre 8 jährigen Kinder jetzt wissen, wie DoggyStyle und Co sind.
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: Herold69 am 28. Juni 2017, 12:34
"Rundfunk" gem. Rundfunkstaatsvertrag (RStV)
Quelle beispielsweise für Sachsen:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/1236-Rundfunkstaatsvertrag#p2
Zitat
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen. [...]

Elektromagnetische Schwingungen heißt nichts anderes als Wechselstrom.
Müsste nun für die bimmelnde Kirchenglocke auch gezahlt werden..?


Edit "Bürger":
Gesetz und Link ergänzt.
Bei Bezug auf oder Auszügen aus Gesetzen immer auch das jeweilige Gesetz benennen
Bei Zitaten immer auch einen Querverweis zur Quelle angeben und dabei die Forum-Regeln (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5770.0.html) zur Zitierung und Verlinkung beachten.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: Roggi am 28. Juni 2017, 12:50
Im Internet gibt es einen Rückkanal, Gronkh kann direkt mit den Nutzern kommunizieren und auf Kommentare antworten oder reagieren. Das ist kein Rundfunk, das ist schon eher öffentliche Diskussion mit einem interessanten Publikum. Dann müsste Facebook ebenfalls Rundfunk sein. Die Quantität und Qualität der Darbietungen ist gesetzlich nicht geregelt.
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: Herold69 am 28. Juni 2017, 13:00
Zitat
Im Internet gibt es einen Rückkanal, Gronkh kann direkt mit den Nutzern kommunizieren und auf Kommentare antworten oder reagieren. Das ist kein Rundfunk, das ist schon eher öffentliche Diskussion mit einem interessanten Publikum.

Ein unglaublich guter Punkt!
Twitch macht aus dem Sender ebenso einen Empfänger, wie es die Rezipienten durch Aufgreifen durch den eigentlichen Sender ebenfalls zu Sendern macht. Somit handelt es sich um eine medial interaktive Diskussionsrunde, einen öffentlichen Videochat oder eine Mischform aus genannten Diensten und einem Telemedium.

Dies dürfte eigentlich schon reichen und die meisten Medienwissenschaftler würden dem wohl beipflichten.
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: MMichael am 28. Juni 2017, 17:47
sollte der Vortrag ... hier ... https://www.twitch.tv/videos/148686476 angeschaut werden.

Danke @PersonX für diesen Hinweis!

Dieser Hinweis auf die, von der Stiftung Digitale Spielekultur in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastrukur veranstalteten und durch das Medienboard Berlin-Brandenburg [Rundfunk-Zwangsabgabegelder] geförderten zweiten Fachkonferenz zur Kultur des digitalen Spielens: "Konflikt. Konsum. Kontrolle – Wie digitale Spiele der Gesellschaft den Spiegel vorhalten". (https://www.evensi.de/2-fachkonferenz-zur-digitalen-spielkultur-konflikt-konsum/201735816)

Zitat
Die Rundfunkfreiheit als Jedermann-Freiheit.
steht dem Anstaltsrundfunk (nach Kratzmann) der gegenwärtig geltenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht gegenüber (entgegen?).

Prof. Gersdorf in seinem Vortrag (ab Min. 18:05):
Zitat
Fazit:
- Die Lizenzpflicht für Internet-TV fördert nicht Vielfalt, sondern beschränkt den Jedermann-Rundfunk und damit den freien Kommunikationsprozess.
- Die Lizenzpflicht bewirkt einen Grundrechtseingriff, der gegen das Zensurverbot (Art. 5, 3 GG) und damit gegen das Grundrecht der Rundfunkfreiheit (Art. 5, 2 GG) verstößt.

Auf den Rundfunkbegriff selbst geht Herr Gersdorf nicht ein. Der Vortrag ist nur ein kurzer ...

Im Video ab Min 29:30 sagt die stellvertretende Direktorin der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM), rechtsfähige Anstalt öffentlichen Rechts Frau Doris Brocker:
Zitat
Verfassungswidrigkeit ja oder nein ... Ich bin in der komfortablen Situation, ich muss Gesetze so nehmen, wie sie da sind. […] Aber wenn eins da ist, wende ich es an
Hier spricht also die ausführende Macht (Exekutive) von der Ausführung eines Gesetzes, direkt nachdem ihr die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes aufgezeigt wurde...

Frage: Wem nützt dieses Verhalten dieser Exekutive?
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: gerechte Lösung am 28. Juni 2017, 23:41
Elektromagnetische Schwingungen heißt nichts anderes als Wechselstrom.
Müsste nun für die bimmelnde Kirchenglocke auch gezahlt werden..?
@all
O.g. ist schlichtweg grober Unfug. Bitte nicht weiter verbreiten.
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: FuerstBerg am 29. Juni 2017, 11:34
Elektromagnetische Schwingungen heißt nichts anderes als Wechselstrom.
Übergänge sind fließend, aber: Elektrischer Strom ist die Bewegung von Elektronen in einem Medium, elektromagnetische Schwingungen sind Bewegungen von Photonen in- oder außerhalb eines Mediums. Elektronen können Photonen erzeugen und Photonen Elektronen in Bewegung setzen. Passiert z. B. bei schlechten Lichtschaltern: Beim Ein- und Ausschalten sieht man Funken und in Lautsprechern und Radios hört man ein Knacken – so ähnlich haben die ersten Funksender funktioniert und deshalb heißt es im Deutschen (Rund-) Funk.
Zitat
Müsste nun für die bimmelnde Kirchenglocke auch gezahlt werden..?
Je nach Gegend bezahlt die Allgemeinheit schon lange für bimmelnde Kirchenglocken, aber das ist ein anderer Skandal.
Wenn die Kirchenglocken elektrisch betrieben werden und deshalb außerhalb der Kirche elektromagnetische Schwingungen entstehen, ist das aber kein Rundfunk, sondern ein Verstoß gegen Emissionsvorschriften.
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: FuerstBerg am 29. Juni 2017, 11:36
Vielleicht sollte die Landesmedienanstalt "Funk" mal überprüfen.
Die Landesmedienanstalten überprüfen nicht die öffentlich-rechtlichen Sender, sondern nur die privaten.
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: FuerstBerg am 29. Juni 2017, 13:05
Im Internet gibt es einen Rückkanal, Gronkh kann direkt mit den Nutzern kommunizieren und auf Kommentare antworten oder reagieren. Das ist kein Rundfunk, das ist schon eher öffentliche Diskussion mit einem interessanten Publikum. Dann müsste Facebook ebenfalls Rundfunk sein. Die Quantität und Qualität der Darbietungen ist gesetzlich nicht geregelt.
Das ist das Hinterhältige:

Die Rundfunkstaatsverträge regeln nicht nur den Rundfunk, sondern wurden um Regelungen für Telemedien (außer dem Internet gibt es noch ein paar mehr, auch wenn die keiner (mehr) kennt) erweitert.
Rechtlich sind weder Gronkh noch PietSmit Rundfunk, bieten über Internet/Telemedien aber etwas Rundfunkähnliches an (<Satire>Sobald bewegte Bilder und Töne kommen, ist laut Rundfunkrecht erst Mal davon auszugehen, daß es sich um Rundfunk handelt </ Satire>). Sinnvoller wäre es sicherlich, Telemedien wie die gedruckte Presse zu behandeln. Allerdings wäre den Öffentlich-Rechtlichen das Internet größtenteils verwehrt geblieben.

Technisch gesehen ist der Stream von Gronkh übrigens schon Rückkanal, da der AV-Datenstrom ja erst als Antwort auf eine Anfrage aus der DSL-Dose kommt.
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: wei am 29. Juni 2017, 16:17
Sagen wir mal so:
Das Internet ist zwar kein rechtsfreier Raum, er gehört aber allen.
Niemand kann von sich behaupten, er sei der Eigentümer des Internets, demzufolge kann doch nur jemand Lizenzen verteilen, die unmittelbar sein Programm, seine Seite etc. betreffen - oder jemanden abmahnen, der laut einer vorher abgemachten Ethik strafbare Inhalte verbreitet. Mehr geht nicht.

Jemandem Lizenzen aufzunötigen, für was auch immer, bedeutet doch nichts anderes, als das Netz als sein Eigentum zu behandeln, zu betrachten was nicht der Fall ist - das kann er aber nicht nachweisen, wäre aber zwingend erforderlich.

Also sollte man zunächst von der Ursache ausgehen, um dann die weiteren Fragen zu lösen.
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: ope23 am 29. Juni 2017, 17:04
Tut mir leid, dass auch ich auf diese "elektromagnetischen Schwingungen" eingehen muss.

Ich glaube nämlich, dass die Senderjuristen mit diesem "Fachwort" ein dickes Ei ins Gesetz reingelegt haben, was sie nun schön richtig ausbrüten und mit dem sie es schaffen werden, das deutsche Internet als Rundfunk zu bezeichnen.

Physikalisch gibt es drei Begriffe: Schwingungen, Wellen, Strahlung.

Radiogeräte und TV werden mit elektromagnetischen Wellen beglückt.
Eine elektromagnetische Welle wird typischerweise von einem Schwingkreis erzeugt. In so einem Stromkreis schwingen Elektronen hin und her, d.h. es gibt einen Wechselstrom. Der Erzeugungsprozess von elektromagnetischen Wellen ist nicht völlig simpel, aber es fängt mit periodisch schwingenden Ladungen an.

Ohne Schwingungen keine Wellen - das kann man mal so knackig sagen.

Der Begriff "elektromagnetische Schwingungen" ist in meinen Augen eine von diesen seltsamen Wortbildungen, wie sie in der Schule verwendet werden; Fundstellen im WWW sind nahezu immer Schultexte, aber keine großen Lehrbücher. Wenn ich mir diese Texte (die meistens auf Schwingkreise abzielen) so angucke, sollte man "elektromagnetische Schwingung" einfach durch "Wechselstrom" ersetzen, um sich besser zu fühlen. Und voilá, unser Foruman mit den Kirchenglocken hätte demnach gar nicht so unrecht.  ;D

(An die Experten: Was genau soll bei einer elektromagnetischen Schwingung denn schwingen?)

Was mich nun wundert, dass ausgerechnet der leicht seltsame und kein Fachwort darstellende Begriff "elektromagnetische Schwingungen" im Gesetzestext steht. Warum nicht "elektromagnetische Wellen"?

Wollen die durchtriebenden Senderjuristen also, dass jeder Wechselstrom, der nach einem "Sendeplan" ein "Programm" überträgt, bereits "Rundfunk" ist? Dann ist Internet ohne jeden Zweifel Rundfunk. Wer einen Mailverteiler betreibt, macht Rundfunk. Wer einen Telefonservice (Auskunft, Zeitansage, Porno,...) betreibt, macht Rundfunk. Es ist angerichtet.

Die deutschen Digital Natives sollten dringend  aufwachen, und zwar richtig.
Titel: Re: Rundfunklizenz: Landesmedienanstalt NRW nimmt Let's Player Gronkh ins Visier
Beitrag von: PersonX am 29. Juni 2017, 19:38
Zitat
(An die Experten: Was genau soll bei einer elektromagnetischen Schwingung denn schwingen?)
http://www.spektrum.de/lexikon/physik/schwingungen/13041
https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/physik/artikel/elektromagnetische-schwingungen
https://de.wikipedia.org/wiki/Schwingung

irgendwie erklären doch alle das Gleiche, es geht nicht um das "schwingen", sondern als "Schwingen" wird die periodische Änderung der Werte um einen Mittelwert bezeichnet. ;-) Siehe Seite 6/9 weiter unten (Wie man von einer Schwingung zu Wellen kommt).

http://www.spektrum.de/lexikon/physik/schwingungen/13041
Zitat
Bei elektromagnetischen Schwingungen sind die elektrische und magnetische Feldstärke, die elektrische Ladung eines Kondensators, die Stromstärke, die Spannung usw. die periodisch veränderlichen Größen (Schwingkreis (http://www.spektrum.de/lexikon/physik/schwingkreis/13039)).

Vielleicht auch nochmal die vollständige Definition in §2 und Unterpunkten sichten.
Soweit ersichtlich gibt es im 19. Änderungsstaatsvertrag (https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/19__Staatsvertrag_zur_AEnderung_rundfunkrechtlicher_Staatsvertraege.pdf) an §2 keine Änderung.

Diese 18. Fassung sollte wohl alle Änderungen bis dahin enthalten.
http://www.ard-werbung.de/fileadmin/user_upload/media-perspektiven/Dokumentation/2016-1_Rundfunkstaatsvertrag.pdf

Wichtig sein könnte neben der Definition im §2 (1) noch (2) und (3)
Zitat
(2) Im Sinne dieses Staatsvertrages ist
[...]

Zitat
(3) Kein Rundfunk sind Angebote, die
1. jedenfalls weniger als 500 potenziellen Nutzern zum zeitgleichen Empfang angeboten werden,
2. zur unmittelbaren Wiedergabe aus Speichern von Empfangsgeräten bestimmt sind,
3. ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen,
4. nicht journalistisch-redaktionell gestaltet sind oder
5. aus Sendungen bestehen, die jeweils gegen Einzelentgelt
freigeschaltet werden.

Nicht festgelegt ist ob 1 bis 5 gleichzeitig gelten sollen. Jedoch könnte das ausgeschlossen werden.
Zudem ist "Einzelentgelt" nicht genauer definiert , damit könnte darunter alles vorstellbare sein, also sehr wahrscheinlich alles was als Zahlungsmittel in Betracht kommen mag.
Das könnten also auch einfache E-Briefe sein.
Sehr Wasserfest ist diese Definition mit Sicherheit nicht.

Zitat
§ 2
Begriffsbestimmungen
(1) Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst;
er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung
und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter  Benutzung elektromagnetischer Schwingungen.
Der Begriff schließt Angebote ein, die verschlüsselt verbreitet werden oder
gegen besonderes Entgelt empfangbar sind.
Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste,
soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes
sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind.


Dienst, linear für Information und Kommunikation
linear bezieht sich sicherlich auf die Art der Wahrnehmung
https://de.wikipedia.org/wiki/Linearit%C3%A4t#Linearit.C3.A4t_von_Texten_und_Medien
--> Empfänger hat keinen Einfluss auf die nächste Information, außer abschalten und kann auch nicht zurück, außer der Empfänger hätte es aufgezeichnet. Die Aufzeichnung zählt bereits nicht mehr als Rundfunk.

Zitat
Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst;
er ist die für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung
und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter  Benutzung elektromagnetischer Schwingungen.


er ist die (für die Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang) bestimmte Veranstaltung
und (Verbreitung von Angeboten (in Bewegtbild oder Ton) entlang eines Sendeplans) unter  Benutzung elektromagnetischer Schwingungen.

grün bezieht sich doch auf das in der Klammer davor, verständlicher wird vielleicht so

-Rundfunk ist die Veranstaltung unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen
-Rundfunk ist für die Allgemeinheit bestimmt
-Rundfunk ist zum zeitgleichen Empfang bestimmt
-Rundfunk ist Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild entlang eines Sendeplans
-Rundfunk ist Verbreitung von Ton entlang eines Sendeplans

Veranstaltung
Wo von? von Angeboten in Bewegtbild oder Ton
Für wen? für die Allgemeinheit
Für welche Dauer? entlang eines Sendeplans
Welche besondere Eigenschaften? linear, unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen

Von weiteren Einschränkungen abgesehen.

Damit etwas als Schwingung bezeichnet werden kann muss es also so gestaltet sein, dass
sich eine Größe periodisch um einen Mittelwert ändert.
Die weitere Einschränkung ist, es soll elektromagnetisch sein. Damit sind alle Größen festgelegt auf z.B. elektrische und magnetische Feldstärke, elektrische Ladung eines Kondensators, die Stromstärke, die Spannung usw.. Genauer dürfte es vielleicht auf den folgenden 9 Seiten zu lesen sein.

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen
Seite 1
Einleitung (http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu.html)
http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu.html

Seite 3
Der elektrische Schwingkreis (http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/schwingkreis1_einf.vscml.html)
http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/schwingkreis1_einf.vscml.html

Seite 4
Vergleich von Schwingkreis und mechanischer Schwingung (http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/schwingkreis2_vergleich.vscml.html)
http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/schwingkreis2_vergleich.vscml.html

Seite 5
Analogien: Schwingkreis und mechanische Schwingung (http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/schwingkreis3_analogien.vscml.html)
http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/schwingkreis3_analogien.vscml.html


(Wie man von einer Schwingung zu Wellen kommt)
Seite 6
Von Schwingungen zu Wellen (http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/dipol1_wellen.vscml.html)
http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/dipol1_wellen.vscml.html

Seite 7
Vom elektrischen Schwingkreis zum Hertz'schen Dipol (http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/dipol2_umwandlung.vscml.html)
http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/dipol2_umwandlung.vscml.html

Seite 8
Die Abstrahlung des Hertz'schen Dipols (http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/dipol3_abstrahlung.vscml.html)
http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/dipol3_abstrahlung.vscml.html

Seite 9
Erzeugung elektromagnetischer Wellen (http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/ausbreitung.vscml.html)
http://www.chemgapedia.de/vsengine/vlu/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/alles.vlu/Page/vsc/de/ph/14/ep/einfuehrung/emwellen/ausbreitung.vscml.html



Edit "Bürger":
Die Diskussion um Definition "Rundfunk", Schwingungen etc. ist eine eigenständige Diskussion, die allein schon der Übersicht und Thementreue wegen gesondert zu behandeln wäre.
Thread muss moderiert/ entflochten und zu diesem Zweck vorübergehend geschlossen werden.
Bitte etwas Geduld. Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Zwischenzeitlicher Querverweis aus aktuellem und wiederkehrendem Anlass:
Funken als Hobby: "Jedermannfunk" - lizenzfrei (und "rundfunkbeitragsfrei"?)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=35637.0